Protocol of the Session on August 25, 2010

Gebundene Ganztagsschulen starten mit dem jeweiligen Eingangsjahrgang der Schule und werden weiter aufwachsend fortgeführt. Die Genehmigung der Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landes und einer qualitativen Bewertung des Konzeptes auch nach regionalen und schulstrukturellen Gegebenheiten. Zu berücksichtigen ist weiterhin das Wahlrecht der Eltern, nicht alle wollen eine Ganztagsschule in gebundener Form, insofern spielt bei der Standortentscheidung die Schulentwicklungsplanung des Landes in Abstimmung mit den Schulträgern eine wichtige Rolle.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ziel der Landesregierung ist die Einrichtung eines flächendeckenden qualitativ hochwertigen Schulan

(Minister Kessler)

gebotes mit verschiedenen Ganztagsangeboten auf der Grundlage eines Schulentwicklungsplanes auch unter Berücksichtigung des Wahlrechtes der Eltern.

Angesichts des kontinuierlichen Schülerrückganges in unserem Land benötigen wir eine verlässliche Schulentwicklungsplanung, die sowohl den Schulen als auch den Schulträgern in den nächsten zehn Jahren eine Standortperspektive bietet. Da bereits heute zahlreiche Schulen nicht mehr die nach dem Schulordnungsgesetz vorgeschriebene Zügigkeit zur Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebes erreichen, werden wir das Schulordnungsgesetz ändern mit dem Ziel, auch kleinere Schulstandorte weiterzuführen. Zukünftige strukturrelevante Entscheidungen werden im Einvernehmen mit den Schulträgern auf der Basis eines integrierten Schulentwicklungsplanes getroffen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, im gesamten Land ein möglichst wohnortnahes Schulangebot zu sichern, in dem die Eltern ein vielfältiges Bildungsangebot mit allen Abschlüssen sowohl an allgemeinbildenden wie an beruflichen Schulen erhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen wesentlichen Beitrag dazu können auch unsere Vorschläge zur Schulstrukturreform leisten, die zurzeit in der öffentlichen Diskussion stehen und über die wir mit der Opposition reden wollen. Es handelt sich - das ist bekannt - um die Einführung eines fünften Grundschuljahres und die Schaffung eines ZweiSäulen-Modells, in dem das Abitur entweder in einem grundständigen Gymnasium nach insgesamt 12 Schuljahren oder in einer Gemeinschaftsschule nach 13 Schuljahren erworben werden kann. Zur Umsetzung beider bildungspolitischen Vorhaben muss die saarländische Verfassung geändert werden. Das heißt, die Verantwortung für eine neue schulstrukturelle Ausrichtung im Saarland muss zumindest von einer Zweidrittelmehrheit dieses Parlamentes übernommen werden. Deshalb, meine Damen und Herren, werbe ich für eine große Gemeinsamkeit zur Umsetzung der Schulreform im Saarland und bedanke mich zuerst einmal für die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft bei den beiden Oppositionsparteien.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Mit ihrem Schulreformpaket hat die Landesregierung ein Angebot vorgelegt, das unter Berücksichtigung der eingangs genannten Rahmenbedingungen geeignet ist, dauerhaft ein modernes, leistungsfähiges und gerechtes Bildungssystem im Saarland aufzubauen.

Wir wollen allen saarländischen Schülerinnen und Schülern - unabhängig von der sozialen Herkunft

die besten Chancen eröffnen, einen möglichst qualitätsvollen Schulabschluss zu erreichen. Am besten dazu geeignet ist das Zwei-Säulen-Modell Gemeinschaftsschule und Gymnasium mit den Prinzipien des längeren gemeinsamen Lernens und der individuellen Förderung. In einem solchen System können Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Neigungen und Begabungen in unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten alle Abschlüsse erzielen. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern haben ein Höchstmaß an Wahlfreiheit für die Bildungsgänge, und das Saarland hätte mit diesem Modell eines der modernsten Schulsysteme Deutschlands.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf der Abgeordneten Ries (SPD).)

Im besonderen Fokus der Öffentlichkeit, auch in besonderer Kritik, steht die beabsichtigte Einführung eines fünften Grundschuljahres. Die Koalitionspartner haben vereinbart, dass das gemeinsame Lernen aller Kinder eines Jahrganges über die bisherige Grundschulzeit hinaus um ein weiteres Jahr verlängert werden soll. Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist die Tatsache, dass zahlreiche anerkannte wissenschaftliche Studien einen nach wie vor sehr engen Zusammenhang zwischen einem möglichen Bildungserfolg und der sozialen Herkunft festgestellt haben und dies insbesondere Kinder aus Migrantenfamilien betrifft.

Die aktuellste Untersuchung hierzu ist die sogenannte TIMSS-Übergangsstudie, veröffentlicht im Juli dieses Jahres vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, aus der klar hervorgeht, dass der Lernerfolg an deutschen Schulen immer noch eng an den sozialen Status gekoppelt ist. Wenngleich die Chancen von Jugendlichen, je nach Schichtzugehörigkeit ein Gymnasium zu besuchen, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich groß sind, ist wissenschaftlich unbestritten, dass drei Viertel des sozialen Herkunftseffekts beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule entstehen.

Der Grundschule selbst werden in wissenschaftlich anerkannten Untersuchungen wie zum Beispiel IGLU 2006 sehr gute Lern- und Leistungsergebnisse bescheinigt. In Ländern, in denen die Kinder länger gemeinsam lernen und erst zu einem späteren Zeitpunkt auf eine weiterführende Schule wechseln, ist eine geringere Abhängigkeit der Schülerleistung vom jeweiligen familiären Hintergrund festgestellt worden. Das heißt, wenn die Grundschule ihre Qualifizierungsaufgabe erfolgreich erfüllt und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler tendenziell gut ausfallen, aber eine frühe Aufteilung der Kinder zumindest unter sozialen Gesichtspunkten problematisch ist, dann ist es durchaus sinnvoll, die Grundschulzeit um ein Jahr zu verlängern.

(Minister Kessler)

(Vereinzelt Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deutschland und Österreich sind die einzigen Länder in Europa, in denen die Kinder bereits mit 10 Jahren auf andere Schulformen aufgeteilt werden. In den anderen Ländern lernen die Kinder länger gemeinsam. Ich bin der Meinung, dass es dem Saarland gut ansteht, sich bei der Reform des Bildungssystems an Europa zu orientieren. Im Übrigen hat unser Nachbar Frankreich gute Erfahrungen mit fünf Grundschuljahren gemacht, und im Saarland gibt es bereits die fünfjährige Grundschule an der privaten Ecole Française.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich kenne die Vorbehalte vieler Menschen in diesem Land gegenüber der Einführung eines fünften Grundschuljahres und nehme die Einwände sehr ernst. Ich weiß, dass eine Schulreform nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie von einem Großteil der Bevölkerung mitgetragen wird. Deshalb ist vor einer Entscheidung über das Schulreformprojekt ein breit angelegter Informations- und Diskussionsprozess erforderlich. Diesen Prozess werde ich organisieren und konstruktiv begleiten. Nahezu 40 Organisationen, Institutionen, Vereinigungen, Verbände, Elternund Schülervertretungen habe ich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingeladen, in den nächsten Monaten mit mir über die Schulreform zu diskutieren und Stellungnahmen dazu abzugeben. Das Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens wird maßgeblich in die weitere Entscheidung der Landesregierung zur Umsetzung des Schulreformpakets einfließen.

Aus Sicht der Landesregierung ist dies ein faires und transparentes Vorgehen, orientiert an der Sachinformation, ohne ideologische Vorbehalte und mit dem Ziel, für unsere Schulen und unser Land möglichst in großer Gemeinsamkeit zum besten Ergebnis zu kommen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn bereits zu Beginn dieses Schuljahres Unterschriften gegen ein fünftes Grundschuljahr gesammelt werden, dann muss ich allerdings das ernsthafte Interesse der Organisatoren an einem konstruktiven Diskurs zur Schulreform infrage stellen. Erfahrungsgemäß sind Veränderungen im Schulbereich stets auch mit Vorbehalten und Ängsten verbunden. Zu Beginn eines Meinungsbildungsprozesses allerdings müssen die Gespräche und der Informationsaustausch stehen und nicht die Aktionen gegen ein Reformvorhaben, über das noch umfänglich informiert und debattiert werden muss. Ausgangs des vergangenen Schuljahres hatte ich angekündigt, dass dieser Prozess mit Beginn des neuen Schuljahres anläuft und bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein sollte. Daran halte ich mich auch.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Landesregierung will diesen Diskurs führen, auch im Sinne einer Aufklärung über die Vorteile des längeren gemeinsamen Lernens im fünften Grundschuljahr.

Die neue Struktur der Grundschule bringt unterschiedliche Begabungen, Talente und Fähigkeiten durch individuelle Förderung innerhalb heterogener Lerngruppen besser zur Entfaltung. Vergleichsstudien belegen, dass längeres gemeinsames Lernen dem Erbringen von Spitzenleistungen nicht entgegensteht. Durch differenzierende Maßnahmen und entsprechende Förderkonzepte werden Leistungsentwicklung und soziales Lernen gleichermaßen unterstützt.

Ein Jahr länger in der Grundschule eröffnet ein größeres Zeitfenster, um den individuellen Fördermöglichkeiten und Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler, das heißt sowohl den langsamer als auch den schneller Lernenden Rechnung zu tragen. Die schwierige Schullaufbahnentscheidung der Eltern wird auf einen aussagekräftigeren Entwicklungszeitpunkt verschoben. Die Kinder werden nicht so früh der hohen Belastung in einer weiterführenden Schule ausgesetzt, der Übergang erfolgt behutsamer durch eine sorgfältige Vorbereitung im fünften Grundschuljahr.

Durch die Verzahnung des Lehrkräfteeinsatzes - im fünften Grundschuljahr unterrichten sowohl Gymnasial- als auch Realschullehrkräfte - wird die Anschlussfähigkeit der beiden Bildungssysteme Grundschule und weiterführende Schule erheblich verbessert.

Neben dem Klassenlehrerprinzip beginnt der Einsatz des Fachlehrerunterrichtes in den Kernfächern und der Fremdsprache. Zusatzstunden für Förder- und Differenzierungsmaßnahmen gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler das jeweilige Anschlussniveau für das Gymnasium beziehungsweise die Gemeinschaftsschule erreichen.

Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler in der fünften Klassenstufe mit einem gezielten Methodentraining angeregt, ihr eigenes Lernverhalten zu optimieren. Der Übergang in die weiterführende Schule kann als fließend empfunden werden, die sogenannte Schnittstellenproblematik wird deutlich verbessert.

Eine Anpassung der Stundentafel trägt den besonderen Bedürfnissen im Hinblick auf Differenzierung und Individualisierung für den Unterricht in Klassenstufe 5 Rechnung. Die Wochenstundenzahl beträgt für alle Schülerinnen und Schüler 30 Unterrichtsstunden. Hierdurch erhöht sich für die Schülerinnen und Schüler der Erweiterten Realschulen und der Gesamtschulen die Wochenstundenzahl im fünften Schuljahr um zwei Stunden; sie hatten vorher 28

(Minister Kessler)

Stunden. Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums bleibt die Stundenzahl gleich.

Durch die Weiterführung des Klassenverbandes aus der Klassenstufe 4 wird es in der Klassenstufe 5 im Durchschnitt zu deutlich kleineren Klassen kommen als bisher in den weiterführenden Schulen üblich. Insofern verbessern sich auch hier die Lehr- und Lernbedingungen.

Nach Einberufung einer schulformübergreifenden Lehrplankommission werden die Lehrpläne aus der Klassenstufe 5 der weiterführenden Schulformen überarbeitet mit dem Ziel, kompetenzorientierte Lehrpläne und Handreichungen für den Unterricht zur Verfügung zu haben. Sowohl die Lehrkräfte der Grundschulen als auch die der weiterführenden Schulen erhalten durch die Einführung des fünften Grundschuljahres die Chance, ihre jeweils spezifische pädagogische Profession zu erweitern. Sie werden durch geeignete Fortbildungsangebote unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich wirft das fünfte Grundschuljahr auch zahlreiche Fragen auf, beispielsweise die nach dem Sonderweg des Saarlandes in der Dauer der Grundschulzeit. Andere Länder haben entweder vier oder sechs Grundschuljahre. In diesem Zusammenhang wird auch der Wechsel, also der Umzug in andere Bundesländer beziehungsweise der Zuzug aus anderen Bundesländern, problematisiert. Ich halte das allerdings für kein besonderes Problem. Immerhin kommen auch die Länder mit einer sechsjährigen Grundschule seit Jahren gut damit zurecht. Warum sollte das, was in Berlin oder Brandenburg mit sechs Grundschuljahren gut funktioniert, nicht auch bei uns im Saarland mit fünf Grundschuljahren gut funktionieren? Hinzu kommt, dass heute die Schulsysteme der Länder ohnehin schon sehr unterschiedlich sind. Nicht alle Schulformen gibt es in allen Ländern und auch die Fremdsprachenfolge kann sehr unterschiedlich sein. Das ist dem Föderalismus geschuldet. Nichtsdestotrotz ist gewährleistet, dass die Schulen zwischen den Ländern gewechselt werden können, da die Kultusministerkonferenz die Anerkennung der Abschlüsse und Bildungsgänge sichert und jeweils individuelle Lösungen gefunden werden.

Eine weitere Frage ist die nach den Raumkapazitäten. Nach einer aktuellen Erhebung kann knapp die Hälfte aller Grundschulen ein fünftes Schuljahr am Standort einrichten. Für die anderen Grundschulen wird es in überschaubarer Entfernung am Standort einer weiterführenden Schule eine ausgelagerte Klasse geben. Angesichts der kontinuierlich zurückgehenden Schülerzahlen wird es allerdings in einigen Jahren gar nicht mehr notwendig sein, Klassen auszulagern. Die Befürchtung einiger Schulträger, im Falle der Einführung des fünften Grundschuljahres zusätzliche teure Bauinvestitionen vornehmen

zu müssen, kann ich insofern nicht nachvollziehen. Die Landesregierung verbindet mit der Einführung eines fünften Grundschuljahres nicht den Zwang zu neuen Schulbaumaßnahmen.

Häufig wird auch die Meinung geäußert, nach G 8 komme nun mit der fünfjährigen Grundschule das G 7. Das ist eine im wahrsten Sinne des Wortes sehr verkürzte Sichtweise. Die Landesregierung betrachtet die Schulzeit eines Kindes ganzheitlich als Bildungszeit. Deshalb darf die Grundschule als wichtigste Schule bei der Schulzeitberechnung nicht ausgeblendet werden. Wer dies tut, diskreditiert die gute Arbeit in unseren Grundschulen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Eine anspruchsvolle Bildungs- und Lernzeit in der Schule beginnt nicht erst mit dem Gymnasium. Auch im fünften Grundschuljahr werden bereits gymnasiale Inhalte vermittelt. Mit dem Zwei-Säulen-Modell bietet die Landesregierung zwei bis zum Abitur führende Wege an. Der eine Weg führt über die fünfjährige Grundschule in 12 Jahren zum Abitur, der andere Weg führt über die Gemeinschaftsschule in 13 Jahren zum Abitur.

Auf weitere Fragen, Bedenken und Einwände zum fünften Grundschuljahr werde ich gerne im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen und Anhörungen und zu anderen Gelegenheiten eingehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zweite Baustein des Schulreformkonzeptes ist die Einführung der Gemeinschaftsschule. In der Gemeinschaftsschule werden Elemente der Erweiterten Realschule und der Gesamtschule zusammengeführt. Die Gemeinschaftsschule umfasst die drei Bildungsgänge, die zum Hauptschulabschluss, zum mittleren Bildungsabschluss und zum Abitur führen. Sie ist die richtige Antwort auf die pädagogischen Herausforderungen unserer Zeit und auf die demografische Entwicklung. Gemeinschaftsschulen unterhalten je nach Schülerzahl entweder eigenständige Oberstufen oder treten in Oberstufenverbünde untereinander oder mit grundständigen Gymnasien und Oberstufengymnasien ein beziehungsweise führen diese weiter.

Organisation und Differenzierung der Gemeinschaftsschule dienen dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernmöglichkeiten und Lerninteressen und bei der Entfaltung ihrer Begabungs- und Leistungsschwerpunkte zu fördern. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen bleibt so lange wie möglich erhalten. Selbstständiges Lernen und individuelle Lernwege werden unterstützt, fachliches und soziales Lernen gleichgewichtig verfolgt. Die Förderung praktischer Fähigkeiten, die frühe und entwick

(Minister Kessler)

lungsgerechte Verbindung mit der Arbeitswelt und der Übergang von der Schule in den Beruf finden in der Gemeinschaftsschule eine besondere Berücksichtigung.

Die Gemeinschaftsschulen erhalten ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Im Sinne einer erweiterten Autonomie können die Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage der KMK-Vorgaben ihr Differenzierungsmodell selbst festlegen. Im Rahmen eines Budgets können die Schulen einen größeren Gestaltungsspielraum nutzen, um besondere pädagogische Konzepte umzusetzen und spezifische Profile zu entwickeln. Damit, meine Damen und Herren, setzt die Landesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Stärkung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen konsequent um.

Durch die Einführung der Gemeinschaftsschule erhalten gerade kleine Standorte eine Chance zur Standortsicherung. Da die Festlegung des Differenzierungsmodells in die Eigenverantwortung der Schule fällt und immer auch von der jeweiligen Schülerzahl abhängig ist, können besonders kleinere Standorte durch die Wahl eines weniger ausgefächerten Differenzierungsmodells profitieren. Insofern sieht die Landesregierung in der Einführung der Gemeinschaftsschule auch einen Weg, kleinere Standorte trotz zurückgehender Schülerzahlen aufrechtzuerhalten und somit den Fortbestand eines wohnortnahen Bildungsangebotes abzusichern.