Protocol of the Session on January 20, 2010

Öffentliche Aufträge dürfen daher nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen. Es muss auch sichergestellt werden, dass solch ein Gesetz wirksam kontrolliert wird und Verstöße gegen dieses Gesetz angemessen sanktioniert werden. Dann wäre das Saarland wenigstens unter diesem Blickwinkel ein Aufsteigerland! Mit diesem Gesetz könnten wir sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Leistungen in unserem Saarland das Prinzip gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort - egal, ob in Lebach, Landsweiler oder Losheim.

Man sollte auch nicht mit der Ausrede kommen, dies wäre europarechtlich nicht durchsetzbar. Andere Bundesländer haben uns gezeigt, wie es geht.

(Abg. Schmitt (CDU) : Welche denn?)

Siehe Bremen. Soll ich weitere nennen? Wie wäre es mit Berlin?

(Zuruf von der LINKEN: Die brauchen immer Nachhilfe. Mach dir nichts draus!)

Natürlich ist das auch EU-rechtlich durchsetzbar und durchführbar - wenn man will! Viele Abgeordnete fast aller Parteien haben sich in der Vergangenheit für ein Tariftreuegesetz ausgesprochen. Jetzt, hier und heute, haben alle die Möglichkeit, den Lippenbekenntnissen auch Taten folgen zu lassen!

(Abg. Spaniol (LINKE) : So ist es!)

Ich bitte daher alle Abgeordneten, dem von der SPD und der LINKEN vorgelegten Antrag zum Tariftreuegesetz zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Thomas Schmitt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann die Abgeordneten der LINKEN und der SPD beruhigen: Sie werden sehen, dass wir in dieser Legislaturperiode ein vernünftiges Tariftreuegesetz hinbekommen.

(Zurufe von der LINKEN: Wann?)

Und zwar dann, wenn wir so weit sind, wenn die Gespräche mit den anderen Bundesländern stattgefunden haben. Das wird bald der Fall sein.

(Lachen bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Spaniol (LINKE) und Abg. Commerçon (SPD): Das haben wir doch schon mal gehört!)

Sie haben heute auch nichts Neues erfahren. Dass diese Gespräche geführt werden, das ist Ihnen auch schon in der letzten Anhörung gesagt worden, ebenso in den Parlamentsdebatten, die hier zu diesem Thema stattgefunden haben. Es macht einfach Sinn, den Bereich ÖPNV/SPNV länderübergreifend zu regeln. Dazu gehört, dass man mit den anderen Ländern zumindest auch einmal spricht. Sie haben gehört, dass die SPD-Alleinregierung in RheinlandPfalz das genauso sieht.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Lassen Sie uns doch diese Abstimmungen einfach abwarten! Warten wir ab, was dabei herauskommt! Sollten diese Gespräche scheitern, wovon wir im Moment gar nicht ausgehen, könnten wir in einem nächsten Schritt immer noch überlegen, ob wir doch etwas Eigenes machen. Ich bin mir aber eigentlich sicher, dass wir zu einer guten und vernünftigen Einigung kommen und anschließend auch einen guten Gesetzentwurf vorlegen werden. Der Gesetzentwurf wird dann aber mit diesen Ländern abgestimmt sein. Nur darum geht es!

Es macht daher heute auch überhaupt keinen Sinn, den Gesetzentwurf, der ja schon besprochen war und der auch schon in einer Anhörung war,

(Abg. Spaniol (LINKE) : Dann stimmen Sie doch zu!)

noch einmal in den Ausschuss zu verweisen und eine weitere Anhörung zu dem fast identischen Text durchzuführen.

(Abg. Commerçon (SPD) : Nein, das stimmt nicht!)

Herr Commerçon, auch ich habe mir den Gesetzentwurf angesehen! Es handelt sich im Wesentlichen im Wesentlichen! - um denselben Gesetzentwurf.

(Abg. Commerçon (SPD) : Nein, nein!)

Tatsächlich haben Sie auch die eine oder andere Anregung, die in der Anhörung vorgebracht wurde, aufgenommen. Zum Beispiel haben Sie die Einschränkung „sofern Bundesrecht dem nicht entgegensteht“ in den Entwurf geschrieben.

(Abg. Commerçon (SPD) : Und vieles andere.)

Und einiges andere. Es macht dennoch keinen Sinn, diesen nur minimal veränderten Gesetzentwurf wieder in die Anhörung zu geben

(Abg. Schumacher (LINKE) )

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD). - Sprechen bei der SPD)

- und das Ganze dann doch wieder auf Eis zu legen, bis die Gespräche mit den anderen Bundesländern geführt sind. Wir werden einen abgestimmten Gesetzentwurf vorlegen, wenn es so weit ist.

Nun noch ein Wort an die LINKE und an die SPD: Machen Sie bitte auch den Arbeitnehmern keine falschen Hoffnungen zu dem, was eine in einem Landesgesetz verankerte Tariftreue bewirken kann! Eine echte konstitutive Regelung können wir im Moment nur für den Bereich ÖPNV/SPNV treffen! Ansonsten -

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (LINKE) : Das ist nicht wahr! Das stimmt nicht!)

Das haben uns alle Experten in der Anhörung gesagt! Alle Experten haben das gesagt! Alle anderen Regelungen, die wir treffen könnten - gleichgültig, ob sie nun allgemeinverbindliche Tarifverträge oder das Arbeitnehmerentsendegesetz beträfen -, könnten letztendlich nicht mehr Schutz garantieren, als durch diese Gesetze ohnehin schon gegeben ist. Wir können allenfalls die Kontrolldichte verstärken und zusätzliche Sanktionen einführen.

(Zurufe des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Aber mehr Arbeitnehmern bessere Löhne garantieren - eben das kann ein solches Landesgesetz nicht!

(Sprechen bei der SPD und bei der LINKEN.)

Nun sagte ja der Kollege der LINKEN, dadurch verschafften wir anderen bessere Löhne und gingen gegen prekäre Beschäftigung vor.

(Zurufe von der SPD. - Abg. Spaniol (LINKE) : Natürlich! Was denn sonst?)

Dazu kann ich nur feststellen: Eben dies kann gemäß dem Rüffert-Urteil ein solches Landesgesetz nicht! Und vor diesem Hintergrund sollten wir auch niemandem ein X für ein U vormachen! Wir sollten den Arbeitnehmern sehr genau sagen, was wir können und was wir nicht können!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herr Kollege Schmitt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Roth?

Bitte schön.

Abg. Roth (SPD) mit einer Zwischenfrage:

Herr Kollege Schmitt, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bremische Bürgerschaft im Dezember 2009 - als Bremische Bürgerschaft, ohne sich mit Hamburg oder Niedersachsen ab

zustimmen - ein Tariftreuegesetz verabschiedet hat, das sich weit über den Öffentlichen Personennahverkehr hinaus erstreckt? Eine zweite Frage: Kollege Schmitt, machen Sie die Gesetzgebungskompetenz dieses saarländischen Parlamentes von den Parlamenten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen abhängig?

Also, Herr Kollege Roth, bei aller Liebe: Es kann doch wirklich nicht sein, dass man auf diese sinnvollen Gespräche verzichtet! Denn wir wissen doch, dass wir länderübergreifende Verkehre haben, die man am besten auch länderübergreifend regelt, um nicht irgendwelche Probleme zu kriegen! Es muss doch möglich sein, dass man zunächst einmal miteinander spricht! Andernfalls könnte man ja auch sagen, dass wir heute dem Staatsvertrag zum Rundfunk oder dem Staatsvertrag zum IT-Planungsrat nicht hätten zustimmen dürfen, dies nach dem Motto, dass wir uns ja unserer eigenen Landeskompetenz berauben, wenn wir uns mit anderen Ländern abstimmen. Das kann ja wohl nicht die Realität sein! Wenn die Bremer meinen, sie müssten sich mit den Niedersachsen nicht abstimmen, so ist das das Vergnügen der Bremer. Dass wir uns mit der SPD-Landesregierung in Rheinland-Pfalz abstimmen, das halte ich für sinnvoll. Und übrigens sehen das die Rheinland-Pfälzer ganz genauso!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Im Übrigen besagt auch das bremische Gesetz letztendlich nur das, was ich eben beschrieben habe. Man beruft sich auf Regelungen, die schon gegeben sind und an die sich ohnehin schon jeder halten muss. Es kann ja durchaus sinnvoll sein, eine zusätzliche Sanktion einzuführen. Es kann ja richtig sein, eine zusätzliche Überwachung durch die Auftraggeber einzuführen. Darüber muss man reden. Ich muss Ihnen aber sagen, dass auch in Ihrem aktuellen Gesetzentwurf noch Fußangeln enthalten sind, Regelungen, zu denen wir schon in der Anhörung gehört haben, dass sie so eben nicht zulässig sind!

Nun mag ein solches Gesetz im Grundsatz durchaus richtig sein. Ich sage ja nur: Wir müssen uns bewusst sein, was ein solches Landesgesetz leisten kann und was es eben nicht leisten kann! Diesbezüglich sage ich klipp und klar: Über den Bereich des ÖPNV/SPNV und über den Bereich, in dem heute schon eine Tarifbindung besteht hinaus, werden wir keine besseren Löhne garantieren können, verglichen mit der heute schon bestehenden Situation. Das ist das Ergebnis des Rüffert-Urteils. Das mag man nun gut oder schlecht finden - das ist schlichtweg die Realität.

Wir sollten nun die Gespräche mit Rheinland-Pfalz und mit anderen Bundesländern abwarten. Danach werden wir einen einschlägigen Gesetzentwurf vor

(Abg. Schmitt (CDU) )