Unter diesen damaligen Voraussetzungen hatten alle zugestimmt. Alle waren seinerzeit der Meinung, dass man die FFH-Gebiete ohne Probleme in Natura-2000-Gebiete überführen könne. Und jetzt, nach dem Relaunch des Relaunches - wir sind ja jetzt im Natura-3.0-Verfahren, um es einmal neudeutsch auszudrücken -, hat diese Landesregierung letztendlich zum zweiten Mal einsehen müssen, dass es so, wie man es bisher gemacht hat, nicht geht. Ich kann nur hoffen, sehr geehrte Frau Ministerin, dass Sie wirklich die richtigen Lehren gezogen haben und bei Natura 3.0 endlich auf die Menschen zugehen und die Dinge mit ihnen gestalten. Denn diese Naturlandschaft lässt sich in Zukunft nur sichern, wenn die Menschen mitmachen. Ich rufe sie dazu auf.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr, Dr. Simone Peter.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz auf die zwei Punkte Bezug nehmen. Der eine Punkt ist die Beteiligung. Ja, wir sind direkt vor Ort, weil wir die Bewirtschaftungspläne mit den Landwirten vor Ort besprechen. Das macht das Zentrum für Biodokumentation, das auch nach der Erhebung der einzelnen Arten und Lebensraumtypen entsprechende Erhebungen macht. Dies wird mit den Landwirten besprochen. Wir haben regelmäßige Runden mit dem Bauernverband. Wir waren auch schon in den kritischen Gebieten. Wir weiten das jetzt aus. Das war das Signal, das ich eben gegeben habe. In dem Anhörungsverfahren wurde klar, dass es in einigen Gebieten Probleme gibt, aber nicht in allen. Wir haben eine Reihe von Gebieten, von denen es keine kritische Rückmeldung gab. Die Gebiete, die als kritisch zu nennen sind, besuchen wir teilweise zum zweiten oder dritten Mal. Das müssen wir ausweiten. Das ist erkannt. Zu Ihrem zweiten Punkt, der mir leider entfallen ist.
Ich habe dargestellt, dass wir mittlerweile eine Änderung nach dem Bundesnaturschutzgesetz bekommen haben. Seit dem Jahr 2010 muss eine Einteilung nach Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten erfolgen. Im Rahmen dieser Einordnung müssen, auch wenn es Naturschutzgebiete sind, bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden. Sofern sie berücksichtigt werden, werden sie auch in die Verordnungen aufgenommen. Wenn wir gleichzeitig beobachten, dass im Rahmen von mehreren Jahren vonseiten der Landwirtschaft durch zunehmende Monokulturisierung eine deutliche Verschlechterung eingetreten ist, dann kann es nicht sein, dass wir keine Richtlinien vorgeben, die den Artenschutz weiter voranbringen. Das zur Klärung. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/486. Wer für die Annahme der Drucksache 14/486 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/486 mit Stimmenmehrheit der Regierungskoalition bestehend aus CDU, FDP und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und LINKEN abgelehnt ist.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 2) (Drucksache 14/473)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneten Dagmar Heib, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich kurz fassen. Sie können es teilweise der Drucksache entnehmen. Wir haben uns in der 36. Ausschusssitzung am 05. Mai über drei Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht unterhalten und eine Beschlussempfehlung zu den drei Streitverfahren abgegeben.
Das erste Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat als Grundlage eine Verfassungsbeschwerde einer angestellten Lehrerin in NordrheinWestfalen. Nach einer Ergänzung im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. August 2006 war das Tragen religiöser Zeichen und Kleidungsstücke verboten worden. Die Beschwerdeführerin hat dennoch weiter ein Kopftuch getragen. Das führte nach Anhörung und Abmahnung zur Kündigung. Gegen dieses beschritt sie den arbeitsrechtlichen Instanzenzug, in welchem sie letztinstanzlich unterlag. Hiergegen wendet sie sich vor dem Verfassungsgericht und wendet ein, dass das Gesetz und dessen Anwendung verfassungswidrig seien.
Im zweiten Verfahren handelt es sich ebenfalls um eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses Verfahren hat eine ähnliche Grundlage wie das erstgenannte. Es geht hierbei nicht um eine Lehrerin, sondern um eine im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Pädagogin. Diese hat mit Inkrafttreten der Änderung im Schulgesetz nicht mehr das Kopftuch getragen, sondern eine Wollmütze mit Rollkragenpullover. Es folgte eine Abmahnung. Die Pädagogin klagte im arbeitsrechtlichen Instanzenzug auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Die Arbeitsgerichte gaben dem Land Recht und werteten aufgrund mehrerer Indizien das Tragen der Mütze mit Rollkragenpullover als Surrogat des Kopftuches. Auch mit diesem sei deshalb ein religiöses Zeichen verbunden. Hiergegen wendet sich die Beschwerdeführerin im Wege der Verfassungsbeschwerde.
Im dritten Verfahren, das ebenfalls der Drucksache zu entnehmen ist, handelt es sich um ein durch das Bundesland Rheinland-Pfalz angestrengtes abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Angefochten werden die Zustimmungsgesetze der Bundesländer zum ZDF-Staatsvertrag mit der Begründung, es liege ein Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit vor. Der Grundsatz der funktionsadäquaten Staatsferne sei in den Gremien des ZDF verletzt. Der Fernsehrat und der Verwaltungsrat des ZDF seien einem zu großen Einfluss durch die Bundesländer und politische Parteien ausgesetzt.
Der Ausschuss hat zu allen drei Streitverfahren einstimmig und ohne Enthaltung den Beschluss gefasst, dem Plenum zu empfehlen, keine Stellungnahme zu den Verfahren abzugeben. Ich danke Ihnen für die Minuten der geschätzten Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heib. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/473 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/473 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.
Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 08. April 1992 (Amtsbl. S. 591) (Wahlvorschlag des Ausschusses für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport)
Die sechsjährige Amtsperiode der am 25. Mai 2005 gewählten Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes endet mit Ablauf des 14. Juli 2011. Gemäß § 7 des Gesetzes über die Arbeitskammer des Saarlandes wählt der Landtag des Saarlandes die Mitglieder der Vertreterversammlung und deren Stellvertreter. Die Vertreterversammlung besteht aus 42 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat zwei Stellvertreter. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gewerkschaften und anderer Vorschläge von Arbeitnehmern, die gemäß § 3 des Gesetzes Mitglieder der Arbeitskammer sind. Auf die Bekanntmachung des Landtagspräsidenten betreffend die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl im Amtsblatt des Saarlandes vom 24. März 2011 sind Wahlvorschläge eingegangen, mit denen sich der Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport befasst hat. Er unterbreitet Ihnen mit der Drucksache 14/468 einen Wahlvorschlag.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wer für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter gemäß dem Ihnen vorliegenden Vorschlag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Mitglieder und Stellvertreter gemäß dem Vorschlag Drucksache 14/468 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, gewählt sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung.
1. Abg. Becker, Günter (CDU) Nein 2. Abg. Biendel, Silke (SPD) Ja 3. Abg. Prof. Dr. Bierbaum, Heinz (DIE LINKE) Ja 4. Abg. Commerçon, Ulrich (SPD) nicht anwesend 5. Abg. Eder-Hippler, Elke (SPD) Ja 6. Abg. Ensch-Engel, Dagmar (DIE LINKE) Ja 7. Abg. Georgi, Ralf (DIE LINKE) Ja 8. Abg. Hans, Tobias (CDU) Nein 9. Abg. Dr. Hartmann, Christoph (FDP) Nein 10. Abg. Heib, Dagmar (CDU) Nein 11. Abg. Heinrich, Günter (CDU) Nein 12. Abg. Hinschberger, Horst (FDP) Nein 13. Abg. Huonker, Birgit (DIE LINKE) Ja 14. Abg. Jacoby, Peter (CDU) Nein 15. Abg. Jene, Hans Gerhard (CDU) Nein 16. Abg. Jochem, Karl-Josef (FDP) Nein 17. Abg. Jost, Reinhold (SPD) Ja 18. Abg. Dr. Jung, Magnus (SPD) Ja 19. Abg. Kolb, Gisela (SPD) Ja 20. Abg. Kramp-Karrenbauer, Annegret (CDU) Nein 21. Abg. Kugler, Heike (DIE LINKE) Ja 22. Abg. Kühn, Christoph (FDP) Nein 23. Abg. Kuhn-Theis, Helma (CDU) Nein 24. Abg. Kütten, Edmund (CDU) Nein 25. Abg. Lafontaine, Oskar (DIE LINKE) Ja 26. Abg. Ley, Hans (CDU) Nein 27. Abg. Linsler, Rolf (DIE LINKE) Ja 28. Abg. Maas, Heiko (SPD) Ja 29. Abg. Meiser, Klaus (CDU) Nein 30. Abg. Müller, Peter (CDU) Nein 31. Abg. Pauluhn, Stefan (SPD) Ja 32. Abg. Rauber, Karl (CDU) Nein 33. Abg. Rehlinger, Anke (SPD) Ja 34. Abg. Ries, Isolde (SPD) Ja 35. Abg. Rink, Gisela (CDU) Nein 36. Abg. Roth, Eugen (SPD) Ja 37. Abg. Scharf, Hermann-Josef (CDU) Nein 38. Abg. Schmidt, Volker (SPD) Ja 39. Abg. Schmitt, Markus (B 90/GRÜNE) Nein 40. Abg. Schmitt, Thomas (CDU) Nein 41. Abg. Schmitt, Christian (FDP) Nein 42. Abg. Schnitzler, Lothar (DIE LINKE) Ja 43. Abg. Schramm, Astrid (DIE LINKE) Ja 44. Abg. Schumacher, Wolfgang (DIE LINKE) Ja 45. Abg. Spaniol, Barbara (DIE LINKE) Ja 46. Abg. Theis, Roland (CDU) Nein 47. Abg. Toscani, Stephan (CDU) Nein 48. Abg. Ulrich, Hubert (B 90/GRÜNE) Nein 49. Abg. Waluga, Günter (SPD) Ja 50. Abg. Wegner, Bernd (CDU) Nein 51. Abg. Willger, Claudia (B 90/GRÜNE) Nein