Protocol of the Session on November 30, 2011

Neben den Justizvollzugsbeamten leisten auch die saarländischen Bewährungshelfer eine sehr gute Arbeit. Abzulesen ist dies an der geringen Quote der Bewährungswiderrufe. Mit unserer Widerrufsquote von nur etwa 25,7 Prozent liegen wir im Saarland sehr gut, der Bundesdurchschnitt liegt bei 26,1 Prozent. Damit belegen wir Platz 7 im bundesweiten Ranking. Betrachtet man das Jugendstrafrecht gesondert, sind wir sogar mit nur 12,4 Prozent auf Platz 3 - und damit auf dem gleichen Platz wie der 1. FC Saarbrücken momentan in der Liga! Um diese Quote weiter aufrechterhalten zu können, haben wir mit unseren Koalitionspartnern die Mittelansätze für die Fortbildung sowie die Reisekosten der Bewährungshelfer gegenüber dem Haushaltsentwurf erhöht. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Genauso wichtig wie das Vermeiden von Bewährungswiderrufen ist das Vermeiden von Rückfällen nach der Haftentlassung. Hier haben wir in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit dem SoKoSProgramm gemacht. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass das Programm auch nach dem Auslaufen der Bundeshilfen weiter bestehen kann - mit Erfolg. Die Mitarbeiter des Programms werden weiterbeschäftigt, der im Haushaltsplan vorgesehene Mittelansatz wird um 6.000 Euro erhöht. Damit gewährleisten wir auch zukünftig, dass gerade den langjährigen Häftlingen im Übergangsmanagement von der Haft in die Freiheit mit Rat und Tat zur Seite gestanden wird.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Justiz finden wir noch mehr Beispiele dafür, dass wir im kleinen Saarland vorbildliche Arbeit leisten und uns nicht gegenüber anderen Bundesländern verstecken müssen. Unsere durchschnittlichen Verfahrenszeiten liegen im sehr guten Bundesdurchschnitt, in manchen Rechtsfeldern - zum Beispiel im Familienrecht - führen wir die Rankings sogar an. Das ist gerade uns Liberalen ein wichtiges Anliegen. In einem Rechtsstaat muss der Bürger schnellstmöglich zu seinem Recht kommen. Deshalb werden wir uns ge

meinsam mit unseren Koalitionspartnern bemühen, die Effizienz der Justiz noch weiter zu steigern.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie können sich gerne dem Applaus anschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Ein weiteres Beispiel für saarländische Qualitätsarbeit ist die Koordinierungsstelle für häusliche Gewalt. Traurigerweise ist dieses Kriminalitätsfeld in den vergangenen Jahren immens gewachsen. Für uns ist es wichtig, dass dagegen konsequent angekämpft wird. Dies tun wir bereits erfolgreich - mit bundesweiter Anerkennung. Und nun schaffen wir noch einen zusätzlichen Titel im Haushalt speziell für Täterarbeit im Bereich häuslicher Gewalt, und zwar in Höhe von 75.000 Euro.

Ein weiteres Thema, das uns dieses Jahr sehr beschäftigt hat, ist die Sicherungsverwahrung. Wie wir alle wissen, mussten aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts viele ehemalige Täter unvermittelt in die Freiheit entlassen werden. Als Liberaler bin ich der Auffassung, dass dies zu Recht erfolgt ist, auch wenn das nicht jeder hier gerne hört. Einfach contra legem für immer wegsperren, ohne zu wissen, ob tatsächlich noch eine Bedrohung von dieser Person ausgeht, ist nicht rechtsstaatlich. Eine Schreckensjustiz, wie in Kafkas Roman, lehnen wir ab.

Eine andere Frage ist, was mit den Freigelassenen geschehen soll, die nachweislich noch immer hochgefährlich sind. Eine sehr gute Lösung bietet das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes. Im Vordergrund steht - wie der Name schon sagt - die Therapie und nicht das Wegsperren. Wir haben zu diesem Bundesgesetz ein gutes Vollzugsgesetz für das Saarland geschaffen, das die Unterbringung in speziellen Therapieanstalten priorisiert, dabei Kooperationen mit anderen Bundesländern zulässt und nur als Ultima Ratio die Unterbringung in der Forensik in Merzig vorsieht.

Und wo wir schon bei der Therapie sind: Unserer Meinung nach müssen therapeutische Maßnahmen bereits in der JVA verstärkt angeboten werden. Diese Lehre müssen wir aus der ganzen Diskussion um die Sicherungsverwahrung und ihrer bisher falschen Ausgestaltung in Deutschland ziehen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir im Haushalt eine neue Stelle für einen Psychologen ausgewiesen haben, um das Therapieangebot in der JVA Lerchesflur zu erhöhen.

Im Zusammenhang mit diesem Themenkomplex möchte ich auch unsere Zufriedenheit darüber äußern, dass die von uns schon lange geforderte elektronische Fußfessel Schritt für Schritt auch im Saarland eingesetzt wird.

(Abg. Hinschberger (FDP) )

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

So haben wir vor wenigen Wochen den Staatsvertrag zur gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle unterschrieben. In Zukunft werden wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht sicher einsetzen können. Jede Bewegung des Probanden kann dabei in Bad Vilbel in Echtzeit überwacht werden. Ein Abweichen des Probanden von den Vorgaben löst sofort Alarm aus und ruft Bewährungshelfer und die Polizei auf den Plan. Damit wird die Hemmschwelle für Straftaten bei Tragen der Fußfessel enorm erhöht.

Wir Liberale werden uns bei entsprechendem Erfolg dieser innovativen Überwachungsmethode darum bemühen, sie auch in anderen Bereichen des Strafvollzuges einzusetzen, etwa zur Vermeidung der Vollstreckung von kurzen Freiheitsstrafen sowie Ersatzfreiheitsstrafen oder gegebenenfalls zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen.

Zum Schluss zu einem weiteren wichtigen Thema in der Justiz: der einfache Dienst. Das hat die Kollegin Willger dankenswerterweise schon angesprochen. Wie Sie wissen, setzt sich die FDP-Landtagsfraktion seit Langem für die Abschaffung dieser Laufbahn ein. Wir teilen die Auffassung der Justizwachtmeister, dass jemand, der hoheitlich tätig wird, auch angemessen besoldet werden soll. Dies gilt umso mehr, wenn man die täglichen Gefahren im Umgang mit häufig gefährlichen Häftlingen, sonstigen Angeklagten oder Zeugen vor Gericht bedenkt.

Wir sind der Ansicht, dass man hier durchaus eine längere Ausbildung als nur sechs Monate in Betracht ziehen sollte. Wir sind froh, dass wir unsere Koalitionspartner davon überzeugen konnten, die Abschaffung des einfachen Dienstes nun schrittweise in die Wege zu leiten, indem wir 11 Stellenanhebungen von der A 4 in die A 5 vornehmen und zukünftig die A 4 zum Eingangsamt machen. Das ist gerecht und schenkt denjenigen Anerkennung, die jeden Tag für das Funktionieren unseres Justizsystems arbeiten.

Wir Liberale verstehen uns nicht nur als Anwalt der Bürgerrechte, sondern auch als Schutzherr einer fairen und angemessenen Justiz. Nur eine funktionierende Justiz sichert die Rechte des Einzelnen und bietet damit Gerechtigkeit für alle. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hinschberger. Das Wort hat nun die Ministerpräsidentin und Justizministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das funktionierende Justizwesen im Saarland ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unseres Landes nicht nur mit Blick auf das Thema Bürgerrechte, sondern natürlich auch mit Blick auf das Thema Standortqualität. Deswegen ist es unser Bemühen, trotz aller Restriktionen, denen auch der Justizhaushalt unterliegt, genau diese hohe Qualität sicherzustellen. Dass das in all den Jahren bisher trotz eines engen Spielraums im Ergebnis immer gelungen ist, ist vor allen Dingen ein Verdienst all derjenigen, die im Justizbereich Verantwortung tragen und die dort tätig sind, oft unter einem ganz großen persönlichen Einsatz. Deswegen sollte am heutigen Tag an erster Stelle der Dank an die Mitarbeiter stehen.

(Beifall.)

Der Justizhaushalt unterliegt auch im kommenden Jahr den erforderlichen Sparauflagen. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass er nicht ausgenommen werden kann, auch wenn er über einen sehr hohen Anteil an gebundenen Aufgaben und Ausgaben verfügt. Die Personaleinsparquote in Höhe von circa 450.000 Euro sowie die globale Minderausgabe im Sachmittelbereich in Höhe von circa 500.000 Euro werden erbracht. Trotzdem können wir heute feststellen, dass es trotz dieser Sparauflagen gelungen ist, einen ausgewogenen Haushalt aufzustellen, der den Bedürfnissen der dritten Gewalt Rechnung trägt.

Auch im Jahr 2012 verfügt die Justiz über eine ausreichende Anzahl von Stellen und genügend Sachmittel. Deswegen kann man an dieser Stelle den Vorwurf zurückweisen, wir würden im Saarland ohne Plan und Ziel sowie ohne Sinn und Verstand irgendetwas bei der Justiz einsparen. Wenn die Mittel so eng sind, ist es vielmehr so, dass man auch im Rahmen der Budgetierung genau überlegen muss, wo etwas sinnvollerweise gekürzt wird und wo etwas sinnvollerweise nicht gekürzt wird.

Ich will auf einen Punkt eingehen, der hier kritisch angemerkt worden ist. Es betrifft die Frage der Übernahme der zwölf Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten in die Ausbildung zum mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst. Wir hatten - das ist bekannt für die Dauer der Bauarbeiten in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken zwölf Aufseher eingestellt. Diese Verträge sind insgesamt bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. In der Ausschreibung vom September 2008 hieß es damals schon, sobald in den nächsten Jahren Ausbildungsstellen frei werden, erfolgt bei Bewährung die Übernahme in den zweijährigen Vorbereitungsdienst. Das heißt, wir haben damals Menschen mit der klaren Perspektive eingestellt, sobald sich die Möglichkeit ergibt und sofern die Bewährung vorliegt, sie in die Ausbildung

(Abg. Hinschberger (FDP) )

und damit nachher in die dauerhafte Beschäftigung zu übernehmen.

Es ist der Tat kritisch, auch selbstkritisch, anzumerken, dass es mit Blick auf die Frage, wie sicher die Übernahme ist, zu Unsicherheiten und zu Zeitdruck gekommen ist, was bei den Betroffenen wiederum zur Beunruhigung und Verunsicherung geführt hat. Deswegen bin ich sehr froh, dass es gerade unter Federführung des Staatssekretärs gelungen ist, für alle zwölf eine Weiterbeschäftigung auf einer arbeitsvertraglichen Grundlage zu sichern, und dass wir - sobald der nächste Lehrgang beginnt - alle zwölf, wenn sie das wünschen, zur Ausbildung nach Wittlich schicken können. So haben wir eine Perspektive für diese Menschen und können das, was in der Stellenausschreibung 2008 angekündigt war, im nächsten Jahr in die Tat umsetzen.

Wir haben ähnliche Fälle für neun Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dort laufen die Befristungen bis zum 31.12. des nächsten Jahres. Auch dort wollen wir in gleicher Art und Weise vorgehen, sodass dort vorzeitig entsprechende Planungssicherheit besteht. Ich glaube, das ist etwas, was zu Recht auch im Ausschuss kritisch angemerkt worden ist und was in einer sehr schnellen und pragmatischen Art und Weise umgesetzt wurde. Jetzt besteht Klarheit für die Mitarbeiter.

Ich bin froh darüber, dass wir gerade bei der Täterarbeit einen zusätzlichen Betrag einstellen konnten. Hieraus wollen wir zwei halbe Stellen für Psychologen finanzieren, die im kritischen Bereich der häuslichen Gewalt die Täter bei der Aufgabe ihres gewalttätigen Verhaltens unterstützen und dabei eng mit der Justiz kooperieren sollen. Sie wissen, dass wir in einem abgestimmten Aktionsplan gegen häusliche Gewalt vor vielen Jahren mit den drei damals zuständigen Ministerien Innen, Soziales und vor allen Dingen Justiz ein Gesamtkonzept auf den Weg gebracht haben, das bis heute vorbildlich ist, bei dem man aber sagen muss, dass insbesondere die Täterarbeit einer der letzten Bausteine war, der verbessert werden musste. Deswegen ist das hier ein ganz wichtiger Schritt zur Komplettierung dieses Netzwerkes und dieser Konzeption.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Haushalt sind 500.000 Euro für Planungskosten im Bereich der saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig vorgesehen. Wir haben dort die Situation, dass wir die Einrichtung auf der Grundlage eines modernen, baulich-technischen Sicherungs- und Therapiekonzeptes sanieren wollen. Wir werden im Rahmen des finanziell Möglichen das umsetzen, was mit Blick auf diejenigen, die dort untergebracht sind, sinnvoll und gegeben ist.

Ich möchte besonders hervorheben, dass wir auf Antrag der Koalitionsfraktionen auch weitere Ver

besserungen in der Laufbahn des einfachen Justizdienstes vornehmen. Es wäre ja relativ einfach und im Grunde genommen eine Art Etikettenschwindel zu sagen, wir schaffen den einfachen Dienst ab, aber für die eigentlich Betroffenen mit Blick auf ihre Eingruppierung ändert sich zunächst einmal nichts. Ich bin froh darüber, dass es hier gelungen ist, statt dieses Etikettenschwindels einen wirklichen Weg zu finden, der echte Verbesserungen für die saarländischen Wachtmeister mit sich bringt. So sollen bei den bevorstehenden Besoldungsreformen das Eingangsamt angehoben und bereits im Haushalt 2012 die daran anknüpfenden Beförderungsmöglichkeiten verbessert werden. In einigen wenigen Fällen wollen wir die Möglichkeit des Praxisaufstiegs bis zur Besoldungsgruppe A 8 nutzen, damit wir auch in diesem Bereich dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragen können, ohne dass das Gesamtbesoldungsgefüge außer Kraft gesetzt wird.

Die Zuwendungen bei den Sanktionsalternativen werden auch im Haushalt 2012 von weiteren Einsparungen ausgenommen. Es bleibt damit bei den Einsparungen im Haushalt 2010 in Höhe von 10 Prozent, die im Vollzug des Haushalts 2011 weitestgehend nicht weitergegeben wurden. Das ist sicherlich auch ein ganz wichtiges Signal an die freien Träger. Ich will an dieser Stelle aber auch ganz deutlich sagen, dass das Jahr 2012 auch im Rahmen der Gesamtdiskussion über das stehen wird, was wir heute Morgen besprochen haben: der Untersuchung dessen, was mit Blick auf weitere strukturelle Veränderungen notwendig und gangbar ist, um die saarländische Justiz und insbesondere die Gerichtsverwaltung noch besser und effektiver aufstellen zu können, als es bisher der Fall ist. Unser oberstes Ziel ist und bleibt dabei eine bürgernahe Justiz. Wir müssen aber untersuchen, ob und wie dies künftig mit einem noch geringeren Verwaltungsaufwand möglich ist. Das wird die Aufgabe für das Jahr 2012 sein, und ich setze bei ihrer Bewältigung auch auf das, was die Kollegin der SPD heute in ihrer Rede gesagt hat: dass es auch hier zu einem konstruktiven Miteinander der Oppositions- und der Regierungsfraktionen kommt. - In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 02 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 14/643 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 14/643 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer

(Ministerin Kramp-Karrenbauer)

enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/643 mit den Stimmen aller Fraktionen und somit einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 17 Kapitel 17 02. Wer für die Annahme des Kapitels 17 02 im Einzelplan 17 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass das Kapitel 17 02 im Einzelplan 17 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 20 Kapitel 20 02. Wer für die Annahme des Kapitels 20 02 im Einzelplan 20 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass das Kapitel 20 02 im Einzelplan 20 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Es ist über Kapitel 02 01 des Einzelplans 02 Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 02 01 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Kapitel 02 01 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Es ist über Kapitel 02 51 des Einzelplans 02 ebenfalls Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 02 51 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Kapitel 02 51 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 02 im Übrigen. Wer für die Annahme des Einzelplans 02 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Einzelplan 02 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 18; er betrifft den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Wer für die Annahme des Einzelplans 18 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Einzelplan 18 mit den Stimmen aller Fraktionen und somit einstimmig angenommen ist.

Wir kommen jetzt zur Übersicht 3: Einzelplan 03 Ministerium für Inneres, Kultur und Europa -, Einzelplan 17 Kapitel 17 03 sowie Einzelplan 20 Kapitel 20 03 und 20 12.

Übersicht 3 - Ministerium für Inneres, Kultur und Europa (Abänderungsantrag: Drucksache 14/644)

Die Berichterstattung wurde auch hier zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen der Haushaltsnotlage des Landes und der Haushaltsnotlage der großen Mehrheit der saarländischen Kommunen besteht in vielfacher Weise ein Zusammenhang. Die Schwächung der Einnahmeseite durch den Bund riss Löcher und reißt weiter Löcher in die Haushalte von Land und Kommunen.

(Präsident Ley übernimmt den Vorsitz.)

Die Strukturschwäche der saarländischen Wirtschaft führt zu einer unterdurchschnittlichen Steuerkraft. Dies trifft Kommunen wie das Land. Vom Bund übertragene Aufgaben belasten die Ausgabenseite beim Land, bei Städten, Gemeinden und Landkreisen. Hinzu kommen Kürzungen der Bundesfinanzierung wie aktuell in der Arbeitsmarktpolitik und der Städtebauförderung, die weitere Löcher aufreißen. Und zuletzt: Kommunen und Land beteiligen sich trotz eigener Haushaltsnotlage an der Finanzierung der deutschen Einheit.