Wir müssen auch feststellen, dass die Hintergründe für dieses höchst seltsame Geschäft, für Gondwana, nach wie vor im Unklaren liegen. Denn den Abgeordneten wurde der Zugang zu den relevanten Unterlagen nicht in einer Weise zugestanden, die geeignet wäre, die Sache tatsächlich aufzuklären. Wenn wir uns das nur vor Ort in einem Büro anschauen können, ohne etwas mitzuschreiben oder ohne eine Kopie zu machen, dann kann ich in einem Ausschuss mit den entsprechenden Akteuren solch komplexe Verträge nicht erörtern. Ich muss diese Verträge vor mir liegen haben und muss damit auch arbeiten können. Das haben Sie dem Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung nicht zugestanden, obwohl es dort einstimmig beschlossen worden war. Das war eine große Enttäuschung, die uns die Landesregierung hier bereitet hat.
Herr Rauber, ich muss sagen, die Staatskanzlei hat sich bislang auch gedrückt, denn beim Ortstermin beziehungsweise bei den entsprechenden Sitzungen des Unterausschusses war die Staatskanzlei gar nicht vertreten.
Ich kann mir vorstellen, dass der Minister das Gelände kennt. Aber gerade weil das Gelände ja offensichtlich so vermint ist, wäre es höchst angemessen gewesen, wenn der Minister im Unterausschuss den Abgeordneten Rede und Antwort gestanden und nicht irgendjemand anderen aus einem anderen Ministerium dorthin geschickt hätte.
Weil diese Landesregierung jetzt die Aufklärung verhindert, ist ein Untersuchungsausschuss zwingend notwendig. Deshalb beantragen wir heute als SPDFraktion gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit den §§ 38 ff des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dieser soll insbesondere Folgendes klären, ich zitiere aus unserem Antrag: die Umstände des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des GondwanaParks auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden, die Umstände der Errichtung des GondwanaParks, die Umstände der Sanierung des Umbaus und der Vermietung des Verwaltungsgebäudes und anderer Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden, die Umstände der Investorensuche für Aktivitäten auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden, die Umstände und die Inhalte der Vertragsgestaltung mit dem Investor des Gondwana-Parks und die Umstände der Durchführung der diesbezüglich abgeschlossenen Verträge. Das sind die Untersuchungsaufträge. Damit eines klar ist: Die SPD jubelt nicht, wenn sie heute einen Untersuchungsausschuss beantragen kann.
Wir sind nicht scharf darauf, uns mit diesen Dingen so intensiv auseinanderzusetzen, denn unser Land hat andere, dringendere Probleme, die gelöst werden müssen - die finanzielle Situation des Landes, die Bildungspolitik, die Armutsproblematik und so weiter. All das würde die Abgeordneten des saarländischen Landtages und auch die Regierung sicherlich in ausreichendem Maße fordern. Aber dennoch ist es die Aufgabe des Landtages, nicht nur die Regierung zu kontrollieren, sondern auch dort für Aufklärung zu sorgen, wo offensichtlich ein Fehlverhalten festgestellt werden muss.
Somit gehört zu den Aufgaben des saarländischen Landtages auch der Ruf nach Konsequenzen, wenn entsprechende Feststellungen am Ende eines Untersuchungsausschusses gemacht werden können. Es geht bei der Arbeit, die wir im Untersuchungsausschuss zu erledigen haben, auch um die Qualität der demokratischen Kultur und um das Ansehen der Politik. Denn wenn solche Dinge verschwiegen oder
unter den Teppich gekehrt würden, würde das Ansehen der Politik und unseres Landes bei den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr leiden. Deshalb rufe ich auch die Mitglieder der Koalitionsfraktionen dazu auf - insbesondere die der GRÜNEN und der FDP, die hier vielleicht etwas freier agieren dürfen -, diese Aufklärungsarbeit engagiert im Interesse unseres Landes zu betreiben und nicht zu behindern.
Ich füge hinzu: Es ist das gute Recht der Landesregierung, sich an dieser Stelle zu wehren. Aber es ist nicht in Ordnung, wenn diejenigen, die Kritik an der Landesregierung üben, deshalb diffamiert werden. Das muss man Minister Rauber noch mal ins Stammbuch schreiben, wenn ich daran denke, wie er in der letzten Debatte mit dem Rechnungshof umgegangen ist. Das Gleiche gilt für einen Teil der CDU-Abgeordneten.
Sie müssen sich das gefallen lassen und dürfen nicht diejenigen, die das Fehlverhalten der Landesregierung kritisieren, pauschal der Diffamierung beschuldigen. Für die Fehler, die gemacht werden, sind immer noch diejenigen verantwortlich, die sie gemacht haben, und nicht diejenigen, die sie kritisieren und aufdecken.
Ich komme daher zum Schluss meiner Rede. Wir haben viel Arbeit vor uns. Ich hoffe, dass es uns gelingt, die Fehler in absehbarer Zeit aufzuklären. Dann werden wir sehen, welche Konsequenzen zu ziehen sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt einen minutenlangen Vortrag gehört, was angeblich geschehen sei und an Fakten vorliege. Was aber eigentlich noch aufgeklärt werden soll und wo überhaupt noch der Informationsbedarf besteht, haben wir bis zum Schluss nicht wirklich erfahren. Das kann ich auch verstehen, denn die Fakten, die Verträge, die Mieten, die Vermietungen, der Mietpreis, die Flächen, der Grundstücksverkauf und die Investition in den GondwanaPark wurden schon in den Jahren 2006 und 2007 in den Ausschüssen in offener Form kommuniziert und sind seitdem öffentlich bekannt. Es wurde nie ein Geheimnis darum gemacht. Das wissen auch die Mitglieder in diesen Ausschüssen, die in der vergangenen Legislaturperiode in diesen Ausschüssen waren. Aber natürlich sperren auch wir von den Regie
rungsfraktionen uns nicht gegen diesen Untersuchungsausschuss. Wenn Sie meinen, Sie müssten noch zusätzlich aufklären, so soll das geschehen. Wir werden uns heute bei diesem Antrag enthalten. Es gibt nichts zu verbergen. Deswegen soll dieser Ausschuss seinen Auftrag ausführen. Wir können es auch gar nicht verhindern, aber das tut überhaupt nichts zur Sache.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle soll Folgendes gesagt sein. Die Regierung hat Ihnen bei den Verträgen und Gutachten - das ist das Einzige, von dem Sie bemängelt haben, dass es Ihnen bislang nicht vorliegen würde - zugesagt, dass diese eingesehen werden dürfen, sowohl im Wirtschaftsministerium als auch im Finanzministerium. Das sind fast 200 Meter zu gehen. Wo wäre da das Problem gewesen? Das ist eigentlich mehr - das ist ja rechtlich geklärt -, als ein normaler Ausschuss verlangen kann. Von daher ist das hier eine Spiegelfechterei, die Sie führen. Den Untersuchungsausschuss hätten Sie doch eh gewollt. Die Einsicht wäre gewährt worden und die Regierung hätte sich mit Sicherheit nicht geweigert, in der Ausschussberatung diese Verträge noch einmal vorzulegen, nachdem sie jeder einzelner Abgeordnete vorab einsehen konnte, um sie dann im Ausschuss zu beraten.
Ich sage es noch einmal: Das ist ein Entgegenkommen an einen normalen Ausschuss. Im Gespräch mit Kollegen habe ich gehört, das habe es bei der Regierung im Übrigen nicht gegeben, als unsere Partei noch in der Opposition war. Da sind Akten nur im Untersuchungsausschuss offenbart worden. Es gab also ein Entgegenkommen der Regierung. Aber wie gesagt, Sie wollten diesen Untersuchungsausschuss ohnehin. Von daher ist das alles nur Spiegelfechterei.
Diese Verträge werden selbstverständlich auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehen. Dort wird man sie einsehen können, obwohl - das sage ich - letztendlich nur zwei oder drei Passagen strittig sind, die vom Rechnungshof angegriffen worden sind. Die sind umfänglich beraten worden. Also ist mir auch an dieser Stelle nicht klar, was Sie sonst in diesen Verträgen - außer diesen Passagen, die offen genannt wurden - noch finden wollen. Aber sei es drum. Wir werden auch in die Verträge hinein schauen. Ansonsten habe ich in Ihrer heutigen Rede bemerkt, dass teilweise Rückzugsgefechte drin waren.
Das letzte Mal war in der Aktuellen Stunde die Rede von einem windigen Investor. Heute hören wir, dass die Landesregierung diesen Investor schlecht behandele. Teilweise war das letzte Mal die Rede da
von - das haben wir vorher schon gehört -, wir gehen dort in die Pampa und nehmen Geld in die Hand. Jetzt heißt es, wir hätten unsere Verpflichtungen nicht erfüllt, wir müssten noch mehr Geld in die Hand nehmen. Dann sagt man, das Grubengebäude sei wunderbar hergerichtet, aber sonst hätten wir noch zu viel Brache, dort sei zu wenig. Sie müssen sich irgendwann schon einmal entscheiden, ob dort hätte investiert werden sollen - ja oder nein.
Hätten Sie dort investiert: Ja oder nein? Es gibt nämlich nur zwei Möglichkeiten. Wenn man dort oben investiert, dann führt kein Weg daran vorbei, dass man erschließt, Geld in die Hand nehmen muss, einem Investor die zulässigen Subventionen bezahlt und auch denkmalgeschützte Gebäude wieder herrichtet.
Es ist richtig. Wir sind durch dieses Gebäude gegangen. Es ist richtig, dass dort noch freie Flächen sind. Aber ich will zunächst etwas zum Gebäude sagen. Natürlich sind dort drei große Säle drin. Das liegt in der Natur des Gebäudes. Es ist ein ehemaliges Bergwerksgebäude. Es ist historisch schützenswert und wertvoll. An diesen Räumen dürfen wir gar nichts ändern. Es ist die Frage, ob man ein solches Gebäude trotzdem wiederherstellt oder ob man es verfallen lässt.
Wir haben uns dafür entschlossen, dieses wertvolle Gebäude muss erhalten werden. Dann führt das dazu, dass man Geld in die Hand nehmen muss. Dann führt das auch dazu, dass man für die Teile des Gebäudes eine sinnvolle Nutzung finden muss. Diese ist in dieser Büronutzung gefunden. Mit Sicherheit hätte es irgendwo im Land zu einem geringeren Preis Räume gegeben. Dann hätten wir aber in diesem Gebäude tatsächlich überhaupt nichts drin gehabt. Dann ist es eben auch nicht nur eine Frage des Marktpreises, denn für ein solches Gebäude gibt es in dieser Form keinen Marktpreis, schon gar nicht in Landsweiler-Reden.
Vielleicht können Sie die Privatunterhaltungen draußen führen. Vielleicht können Sie dann aus meinem Redebeitrag noch irgendetwas hören, Herr Jung.
Aber gut. - Tatsache ist, dass ein Privatinvestorenmodell gesucht worden ist. Wir selbst hätten auch Geld in die Hand nehmen und dafür Zinsen zahlen müssen, wenn wir dieses Gebäude selbst hergerichtet hätten. Tatsache ist auch - das hat der Rech
nungshof bis heute nicht in Rechnung gestellt -, dass in den 25 Jahren, die dieses Gebäude gemietet ist, Folgekosten für den Erhaltungsaufwand und auch ein gewisses Risiko entstehen. Wir sind der Meinung, deshalb sind die Möglichkeiten vergleichbar gewesen, ob das Land selbst investiert hätte oder ob eine private Investorenlösung gefunden worden wäre. Wenn der Investor diese Summe forfaitiert und dann als Investitionssumme nutzt, so ist es ja trotzdem wiederum doch ein Stück seines Privatkapitals. Insofern halten wir die vorgenommene Forfaitierung für durchaus zulässig.
Wir haben diesen Vorgang schon mehrfach im Ausschuss beraten. Mir ist es ein Anliegen, einmal klarzustellen, was an Vorwürfen seitens des Rechnungshofes mittlerweile schon nicht mehr im Raum steht. Es ist schon das Recht einer Mehrheitsfraktion zu sagen, auch der Rechnungshof ist nicht sakrosankt und unfehlbar. Das ist niemand. Wir haben hier eine andere Meinung. Es hat nichts mit Diffamierung zu tun, wenn wir sagen, wir nehmen einige Vorwürfe nicht hin und stellen sie richtig.
Vom Rechnungshof ist zunächst gesagt worden, der Rückübertragungsanspruch des Landes sei nicht genügend abgesichert worden. Es ist mittlerweile klar, dass dieser im Rahmenvertrag, im Grundstücksvertrag und auch grundbuchrechtlich abgesichert ist. Damit ist dieser Vorwurf vom Tisch.
Ein weiterer Vorwurf ist eben vom Kollegen Jung wiederholt worden, wir seien automatisch zur Rückabwicklung verpflichtet, wenn der Investor die Investition schließt; dann müssten alle Gebäude zu marktgängigen Preisen übernommen werden. Es gibt eben keine präjudizielle Wirkung, wenn der Park geschlossen wird. Wir können übernehmen und müssen dann übrigens nur Ersatz für die Aufwendungen bezahlen, die allgemein marktgängig sind; aber wir müssen keinesfalls den ganzen GondwanaPark bezahlen. Wie gesagt, es gibt kein Präjudiz, dass wir alles automatisch rückabwickeln müssen. Das gilt im Übrigen auch für das Verwaltungsgebäude. Wir müssen es nicht vorzeitig übernehmen, wir können es aber.
Des Weiteren stand im Raum, man habe nicht gewusst, dass dort eine Halle steht. Selbstverständlich war das bekannt. Der Rechnungshof hat hier einen Sachwert für die Halle angesetzt, der völlig utopisch ist. Auf Nachfrage hat er gesagt, selbstverständlich ist natürlich der Marktwert der Wert, den man ansetzen muss, wenn man so etwas veräußert, und nicht der Sachwert.
Ich will Ihnen eines sagen. Als das Land damals die Saarbergwerke für eine Mark veräußert hat, haben
Es kommt auf das Gesamte in der Gegenwertung an. Es kommt auf das Gesamte an. Hier ist eine Gesamtfläche, die eben nicht marktgängig war, veräußert worden, auf der eine Halle stand.