Sie haben auf drei weitere Punkte hingewiesen, auf die ich eingehen möchte, Frau Spaniol. Sie haben gesagt, dass die Bürokratie furchtbar sei, es würde am Ende gar nicht zu Mehreinnahmen führen. Wenn es so ist, Frau Spaniol, und wenn es gar nicht zu
Mehreinnahmen führen wird, dann werden die Hochschulen auch gar keine Studiengebühren erheben. Sie sagen auf der einen Seite, dass es zu viel Bürokratie gibt, und auf der anderen Seite verkennen Sie, dass die Entscheidung bei den Hochschulen liegt und wir die Hochschulen nicht zwingen. Sie haben des Weiteren gesagt, dass es den Langzeitstudierenden gar nicht mehr gibt! Ich will gar nicht auf das eingehen, was der Kollege Hinschberger ausgeführt hat, was vielleicht zur Erhellung der ganzen Veranstaltung beiträgt, aber ich will auf einen logischen Bruch hinweisen. Wenn es gar keine Langzeitstudierenden mehr gibt, sind die Langzeitstudiengebühren auch kein Problem, dann gibt es nämlich niemanden mehr, der diese bezahlen muss!
Ich weiß wirklich nicht, worüber Sie sich aufregen, angeblich wird etwas eingeführt, was sowieso ins Leere greift.
Ich glaube, es ist ziemlich klar geworden, dass der logische Bruch bei Ihnen liegt und nicht auf dieser Seite.
Ich darf auf einen dritten Punkt hinweisen, weil auch das zitiert worden ist, nämlich auf das, was der Universitätspräsident gesagt hat. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass das, was in den Medien steht oder transportiert wird, grundsätzlich 100 Prozent der Wahrheit entspricht. Ich darf zur Erhellung der Tatsache auf verschiedene Sachen hinweisen. Roland Theis hat intensive Gespräche mit dem Universitätspräsidenten über diese Frage geführt. Ich habe intensive Gespräche mit dem Universitätspräsidenten über diese Frage geführt. Noch am vergangenen Samstag haben wir zwei Stunden zusammengesessen und über Ziele und Leistungsvereinbarungen, aber auch über diese Frage gesprochen.
Diejenigen, die bei der Haushaltssitzung waren, haben gehört, dass der Universitätspräsident sagte: „Ich hätte gerne die Freiheit, selbst darüber entscheiden zu können, ob Landzeitstudiengebühren eingeführt werden oder nicht“. - Er hat dieses Peti
tum in der Ausschusssitzung im saarländischen Landtag selbst formuliert. Das, was von den Fraktionen vorgelegt wird, trägt genau diesem Wunsch Rechnung, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist vollkommen richtig, über die eine oder andere Frage zu debattieren und zu diskutieren; das ist ein ganz normales parlamentarisches Verfahren. Aber grundsätzlich handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der die Autonomie und die Verantwortung der Hochschulen stärkt und nicht schwächt und deshalb per se richtig ist. Es handelt sich zweitens um ein Verfahren, das sozial ausgewogen ist und niemanden unnötig und über Gebühr belastet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist aber notwendig, den Hochschulen diese Möglichkeit zu geben, damit Missbrauchsfälle vermieden werden können. Genau das wird von den Fraktionen vorgelegt. Deswegen halte ich diesen Gesetzentwurf in der ersten Lesung für mehr als zustimmungsfähig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Es sind keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/179 - neu - 2 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgelehnt haben die SPD und DIE LINKE.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der FDPLandtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten 22. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetenge- setz) (Drucksache 14/154)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde vom Plenum in seiner 9. Sitzung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine zeitversetzte Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die bereits zum 01.03.2009 und zum 01.03.2010 erfolgte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten vor. Die vorgesehene Übertragung der Besoldungserhöhung der Beamten auf die Entschädigung der Abgeordneten erfolgt damit mit einem Jahr Zeitverzögerung in einem ersten Schritt zum 01. März 2010 und in einem zweiten Schritt zum 01.03.2011. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 08. Mai 2010 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/154 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/154 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 13.30 Uhr.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu den Punkten 7 und 16 der Tagesordnung.
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern - Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Pressefreiheit schützen - ZDFStaatsvertrag in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen der Länder vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen (Drucksa- che 14/189)
Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 14/173 erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Commerçon das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorgänge um die Absetzung des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender im vergangenen Jahr sind eine bislang einmalige, unerhörte Verletzung des Gebots der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.
Die Ministerpräsidenten der CDU, allen voran der hessische Ministerpräsident Roland Koch, aber insbesondere auch sein Mitläufer Peter Müller, er kommt gerade herein
haben in unverschämter und beispielloser Art und Weise das Gebot der Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks verletzt, nur um einen unliebsamen Journalisten loszuwerden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein unerhörter Vorgang. Deswegen muss er in diesem Parlament angesprochen werden.
(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Schmitt (CDU) : Das sagen die, die das Pressegesetz verschärft haben.)
In Deutschland wird damit ein neues Kapitel in beängstigender Art und Weise aufgeschlagen. Es wird damit eine Tendenz aufgenommen, wie wir sie in anderen europäischen Staaten in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch zu gewärtigen hatten, beispielsweise mit Herrn Berlusconi in Italien, aber auch mit Herrn Sarkozy in Frankreich. Es ist der Versuch, seitens der Regierungen unmittelbar in die Medien einzugreifen. Das ist ein skandalöser und beängstigender Vorgang, der von allen Demokratinnen und Demokraten zurückgewiesen werden muss.
Es entsteht öffentlich der Eindruck, die Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Medien, drohten zur Beute der parteipolitischen Interessen der Regierungen zu werden. Dies erfordert die Wachsamkeit aller Demokratinnen und Demokraten in diesem Land. Das ist auch nichts, was man mit irgendwelchen spaßigen Zwischenrufen relativieren kann. Das ist so nicht hinzunehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zur Vorgeschichte. Die Causa Brender und ihre Folgen. Für die Bestellung des ZDF-Chefredakteurs und damit auch für seine Verlängerung, die eine erneute Bestellung darstellt, ist nach § 27 Abs. 2 b) des ZDF-Staatsvertrags das Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat herzustellen. Zudem ist nach § 25 Abs. 3 Satz 2 zur Herstellung des Einvernehmens eine Drei-Fünftel-Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Verwaltungsrates, mithin 9 Stimmen, notwendig. So steht es im derzeitigen Staatsvertrag. Im Februar des Jahres 2009 hat die Mehrheit der Unionsparteien im 14-köpfigen ZDF-Verwaltungsrat, insbesondere dessen stellvertretender Vorsitzender Roland Koch, entschieden, den bis März 2010 laufenden Vertrag des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender entgegen dem Vorschlag des Intendanten Markus Schächter nicht zu verlängern.
Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bereits damals, bei dieser ersten Ankündigung, warnten viele öffentliche Stimmen vor einem schwerwiegenden Eingriff in die Rundfunkfreiheit, wie wir ihn dann anschließend leider erleben mussten. Die CDU-Mehrheit im Verwaltungsrat hat sogar verhindert, dass innerhalb des Verwaltungsrates eine Anhörung von Herrn Brender stattgefunden hat. Ich nehme jetzt auch beim Fraktionsvorsitzenden der CDU wahr, dass er so nervös ist, weil er nämlich ganz genau weiß, dass das so nicht in Ordnung ist, und dass das den Prinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entgegensteht.
Deswegen hört er hier genauso wenig zu, wie damals die CDU-Ministerpräsidenten Herrn Brender schon nicht zuhören wollten. Aber es wird Ihnen nichts helfen, lieber Kollege Meiser. Melden Sie sich bitte nachher zu Wort, hören Sie jetzt zu! Es geht hier um eine inhaltliche Debatte, es bringt überhaupt nichts. Sie wissen selbst ganz genau, wie skandalös das ist.
Deswegen hören Sie jetzt zu! Sie reden selbst von dummem Geschwätz. Dann lassen Sie es doch einfach sein mit dem dummen Geschwätz! Dann führen wir hier die Debatte in aller Ruhe.