zweite Wahl für diese Position nach Manfred Baldauf von der FDP, der es leider nicht mehr geschafft hat, in den Landtag zu kommen. Diese Landesregierung verkommt zur Versorgungsanstalt altgedienter Parteifreunde. Das brauchen wir uns nicht gefallen zu lassen.
Man muss den Eindruck gewinnen, dass dem Land das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht so ganz wichtig ist, stattdessen führt man eine Besetzungsposse auf, als ob wir in einer anderen Republik - ich will nicht von „Bananenrepublik“ sprechen - leben würden.
Diese Besetzung wird für den Steuerzahler sehr teuer. Kollege Pauluhn hat es im Einzelnen vorgerechnet. Ich ergänze es um einen Punkt. Frau Thieser muss in ihrem neuen Amt natürlich bezahlt werden. Herr Lorenz soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
(Abg. Schmitt (CDU) : Das hat doch keiner gesagt. Das stimmt doch nicht. - Abg. Scharf (CDU) : Sie reden dummes Zeug. Das ist unglaublich, unerträglich.)
Das Land muss sofort Versorgungsleistungen für ihn zahlen. Das ist ganz klar. Durch ihren Wechsel auf die Landesebene hat Frau Thieser Versorgungsansprüche gegenüber dem Land ab dem Zeitpunkt, als sie Bürgermeisterin von Mettlach wurde. Diese Auskunft stammt von Herrn Sieger von der ZVK. Bestreiten Sie das etwa auch noch? Das muss also auch doppelt bezahlt werden. Es wird viel Geld ausgegeben, nur um einen Kritiker mundtot zu machen und eine unliebsame und unbeliebte Bürgermeisterin wegzuloben.
Diese Personalie war jedoch nur eine von vielen. Die Landesregierung macht Kritiker immer wieder mundtot, wie zum Beispiel Herrn Strube. Der Sprecher der Landeselterninitiative für Bildung soll mit 60 in den Ruhestand geschickt werden. Das Umweltministerium will ihn nicht weiter als Referatsleiter beschäftigen und, soweit man hört, auch das Innenministerium nicht. Es liegt die Vermutung nahe, dass man ihm nachträgt, es gewagt zu haben, in seiner Freizeit gegen Grundschulschließungen zu protestieren. - Wo sind wir denn? Da will jemand seine demokratischen Grundrechte wahrnehmen und wird dafür nachher als Beamter bestraft.
Die Lasten für diese Personalentscheidungen tragen die Steuerzahler. Die Verschuldung des Landes liegt bei 11 Milliarden Euro, wie jeder weiß. Gleichzeitig will diese Landesregierung den Haushalt der Stadt
Der Abgeordnete Linsler hat wie Sie das Recht, als Abgeordneter zu reden. Das tue ich. - Es ist ein Hohn. Es geht der Landesregierung nur darum, RotRot-Grün in Saarbrücken abzustrafen und die Bürgerinnen und Bürger gleich mit. Das ist die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dieses Land macht 1,1 Milliarden Euro neue Schulden, die nicht von einer übergeordneten Aufsicht genehmigt werden müssen wie der Haushalt der Kommunen. Gleichzeitig schafft diese Regierung für verdiente Parteifreunde munter neue Stellen und versetzt Kritiker für viel Geld in den Ruhestand.
Weiterhin kritisiert diese Landesregierung, dass die Stadt Saarbrücken den Vorschlag des Gutachtens nicht übernimmt, einen strikten Personalabbau zu betreiben. So wird im Saarland Politik gemacht. Wir heuern und feuern. Ich möchte hinzufügen: Eure Jamaika-Regierung.
(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Minister Dr. Hartmann: Sie könnten auch noch über Grie- chenland reden.)
Was meinen Sie? Über Griechenland? - Hartmann populus hat sich zu Wort gemeldet. Das war meine Äußerung zu Griechenland.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns zurzeit mit Punkt 1 der Tagesordnung. Dieser Punkt lautet: „Wahl des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemäß § 25 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz“. Ich will dies erläuternd sagen, weil ich der Versuchung widerstehen will, all den Dingen, die der Kollege Linsler angesprochen hat und die wahrhaft mit dem Tagesordnungspunkt nichts zu tun haben, etwas entgegenzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es mag ja sein, dass man zu Kohlesubventionen und zu anderen Dingen eine Meinung hat. Es wäre an und für
sich geboten, darauf zu reagieren. Nach der Tagesordnung ist es jedoch nicht zulässig. Herr Kollege Linsler, deswegen will ich nur eines feststellen, was so nicht stehenbleiben kann und was ich für die Landesregierung in aller Form zurückweise. Sie haben mit Blick auf einen Untersuchungsausschuss davon gesprochen, dass Akten frisiert würden. Sie haben gesagt, scheinbar seien die Akten noch nicht fertig frisiert. Die in dieser Aussage unterhaltene Unterstellung weise ich in aller Form zurück. Sie ist gänzlich unerträglich. Es ist die Unterstellung der Urkundenfälschung. Entschuldigen Sie sich dafür.
(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Die Akten liegen immer noch nicht vor.)
Ansonsten werden Sie mit dem Satz des Volksmundes leben müssen, der da lautet: Der schlimmste Mann im ganzen Land ist der Denunziant.
Damit komme ich zu einer zweiten Bemerkung, die sich auf den Tagesordnungspunkt bezieht. Sie haben die Qualifikation der von der Landesregierung vorgeschlagenen Person massiv in Zweifel gezogen. Sie haben davon gesprochen, dass Judith Thieser verantwortlich für Fehlentscheidungen in Mettlach sei. Sie haben in diesem Zusammenhang über Entscheidungen hinsichtlich des EVS geredet. Ich will klar und deutlich sagen, Frau Thieser hat sich immer dafür eingesetzt, dass die Gemeinde Mettlach im EVS verbleibt und von der Option, der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit des Ausscheidens keinen Gebrauch macht.
Wenn Sie nun sagen, Frau Thieser sei für eine Fehlentscheidung verantwortlich, heißt das, Sie wollen, dass man aus dem EVS austritt und er aufgelöst wird. Das ist also Ihre Position. Es ist auch eine mögliche politische Position, aber es ist unsinnig zu sagen, wer für den EVS und den Verbleib in ihm sei, diskreditiere sich für die Wahrnehmung des Amtes des Landesdatenschutzbeauftragten. Das ist diffamierend und wird von uns zurückgewiesen.
Das gilt auch für das zweite Beispiel, das Sie genannt haben. Es war der Fangzaun, der an der Saarschleife errichtet worden ist. Damit das klar ist: Dies ist eine Entscheidung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Träger dieser Pflicht ist das Land. Vor diesem Hintergrund war die Errichtung des Zaunes überhaupt keine Entscheidung der Gemeinde Mettlach, geschweige denn eine Entschei
dung der Frau Thieser. Mit solch einem hanebüchenen Blödsinn die Qualifikation einer unbescholtenen Frau dieses Landes in den Dreck zu ziehen, ist unerträglich.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen zu dem Argument, da wird ein verdienter Beamter in den Ruhestand geschickt. Um es klar und deutlich zu sagen: Ein Wahlamt ist ein Amt auf Zeit. Das gilt für das Abgeordnetenamt, das gilt für Regierungsämter, das gilt auch für dieses Amt.
Und wenn die Zeit abgelaufen ist, endet das Amt, Herr Kollege Linsler. Da braucht nichts in der Zeitung zu stehen, das ergibt sich aus dem Gesetz. Aber es ist die Entscheidung des Herrn Lorenz, ob er weiter in den Diensten des Landes tätig ist oder ob er in den einstweiligen Ruhestand geht. Er ist herzlich eingeladen, seine Arbeitskraft weiter dem Land zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit besteht.
Die Möglichkeit, in den Ruhestand zu gehen, wurde geschaffen, um die Unabhängigkeit des Amtes des Datenschutzbeauftragten zu schützen. Herr Lorenz wird das verbindlich und verantwortlich entscheiden. Nur das ist der Punkt, alles andere ist dummes Zeug. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Thema Datenschutz wächst die Sensibilität der Menschen, nicht erst seit den aufgedeckten Datenmissbräuchen der jüngsten Zeit. Datenschutzerklärungen werden aufmerksamer gelesen, die Proteste gegen zu lasche datenschutzrechtliche Vorgaben gewinnen immer mehr Unterstützer. Datensicherheit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Datenschutz der Zukunft.
Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung betont. Die Datenskandale der Vergangenheit haben wiederholt gezeigt, dass vor allem Unternehmen wenig Interesse an der Sicherheit und dem Schutz unserer persönlichen Daten haben. So werden Daten schamlos weitergegeben oder gar verkauft. Es herrscht datenschutzrechtliche Goldgräberstimmung. Daten werden illegal gehandelt, die Betroffe
nen sind diesen Aktivitäten schutzlos ausgeliefert. Da sollte es von größtem Interesse sowohl für den Staat als auch für Unternehmen sein, wenn Bürgerinnen und Bürger frei von Angst vor Missbrauch oder Datendiebstahl neue Technologien nutzen können. Sie brauchen die Sicherheit, dass nicht jede Information, die sie von sich preisgeben, sofort verwertet, verkauft oder gegen sie verwendet werden kann. Für uns GRÜNE gilt: Deine Daten gehören dir! Wir wollen deshalb den Bürgerinnen und Bürgern die Kontrolle über ihre Daten zurückgeben und sie zur informationellen Selbstbestimmung ermutigen.
Um Verstöße wie Fälle von Datendiebstahl schneller und angemessener zu ahnden, bedarf es einer starken und unabhängigen Datenschutzaufsicht auch hier im Saarland. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 09. März 2010 deutlich gemacht. Er rügt darin die mangelnde Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland. Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausführen können. Dies bedeutet, jedes Risiko einer Einflussnahme auf ihre objektive und unabhängige Entscheidung muss vermieden werden. Dies wäre bei einer Ansiedlung im Innenministerium nicht gegeben.
Wir GRÜNE treten für die Gewährleistung von Unabhängigkeit bei der Aufsicht des Datenschutzes ein. Wesentlicher Baustein hierbei ist die Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums, eine der kommenden Aufgaben der neuen Landesbeauftragten für Datenschutz.