Sie alle haben zugestimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund muss ich feststellen: Das Thema eignet sich leider nun gar nicht, um hier irgendwelche parteipolitischen Kämpfe auszufechten! - Meine herzliche Bitte ist: Schauen Sie sich noch einmal an, wer dort alles zugestimmt hat!
Ich komme nunmehr zu den mit dem Bologna-Prozess verbundenen Fragestellungen. Bei vielen dieser Fragestellungen sind wir uns ja sogar einig. Wir sind uns einig, dass es mehr Selbstverantwortung geben muss, mehr Freiheit im Studium, weniger Verschulung. Wir sind uns einig, dass mehr Mobilität möglich sein muss, dass man an der einen oder anderen Stelle schauen muss, ob nicht zu viel Stoff in den Bachelor-Studiengängen drin ist. Wir sind uns einig, dass diese Studiengänge gegebenenfalls entrümpelt werden müssen. Das alles ist durchaus richtig.
Nun hat Herr Commerçon den Entwurf der drei Regierungsfraktionen hier als „lau“ bezeichnet. Daher möchte ich, Herr Commerçon, auf den Entwurf der SPD eingehen. Aber bevor ich auf der Entwurf der SPD eingehe, darf ich Ihnen schon einmal das Schlimmste zurufen, was es gibt: Inhaltlich ist der Antrag der Linkspartei besser als Ihrer! Er ist zwar immer noch nicht zustimmungsfähig, aber er ist deutlich besser, weil er deutlich näher an der deutschen Realität ist.
Fangen wir mal an. Die Bologna-Abschlüsse sollen auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. - Abgesehen davon, dass die Wissenschaftsminister das Mitte Oktober schon gemacht haben, darf ich verweisen auf die Plenarsitzung der KMK von letzter Woche.
Zweitens. Sie wollen eine paritätische Mitbestimmung in allen Gremien. Da darf ich Ihnen sagen: Das widerspricht dem Grundgesetz. Ich verweise auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973.
Es geht weiter. Jetzt kommt meine persönliche Lieblingsstelle in Ihrem Entwurf: die Clearingstelle. Ich darf einmal der interessierten Öffentlichkeit vorlesen, was in Ihrem Antrag steht - ich zitiere wörtlich -: "eine unabhängig besetzte Clearingstelle einzurichten, an die sich Studierende, Dozenten, Dekane und Universitätsleitung wenden können, um für eine praxisnahe Identifizierung und schnelle Abhilfe der auftretenden Probleme zu sorgen. Zudem soll diese Clearingstelle Verantwortlichkeiten im Rahmen des Bologna-Prozesses klären und einfordern.“ Ich dachte mir: Das hast du doch schon mal irgendwo gelesen. Das ist ein wunderschönes Beispiel für Föderalismus. Die zwei Sätze sind nämlich abgeschrieben, aus Rheinland-Pfalz. Jetzt kommt der Hammer: nicht von der SPD-Fraktion dort, sondern am 29. November hat die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag
eingebracht, in dem drin steht - ich zitiere wörtlich -: eine unabhängig besetzte Clearingstelle einzurichten, an die sich Studierende, Dozenten, Dekane und Universitätsleitung wenden können
- ich komme gleich dazu, keine Angst -, um für eine praxisnahe Identifizierung und schnelle Abhilfe der auftretenden Probleme zu sorgen. Zudem soll diese Clearingstelle Verantwortlichkeiten im Rahmen des Bologna-Prozesses klären und einfordern.“ Das ist wörtlich von der CDU-Landtagsfraktion in RheinlandPfalz abgeschrieben!
Das wäre ja richtig, wenn die Zustände an saarländischen Hochschulen so wären wie in RheinlandPfalz.
Ich darf Ihnen als Erstes sagen: Sie sprechen von "Universitätsleitungen". Ich darf Ihnen mitteilen: Wir haben nur eine Universität im Saarland.
Ich darf Ihnen zweitens mitteilen, dass sowohl die Universität des Saarlandes als auch die HTW solche Clearingstellen schon besitzen.
Die UdS besitzt die Kontaktstelle Studienqualität, die beim Vizepräsidenten angesiedelt ist, die HTW besitzt die Beschwerde- und Ideenmanagementstelle. Wenn Sie schon etwas von anderen abschreiben, sollten Sie bitte hinterfragen, ob denn die Rahmenbedingungen, die in Rheinland-Pfalz da sind, sich nicht eventuell von denen im Saarland gravierend unterscheiden. Deswegen läuft das, was Sie hier abgeschrieben haben, leider vollkommen ins Leere, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie erklären, die Landesregierung solle eine langfristige Strategie erarbeiten, wie die Betreuungsrelation an saarländischen Hochschulen deutlich verbessert werden soll. Ich darf Ihnen sagen: Die Betreuungsrelation an der Universität des Saarlandes liegt unter allen Universitäten in Deutschland auf Platz 1.
(Abg. Commerçon (SPD) : Aber sehr unterschiedlich nach einzelnen Fächern. Das ist ein Durchschnittswert.)
Ja. Durchschnittlich liegen wir bei 14,6 Studierenden, der Bundesdurchschnitt liegt bei 17,6 und in Rheinland-Pfalz liegt der Durchschnitt bei 24,3. Das heißt, die Betreuungsrelation ist in dem von Ihnen geliebten Rheinland-Pfalz,
übrigens in dem von Ihrer Partei auch regierten Rheinland-Pfalz, fast doppelt so schlecht wie im Saarland. Vor dem Hintergrund muss ich sagen: Schreiben Sie wenigstens in Ihre Anträge das hinein, was in irgendeiner Form auf die Situation des Saarlandes abgestimmt ist.
Schreiben Sie nicht irgendetwas, was in Ihr Bild passt, aber gar nicht mit der Realität vereinbar ist. Deswegen können wir sagen: Das, was die drei Fraktionen vorgelegt haben, ist der richtige Weg. Das, was Sie vorgelegt haben, geht leider an der Realität vorbei. Deswegen ist es genau richtig, den Weg, den die CDU, die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einschlagen, in Übereinstimmung mit den Hochschulen fortzusetzen. Denn das trifft ihr Interesse. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft sowie Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 14/32. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft sowie Grubensicherheit ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit - und zwar mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Drucksache 14/36. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.
Wir kommen dann zur Abstimmung über die Anträge, zunächst über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/38. Wer für die Annahme des Antrags ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 14/40. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die CDU-Fraktion, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgelehnt haben die üblichen - nein, die übrigen Abgeordneten.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 14/41. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Verlängerung des Personalvermittlungsförderungsgesetzes sowie des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Drucksache 14/7)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 4. Sitzung am 25. November 2009 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der zeitlichen Befristung des Personalvermittlungsförderungsgesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vor, deren Geltungsdauer jeweils zum Jahresende ausläuft. Mit einer kurzfristigen Verlängerung der Geltungsdauer um ein Jahr wird dem Landtag Gelegenheit gegeben, die Entscheidung über Nachfolgeregelungen in einem gesonderten Verfahren sorgfältig zu prüfen. Der Ausschuss, der den Gesetzentwurf in seiner ersten Sitzung am 10.12.2009 beraten hat, empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 14/7, in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/7 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (In- genieurgesetz - IngG) (Drucksache 14/8)