Herr Professor Linneweber als Chef der Landesrektorenkonferenz ist dann auch in die Landespressekonferenz gegangen. Ich wiederhole noch einmal, was er sagt: Wir stimmen dem zweistufigen Verfahren zu, weil wir damit Zeit gewinnen für die Beantwortung der anderen Fragestellungen.
Der hier vorliegende Abänderungsantrag widerspricht also den Interessen der vier Hochschulen! Die Hochschulen haben deutlich gemacht, dass der andere Weg für sie der richtige Weg, der bessere Weg ist. Wenn Sie also wirklich im Interesse der Hochschulen handeln wollten, dürften Sie einen Abänderungsantrag solchen Inhalts gar nicht vorlegen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD!
Ich will an dieser Stelle nochmals auf die Dinge im Einzelnen eingehen. Das Erste, das Sie hier reinschreiben, ist die Höhe des Betrages. Sie sagen, dass die Universität für jeden Studierenden in den ersten zwei Semestern mit 300 Euro und dann mit 500 Euro kompensiert werden soll. Wenn Sie das Ganze mit einem Durchschnittsbetrag von 400 Euro rechnen - was ja viel zu niedrig gerechnet ist - und das Ganze auf 16.000 Studierende hochrechnen, kommen Sie auf einen Betrag, der deutlich über dem liegt, was die Universität zum jetzigen Zeitpunkt hat, nämlich auf 14 Millionen.
Herr Kollege Commerçon, ich habe mir das aufgeschrieben. Sie haben gesagt, Sie seien konsequent ehrlich. Zwei Sätze später haben Sie gesagt: Durch dieses Gesetz gehen der Universität des Saarlandes 12,5 Millionen Euro flöten. Ich möchte Sie sehr herzlich bitten, uns zu erklären, wieso durch dieses Gesetz der Universität des Saarlandes 12,5 Millionen Euro flöten gehen. Der Ist-Betrag, den die Universität des Saarlandes im letzten Jahr erhalten hat, betrug 8,5 Millionen Euro und nicht 12,5 Millionen Euro. So viel zum Thema: Wir sind konsequent ehrlich!
Sie sagen, Sie wollen, dass das Geld ausschließlich für Studium und Lehre verwendet wird. Sie schreiben deswegen in Absatz 3 Ihres Paragrafen 2 den schönen Satz: „Die finanzierten Maßnahmen bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht.“ Es geht also um die Frage der sogenannten Kapazitätsrelevanz insbesondere bei NC-Fächern, ob sich dort Studierende, die nicht den NC haben, einklagen können. Es ist die Frage, ob das Geld, das den Hochschulen zur Verfügung gestellt wird, zu einer Ausweitung der Kapazität führen wird. Sie schreiben diesen Satz hier rein. Schöne Grüße an Hessen! Genau dieser Satz ist dazu geeignet, das Gegenteil von dem zu erreichen, was Sie wollen.
Genau auf diesen Satz wird sich jeder, der sich einklagen möchte, berufen. Sie öffnen damit Tür und Tor. Genau das, was Sie hier vorschlagen, ist kapazitätsrelevant. Wenn Sie es also als nicht kapazitätsrelevant machen wollten, dann dürften Sie diesen Satz hier nicht hineinschreiben. Dieser Abänderungsantrag ist auch an dieser Stelle gegen die deutlichen Interessen der Hochschulen, in diesem Falle besonders der Universität des Saarlandes, gerichtet. Das kann nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Deswegen brauchen wir die Zeit! Und deswegen will ich an dieser Stelle eines noch einmal ganz klar sagen - ich will es in ein Bild kleiden. Wenn man sich irgendwann geeinigt hat, nach Paris zu fahren, und man sagt: „Am ersten Tag wollen wir bis nach Metz“, dann sagen Sie, obwohl Sie nach Paris wollen: „Wir setzen uns nicht ins Auto und fahren nach Metz, weil wir wissen nicht, wie wir von Metz weiter nach Paris kommen.“ In dem Moment, in dem Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen - ich will es sehr deutlich sagen für die geneigten Zuhörer der versammelten Medienschar -, lehnen Sie die Abschaffung der Studiengebühren im Saarland ab! Das ist das, was Sie hier tun!
Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Brechen eines Wahlversprechens. Vor diesem Hintergrund sehe ich der Frage sehr gelassen entgegen. Sie haben den Kollegen Hubert Ulrich aufgefordert, er solle an das Studentenwerk 300 oder 500 Euro zahlen. Da muss ich sagen: Ihre gesamten Fraktionen müssten als Allererstes anfangen, das Geld zu überweisen - das Studentenwerk freut sich jetzt schon -, weil Sie hier heute gegen die Abschaffung der Studiengebühren stimmen. Das ist doch die Perversität der Veranstaltung!
Das möge verstehen, wer will. Dazu kommt die Frau Kollegin Spaniol, die Herrn Ulrich auffordert, geradlinig zu sein, die ihn dann aus einem ganz anderen Zusammenhang und Kontext zitiert. Das scheint ja so Usus zu sein - man nimmt ein Zitat, das mit der Frage gar nichts zu tun hat, stellt es in einen anderen Kontext und meint dann, damit dem politischen Gegner in irgendeiner Form an den Karren fahren zu können. Ob das stilbildend für diesen saarländischen Landtag für die Zukunft sein soll, muss man sich vielleicht mal überlegen. Aber das nur so nebenbei.
Man muss sagen: Wenn es um Geradlinigkeit geht, wenn es um konstruktive Opposition geht, wenn es um die Fragestellung geht, ob Sie sich nicht daran orientieren, von wem ein Vorschlag kommt, sondern was der Inhalt des Vorschlags ist, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als diesem Entwurf, der hier heute vorliegt, zuzustimmen.
Ich darf Ihnen sagen: Wir setzen das um, was wir vereinbart haben. Wir setzen es handwerklich sauber um. Wir setzen es in Abstimmung mit den Betroffenen um. Wir geben unser Wort und das übrigens schriftlich, im Gegensatz zu dem, was hier so herumwabert, als wenn wir uns nicht klar äußern würden - klarer geht es nicht.
Es gibt nicht nur einen Brief, sondern es gibt eine Vereinbarung! Damit das klar ist: Es gibt eine Vereinbarung der Hochschulen mit meinem Hause. Und wir werden uns an diese Vereinbarung halten!
ob in Ihrem Wertekonzept ein Wort nicht mehr ein Wort ist. Ich habe keine Ahnung, ob Sie irgendetwas reden und es vollkommen egal ist, welchen Inhalt das hat, was Sie sagen. Bei uns gilt, dass, wenn wir eine Zusage machen, wir diese Zusage auch einhalten. Die Hochschulen sind bereit, darauf zu vertrauen, und das ist Ihr Problem.
Sie können versuchen, sich hier hinzustellen und zu sagen: Es ist ein Riesenskandal, was hier passiert. Sie haben ein Problem: Wir setzen das, was wir vereinbart haben und von dem Sie ja noch nicht einmal geglaubt haben, dass es jemals zustande kommen würde, genauso um, wie wir es uns gegenseitig versprochen haben und wie wir es gegenüber Dritten versprochen haben. Das liegt im Interesse der Hochschulen. Das liegt im Interesse der Studierenden. Und das liegt im Interesse des Studienstandortes Saarland. Deswegen ist es gut und richtig, was wir hier tun. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister Hartmann. Was Ihr Wort wert ist, haben wir heute Morgen in der Debatte im Zusammenhang mit den Zusagen an saarländische Wirte erfahren.
Ich vermute, wenn Sie mit Wirten so umgehen, die ich sehr schätze, werden Sie mit Studierenden nicht viel besser umgehen. Deswegen brauche ich dazu nicht mehr viel zu sagen. Niemand draußen ist doch so dumm zu glauben, die SPD sei jetzt plötzlich aus der Oppositionsrolle heraus dafür, dass die Studiengebühren in diesem Land beibehalten werden! Für so dumm können Sie niemanden verkaufen,
Ich stelle es noch einmal klar: Wir sind für die Abstimmung - nein, für die Abschaffung von Studiengebühren,
wir bemängeln allerdings, dass mit diesem Gesetz keine gesetzliche Kompensationsregelung geschaffen wird, dass es keine Mittelbindung an die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre gibt, dass es keine paritätische studentische Mitbestimmung gibt.
Ich sage Ihnen, wenn Sie einen besseren Vorschlag gehabt haben, hätten Sie den entsprechenden Abänderungsantrag einbringen können. Wir haben das im Ausschuss angesprochen, Sie haben es nicht gemacht, und deswegen glaube ich Ihnen an dieser Stelle nicht, dass Sie es wirklich vorhaben. So einfach ist das, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sie sprechen dann von den Hochschulen. Lieber Herr Minister, Sie haben eben in einem anderen Zusammenhang von der Wirtschaft gesprochen und meinen damit nur die Unternehmer. Lernen Sie mal eines: Zur Wirtschaft gehören auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das ist völlig klar. Ohne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es keine Wirtschaft, dann findet die nämlich nicht statt!
(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Minister Dr. Hartmann von der Regierungsbank: Was soll das jetzt?)
Das verstehen Sie vielleicht nicht, ich versuche trotzdem, es Ihnen zu erklären. Wenn Sie von den Hochschulen sprechen, sprechen Sie eigentlich von den Hochschulleitungen; Sie meinen nämlich immer die Hochschulleitungen. Aber an den Hochschulen gibt es noch etwas anderes außer Hochschulleitungen, das sind die Studierenden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen die Studierenden in den Hochschulen an erster Stelle, zumindest wenn es um Studium und Lehre geht. Wenn es um Forschung geht, können wir über etwas anderes reden, aber wir reden jetzt über Studium und Lehre. Die Hochschulen sind zunächst für die Studierenden da und nicht für die Hochschulleitungen.
Und deswegen mag es sein, dass die Hochschulleitungen dem zugestimmt haben, was Sie uns verkünden. Wir haben mit den Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft gesprochen, nämlich den ASten, die wir in diesem Land haben. Der Passus, den Sie eben bemängelt haben, stammt gar nicht aus der Feder der SPD-Fraktion, sondern aus der Feder des AStA der Universität des Saarlandes.
Das ist das Gremium, das die Studierendenschaft in diesem Land nun einmal vertritt, meine Damen und Herren! Also behaupten Sie nicht, es sei mit den Hochschulen abgesprochen, wenn Sie mit den Hochschulleitungen gesprochen haben; das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Schmitt (CDU) : Die ASten sind auch in den Hochschulen!)