Protocol of the Session on February 17, 2011

Nun kann man ein gewisses Verständnis für die Geberländer aufbringen, wer gibt schon gerne von seiner eigenen Finanzkraft an Ärmere ab? Dennoch muss an dieser Stelle festgehalten werden: Pacta sunt servanda. Einmal getroffene Vereinbarungen müssen eingehalten werden, auch von den Geberländern. 2001, Herr Kollege Jost sagte es schon, ist der Länderfinanzausgleich neu geregelt worden, und zwar mit einer Befristung bis 2020. Dem haben alle Geberländer so zugestimmt. Wenn heute von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg moniert wird, der Finanzausgleich sei leistungsfeindlich und ungerecht und erfülle nicht seine Funktion als Hilfe zur Stärkung der Eigenständigkeit, so muss festgehalten werden, dass der jetzige Finanzausgleich schon damals ein Kompromiss war. Ein Kompromiss, der den Nehmerländern einiges abverlangt hat und dem die Geberländer damals einiges abgewinnen konnten. Der Ausgleich ist gerade im Gegenteil gerechter und leistungsfreundlicher ausgestaltet worden und hat durchaus Wettbewerbselemente, die uns auch nicht so leichtgefallen sind.

(Abg. Jost (SPD) )

Erwin Teufel und Edmund Stoiber haben in der Bundesratsdebatte vom 13. Juli 2001 genau darauf hingewiesen und die Vorteile der Neuregelungen für ihre Länder hervorgehoben. Es ging um mehr Anreizgerechtigkeit und darum, die Anstrengungen der Länder zur Verbesserung ihrer Steuereinnahmen künftig stärker zu belohnen. Ich nenne ein paar Beispiele. Die höchste Abschöpfungsquote der Geberländer wurde auf 75 Prozent abgesenkt. Die durchschnittliche Abschöpfung der Geberländer wurde auf 22,5 Prozent gedeckelt und als Garantie im Gesetz festgeschrieben. Es kann also überhaupt nicht die Rede von einer völligen Abschöpfung jeglicher Mehreinnahmen der Geberländer sein, geschweige denn von einer Umkehrung der Finanzverhältnisse nach erfolgtem Finanzausgleich. Das neue Recht kennt nämlich keine Vollauffüllung mehr. Vollauffüllung bedeutet, dass auf 100 Prozent der durchschnittlichen Einnahmen ausgeglichen wird. Erstmals wurde damals ein Eigenbehalt für Geber- und Nehmerländer eingeführt. 12 Prozent der Steuermehreinnahmen - wenn sie überdurchschnittlich sind - verbleiben bei den jeweiligen Ländern im jeweiligen Jahr. Auch das ist ein Anreiz, der Geber- wie Nehmerländern entgegenkommen kann. Diesem Anreizsystem haben sich die Nehmerländer unterworfen. Nun erwarten wir aber auch, dass die Geberländer diesem System treu bleiben.

(Beifall von der SPD und bei den Regierungsfrak- tionen.)

Auch diese Zahl hat der Kollege Jost einmal erwähnt: Seit 2001sind die Zahlungen an das Saarland zurückgegangen, nämlich von 150 Millionen Euro auf 90 Millionen Euro. Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass man uns jetzt im jeweiligen System schlechter stellen würde. Das hat einfach nur damit zu tun, dass unsere relative Finanzkraft sich im System verbessert hat. Das bedeutet gerade, dass die Anreizfunktion und das System funktionieren; denn sonst hätte sich die Finanzsituation nicht verbessert.

Letztendlich haben auch wir Nehmerländer Rechte, nämlich das Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse, die das Grundgesetz garantiert. Die Nehmerländer haben ein Anrecht auf Verlässlichkeit. Im Übrigen hat es seither Neuerungen gegeben: zwei Föderalismusreformen und eine, die sich davor mit den Länderfinanzbeziehungen beschäftigt und eine gravierende Neuerung eingeführt hat, nämlich die Schuldenbremse. Dieser Schuldenbremse haben sich auch die Nehmerländer unterworfen.

Einer Reihe von Ländern, also auch dem Saarland, ist im Gegenzug zugestanden worden, dass ihnen zusätzliche Konsolidierungshilfen gewährt werden. Dabei war für das Saarland und alle anderen klar, was der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger am 12. Juni 2009 im

Bundesrat bei Einführung der Föderalismusreform II und der Schuldenbremse formuliert hat: „Wir haben entschieden, dass der Länderfinanzausgleich so gilt, wie er beschlossen worden ist. Außerdem haben wir entschieden, dass Neuordnungen, Neugliederungen der Länder nicht nähergetreten wird“. Er sagte: „Es war meines Erachtens aber ein realistischer Ausgangspunkt, dass man geltendes Recht nicht antastet (...).“ Da kann es heute kein Zurück geben. Es wäre schlicht ein Widersinn, dem Saarland und vier anderen Ländern Konsolidierungshilfen zu gewähren und ihnen im Gegenzug Mittel aus dem Finanzausgleich zu entziehen. Der Kollege Jost hat zu Recht gesagt, damit wäre den Vereinbarungen zur Schuldenbremse die Grundlage entzogen. Dies hätte vor keinem Verfassungsgericht der Welt Bestand. Von daher können wir entsprechenden Klagedrohungen im Ergebnis mit etwas Gelassenheit entgegensehen. Der Überzeugung bin zumindest ich.

Im Übrigen - auch das halten wir in der gemeinsamen Entschließung fest -, auch wir haben noch eine ruhende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir haben uns als Land entschieden, diese erst nach Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über die Schuldenbremse zurückzuziehen. Sollten uns aber andere über eine eigene Klage in Bedrängnis bringen, so wäre dieser Vereinbarung die Grundlage entzogen und wir würden erneut klagen. Dann kämen eben auch alle anderen Sonderlasten des Saarlandes erneut zur Sprache. Im Ergebnis müssen deshalb die Klagedrohungen und Forderungen der Geberländer zurückgewiesen werden. Ich bin dankbar für die Einmütigkeit in diesem Hause.

Natürlich mögen solche Forderungen etwas mit Wahlkampf zu tun haben. Es sei aber nur einmal am Rande erwähnt, dass alle relevanten baden-württembergischen Parteien eine Änderung des Länderfinanzausgleichs in ihren Wahlprogrammen haben. Vorsicht also bei allzu einseitigen parteilichen Schuldzuweisungen im baden-württembergischen Wahlkampf.

(Abg. Pauluhn (SPD) : Im Wahlkampf ist dort sicherlich auch die Opposition.)

Das ist richtig. Ich gebe Ihnen ja recht. Wenn es so gemeint war, ist es gut. Ich habe nur „Vorsicht“ gesagt, nichts weiter. Jetzt ist es klar.

Im Übrigen, alle denken beim Länderfinanzausgleich immer nur an das Saarland und Bremen. Die Summen, die wir aus dem Länderfinanzausgleich erhalten, sind eigentlich bei der Gesamtmasse verschwindend gering, mögen sie für uns selbst auch noch so bedeutsam sein. Das Gros geht natürlich an einwohnerstarke Länder, insbesondere NordrheinWestfalen, Niedersachsen und die Ost-Länder. Wenn eines die Klagedrohung ausgelöst hat, dann sicherlich nicht das Finanzgebaren des Saarlandes,

(Abg. Schmitt (CDU) )

sondern eher, dass große Länder, die früher traditionell Geberländer waren, mittlerweile zu dauerhaften Nehmerländern zu werden drohen. Das erklärt vielleicht die Sorge der Geberländer eher als die Probleme der kleinen Länder, die Konsolidierungshilfen erlangen.

In diesem Zusammenhang würde ich es für grundfalsch halten - hier endet wohl auch der Konsens -, wenn wir unsere eigenen Sparanstrengungen einstellen würden und nicht versuchen würden, unsere Verpflichtungen aus der Schuldenbremse einzuhalten. Die beste Abwehr gegen Klagen aus den Geberländern, auch vor dem Bundesverfassungsgericht, ist sicher, wenn wir alle eigene zumutbare Sparanstrengungen selbst ausschöpfen, obwohl wir mit Sicherheit schon in der Vergangenheit keine Federn in die Luft geblasen und nicht aus dem Vollen geschöpft haben. Es wäre jedoch kein gutes Signal, wenn wir schon im ersten oder zweiten Jahr der Schuldenbremse die Segel streichen würden. Dies würde nur den Gegnern der Solidarität mit den ärmeren Ländern in die Hand spielen.

Ich halte deshalb fest, noch ist keine Klage eingereicht, ich sehe auch kaum Erfolgschancen für eine solche der Geberländer. Wer mit uns verhandeln will, kann dies gerne tun, dann aber mit unseren eigenen berechtigten Anliegen, die wir haben. Wir haben Anspruch auf Verlässlichkeit. Wir sind bereit, die eigene Verlässlichkeit im Hinblick auf eigene Verpflichtungen zu zeigen und einzuhalten. Wir haben aber ein Anrecht darauf, dass einmal gegebene Zusagen eingehalten werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und der SPD.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Horst Hinschberger von der FDP-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geben ist seliger denn Nehmen. Das fällt mir spontan zu Bayern ein, gerade, wenn es um den Länderfinanzausgleich geht. Bayern war schließlich selbst über Jahrzehnte Nehmerland. Doch jetzt überfällt die Bayern unerwarteter Gedächtnisverlust. Solidarität war zum damaligen Zeitpunkt noch eine Selbstverständlichkeit und vor allem keine Einbahnstraße. Wie sich die Zeiten ändern können!

Mit der angedrohten Verfassungsklage würden die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Weg der Solidarität und der Verfassungstreue ganz klar verlassen, denn die nach Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz zu erreichende Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist nur

durch die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch finanzschwacher Länder möglich. Das wiederum kann nur funktionieren, wenn der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form bis 2019 bestehen bleibt, also keine Kürzungen vorgenommen werden.

Aus eigener Kraft kann gerade das Saarland es nämlich leider nicht schaffen, aus der Misere zu kommen. Das ist den besonderen Umständen in unserem Land geschuldet. Ich denke da an die Montanstruktur. Seit den Sechzigerjahren war die Stahlund Kohlesubventionierung das bestimmende Thema. Milliardenbeträge mussten verausgabt werden, um den Industriestandort Saar zu erhalten. Später erfolgte die Jahrzehnte dauernde Phase der Restrukturierung. Dadurch ist unser kleines Land gegenüber den anderen Ländern von ungleich höheren Lasten betroffen. Außerdem würde eine geringer ausfallende finanzielle Unterstützung unseres Landes zur Folge haben, dass wir die Vorgaben der Schuldenbremse nicht mehr einhalten können. Das haben die Kollegen schon eindrucksvoll ausgeführt. Auch zu diesem Punkt scheint bei den großen Geberländern wieder ein Fall von Gedächtnisverlust vorzuliegen. Bund und alle 16 Länder haben nämlich mit der Grundgesetzreform zu Art. 109 Abs. 2 eine Garantenstellung für die Erreichbarkeit des ausgeglichenen Haushalts in allen Ländern übernommen. Nach allgemeinem Kenntnisstand besteht die Bundesrepublik Deutschland weiterhin aus 16 Bundesländern und nicht aus 13.

Eines will ich hier auch noch mal ganz deutlich sagen: Es geht hier für die Hessen, Bayern und Baden-Württemberger nicht darum, nach Gutsherrenart Mittel zu verteilen, sondern um grundgesetzliche Pflichten. Der von den drei Großen vorgeschlagene Kurs würde diesen Pflichten klar zuwiderlaufen. Denn werden die geforderten Einschnitte in den Länderfinanzausgleich Wirklichkeit, könnte das Saarland den geforderten Defizitabbau nicht bewerkstelligen, auch wenn die Hilfen, die dem Saarland zukommen, schon gesunken sind Vor zehn Jahren waren es noch 150 Millionen Euro jährlich, momentan sind es 90 Millionen Euro - ein Beweis für unseren Willen zur Verbesserung unserer Lage.

Somit ist auch die Behauptung widerlegt, den armen Ländern würde jede Motivation zur wirtschaftlichen Verbesserung fehlen, da geringere Transferzahlungen zu erwarten wären. Aber ohne die 90 Millionen aus dem Finanzausgleich können die Konsolidierungshilfen von 260 Millionen Euro jährlich nicht den gewünschten Erfolg bringen. Das ist allen Anwesenden hier klar und Konsens.

Dass wir ehrlich gewillt sind, einen ausgeglichenen Haushalt bis 2020 zu bewerkstelligen, haben wir mit dem unlängst verabschiedeten Haushalt für 2011 unter Beweis gestellt. Die Bayern dagegen führen

(Abg. Schmitt (CDU) )

sich so unangenehm auf wie Neureiche und erkennen unsere Mühen nicht an. Viel schlimmer noch: Sie verkennen, dass sie von unserem kleinen Saarland in erheblichem Maße profitieren. Ich denke zum Beispiel an die Wertschöpfungskette in der Automobilindustrie. Wir im Saarland verfügen über die Autozulieferindustrie, von der auch die beiden Autohersteller in Bayern profitieren. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln nennt das Saarland das drittstärkste Zulieferzentrum in Deutschland. Obwohl zum Beispiel beim 5er BMW der Produktionsanteil zu 60 Prozent von saarländischen Unternehmen stammt, profitieren die Bayern am meisten. Am Ende der Wertschöpfungskette steht nämlich der Hersteller. Dort ist der Gewinn am höchsten, dort werden die meisten Steuern gezahlt. Mehr noch, ein nennenswerter Teil ihrer Autos findet Absatz im Saarland. Und wieder profitieren die Bayern. „Mir san mir“ ist wieder einmal das Motto der Bayern. Die bayerische Landesregierung steht dem FC Bayern in puncto Überheblichkeit und Selbstverliebtheit in nichts nach.

(Beifall und Heiterkeit bei allen Fraktionen. - Mini- sterpräsident Müller: Guter Mann.)

Ich erfahre gerade die Zustimmung des Ministerpräsidenten.

(Ministerpräsident Müller: In dem Punkt sind wir uns einig.)

Prima, dann mache ich weiter. - Gerade diejenigen, die in der Vergangenheit in besonderer Weise Solidarität erfahren haben, können sich jetzt, wo es darum geht, anderen zu helfen, nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Wir sind noch auf die Hilfe der Großen angewiesen, ob es uns oder ihnen gefällt oder nicht. Wir tun alles, um unseren Teil zu einem ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2020 beizutragen. Erfolg werden wir dabei aber nur mit der Unterstützung der Geberländer haben. Deshalb weisen wir die erhobene Forderung nach Kürzung des Finanzausgleichs zurück. Ich freue mich, dass alle Fraktionen dem Antrag zustimmen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hinschberger. Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Starken helfen den Schwachen. Nach diesem Solidarprinzip funktioniert der Länderfinanzausgleich. Dabei geht es vor allem darum, dass die Gleichheit der Lebensverhältnisse in Deutschland gewahrt bleiben soll. Dieses fest vereinbarte Solidarprinzip unter den Bundesländern darf nicht einfach ausgehebelt

werden. Ich glaube, da sind wir uns einig. Der heute geltende Länderfinanzausgleich - das wurde auch schon mehrfach gesagt - ist im Jahr 2001 mit den Stimmen aller Bundesländer verabschiedet worden, also auch mit den Stimmen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, jenen Ländern, die jetzt mit ihrer angekündigten Klage offenbar die unbequem gewordene Solidargemeinschaft gerne verlassen würden. Dieser Eindruck drängt sich immer mehr auf. Da wird auch klar, dass das Thema Wahlkampf hier eine große Rolle spielt.

Ich gebe Klaus Wowereit recht, wenn er seinem Stuttgarter Kollegen Stefan Mappus von der CDU vorhält, mit der Klagedrohung auf die Landtagswahl am 27. März zu schielen. Es ist völlig klar, dass das eine große Rolle spielt. Vielleicht hören ja die angesprochenen Landesregierungen doch noch auf ihre DGB-Bezirke in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die sich nämlich klar gegen eine Verfassungsklage ihrer Länder ausgesprochen haben und damit auch dafür, den Weg der Solidarität nicht zu verlassen.

Kolleginnen und Kollegen, eine Kürzung des Finanzausgleichs ist unserem Land gegenüber ganz einfach verantwortungslos. Deshalb ist der Antrag aller Fraktionen im saarländischen Landtag heute als eigene Solidargemeinschaft in dieser Sache das richtige Signal. Dafür bedanke ich mich.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Spaniol. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Markus Schmitt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der finanzpolitischen Perspektive anderer Bundesländer betrachtet ist unser Land vor allem arm und klein. Beides ist nicht von der Hand zu weisen. Wir sind das kleinste aller Bundesländer. Rein von der Fläche entspricht das Saarland einem bayerischen Landkreis und unsere Einwohnerzahl entspricht etwa der von Köln. Auch das andere Etikett ist leider richtig. Wir sind nicht reich, wir sind ein Haushaltsnotlagenland.

(Ministerpräsident Müller: Das kleinste Bundes- land sind wir nicht. Bremen passt von der Fläche her siebeneinhalb Mal ins Saarland.)

Danke, Herr Ministerpräsident, man lernt auch hier vorne immer noch ein bisschen was dazu.

(Teilweise Heiterkeit.)

Die Haushaltsnotlage hat uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Auch die angekündigten Hilfen im Rahmen der Schuldenbremse, die hier schon

(Abg. Hinschberger (FDP) )

Thema waren, beruhen auf dieser Tatsache. Unser Problem ist hauptsächlich eine drückende Schuldenlast aus der Vergangenheit, aber nicht nur dies. Die Wirtschaftsund Steuerkraftpotenziale sind in Deutschland eben unterschiedlich verteilt. Die Voraussetzungen und Gegebenheiten in Bremen, Bayern oder bei uns im Saarland sind eben nicht gleich. Das lässt sich auch nicht durch gute oder schlechte Politik auf Landesebene völlig ausgleichen beziehungsweise steuern.

Deshalb gibt es ja den Länderfinanzausgleich. Er ist das Kernstück unseres Föderalismus und ein Gebot des Grundgesetzes. Jenseits aller komplizierten Maßstäbe, Schlüssel und Berechnungen geht es darum, einen Ausgleich zwischen starken und schwachen Schultern, zwischen armen und reichen Ländern in Deutschland zu schaffen. Auf diese Weise sollen alle Länder in der Lage sein, ihre Aufgaben adäquat zu erfüllen. Dass das den Ländern, die aktuell mehr einzahlen, als sie bekommen, nicht immer gefällt, ist nachvollziehbar, aber definitiv nicht akzeptierbar. Denn diese Diskussion wird zum falschen Zeitpunkt und mit den falschen Argumenten geführt. Statt wie in der Vergangenheit eine Länderneugliederung zulasten der kleinen finanzschwachen Länder zu fordern, soll diesmal nur der Länderfinanzausgleich beklagt werden. Beides bedroht jedoch die Existenz unseres Saarlandes.

Dass die Argumente der Geberländer leicht zu widerlegen sind, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon deutlich gemacht. Trotzdem will ich einen Punkt noch einmal aufgreifen. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen will man wohl in Wahlkampfzeiten von den Unzulänglichkeiten der eigenen Politik ablenken, wenn man den Nehmerländern unterstellt, dass sie selbstverschuldet in ihre Lage geraten wären, und wenn man ihnen dann auch noch völlige Inaktivität vorwirft. Kein verantwortlicher Politiker eines Landes wird seinen Bürgerinnen und Bürgern deutlich schlechtere Lebensverhältnisse zumuten wollen als im Nachbarland. Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, dass die Anreizwirkung kontraproduktiv wäre.

Der Haushalt, den wir vor Kurzem verabschiedet haben, ist ein Beispiel für eine verantwortliche Finanzpolitik des Nehmerlandes Saarland. Er belegt, dass wir die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um unsere Finanz- und Wirtschaftskraft zu verbessern. Meine Hoffnungen richten sich dabei vor allem auf die Bildung. Andere reden viel davon, wir handeln und investieren. Dies ist ein langfristiger und nachhaltiger Prozess. Er wird aber Früchte tragen auch im Hinblick auf die Haushaltssituation unseres Landes. Natürlich kann und muss ein so hochkompliziertes System wie der Länderfinanzausgleich immer noch verbessert werden.

Aber bei uns GRÜNEN wird darüber diskutiert; Anregungen werden aufgenommen. Doch eine Ad-hocVerdammung je nach Kassenlage lehnen wir kategorisch ab. Pacta sunt servanda. Der aktuelle Finanzausgleich besitzt eine Gültigkeit bis 2019. Verbesserungsvorschläge können nicht früh genug diskutiert werden, aber sie müssen seriös und vor allen Dingen nicht gegeneinander, sondern miteinander diskutiert werden. Meine Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich, dass dieser Antrag von uns allen gemeinsam verabschiedet wird. Der aktuelle Länderfinanzausgleich ist besser als sein Ruf. Ich sage Ihnen: Das Saarland als Nehmerland im Länderfinanzausgleich ist bedeutend besser als sein Ruf. - Vielen Dank.