Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei (Drucksache 14/596) (Abände- rungsantrag des Ausschusses ID Drucksache 14/657)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei, Drucksache 14/596, wurde vom Plenum in seiner 26. Sitzung vom 25./26. Oktober 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Im Zuge der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei werden Landeskriminalamt und Landespolizeidirektion durch eine einzige Behörde, das Landespolizeipräsidium, ersetzt.
Aufgrund dieser Änderung entfällt eine Vielzahl veralteter Behörden- und Amtsbezeichnungen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angepasst werden. Darüber hinaus wird die Besoldung der Führungsebene der neuen Behörde geregelt. Die Besoldungsordnung B in der Anlage zum Saarländischen Besoldungsgesetz wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unter anderem dahingehend geändert, dass die Amtsbezeichnung „Landespolizeipräsident“ in der Besoldungsgruppe B 4 eingefügt wird und die Amtsbezeichnung „Landespolizeivizepräsident“ in der Besoldungsgruppe B 2.
Zudem wirft der Wegfall der bestehenden Personalvertretungen aufgrund der Verschmelzung der bisherigen Behörden die Frage der Personalvertretung und die Frage der Weitergeltung bestehender Dienstvereinbarungen auf, die gesetzlich zu lösen sind. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht insoweit die Einrichtung von Übergangspersonalräten vor. Die erstmalige Wahl des Personalrates im Landespolizeipräsidium erfolgt im nächsten regulären Wahlzeitraum (01. März bis 31. Mai 2013). Die bestehenden Dienstvereinbarungen gelten bis zu einer Neuregelung fort.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 03. November 2011 gelesen. Im Rahmen der Anhörung am 17.11.2011 wurden beteiligt der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der in seiner schriftlichen Stellungnahme keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben hat, der Landkreistag Saarland, der eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Bund Deutscher Kriminalbeam
ter, die teils schriftlich und teils mündlich Stellung genommen haben, der Deutsche Richterbund und der Weiße Ring, die keine Stellungnahmen abgegeben haben, der Frauennotruf Saarland und der Deutsche Juristinnenbund, die sowohl schriftlich als auch mündlich Stellung bezogen haben, der Arbeitskreis Jugendhilfe und Justiz, der schriftlich vorgetragen hat.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei stimmen dem Gesetzentwurf grundsätzlich zu. Der Frauennotruf Saarland, der Deutsche Juristinnenbund und der Arbeitskreis Jugendhilfe und Justiz befürchten durch eine Zentralisierung von zurzeit in Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen dezentral organisierten Sachgebieten einen Rückschritt für den Opferschutz in Gestalt von verlängerten Anfahrtswegen zu einem zentralen Standort, verlängerten Bearbeitungszeiten und verschlechterten Vernehmungsbedingungen, zum Beispiel durch eine Reise von Vernehmungsbeamten und eine Vernehmung in fremden Diensträumen.
Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Abänderungsantrag Drucksache 14/657, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt und vorwiegend redaktionelle Anpassungen und sprachliche Richtigstellungen zum Gegenstand hat, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der Landtagsfraktion DIE LINKE angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der Landtagsfraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfes zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei, Drucksache 14/596, nach Maßgabe des Abänderungsantrags Drucksache 14/657 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/657 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/657 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/657 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtags
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/596 in Zweiter und der letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/596 in Zweiter und letzter Lesung angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schülerförderungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drucksache 14/571) (Abänderungsantrag des Ausschusses BM Drucksache 14/656)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den als Drucksache 14/571 vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Schülerförderungsgesetzes und weiterer Vorschriften in seiner 25. Sitzung am 21.09.2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien, der im weiteren Verlauf dieser Sitzung in Ausschuss für Bildung und Medien umbenannt wurde, überwiesen.
Der Gesetzentwurf zieht landesrechtliche Konsequenzen aus sozialgesetzlichen Leistungsverbesserungen des Bundes. Die zum 01.01.2011 in Kraft getretene sogenannte Hartz-4-Reform hat im Bereich von Bildung und Teilhabe zu neuen Sozialleistungen insbesondere für die Bedarfsgruppen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII geführt. Diese neuen Leistungen werden zusätzlich zum Regelbedarf der betroffenen Personen gewährt und sehen unter anderem Leistungen für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule vor. Die vorliegende Änderung des Schülerförderungsgesetzes hat zur Folge, dass die vom Bildungspaket des Bundes begünstigten Personen künftig keine Fahrtkostenzuschüsse mehr aus Landesmitteln erhalten werden.
Bei dem weiterhin unter das Landesgesetz fallenden Personenkreis wird darüber hinaus in Anlehnung an den Bereich der Schulbuchförderung die Förderberechtigung nicht mehr individuell ermittelt, sondern nach Fallgruppen festgelegt. Weitere Änderungen betreffen Anpassungen des Leistungsspektrums des
Der Ausschuss für Bildung und Medien hat zu der Regierungsvorlage eine Anhörung durchgeführt, an der in schriftlicher Form vier Adressaten mitgewirkt haben, von denen wiederum zwei, nämlich die beiden kommunalen Spitzenverbände des Landes, ihre Positionen auch im mündlichen Vortrag erläutert haben.
Der Landkreistag Saarland sowie der Saarländische Städte- und Gemeindetag haben aus Sicht des administrativen Gesetzesvollzugs Klärungsbedarf angemeldet, den sie mit Blick auf die Anpassung des Schülerförderungsgesetzes an die neuen Sozialleistungsvorschriften des Bundes an einzelnen Stellen näher beleuchtet haben. Die dabei aufgeworfenen Fragen kreisten um das Interesse, bei der Abgrenzung und Abstimmung der bestehenden Regelwerke, die auf Landes- und Bundesebene mit unterschiedlichen Bezügen der Schülerförderung zu tun haben, möglichst praktikable, fallgruppengenaue und härtefallfeste Lösungen zu finden.
Bei einer dieser Fragen hat der Ausschuss sein Vertrauen in eine großzügige Auslegung des Gesetzestextes gesetzt. Das Ministerium hat zugesagt, bei der Bestimmung der vom Wohnort einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers nächstgelegenen Schule, die Anknüpfungspunkt für den Fahrtkostenzuschuss ist, das Verwaltungsermessen auch auf den Gesichtspunkt der familiären Situation zu erstrecken. Dieses Ermessen besteht im Hinblick auf solche Fälle, in denen einer Schülerin beziehungsweise einem Schüler der Besuch der geografisch nächstgelegenen Schule nicht möglich ist, und zwar aus Gründen, die sie oder er nicht selbst zu verantworten hat. Zu berücksichtigen wären in diesem Sinne etwa bestimmte Situationen schulpflichtiger Geschwisterkinder.
In einem anderen Punkt haben alle Ausschussmitglieder Anlass zu einer klarstellenden Ergänzung des Gesetzeswortlauts gesehen. Diese Ergänzung ist Inhalt des dem Landtag als Drucksache 14/656 vorgelegten Abänderungsantrags. Dort wird klargestellt, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf nur dann Fahrtkostenzuschüsse nach dem Schülerförderungsgesetz erhalten, wenn die Beförderungskosten nicht bereits nach dem Schulordnungsgesetz vom Schulträger übernommen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und mit Zustimmung aller übrigen Fraktionen, also einstimmig, empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Medien dem Landtag die Annahme des überwiesenen Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des an
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Bildung und Medien hat mit der Drucksache 14/656 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/656 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/656 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/571. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/571 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/571 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Bevor ich zu Punkt 5 der Tagesordnung komme, darf ich sehr herzlich eine Gruppe bei uns begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit heute unser Gast ist. Es sind ERASMUS-Studenten an der Universität des Saarlandes unter Leitung von Frau Alexandra Heinen. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Beschlussfassung über den vom Minister der Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung landeseigener Mietwohngrundstücke in St. Wendel, Bonner Straße 2 - 12 (Drucksache 14/639)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister der Finanzen hat mit Schreiben vom 15. November 2011 mitgeteilt, dass die in St. Wendel gelegenen Mietwohngrundstücke nebst den dazugehörenden Grundflächen im Charakter einer Wohnsiedlung für das Land entbehrlich geworden sind und veräußert werden sollen. Die Wohnungsbauge
sellschaft Saarland (WOGE) hat ein Erwerbsinteresse für die gesamte Wohnsiedlung bekundet und einen Kaufpreis von 940.000 Euro angeboten. Der Kaufpreis selbst basiert im Wesentlichen auf den derzeit erzielten Mieteinnahmen in Höhe von rund 700.000 Euro und berücksichtigt darüber hinaus entstehende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die WOGE als Tochtergesellschaft der LEG bietet nach Einschätzung des Ministers Gewähr dafür, dass weiterhin eine sozialverträgliche Vermietung der Wohnsiedlung erfolgt.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 23. November 2011 mit dem Veräußerungsvorhaben befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrags des Finanzministers, der Ihnen als Drucksache 14/639 vorliegt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/639 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/639 mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen ist.
Wir hatten am Anfang festgelegt, dass wir vor den Beratungen und der Grundsatzdebatte zum Haushalt 2012 den Tagesordnungspunkt 10 behandeln. Somit kommen wir zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Resolution der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend: Erhalt des Standortes Praktiker Kirkel (Drucksache 14/659)
Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse um die Praktiker-Gruppe in Kirkel haben sich alle Fraktionen auf die Ihnen vorliegende Resolution verständigt und mich beauftragt, diese vorzutragen:
„Mit Bestürzung haben die im Landtag des Saarlandes vertretenen Parteien den Beschluss des Aufsichtsrates der Praktiker AG zur Kenntnis genommen, die Konzernzentrale von Kirkel nach Hamburg zu verlegen und damit rund 500 hoch qualifizierte Arbeitsplätze im Saarland aufzugeben. Offenkundige Managementfehler dürfen nicht auf dem Rücken der Praktiker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der saarländischen Konzernzentrale Kirkel und deren Familien ausgetragen werden. Nicht das Saarland mit seinen ausgezeichneten Standortbedingungen
und seinen engagierten, qualifizierten Beschäftigten ist dafür verantwortlich zu machen, wenn die Verantwortlichen der Praktiker AG offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen haben. Unter allen wettbewerbsrelevanten Gesichtspunkten kann sich der Konzernstandort Kirkel gegen Hamburg behaupten.
Daher fordern die im Landtag des Saarlandes vertretenen Fraktionen den Aufsichtsrat der Praktiker AG auf, den Verlegungsbeschluss rückgängig zu machen. Sollte Praktiker an einer Konzernzentrale für die beiden bisherigen deutschen Zentralen der Vertriebslinien Praktiker (Kirkel, Saarland) und Max Bahr (Hamburg) festhalten, macht es gerade im Hinblick auf die hervorragenden Mitarbeiter am Standort Kirkel Sinn, die gemeinsame Zentrale nach Kirkel in das Saarland zu verlegen. Weiterhin fordert der saarländische Landtag alle bei der Praktiker AG Verantwortlichen auf, jeden Veränderungsprozess im Unternehmen sozial verträglich zu gestalten. Dies gebietet die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien.“ So weit die Resolution Drucksache 14/659.