Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen erstatte ich den Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung über die Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2007. Der Landtag hat in seiner 68. Sitzung am 17. Juni 2009 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2006 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Mit Schreiben vom 22. März 2010 hat die Landesregierung zu den angesprochenen Punkten des Berichts Stellung genommen.
Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechung hat sich in seiner 9. Sitzung am 21. Mai 2010 mit der vom Ministerium der Finanzen übermittelten Stellungnahme befasst. Er konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments im Wesentlichen entsprochen worden ist. Beispielhaft darf ich erwähnen, dass etwa die Universitätskliniken die von Rechnungshof und Parlament geforderte Verbesserung der Vergütung der Dialyse bei den Budgetvereinbarungen in den Folgejahren inzwischen teilweise umgesetzt haben. Eine Aufgliederung der Kostenstellen macht nunmehr eine genaue Zuordnung der Aufwendungen auf die Verursacher möglich. Bei Unterfinanzierungen werden Maßnahmen ergriffen, um die festgestellte Unterdeckung zu beseitigen beziehungsweise zu reduzieren. Auf diese Weise konnte der Bereich Analyse der Klinik für Innere Medizin IV in den letzten Jahren jeweils einen positiven Deckungsbeitrag erzielen.
In einem zweiten Monitum hatte die Überprüfung der Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm durch den Rechnungshof ergeben, dass zahlreiche Förderfälle unter Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung abgeschlossen wurden. In einem Förderfall hatte das Ministerium eine bestandskräftige Forderung des Landes unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben nicht beigetrieben und damit - nach Ansicht des Ausschusses Schaden für die Landeskasse verursacht. Die Landesregierung hat inzwischen mitgeteilt, dass der Ausgleich in Form von Pfändungen diverser Steueransprüche sowie durch Ratenzahlungen erfolgt. Die auf die Forderungen fällig gewordenen Zinsen werden inzwischen aufgrund eines Vollstreckungsersuchens der Landeshauptkasse zwangsweise beigetrieben.
Auch einer weiteren Empfehlung des Parlaments wurde inzwischen entsprochen. So wurden nach den Feststellungen des Rechnungshofes hauptamtlichen Dozenten an der Fachhochschule für Verwaltung im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen Sondervergütungen gewährt, was zu unzulässigen Doppelzahlungen geführt hatte. Das Ministerium des Inneren hat mit Erlass vom 01.10.2008 dem Monitum abgeholfen und auch weitergehende Empfehlungen des Rechnungshofes zur Neuregelung der Regellehrerverpflichtung berücksichtigt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2007 hat der Minister der Finanzen mit Schreiben vom 08. Oktober 2008 beantragt, der Regierung des Saarlandes gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen.
Der Ihnen als Drucksache 14/264 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbe
richt des Rechnungshofes 2008 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2007. Danach stimmen die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge überein. Die geprüften Einnahmen und Ausgaben waren ordnungsgemäß belegt.
Das kassenmäßige Jahresergebnis und das kassenmäßige Gesamtergebnis sind ausgeglichen. Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung allerdings Kritik daran geübt, dass im Prüfungszeitraum für die meisten Landesbetriebe nur vorläufige, teilweise ungeprüfte und zudem unvollständige Jahresabschlüsse vorlagen. Die Landesregierung hat die Kritik aufgegriffen und zugesichert, dass die Bilanzen und Jahresabschlüsse in den Folgejahren nachgereicht werden. Dabei erwartet der Ausschuss, dass sich die Vorlagefristen von geprüften Jahresabschlüssen weiter verbessern, um letztlich auch eine zeitnahe Prüfung durch das Parlament zu ermöglichen.
Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich dafür ausgesprochen, auch das Entlastungsverfahren selbst, das seit Beginn der 14. Wahlperiode wieder von einem eigenen Unterausschuss durchgeführt wird, im Rahmen bestehender Möglichkeiten zu beschleunigen. Er folgt damit einem vom Rechnungshof geäußerten Wunsch. Dabei erscheint es sinnvoll, wenn auch die Stellungnahmen der Landesregierung zu den Ausführungen des Rechnungshofes früher als bisher vorgelegt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei Betrachtung der bereinigten Gesamtausgaben ergibt sich eine Unterschreitung des Ausgabensolls als Resultat von Minderausgaben unter anderem für Personal, den Schuldendienst und Investitionen einerseits und Mehrausgaben bei global veranschlagten Ausgaben auf der anderen Seite. Bei der Bewertung der Ausgabenentwicklung in ausgewählten Aufgabenbereichen fällt auf, dass die Ausgaben für die politische Führung im Berichtsjahr 2007 eine Steigerung um 1,4 Prozent erfahren haben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ausgabensteigerung im Bereich politischer Führung durch Strukturverschiebungen zwischen nachgeordneten Behörden und Ministerien überzeichnet wird. So ist beispielsweise im Jahr 2007 das Landesjugendamt mit einem Personalausgabenvolumen von rund 600.000 Euro in das Innenministerium eingegliedert worden. Im gleichen Zeitraum sind die Ausgaben für schulische und vorschulische Einrichtungen, also im Bildungsbereich, um 0,4 Prozentpunkte gesunken.
Erneut hat sich gezeigt, dass die zur Finanzierung des jahresbezogenen Defizits erforderlichen Einnahmen aus Krediten höher sind als die Ausgaben für
eigenfinanzierte Investitionen. Unter Berücksichtigung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen errechnet sich im Kernhaushalt eine Unterdeckung von 130 Millionen Euro, die allein Gegenstand der Prüfung war. Damit hat das strukturelle Haushaltsungleichgewicht im Prüfungszeitraum deutlich abgenommen.
Die Ausgabenreste sind im Jahr 2007 um 21 Millionen auf 387 Millionen Euro erneut gestiegen. Im Investitionsbereich erreichen die Reste mit einem Umfang von 102 Prozent der jährlichen Investitionsausgaben wiederholt einen neuen Höchststand. Damit existiert neben den im Haushaltsplan dokumentierten Investitionsabsichten des Landes faktisch ein weiteres Ausgabevolumen, das größer ist als die im aktuellen Haushalt ausgewiesenen Investitionsmittel und deren Finanzierung.
Bei der Prüfung der Verpflichtungsermächtigungen ist festzustellen, dass - wie in der Vergangenheit der Verpflichtungsrahmen mit 16 Prozent nur mäßig ausgeschöpft worden ist. Besonders deutlich fallen dabei die Abweichungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung, in der Wirtschafts- und Verkehrsförderung und im Baubereich auf.
Der Unterausschuss hat anerkannt, dass eine höhere Bemessung der Verpflichtungsermächtigungen gerade im Bereich der Wirtschaftsförderung eine durchaus gewünschte überjährige Flexibilisierung ermöglicht, empfiehlt jedoch dem Ministerium der Finanzen, weiterhin darauf hinzuwirken, dass sich die Festlegung der Verpflichtungsermächtigungen der tatsächlichen Inanspruchnahme annähert.
Auch die Höhe der bestehenden Bürgschaften hat sich gegenüber dem Jahr 2006 um 10 Millionen Euro auf 1,4 Milliarden Euro erhöht. Davon entfallen 1,34 Milliarden Euro auf Gewährleistungen für Darlehen an die saarländische Wirtschaft und 66 Millionen Euro auf Bürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaus.
Wie der Rechnungshof verkennt auch der Unterausschuss nicht, dass die Übernahme von Bürgschaften und Gewährleistungen zur Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in aller Regel mit Risiken für den Landeshaushalt verbunden ist. Gleichwohl hat der Unterausschuss empfohlen, die wirtschaftliche Bewertung der Chancen und Risiken vor der Übernahme von Bürgschaften so kritisch vorzunehmen, dass Ausfallzahlungen nach Möglichkeit ausgeschlossen werden können.
Die zum Jahresende 2007 zu verzeichnenden Kreditmarktschulden sind gegenüber dem Vorjahr im Saarland um 4,7 Prozent gestiegen. Die Zahlen zeigen, dass sich der Abstand in Bezug auf die ProKopf-Verschuldung zwischen dem Saarland und dem Land Schleswig-Holstein selbst im Jahr 2007,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Rechnungsjahr 2007 war gekennzeichnet durch eine deutlich erhöhte Einnahmesituation und nur geringfügig gestiegene Ausgaben. Der Fehlbetrag der laufenden Rechnung, die sogenannte Unterdeckung, und die Nettokreditaufnahme konnten im Haushaltsvollzug gesenkt werden. Dennoch verdeutlichen die anhaltend hohen Defizite trotz vergleichsweise geringer Ausgabensteigerungen sowie eines kontinuierlichen Anstiegs der Kapitalmarktverschuldung das Fortbestehen der extremen Haushaltsnotlage des Landes.
Die Zahlen rechtfertigen die Feststellung, dass das Saarland auch im Jahr 2007 und damit über den Zeitpunkt des Auslaufens der Teilentschuldung hinaus die gebotene Ausgabenzurückhaltung beibehalten hat. Das strukturelle Ungleichgewicht wird fortbestehen. Diesem Trend wird man nur begegnen können, wenn das Land in die Lage versetzt wird, insbesondere durch eine deutliche Begrenzung des Anwachsens der Zinsausgaben die Nettoneuverschuldung konsequent zurückzuführen.
Nach intensiven Verhandlungen im Rahmen der Föderalismus-II-Kommission wurden dem Saarland zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2020 Konsolidierungshilfen in Höhe von jährlich 260 Millionen Euro zugebilligt unter der Voraussetzung, das strukturelle Defizit bis zu diesem Zeitpunkt auf null zurückzuführen.
Angesichts des durch die Haushalts- und Finanzkrise bedingten Einnahmerückgangs und der zusätzlichen Ausgaben durch Konjunkturpakete wird der notwendige Defizitabbau ungleich schwerer zu erreichen sein und schmerzhafte Einschnitte bei Haushaltsaufstellung und Haushaltsvollzug für die kommenden Jahre erfordern. Gleichzeitig kann das Ziel der Einhaltung der Schuldenbremse langfristig ohne eine deutliche Verbesserung der Einnahmenseite kaum erreicht werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unter Ziffer 3 der Ihnen vorliegenden Drucksache 14/264 hat der Präsident des Rechnungshofs beantragt, dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. Der Beschlussvorschlag des Unterausschusses basiert auf der Prüfung, die der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen am 10. Juni 2009 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei nicht ergeben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich auf einige vom Ausschuss für wesentlich erachtete Sachverhalte eingehen. Erstens, Zuständig
keitsbereich des Ministeriums der Finanzen, Textziffer 22 - Intensive Fallbearbeitung der maschinell ausgewählten Steuerfälle im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung ausgewählter Steuerfälle im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt, dass die programmgesteuerte Auswahl entsprechender Steuerfälle nur eingeschränkt tauglich ist und die Finanzämter beim Erkennen prüfungswürdiger Sachverhalte nicht im erforderlichen Umfang unterstützt. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Bearbeitung sehr unterschiedlich und nicht immer nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben durchgeführt worden ist. Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass eine intensive Bearbeitung aller erklärten Besteuerungsgrundlagen durch den Veranlagungsdienst wegen des Prüfungsumfangs der eingereichten Gewinnermittlungen nicht zu leisten war.
Das Ministerium der Finanzen hat die festgestellten Mängel eingeräumt und darauf hingewiesen, dass sich die Risikomanagementsysteme im Verbund „KONSENS" hinsichtlich der Risikoanalyse bei gewerblichen Einkünften in der Entwicklung befänden. Die elektronische Übermittlung von Bilanzdaten sei insoweit ein entscheidender und notwendiger Schritt hin zu einer risikogesteuerten maschinellen Fallauswahl. Um eine Verbesserung der Behandlung der IP-Fälle zu erreichen, hat das Ministerium die Feststellungen des Rechnungshofes zum Anlass genommen, die Problematik mit den Vorstehern der Finanzämter zu erörtern.
Der Unterausschuss teilt die Auffassung des Rechnungshofes, dass eine deutliche Verbesserung der Situation allerdings erst im Rahmen des KONSENSVerbundes zu erreichen sein wird. Die Landesregierung ist aufgefordert, den Landtag über das Ergebnis der abschließenden Verhandlungen zu unterrichten.
Zweitens, Zuständigkeitsbereich der Ministerien der Finanzen und der Justiz, Textziffer 23 - Erhebung der Grunderwerbsteuer bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass bei Änderung von Beteiligungsverhältnissen an Gesellschaften, denen Grundbesitz gehört, nicht sichergestellt ist, dass die fällig werdende Grunderwerbsteuer auch in allen Fällen erhoben wird. Er hat es daher für sinnvoll gehalten, die Verjährungsregelung zu optimieren und eine gesetzliche Verzinsungsregelung einzuführen. Zur Sicherstellung der Besteuerung hat der Rechnungshof eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, denen sich der Unterausschuss angeschlossen hat. Der Ausschuss hat aufgrund seiner Prüfung erwartet, dass die Anzeigepflicht der Notare stärker überprüft wird und die Notare das Ergebnis der Befragung der Vertragsbeteiligten zu vorhandenem Grundbesitz in
allen Fällen dokumentieren, ebenso, dass die Rechtslage geklärt wird, ob ausländische Notare zur Anzeige verpflichtet sind, und dass die Registergerichte ihre Anzeigepflicht erfüllen.
Das Justizministerium ist diesem Wunsch bereits weitgehend nachgekommen. Der Unterausschuss ist davon überzeugt, dass die Vielzahl der vom Rechnungshof angeregten Einzelmaßnahmen dazu führen wird, dass sich die grunderwerbsteuerliche Erfassung von Erwerbsvorgängen auf längere Sicht deutlich verbessert.
Die Landesregierung wurde gebeten, eine abschließende Mitteilung des Ministeriums der Finanzen über die Art der Erledigung aufgegriffener und bisher noch unbearbeiteter Fälle mit Angabe der Höhe der erwarteten Steuereinnahmen sowie eine Stellungnahme des Ministeriums der Justiz zur angesprochenen Problematik „Mitteilungspflicht der Notare" vorzulegen.
Drittens, Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr, Textziffer 30 - Hochwasserrückhaltebecken Ottweiler. Der Rechnungshof hat in seinem Monitum festgestellt, dass eine zur Planung und zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens zwischen dem Saarland und der Stadt Ottweiler getroffene Vereinbarung durch Versäumnisse des Landes nicht eingehalten und dem Land dadurch seit 2002 Kosten in Höhe von rund 130.000 Euro entstanden sind. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme durch das Land sollte die Anlage in das Eigentum und die Betriebs- und Unterhaltungslast der Stadt Ottweiler übergehen. Da die Übergabe bisher unterblieb, trägt das Saarland nach wie vor die für den Betrieb und die Unterhaltung der Anlage anfallenden Kosten.
Zur Erklärung hat das Umweltministerium in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Übergabe der Anlage von der Durchführung eines erfolgreichen Probestaus abhängig sei, der bisher jedoch sowohl an technischen Problemen als auch wegen der über Jahre hinweg nicht ausreichenden Wasserführung der Blies gescheitert sei.
Der Unterausschuss hat nach sachlicher Würdigung des Sachverhaltes die Auffassung vertreten, dass die Übergabe der Anlage nicht mit dem gebotenen Nachdruck betrieben worden ist. Er hat daher empfohlen, die Anlage nunmehr zeitnah an die Stadt Ottweiler zu übergeben, und erwartet bei den notwendigen Verhandlungen den Abschluss einer Vereinbarung, die die Stadt Ottweiler an den für die Beseitigung der inzwischen aufgetretenen Mängel und Schäden am Hochwasserrückhaltebecken entstandenen Kosten sowie an den anfallenden Betriebskosten angemessen beteiligt. Der Unterausschuss sieht allerdings die Verhandlungsposition gegenüber der Stadt Ottweiler dadurch erschwert, dass es das
Ministerium versäumt hat, im Rahmen der getroffenen Vereinbarung klare vertragliche Übergaberegelungen mit der Stadt Ottweiler zu treffen. Dieses Versäumnis hat der Unterausschuss ausdrücklich gerügt.
Viertens, Zuständigkeitsbereich verschiedener Ministerien; da geht es um eine Querschnittsprüfung. Textziffer 31 - Prüfung der im Land abgeschlossenen Wartungsverträge für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Der Rechnungshof hat bei der Prüfung der vom Land abgeschlossenen luKWartungsverträge erhebliche Einsparpotenziale gesehen. Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung der bisherigen Vergabepraxis hat sich der Rechnungshof für ein integrales Vertragsmanagement ausgesprochen, das die gesamte Landesverwaltung mit Ausnahme der Bereiche von Forschung und Lehre umfasst.
Das Finanzministerium hat die Feststellungen des Rechnungshofes anerkannt und dessen Anregungen zur Verfahrensoptimierung grundsätzlich geteilt. So soll beim Landesamt für Zentrale Dienste eine Vertragsdatenbank aufgebaut werden, die allen Ressorts zur dauerhaften Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.
Das IT-Innovationszentrum hatte zugesagt, das Thema „Modernisierung der IT-Richtlinie und -Standards" aktiv anzugehen und die Hinweise und Vorschläge des Rechnungshofes bei der Überarbeitung der Vorschriften einzubeziehen.
Der Unterausschuss konnte bei seinen aktuellen Beratungen feststellen, dass durch den Aufbau neuer Organisationsstrukturen innerhalb des Landesamtes für Zentrale Dienste der Bedeutung eines geordneten Vertragsmanagements in vorbildlicher Weise Rechnung getragen worden ist. Der Unterausschuss hat dies ausdrücklich positiv gewürdigt. Bezüglich der vorgeschlagenen Ergänzung der Anlage 9 b der Übersichten zum Haushaltsplan des Saarlandes erwartet der Unterausschuss allerdings nach entsprechenden Abstimmungsgesprächen, dass die Anregungen des Rechnungshofes auch insoweit berücksichtigt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofs, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Landesregierung und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofs abgegebenen Erklärungen über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung des Jahres 2007 von Bedeutung sein könnten.
Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 14/264 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2007 zu erteilen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter Magnus Jung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 14/264 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/264 einstimmig - mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen - angenommen ist.