Protocol of the Session on February 10, 2010

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Markus Schmitt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserer Gesellschaft wird ständiges Lernen immer wichtiger. Es ist im Interesse des Arbeitnehmers, seine Qualifikation fortwährend zu erweitern. Es ist aber auch im Interesse des Arbeitgebers.

(Abg. Spaniol (LINKE) )

Die Regierungskoalition will deshalb das Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz grundsätzlich ändern. Dies haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt. Doch heute geht es nicht um eine generelle Änderung, sondern nur um eine EU-konforme Anpassung, die zentrale Problemstellung, wie man gewährleisten kann, dass auch Anbieter aus anderen europäischen Ländern einen Standard einhalten, der den saarländischen Weiterbildungsmarkt bis jetzt ausgezeichnet hat. Der Gesetzentwurf sieht hier die Zertifizierung als geeignetes Instrument vor. Dies ist ja kein unübliches Verfahren, zumal die verschiedenen Zertifizierungen akzeptiert sind.

Die Zertifizierung ist ein gängiges Instrument des Verbraucherschutzes, das die Markttransparenz erhöht, indem sie Standards überprüft und garantiert. Sie hat immer mehr an Bedeutung gewonnen, gerade auch im Bildungsbereich. Darüber hinaus bildet die Zertifizierung die Grundlage für die staatliche Anerkennung. Hierzu gibt es unserer Meinung nach auch keine Alternative. Oder sollen saarländische Beamte auf Kosten des saarländischen Steuerzahlers die notwendigen Überprüfungen vor Ort vornehmen? Ein solches Verfahren kann man sich bei einem rein lokalen Markt nicht leisten, aber auch nicht bei einem gesamteuropäischen Markt.

Die Zertifizierung ist das eine Instrument. Als weitere Absicherung und als Konsequenz aus der Anhörung haben wir das bewährte Instrument des Landesausschusses für Weiterbildung beibehalten. Er wird auch in Zukunft bei der Verwirklichung des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes mitarbeiten. Wir wollen auf sein Votum in Fragen der Weiterbildung nicht verzichten, gerade weil er sich in der Vergangenheit als stabilisierend erwiesen hat.

Auch bei der Neuregelung des Gesetzes wird seine Erfahrung nützlich sein. Insofern ist dieses Gesetz ein notwendiger Zwischenschritt - aber ich betone: nur ein Zwischenschritt - zu einer endgültigen und umfassenden Regulierung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Isolde Ries von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kühn, Herr Wegner und Herr Schmitt, Sie machen ein ganz schönes Fässchen auf, wenn Sie behaupten, dass es in der Anhörung so abgelaufen ist, wie Sie es hier darstellen. Zum einen ist es so, dass nicht die SPD-Fraktion und DIE LINKE alleine gesagt haben, dass die Zertifizierung sich rein auf Prozessabläufe bezieht und nichts mit der Qualität der Lehre zu tun hat. Natürlich wird die Qualität der Pro

zessabläufe verbessert. Aber das ist nicht alleine unsere Meinung gewesen. Von den 20 anzuhörenden Verbänden haben 19 genau dies gesagt. 19 der 20 angehörten Verbände haben gesagt: Zertifizierung ist Unsinn. Wir brauchen andere Möglichkeiten. Es ist teuer. Wir können es personell nicht stemmen. Nehmen Sie davon Abstand.

Nun zu Ihrem Vorwurf, dass wir behaupten, der Landesausschuss wäre gestrichen worden. Ich zitiere aus der Anhörung zum Bildungsfreistellungsgesetz. Der Landesausschuss für Weiterbildung hat gesagt: „Der paritätisch besetzte Landesausschuss für Weiterbildung hatte bisher die Aufgabe, bei der Verwirklichung und Weiterentwicklung des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetzes mitzuwirken. Im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz wird der Landesausschuss hinsichtlich der Feststellung der Qualifikation von Bildungsveranstaltungen als Beteiligungsinstanz dagegen im gesamten Gesetz für entbehrlich gehalten.“ Es wird also genau bestätigt, was die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion hier gesagt haben. Sie versuchen die Leute mit Halbwahrheiten zu täuschen. Seien Sie froh, dass wir eine Anhörung durchgedrückt haben und dass wir das Gesetz wenigstens in kleinem Umfang verbessert haben.

Sie stellen sich hierhin und sagen, das Gesetz sei besser geworden. Wir haben zwar das Gesetz 2004 verschlechtert, aber heute gibt es viel mehr Menschen - so Ihre Darstellung -, die diese schlechteren Rahmenbedingungen in Anspruch nehmen. Dazu möchte ich Ihnen sagen, wie hirnrissig das ist. Wenn man 2004 400.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Möglichkeit geben will, an Weiterbildung teilzunehmen, und mit der Einführung der Kleinbetriebsklausel gleichzeitig erreicht, dass Betriebe erst ab 100 Beschäftigten für Weiterbildung freistellen müssen, dann führt das dazu, dass 170.000 Menschen von Weiterbildung ausgeschlossen werden; die können gar keine Weiterbildung mehr wahrnehmen. Wie soll das dann mehr werden?

Es sind heute theoretisch nur noch 230.000. Die Arbeitskammer hat ermittelt, dass heute nicht einmal mehr 1 Prozent dieser 230.000 Menschen Weiterbildung in Anspruch nehmen. Das sind nicht einmal 2.300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland! Hinzu kommt, dass überwiegend berufliche Weiterbildung wahrgenommen wird; die politische Weiterbildung liegt nur noch im Promillebereich.

Jetzt zu den Frauen. Das ist ja so was von lächerlich! Seit der durch Sie herbeigeführten Verschlechterung ist es so, dass man nicht mehr fünf freie Tage hat. Vielmehr hat man drei Tage Freistellung und muss drei Tage eigenen Urlaub einbringen. Wissen Sie, dass Kinder und Jugendliche elf Wochen Ferien

(Abg. Schmitt (B 90/GRÜNE) )

im Jahr haben, dass aber berufstätige Menschen nicht einmal sechs Wochen haben? Dann sollen sich Frauen auch noch freie Zeit zur Weiterbildung leisten?! Sie können auch nicht einfach nur einen Tag nehmen, sondern müssen einen weiteren Tag ihres Urlaubes, der über den gesetzlich abgesicherten Erholungsurlaub hinausgeht, dazunehmen. Auch das ist fast unmöglich, weil der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen und 20 Arbeitstagen überhaupt nicht für diese Freistellung genommen werden kann! Also kommen wiederum nur die in Frage, die mehr Urlaub haben.

Dann haben Sie dazwischengerufen, Herr Schmitt: Die Leute, die Überstunden machen, Mehrarbeit. Ja, heute aktuell gibt es ganz viele Menschen, die noch Überstunden und Mehrarbeit machen. Wahrscheinlich vor allem die Leute in Kurzarbeit.

(Zuruf.)

Oder am Samstag, genau! Es ist völlig unrealistisch und praxisfremd, wie Sie hier argumentieren. Gehen Sie doch einmal in die Betriebe und schauen Sie sich an, wer heute nach Ihrem Gesetz überhaupt noch Weiterbildung in Anspruch nimmt! Sie haben das 2003 zahnlos gemacht. Sie haben das Gesetz enorm verschlechtert, obwohl Weiterbildung immer notwendiger wird. Wir brauchen doch gut ausgebildete Menschen. Als wir beim Empfang der VSU waren, haben die deutlich gemacht, dass wir jetzt schon Facharbeitermangel in der Stahlindustrie haben. Und was tun Sie? Sie stellen sich hierhin und verschlechtern die Möglichkeiten, Menschen im Saarland besser auszubilden. Und dann versuchen Sie auch noch zu tricksen und die Leute zu täuschen. Es ist eigentlich schade, dass Sie nicht einsichtig sind.

(Beifall bei der SPD.)

Ich erteile das Wort dem Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, Dr. Christoph Hartmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf die Vorgeschichte eingehen, die in diesem Zusammenhang den Ausgangspunkt bildet. Es war eine spanische Sprachschule, die im Frühjahr 2006 einen Antrag auf Zulassung gestellt hatte. Das damalige Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag auf staatliche Anerkennung verweigert. Sie hat die Anerkennung deswegen verweigert - ich glaube, das ist einfach logisch, wenn man die Zusammenhänge sieht -, weil sie die saarländischen Weiterbildungsträger schützen wollte. Am 04.04.2006 hat es dann eine Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission gegeben. Die

Sitzerfordernis im Saarland und die mindestens zweijährige Tätigkeit im Saarland, die im SWBG festgeschrieben wurden, Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit, also gegen Artikel 49 des EG-Vertrages. Knapp ein Jahr später, am 21.03.2007, kam ein ergänzendes Mahnschreiben der Europäischen Kommission. Es handele sich beim SWBG nicht nur um einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit, nein, auch gegen die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 des EG-Vertrages. Es wurde insbesondere kritisiert, dass es für Anbieter mit Sitz und mit Arbeitsbereich im Saarland zu einer bevorzugten Behandlung als freistellungsfähig kommen würde. Die deswegen von dem damaligen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit geplante Änderung, dass es nämlich einfach nur einen Wegfall der Sitzerfordernisse für die Anerkennung von Einzelveranstaltungen und im Vorgriff darauf praktizierte Öffnungen geben sollte, war damit nicht mehr ausreichend. Deshalb musste man aus unserer Sicht leider grundsätzlicher an das Gesetz herangehen. Dadurch hat es entsprechende Folgen gegeben.

Einerseits musste die Vorgabe der staatlichen Anerkennung für die Bildungsfreistellungsfähigkeit entfallen. Auf der anderen Seite wollte man, dass die Förderung aus Landesmitteln nur bei staatlicher Anerkennung und bei Sitz im Saarland bleibt. Man wollte also die saarländischen Weiterbildungsträger so stark wie möglich schützen und ihnen einen möglichst großen Anteil am Weiterbildungsmarkt ermöglichen. Daraus folgte konsequent, dass es zwei Gesetze geben musste, einmal zur Bildungsfreistellung und zweitens zur Weiterbildungsförderung.

Lassen Sie mich deswegen jetzt kurz auf die Einwände der Opposition eingehen. Insbesondere möchte ich auf das eingehen, was Sie, Frau Ries, hier noch einmal wiederholt haben, dass die verpflichtende Einführung von zertifizierten Managementmaßnahmen für kleinere Träger organisatorisch und finanziell nicht zumutbar sei. Ich will ganz kurz darauf eingehen, wie das in der Vergangenheit gewesen ist. In der Vergangenheit war es so, dass das Saarland das Sitzland war und dass die Qualität der Weiterbildungsträger herausgefunden wurde, indem es Vor-Ort-Termine gab. Das heißt, Vertreter meines Hauses sind durchs Saarland gefahren zu den Weiterbildungsträgern, haben sich vor Ort kundig gemacht und sich angesehen, wie die Qualität der Weiterbildungsträger ist. Jetzt ist es so, dass es eine europaweite Öffnung geben soll. Insofern stellt sich die Frage, wie sieht das mit dieser Vor-Ort-Begehung aus?

Liebe Frau Ries, die Mitarbeiter meines Hauses haben gesagt, bitte, bitte schaff das Qualitätsmanagementsystem ab, wir würden gern Vor-Ort-Begehungen der Weiterbildungsträger machen. Insbesondere habe ich Anfragen bekommen betreffend Weiterbil

(Abg. Ries (SPD) )

dungsträgern auf Mallorca, auf Ibiza, auf Kreta und auf Malta. Aber, ich bin ein furchtbarer Chef und habe deswegen gesagt, ich kann es meinen Mitarbeitern nicht gönnen, die ganze Zeit durch Europa zu touren, um Weiterbildungsträger in südeuropäischen Ländern vor Ort zu besichtigen. Ich weiß, das ist nicht in Ordnung von mir. Ich möchte mich dafür auch sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses entschuldigen.

Aber, Spaß beiseite, ich glaube, das zeigt die eigentliche Problematik. Wenn wir eine gewisse Qualität haben wollen, dann müssen wir irgendwie dafür sorgen, dass es Qualität auch wirklich gibt. Und wenn es nicht möglich ist, dass wir vor Ort Untersuchungen durchführen, dann muss es europaweit gleiche Anforderungen an die Weiterbildungsträger geben. Und welche sollen das sein, wenn nicht Qualitätsmanagementsysteme, die nach international verfügbaren Standards die Qualität der Weiterbildungseinrichtungen überprüfen? Das sind nachvollziehbare Grundsätze. Das bedeutet im Endeffekt sogar mehr Qualität als das bisherige staatliche Anerkennungsverfahren nach dem alten SWBG, weil neuere Qualitätsmanagementsysteme die Pflicht zur Verbesserung ihrer Produkte beinhalten, die Pflicht zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.

Fast alle Träger der beruflichen Weiterbildung sind seit langem extern zertifiziert - mit besagten Qualitätsmanagementsystemen. Es ist auch in diesem Gesetz kein spezifisches System vorgeschrieben. Es steht lediglich im Gesetz, dass es eine externe Zertifizierung nach international vergleichbaren Standards geben soll. Das heißt, auch einfachere Verfahren im Bildungsbereich sind anerkennungsfähig, beispielsweise die Zertifizierung nach Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für die Weiterbildung AZWV der BA. Die ist übrigens vorgeschrieben für alle Träger der beruflichen Weiterbildung, die für die BA jetzt schon tätig sind, das EFQM, European Foundation for Quality Management oder LQW, Lernorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung. Das kostet nur 4.000 Euro und ist damit die günstigste Alternative zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems.

Außerdem gibt es neben der Fragestellung der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für alle Weiterbildungsträger auch die Möglichkeit der Zertifizierung über die Anerkennung von Einzelmaßnahmen. Das ist ein sehr viel geringerer Aufwand. Formulare und die Erläuterungen sind im Internet vorhanden. Und derzeit sind von den europaweit freistellungsfähigen Maßnahmen mehr als 80 Prozent der Einzelmaßnahmen anerkannt, und zwar nicht durch die Anerkennung als Träger, sondern als Einzelmaßnahme. Ich sage es noch einmal: es sind mehr als 80 Prozent. Und das zeigt, was Sie hier für einen Sturm im Wasserglas veranstalten bei einer

Frage, die überhaupt nicht das Megathema ist. Wenn Sie hier sagen, wir brauchen Weiterbildung, was ja auch unsere Meinung ist, wenn Sie sagen, wir müssen etwas gegen den Fachkräftemangel tun, was auch unsere Meinung ist, dann muss es doch so sein, dass Qualität in der Weiterbildung möglich ist, dass Qualität überprüft werden kann! Dann kann es doch nicht so sein, dass irgendein Feld-, Waldund Wiesenmensch aus Malta irgendein Ding aus dem Boden stampft und dann unsere Leute dort hingehen, ohne dass es dort irgendwelche Qualitätsstandards gibt! Das kann doch nun wirklich nicht die Forderung der Opposition an der Stelle sein. Für uns ist die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen sehr wichtig und genau deswegen achten wir an dieser Stelle so genau darauf, das die Qualität eingehalten wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der zweite Vorwurf, insbesondere vonseiten der SPD, lautet, die Frist sei zu knapp. Die Arbeitnehmer würden eventuell Bildungsmaßnahmen beantragen, die gar nicht freistellungsfähig wären. Dazu darf ich Ihnen zwei Dinge sagen. Es ist so, dass diese Frist eine bundeseinheitliche Frist ist. 15 andere Bundesländer haben diese Frist genau so, wie auch wir sie haben - übrigens auch SPD-regierte Bundesländer. Und wir sollen nun das einzige Land sein, das sich von dieser Frist trennt? Das macht nicht zuletzt aus einem inhaltlichen Grund keinen Sinn: Die Träger beantragen die Freistellungsfähigkeit schon vor Beginn der Teilnehmerwerbung. Ein potenzieller Teilnehmer wird nur bereit sein, tatsächlich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, wenn er sieht, dass das Angebot freistellungsfähig ist.

Deshalb läuft das Ganze nicht so ab, wie Sie das hier sagen, sondern in umgekehrter Reihenfolge. Zuerst wird die Freistellungsfähigkeit beantragt. Das wird entsprechend dokumentiert. Und danach erst kann die Freistellungsfähigkeit als ein Marketinginstrument fungieren, wenn es gilt, potenzielle Kunden, Weiterbildungsinteressierte, anzulocken.

(Abg. Ries (SPD) : Die Arbeitgeber waren das, nicht die Arbeitnehmer!)

In dieser Reihenfolge ist das richtig.

(Abg. Ries (SPD) : Die Arbeitgeber waren das!)

Ja, auch die Arbeitnehmer sind diejenigen, die genau hinschauen und sagen -

(Abg. Ries (SPD) : Die Arbeitgeber haben das gerügt, nicht die Arbeitnehmer!)

Das ist aber eine Sache, zu der ich Ihnen sagen kann, dass sie so richtig ist. Die Praxis zeigt, dass es so richtig ist. In der Praxis läuft das nur in dieser Reihenfolge ab, nicht in einer anderen.

(Minister Dr. Hartmann)

(Abg. Ries (SPD) : Na ja, das haben sie doch aufgeschrieben!)

Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren: Es geht um eine Fragestellung, die wir hier schon wiederholt - gewissermaßen als „running gag“ oder „Täglich grüßt das Murmeltier“ - hatten. Es geht um die Frage der Befristung von Gesetzen.

Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, dass diese Landesregierung festgelegt hat: Grundsätzlich wird jedes Gesetz befristet. - Das geschieht, weil es Sinn macht, jedes Gesetz auf den Prüfstand zu stellen, jedes Gesetz zu überprüfen, und dann gegebenenfalls Veränderungen am Gesetz vorzunehmen. Es macht hingegen keinen Sinn, einmal eine Maßnahme zu beschließen - und dann läuft das Gesetz und läuft und läuft. So etwas führt nur zu einer unnötigen Bürokratie. Nun ist diese Praxis der Befristung von Gesetzen ja auch schon von der alten Landesregierung durchgeführt worden. Man kann feststellen, dass dies nicht dazu geführt hat, dass irgendwelche Dramen passiert sind, weil nun plötzlich irgendwelche Gesetze weg waren. Das Gegenteil ist der Fall gewesen! Ich kann daher nur sagen, dass dieser Einwand nun wirklich kein substanzieller Einwand gegen dieses Gesetz ist. Es ist so, dass es eine generelle Befristung gibt, die der Überprüfung dient. Und es ist richtig, dass wir die Gesetze befristen.

Es liegt ein Abänderungsantrag des Ausschusses vor. Er betrifft das Thema „Landesausschuss für Weiterbildung im Bildungsfreistellungsgesetz“. Der Antrag entspricht einem bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss vielfach geäußerten Wunsch. Wir gehen damit auch ein Stück weit auf das ein, was die Anzuhörenden gesagt haben. Wir gehen an dieser Stelle auch auf den Wunsch der Opposition ein.

Vor diesem Hintergrund finde ich die Argumentation, die der eine oder andere hier vorgebracht hat, durchaus lustig: Geht man nicht auf das ein, was in der Anhörung gesagt worden ist, ist man ein „Ignorant“.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Geht man auf das ein, was in der Anhörung gesagt worden ist, ist man „umgefallen“.