Abstimmungen, Annahme in Zweiter und letzter Lesung............................................ 1856
10.Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen ZDF-Staatsvertrag unterstützen (Drucksache 14/548). 1857
Abg. C o mm e r ç o n (SPD) zur Begründung........................................................ 1857
11.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008 (Drucksache 14/545)....................... 1861
12.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr eingebrachten Antrag betreffend: Stellungnahme des Landtages zum Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennut- zung, Umweltschutz und Infrastruktur) “ - gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) (Drucksache 14/552 - neu)...................... 1866
13.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 7) (Drucksache 14/544)...................................................... 1876
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 24. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Gibt es Einwände dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 11. August 2011 mitgeteilt, dass für den ausgeschiedenen Abgeordneten Peter Müller, der mit Ablauf des 10. August 2011 auf sein Mandat verzichtet hat, gemäß § 40 des Landtagswahlgesetzes Herr Egbert Ulrich aus Wadgassen als Listennachfolger auf dem Landeswahlvorschlag der CDU in den Landtag des Saarlandes eintritt.
Herr Egbert Ulrich hat das Mandat am 11. August 2011 angenommen. Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleiterin Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Herr Abgeordneter Egbert Ulrich, ich bitte Sie, zu Ihrer Verpflichtung zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Nach Artikel 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Herr Abgeordneter Egbert Ulrich, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Herzlichen Glückwünsch.
Die Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat mir am 17. August 2011 ein Schreiben übermittelt. Ich zitiere die entscheidenden Passagen. „Ich beehre mich, Ihnen nachstehende Mitglieder der neu zu bildenden Regierung zu benennen: Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Andreas Storm, Minister der Finanzen Peter Jacoby, Minister für Inneres, Kultur und Europa Stephan Toscani, Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Monika Bachmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft Dr. Christoph Hartmann, Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz Georg Weisweiler, Minister für Bildung Klaus Kessler, Minister für Umwelt, Energie und Verkehr Dr. Simone Peter, Ministerin der Justiz Annegret Kramp-Karrenbauer.
Ich bitte darum, die Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes herbeiführen zu wollen. Darüber hinaus bitte ich, die Zustimmung des Landtages auch zur Ernennung der beiden weiteren Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung herbeizuführen, und zwar für Herrn Staatssekretär Joachim Kiefaber und Herrn Staatssekretär Wolfgang Schild.“
Zustimmung des Landtages zur Ernennung der Minister/innen und weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Artikel 87 der Verfassung bestimmt, dass der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin die Minister mit Zustimmung des Landtages ernennt. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die von Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer vorgesehenen Ernennungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Landtag den von Frau Ministerpräsidentin vorgesehenen Ernennungen mit Stimmenmehrheit zugestimmt hat. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Amtseid von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid.
Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung der Mitglieder der neuen Regierung von ihren Plätzen zu erheben.