Protocol of the Session on February 15, 2012

Ich habe in diesen Briefen, die, wie gesagt, heute noch die Staatskanzlei verlassen werden, deutlich gemacht, dass wir hier im Saarland mit großer Sorge die Diskussion um die mögliche Entscheidung auf der französischen Seite sehen, die Laufzeiten der Atomkraftwerke noch über den jetzigen Bestand hinaus zu verlängern. Das wird die Lösung der Sicherheitsfrage nicht einfacher machen. Ich habe in zahlreichen Gesprächen unter anderem auch mit dem französischen Botschafter dafür geworben, dass bei der Behebung der Mängel, die jetzt durch den Stresstest - was immer man von der Vollständigkeit des Tests halten mag - festgestellt wurden, die beiden Kraftwerke, die sich in Grenznähe befinden, Fessenheim und Cattenom, ganz oben auf der Prioritätenliste der Modernisierung stehen müssen. Man muss wissen, dass es vom Typ Cattenom zirka 20 baugleiche Kraftwerke in ganz Frankreich gibt. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass Kernkraftwerke an anderer Stelle in Frankreich modernisiert werden, aber das Kernkraftwerk, das hier mehrere Staaten und die Menschen der gesamten Großregion im Herzen Europas bedroht, bei der Modernisierung ganz ans Ende gerückt wird. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Das muss immer die zweite Forderung sein, die wir erheben.

Diese Forderung müssen wir nicht nur gegenüber der nationalen Ebene erheben, sondern wir müssen sie auch in der Großregion immer wieder ins Spiel bringen. Das ist eine besondere Aufgabe, weil wir in einer engen Nachbarschaft leben, aber natürlich auch eine Grenze haben, was die nationalen Energiepolitiken anbelangt. Wir haben insbesondere seit der Entscheidung der Bundesrepublik, aus der

Atomenergie auszusteigen, eine Differenz zwischen Deutschland und Frankreich, die natürlich noch deutlicher geworden ist, als das vorher der Fall war.

Umso wichtiger ist es, dass wir hier in den Gremien der Großregion vernünftig und sachlich miteinander zusammenarbeiten. „Vernünftig und sachlich“ kann aber nicht bedeuten, dass wir nicht offen und ehrlich auch mit den Fehlentwicklungen umgehen, die es gibt. Auch das muss unter guten Nachbarn und Freunden möglich sein. Und das wird auch in den Gremien aus meiner Sicht sehr verantwortungsvoll getan.

Wir haben am 05. März einen Zwischengipfel, auf dem auch noch einmal über Cattenom gesprochen werden sollte. Wir haben aber eine Terminkollision, weil am gleichen Tag die Umweltminister von Rheinland-Pfalz, Luxemburg und dem Saarland offiziell über den Stresstest informiert werden sollen. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, auf einem Zwischengipfel über Cattenom zu reden, wenn parallel dazu bei einem anderen Termin die offiziellen Ergebnisse des Stresstests erst vorgestellt werden sollen. Deswegen haben wir als saarländische Landesregierung gestern in Metz den Vorschlag gemacht, dass dieser Gipfel entweder verschoben wird, damit die Ergebnisse des Stresstests einbezogen werden können, oder dass der Tagesordnungspunkt Cattenom abgesetzt wird, zumal die Regierungschefs aus der Region aus Termingründen an diesem 05. März nicht teilnehmen könnten. Man könnte unmittelbar danach in einem eigenen Treffen unter Einbeziehung der Stresstest-Ergebnisse über das Thema Cattenom noch einmal sprechen.

Das sind im Moment die Maßnahmen, die wir sowohl national als auch regional ergreifen. Darüber hinaus haben zahlreiche Gespräche stattgefunden auch von mir - mit dem Präfekten in Metz und mit dem Präsidenten des Regionalrates. In diesen Gesprächen ist es erreicht worden, dass ein weiterer Vertreter der kommunalen Seite in das Informationsgremium auf französischer Seite - in dem wir bisher einen Vertreter des Umweltministeriums hatten aufgenommen wird. Wir haben jemanden aus dem Landkreis Merzig-Wadern vorgeschlagen, weil dort räumlich gesehen eine unmittelbare Verbindung zu Cattenom besteht. Auf diese Art und Weise werden wir von der französischen Seite immer schneller und besser informiert, als es bisher der Fall war.

Sie sehen, dass Cattenom auch in Zukunft ein Thema der saarländischen Landespolitik sein wird, dass wir es in der Zielsetzung gemeinsam angehen. Alle sowohl die Parlamentarierinnen und Parlamentarier als natürlich auch die Landesregierung als Exekutive - treiben die Dinge auf allen Ebenen, national, europäisch, aber auch hier in der Großregion, so voran, dass wir unserem Ziel näherkommen. Dieses Ziel heißt am Ende immer, dass Cattenom vom Netz ge

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

nommen wird und wir bis dahin Verbesserungen insbesondere für die Sicherheit der Menschen der Großregion erreichen. Das ist ein weiter und langer Weg, den wir vor uns haben.

Ich will zum Abschluss deutlich sagen, dass wir mit unseren energiepolitischen Entscheidungen zurzeit nicht die Mehrheit der europäischen Länder hinter uns haben. Die Frage, ob es auch in anderen europäischen Ländern - etwa in Frankreich - auf Dauer gesehen eine nachhaltige Abkehr von der Atomenergie geben wird, wird entscheidend von der Frage abhängen, ob es uns als hoch industrialisiertem Land gelingt, die Energiewende zu realisieren, die wir eingeleitet und zu der wir uns bekannt haben. Wenn uns das gelingt, wenn wir beweisen können, dass es geht, dann ist das das beste Argument, um andere Länder zu überzeugen, sich von der Atomkraft zu verabschieden. Auch das ist - wenn man die Nachhaltigkeit außen vor lässt - ein gutes Argument, dass wir bei dieser Energiewende nicht nachlassen dürfen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer für die Annahme dieser gemeinsamen Resolution Drucksache 14/701 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/701 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der FDPLandtagfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stärkere Beteiligung des Landesparlaments bei Verhandlungen von Staatsverträgen (Drucksache 14/692)

Zur Begründung des Antrages 14/692 erteile ich Herrn Abgeordneten Horst Hinschberger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Als medienpolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich mich bisher mit drei Staatsverträgen befassen dürfen. Begonnen hat es mit der Zustimmung zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Plenum am 20.01.2010. Damals machte ich als Abgeordneter meine ersten Erfahrungen im Umgang mit Staatsverträgen und fragte mich: Warum sollen ich und meine Fraktion diesem Vertrag zustimmen? Dieser war ohne unsere Beteiligung entstanden, die Vereinbarungen der Staatskanzleien reichten in die 13. Wahlperiode zu

rück, der neu gewählte Landtag war mit diesen Fragen nicht betraut. Wir haben dann gemeinsam mit der Mehrheit der Fraktionen dieses Hohen Hauses zugestimmt, nur die Fraktion DIE LINKE hat diesen Antrag abgelehnt.

Darauf folgte dann der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, im Plenum am 26. und 27.10.2010. Gerade dieser Staatsvertrag wurde von uns Liberalen besonders kritisch betrachtet. Wir haben dem nicht etwa nur im Koalitionsfieber zugestimmt, sondern vor allem, weil wir der Ansicht waren, dass die positiven Aspekte die negativen überwogen haben und dass eine getroffene Regelung besser war, als die Dinge ungeregelt weitergehen zu lassen. Eine Änderung der von uns als unpassend und nicht zielführend empfundenen Passagen war nicht mehr möglich, denn es handelte sich um einen Staatsvertrag, der ausschließlich von der Staatskanzlei verhandelt wurde. Für uns war nur noch das Abnicken des Landesparlamentes vorgesehen. Die einzige Alternative wäre die Ablehnung des JugendmedienschutzStaatsvertrages gewesen, so wie es in NordrheinWestfalen geschehen ist. Das war aus meiner Sicht ein Dammbruch im parlamentarischen Umgang mit Staatsverträgen, der sich leider noch nicht auf deren Erarbeitung ausgewirkt hat. Denn auch beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gab es keine Änderungen im Ablauf des Verfahrens. Im Gegensatz zu den Interessenverbänden waren die Landtagsfraktionen nicht zu den Anhörungen der Staatskanzlei geladen, obwohl - das möchte ich noch einmal betonen - der Bereich Medien originär in der Verantwortung der Länder und ihrer Parlamente liegt. Mir und der FDP-Landtagsfraktion ist natürlich klar, dass Staatsverträge übergeordnet und federführend von den Ministerpräsidenten ausgehandelt werden müssen und auch sollen.

In unserem Antrag geht es uns um eine bessere Einbeziehung des Landtages, und zwar frühzeitig und damit rechtzeitig. Ich sehe mich hier insbesondere mit der SPD und mit dem Kollegen Commerçon auf einer Linie, da auch er immer für eine bessere Einbeziehung der Legislative in dem Bereich Medien plädiert hat. Liebe Kollegen von der SPD, Sie haben die große Chance, unserem Antrag zuzustimmen und damit auch Ihre Verlässlichkeit zu beweisen.

(Abg. Pauluhn (SPD) : Wir nutzen jede Chance.)

Ich bin sehr froh, dass Sie jede Chance nutzen, ich wünsche, dass Sie diese auch mit der notwendigen Fortune nutzen, die dieses Land braucht, Herr Pauluhn.

Abschließen möchte ich mit einem Zitat, das in die richtige Richtung weist. André Malraux, der Kunstliterat und Minister im Kabinett von Charles de Gaulle sagte einmal: „In der Politik ist es manchmal wie bei

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

der Grammatik: Ein Fehler, den alle begehen, wird schließlich als Regel anerkannt.“ - Hier und heute haben wir die Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren und die Chance, bessere Bedingungen für die künftigen Landtage zu schaffen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Minister Andreas Storm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDPFraktion hat fast wortgleich oder zumindest in wesentlichen Teilen inhaltsgleich einen Antrag in diesem Hause vorgelegt, den die FDP-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft eingebracht hat. Sehr einfallsreich ist das nicht, und zwar deshalb, weil das, was Sie fordern, bei uns in weiten Teilen bereits gängige und gut geübte Praxis ist. Ich will das durchgehen, was Herr Abgeordneter Hinschberger eben vorgetragen hat, um zu sehen, wie es bei uns aussieht und wo Probleme liegen könnten.

Wir haben zum einen neben einer Verankerung in unserer Landesverfassung eigens eine Vereinbarung über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung, die auf den November 1987 zurückgeht. Zum anderen haben wir ergänzend eine Vereinbarung vom 06.05.2009 über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtages durch die Landesregierung in Angelegenheiten, die die Europäische Union und die Großregion SaarLorLux betreffen. Dort sind bereits heute alle wesentlichen Elemente der Zusammenarbeit aufgeführt, die man für eine konstruktive Zusammenarbeit von Landesregierung und Landesparlament benötigt.

Sie fordern eine frühestmögliche Zuleitung. Es ist aber unklar, was Sie darunter verstehen. Klar ist aber jedenfalls, dass unser Landtag schon jetzt in der Praxis die Staatsvertragsentwürfe erhält, sobald zum Beispiel die Ministerpräsidentenkonferenz avisiert hat, dass ein Staatsvertrag abgeschlossen werden soll. Dann werden die Fraktionen des Landtages über den Gegenstand unterrichtet, die Interessenlage der Vertragspartner, den wesentlichen Gang der Beratungen und die beabsichtigte Haltung der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, es ist mir als Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei aktuell kein Fall bekannt, dass sich der Landtag des Saarlandes in unmittelbarem Nachgang zu dieser Unterrichtung gegenüber der Landesregierung geäußert hätte. Es ist mir aktuell auch kein Fall bekannt, dass sich eine Fraktion darüber beklagt hätte,

dass sie zu spät über diese Inhalte, die für einen Staatsvertragsentwurf relevant sind, unterrichtet worden wäre.

Meine Damen und Herren, was verlangt die FDP mit diesem Antrag noch? Sie will, dass sich die saarländische Landesregierung darum kümmert, dass Abgeordnete des Landtages des Saarlandes bei allen Anhörungen - man höre und staune -, die bundesweit von den 16 Senats- und Staatskanzleien unabhängig voneinander zu Staatsverträgen durchgeführt werden, eine persönliche Einladung erhalten.

Meine Damen und Herren, die Staatskanzlei des Saarlandes sieht sich in der Tat als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch für die Abgeordneten. Aber dass wir als Postbote für die Abgeordneten fungieren, wenn in einem der 16 Länder unseres Landes eine solche Anhörung stattfindet, das kann im Sinne einer effizienten Arbeit niemand ernsthaft erwarten.

Die von uns geübte Praxis übertrifft das, was in dem Antrag gefordert wird, bereits bei Weitem. In der Praxis ist es so, dass bereits zum Zeitpunkt der Unterrichtung der Fraktionen des Landtages über einen Staatsvertrag, der abgeschlossen werden soll und dessen Unterzeichnung erst ansteht, die Begründung zum Staatsvertragsentwurf beigefügt ist. Letztmalig ist das so erfolgt bei den Staatsvertragsentwürfen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag 32 Seiten Begründung - und zum Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie mit 21 Seiten Begründung, die den Fraktionen zugegangen sind. Alle Fraktionsvorsitzenden haben diese Informationen bereits mit Schreiben vom 29. November 2011 erhalten. Sie wissen, der neu gewählte Landtag wird sich dann im Mai und Juni intensiv mit diesen Dingen befassen müssen, also ein halbes Jahr danach.

Der von der FDP-Fraktion angesprochene Zeitpunkt der Einbringung des Zustimmungsgesetzes liegt zeitlich wesentlich hinter dieser Information. Bringt die Regierung einen Gesetzentwurf zur Zustimmung zu einem Staatsvertrag ein, dann liegt zu diesem Zeitpunkt den einzelnen Fraktionen die Begründung zu dem Staatsvertrag bereits lange Zeit zuvor vor, nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Regierung den Landtag über den Staatsvertragsentwurf unterrichtet.

Auch die Behauptung, der Landtag werde im Bereich der Medienpolitik nicht hinreichend eingebunden, trifft so, wie sie geäußert worden ist, nicht zu. Ich darf Sie diesbezüglich an das letzte große medienpolitische Staatsvertragsverfahren erinnern, das wir im Landtag behandelt haben. Der letzte Rundfunkstaatsvertrag, der hier vorlag, war im vergangenen Jahr - das ist angesprochen worden - der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser hatte, wie

(Abg. Hinschberger (FDP) )

Sie sicher noch wissen, die Reform der Rundfunkfinanzierung zum Gegenstand. Ich darf Sie nur kurz daran erinnern, dass die für die Medienpolitik zuständige Staatskanzlei bereits zum Zeitpunkt der fachlichen Anhörung, also noch weit vor Abschluss der politischen Staatsvertragsverhandlungen, den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorgelegt hat. Warum verfahren wir so? - Ganz einfach, weil wir durch die frühzeitige Einbindung ermöglichen wollen, dass aus den Reihen des Landtags noch sinnvolle Änderungen in die abschließenden Verhandlungen, die wir führen, eingebracht werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich schildert der vorgelegte Antrag eine Problemlage, die in dieser Form in der saarländischen Praxis keine Rolle spielt. Selbstverständlich kann man aber Dinge noch weiter optimieren. Deshalb ist es sinnvoll, wenn wir in dem Sinne, dass Landtag und Landesregierung kooperativ und transparent zusammenarbeiten, über die geübte Praxis und mögliche Verbesserungsvorschläge in den Ausschüssen noch einmal intensiv diskutieren. Die Landesregierung hat den Landtag in der Vergangenheit gut informiert.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Aber nur hinterher!)

Sie wird ihn auch in Zukunft gut informieren. Das ist die Bringschuld der Landesregierung. Aber zum Jagen tragen werden wir Sie sicherlich nicht.

(Beifall bei der CDU.)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Claudia Willger.

(Abg. Thomas Schmitt (CDU) : Ich habe eine Wortmeldung abgegeben.)

Die Geschäftsordnung sieht vor, dass insbesondere nach einem Redner der Regierungsfraktion, wenn eine abweichende Meinung zustande kommt - - Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, Herr Kollege Schmitt, es steht so in § 39.

(Abg. Thomas Schmitt (CDU) : Das galt nicht Ihnen.)

Ich darf ihn zitieren: Maßgebend für die Reihenfolge sind (...) „die Rücksicht auf die verschiedenen Parteirichtungen und auf die Stärke der Fraktionen; insbesondere soll nach der Rede eines Mitgliedes der Landesregierung eine abweichende Meinung zu Wort kommen“. Das habe ich berücksichtigt. Das will ich nur festhalten.

(Unruhe. - Sprechen.)

Aber wenn Sie jetzt sprechen möchten, dann erteile ich Ihnen das Wort. Frau Kollegin Willger, dann erteile ich dem Herrn Kollegen Schmitt das Wort.

(Lachen bei der CDU und B 90/GRÜNE.)