Protocol of the Session on January 27, 2023

Gute Bildung braucht verlässliche Betreuung. Gute Betreuung braucht ihre Zeit, um Erfolg zu haben. Brechen wir also auch nicht mit den Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten und halten an dem Erreichten fest.

Wir setzen auf eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung ab 2026 und auf den engen Schulterschluss mit den Kommunen. Wir wollen die Betreuung an Ganztagsgrundschulen zum Erfolg bringen und bereiten den Weg dafür verantwortungsvoll mit unserer Bildungsministerin gemeinsam vor. Es gilt Kurshalten. Ich bitte aufrichtig um Zustimmung zu unserem gestellten Antrag.

Frau Präsidentin! Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine der großen Herausforderungen im Bildungsbereich, und wir alle im Haus sind uns sicherlich einig – je früher das gelingt, desto besser.

Aber, liebe SPD, Ihr Antrag zeugt wirklich von Realitätsferne getreu dem neuen Motto von Frau Raudies und der SPD: Mehr kleckern, weniger klotzen. Wenn Sie bis 2024 die notwendigen Räumlichkeiten, Fachkräfte und Finanzmittel zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auftreiben, schlage ich sofort ein. Aber einen Plan dafür habe ich Ihrem Antrag nicht entnommen. So einen Rechtsanspruch kann man doch nicht hoppladihopp spontan zwei Jahre vorziehen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Bei existierenden Panzern braucht die SPD Wochen, damit die ihren Weg in die Ukraine finden, bei dem bundesweit Riesenprojekt Ganztag soll es auf einmal Jahre früher gehen. Ich sag mal so: Wenn ich ein großes Containerschiff baue, schicke ich es doch nicht auf die Reise, bevor ich alle Bauteile habe.

So wecken Sie Erwartungen - vor allem bei Eltern -, die absolut nicht erfüllbar sind. Und das ist auch genau Ihr Plan. Das finden wir falsch. Es erzeugt Enttäuschungen. Es ist wichtig, dass wir Verlässlichkeit, Planbarkeit und Rechtssicherheit für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger schaffen, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch erfolgreich für alle umgesetzt werden kann. Ich sage das sehr deutlich: Wir können uns im Ganztag keine Havarie leisten!

Es sind noch nicht alle rechtlichen und finanziellen Fragen geklärt. So haben etwa die Bund-LänderVerhandlungen zu den Betriebsmitteln noch gar nicht begonnen. Auch sind noch nicht alle räumlichen Kapazitäten geschaffen. Daher bitten wir die Landesregierung, die Weichen zu stellen und ein Konzept zur landesrechtlichen Umsetzung der Ganztagsförderung zum Schuljahr 2026/27 vorzulegen, und zwar so, dass alle Kinder und Familien da

von profitieren – egal wo sie wohnen. Das ist das Ziel, und dafür setzen wir uns ein. Parallel arbeiten wir daran, verstärkt Fachkräfte auszubilden, die den Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch umsetzen und mit Leben füllen. Denn noch haben wir auch im Ganztag zu wenig Fachkräfte.

Klar ist allerdings auch, dass der Anlass des SPDAntrags durchaus relevant ist. Es geht darum, dass es aufgrund der späten Sommerferien zu Betreuungslücken für Kinder beim Übergang Kita-Grundschule kommen kann. Wie ist dazu der Sachstand?

Die Sommerferien in Deutschland werden von langer Hand geplant und folgen dem rollierenden Prinzip der Bundesländer. In Schleswig-Holstein enden die Sommerferien 2023, 2024 und 2025 erst im August beziehungsweise September und damit deutlich nach dem formalen Ende des Kitajahres, dem 31. Juli. Es gibt Rückmeldungen, dass dadurch für einige Familien Betreuungslücken entstehen.

Grundsätzlich kann die Betreuung für Kinder zwischen Ende des letzten Kitajahres und dem ersten Schultag auf zwei Wegen erfolgen.

Entsprechend § 5 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz haben Kinder mit vollendetem dritten Lebensjahr erstens den Anspruch auf Förderung bis zum Schuleintritt, das heißt bis zum ersten Schultag. Dieser Anspruch richtet sich dabei an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht den Einrichtungsträger. In der Regel werden Betreuungsverträge zwischen Einrichtungsträgern und Eltern bis zum Ende des Kitajahres geschlossen. Da die Ferienzeiten bereits lange im Voraus bekannt sind, haben einige Einrichtungsträger Eltern bereits angeboten, Betreuungsverträge für Kinder im letzten Kitajahr bis Ende der Schulferien zu verlängern. Dies ist jedoch nicht flächendeckend der Fall.

Zweitens gibt es die Möglichkeit, eine Betreuung im Zeitraum zwischen Beginn des Schuljahres nach § 14 Schulgesetz der 1. August - und dem ersten Schultag über Betreuung im Hort sicherzustellen. An vielen Grundschulen in Schleswig-Holstein werden im Rahmen von Ganztag bereits vielfältige Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder angeboten, nicht nur Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen, sondern vor allem Sport- und Bewegungsangebote. Auch Angebote der Ferienbetreuung werden sukzessive ausgebaut. Aber von den Kapazitäten der flächendeckenden ganztägigen Förderung sind wir noch ein Stück entfernt.

Für Kinder am Übergang zur Grundschule, die weder länger einen Kitaplatz noch ein schulisches Ganztagsangebot in den Sommerferien wahrneh

(Patrick Pender)

men können, entstehen dadurch Betreuungslücken, die es zu schließen gilt.

Was ist nun zu tun? Zum einen haben wir Meldungen bekommen, dass gar nicht allen Eltern und Einrichtungsträgern bekannt ist, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung bis zum ersten Schultag gilt, oder Eltern nicht wissen, dass sie ihre Kinder im letzten Kitajahr ab dem 1. August bereits für schulische Betreuungsangebote – so vorhanden – anmelden können. Wir müssen also zunächst besser über die vorhandenen Angebote und Rechtsansprüche informieren. Das ist mir ein echtes Anliegen, nicht nur bei der Kitabetreuung, sondern generell. Wir müssen die Kitas aufklären, die das noch nicht erreicht hat.

Darüber hinaus liegen Vorschläge aus dem Sozialministerium auf dem Tisch, den Rechtsanspruch auf Betreuung bis zum ersten Schultag im KitaG zu konkretisieren. Wir begrüßen sehr, dass es dazu den Austausch mit kommunalen Landesverbänden, Einrichtungsträgern und Elternvertretungen gibt. Die Option, dass örtliche Träger Einrichtungsträger verpflichten können, Förderung bis zum ersten Schultag zu gewähren, kann ein Beitrag zum Schließen der Betreuungslücken sein.

Klar ist doch, dass wir beides tun müssen: die vorhandenen Kapazitäten in Kita und Hort nutzen und gleichzeitig die Angebote im Ganztag weiter sukzessive ausbauen. Damit ist Kindern und Familien am besten geholfen.

Frau Präsidentin! Das Kitajahr endet am 31. Juli eines jeden Jahres. Das Schuljahr beginnt immer am 1. August. Auf den ersten Blick passt das prima zusammen. Auf den zweiten Blick gibt es Redebedarf, wenn man sich die späte Lage der Sommerferien in den kommenden Jahren ansieht. Die Sommerferien der Länder werden in einem mehrjährigen Rhythmus von einer Länderarbeitsgruppe abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Nicht für Bayern, so weit geht die Solidarität der CSU mit dem Rest der Bundesrepublik leider nicht, aber für uns. 2023 beginnen drei „späte Jahre“ für Schleswig-Holstein. Dieses Jahr enden die Sommerferien am 28. August, 2024 am 31. August und 2025 sogar erst am 6. September. Die Einschulung in die erste Klasse findet in der Regel am Mittwoch nach dem Schulbeginn statt, 2025 also am 10. September. Für Eltern entsteht damit möglicherweise eine Betreuungslücke von über einem Monat.

Was machen die Eltern der jeweils etwa 25.000 Kinder, die 2024 oder 2025 erst im September eingeschult werden? Diese Frage kann man nun in verschiedene Richtungen beantworten: In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 20/496 skizziert die Landesregierung eine Lösung zulasten von Eltern, deren Kinder in den kommenden Jahren neu in die Kitas kommen. Die Lösung der Regierung lautet bislang nämlich, die Einrichtungsträger sollen sich „einstellen“ - wie das gehen soll, bleibt das Geheimnis der Landesregierung - und man wolle im Kitagesetz klarstellen, dass das Recht auf einen Kitaplatz bis zum Schuleintritt bestehe.

Eltern von angehenden Schulkindern könnten durch eine Änderung ihrer Betreuungsverträge das Problem also lösen, genau genommen geben sie es aber nur weiter an die Eltern jüngerer Kinder, die dann entsprechend länger auf einen Kitaplatz für ihr Kind warten müssten. Wir legen Ihnen einen anderen Vorschlag vor: Wir wollen die Regierung bitten, die Vorbereitungen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf die ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter zu intensivieren und es so zu ermöglichen, eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule für alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen bereits mit dem Schuljahr 2024/25 umzusetzen. Das heißt: Die Schulen sollen binnen anderthalb Jahren in die Lage versetzt werden, sich bereits am 1. August eines jeden Jahres verantwortungsvoll um die Schülerinnen und Schüler zu kümmern, die in dem jeweiligen Schuljahr eingeschult werden.

Dass das pädagogisch verantwortbar und durchaus schaffbar ist, zeigen die Standorte, an denen das schon Praxis ist. Das wäre eine gute Lösung für alle Eltern, die zudem noch einen zweiten Vorteil mit sich brächte: Wenn 2026 der vom Bund beschlossene Rechtsanspruch greift, wäre das Verfahren in Schleswig-Holstein schon zwei Jahre lang eingeübt, und vielleicht wären dann für die Umsetzung des „echten“ Rechtsanspruchs ja auch schon wichtige Fachkräfte gefunden.

Viele Grundschulen haben ja schon ein Ganztagsangebot und könnten dieses bis Sommer 2024 entsprechend ausbauen. Allerdings, das will ich einräumen, einen Haken gibt es: Die AG zur Umsetzung des Ganztags unter der Leitung von Ministerin Prien hat zuletzt im Sommer 2021 getagt und dann anderthalb Jahre nicht. Wenn Sie darauf bestehen, in dem Thema weiterzumachen, wird es nichts werden. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung hier mehr Kraft investiert. Kostenargumente gegen unseren Vorschlag können wir eigentlich nicht ak

(Malte Krüger)

zeptieren: Der teuerste bisher auf dem Tisch liegende Vorschlag stammt von der Landesregierung, die allen Ernstes Kinder über drei Jahren länger in Krippengruppen betreuen lassen möchte. Rechnen Sie das lieber nochmal durch. Maximal fünf Kinder in kleinen Krippengruppen, maximal zehn in RegelKrippengruppen. Das kostet nämlich erstens viel Geld und würde zweitens bedeuten, dass auch im U3-Bereich Eltern länger auf einen Platz für ihr Kind warten müssten.

Frau Präsidentin! Die Umsetzung des flächendeckenden Ganztagsangebotes für die Kinder im Grundschulalter ist eine der wichtigsten bildungspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Und die Landesregierung muss sich hier jetzt wirklich beeilen. Das Jahr 2026 ist ja nun wirklich nicht mehr weit weg. Es braucht vielerorts noch immer erhebliche Investitionen in geeignete Räumlichkeiten, die jetztgeplant werden müssen, damit sie rechtzeitig fertiggestellt werden.

Aber die größte Sorge bereitet mir, dass wir jetzt schon mit einem großen Fachkräftemangel in den benötigten Berufen zu kämpfen haben, sodass man sich konzeptionell ehrlicherweise auf dieses Problem einstellen muss. Wir hatten in der Zeit der Jamaikakoalition auf Bundesebene erfolgreich darauf hinwirken können, dass sich der Bund umfangreicher als zunächst geplant finanziell beim Ganztagsangebot beteiligt. Wir kennen das finanzielle Problem bei der Umsetzung eines solchen Rechtsanspruchs für die Länder und die Kommunen ja schließlich alle noch sehr gut von der U3-Betreuung, also der Betreuung in der Krippe.

Mit Blick auf das, was wir vom Bildungsministerium bisher zu den Vorbereitungen beim Thema Ganztagsausbau gehört und gesehen haben beziehungsweise noch nicht gehört und gesehen haben, habe ich große Zweifel, dass wir in Schleswig-Holstein in ausreichendem Maße vorbereitet sind. Ich kann nicht beurteilen, ob wir hier im Zeitplan liegen, da mir ein transparenter Zeitplan gar nicht bekannt ist. Angesichts der beschriebenen Herausforderungen müsste das Bildungsministerium eigentlich in hektische Betriebsamkeit verfallen, um in der wenigen verbliebenen Zeit den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 zumindest einigermaßen flächendeckend erfüllen zu können.

Stattdessen hören wir im Bildungsausschuss von der Ministerin, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages erst erfolgen könne, wenn der Bund seine Anforderungen weiter konkretisiert habe. Bei

einem ersten Treffen der nicht gerade ganz kleinen Arbeitsgruppe Ganztag im Juni 2021wurde sich darauf verständigt, eine „Sachstandserhebung durchzuführen“. Das ist ja noch nachvollziehbar. Ministerin Prien hatte dann im November zugesagt, dass diese Arbeitsgruppe wieder „spätestens zu Beginn des ersten Quartals 2023 tagen“ solle, was also irgendwann jetzt der Fall sein müsste. Ich bin jetzt sehr gespannt, was anderthalb Jahre Sachstandserhebung ergeben haben.

Es ist doch allen klar: Schleswig-Holstein steht beim Ausbau des Ganztagsangebotes im Vergleich zu anderen Bundesländern noch nicht gut da. Da passt es leider auch ins Bild, dass Schleswig-Holstein auf dem drittletzten Platz bei der Mittelabrufung beim Ganztag gelandet ist und nicht einmal zwei Drittel der Mittel abrufen konnte. Es fällt doch auf, dass diese Landesregierung auch im Bildungsbereich immer gern und sehr dynamisch finanzielle Forderungen an den Bund richtet, die vorhandenen Mittel aber gleichzeitig zu langsam abruft und dann dafür schlechte Ausreden präsentiert.

Auch in dieser Phase ist es völlig unzureichend, mit dem Finger auf den Bund zu zeigen. Man hätte schon längst viel aktiver sein und sich auch mit den möglichen Partnern zum Beispiel aus dem Musikund Kulturbereich an einen Tisch setzen müssen, um Pläne zu schmieden, meinetwegen auch an einen Runden Tisch.

Dass der Ganztag auch ohne langes Abwarten vorangetrieben werden kann, sehen wir in direkter Nachbarschaft, nämlich in Hamburg: Dort wird der Ganztag seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und wird heute für alle Kinder bis 14 Jahre kostenlos angeboten und steht aktuell bei einer bemerkenswerten Teilnahmequote von 85 Prozent. Nun kann man einen Stadtstaat bei solchen Themen nicht eins zu eins mit Schleswig-Holstein vergleichen, aber es zeigt ja sehr deutlich die völlig unterschiedlichen Herangehensweisen der zuständigen Ministerien beziehungsweise Behörden.

Den SPD-Antrag finde ich zwar nicht komplett unsympathisch, aber mit Blick auf den aktuellen Stand erscheint mir eine Umsetzung leider nicht realistisch. Wir sollten uns jedoch so oder so im nächsten Bildungsausschuss vertiefend mit diesem wichtigen Thema beschäftigen, damit es endlich schneller vorangeht.

Frau Präsidentin! Nun haben wir heute schon über die Strategie der Lehrkräftegewinnung gesprochen,

(Martin Habersaat)

dabei stehen die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Vordergrund.

Aber jetzt müssen wir darüber sprechen, wie und vor allem wann die Betreuungslücken im Übergang von der Kita zur Schule geschlossen werden, um die Bedingungen für Familien mit zukünftigen Erstklässlern zu erleichtern.

Nicht umsonst fordern wir als SSW seit Jahren, dass die Lücke zwischen den langen Schulferienzeiten und den meistens kürzeren Urlaubsansprüchen der Eltern geschlossen wird, denn alle Familien mit Grundschulkindern müssen in den Ferienzeiten auf ein qualifiziertes Betreuungsangebot zurückgreifen können.

Dabei hat sogar Ministerin Heinold bereits im September 2021 im Bundesrat gesagt - ich zitiere -:

„Allzu oft ist der Wechsel von der Kita in die Grundschule für die Eltern eine maximale organisatorische Herausforderung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwierig.“

Allerdings! Bei einem Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen, also vier Wochen, wissen berufstätige Eltern und Familien selbst mit 27 bis 30 Tagen Urlaubsanspruch nicht, wie sie diese Zeit überbrücken sollen.

Das Kindergartenjahr endet am 31. Juli. In den Jahren 2024 und 2025 ist der Tag der Einschulung erst Anfang September geplant.

Je nach Schließzeiten der Kita bedeutet das mindestens fünf Wochen, vielleicht auch sieben Wochen ohne Betreuungsmöglichkeiten für zukünftige Erstklässler.

Fünf Wochen plus Einschulung sind 25 bis 27 Urlaubstage, und somit ist der Jahresurlaub eines Elternteils verbraucht. Selbst wenn die Familien diese Betreuungslücke irgendwie überbrücken, ist es meistens nicht die optimale Lösung für das Kind.

Gerade in Hinblick auf die Aussagen des Bildungsexperten Professor Dr. Köller, der in seinem Vortrag im Bildungsausschuss auf die Wichtigkeit des frühen Erwerbs der basalen Fähigkeit hinweist, ist eine mehrwöchige Pause ohne fördernde Anreize fatal.

Natürlich gibt es viele Kinder, die in den Ferien mit ihren Familien und Freunden ihre schulfreie Zeit nutzen. Sie reisen, genießen Familienausflüge und werden auf spannende Ferienfreizeiten geschickt. Natürlich fördert auch das die basalen Fähigkeiten.

Aber so verbringt nur ein Teil der Kinder seine Ferien. Was passiert mit den Sechsjährigen, denen

diese Feriengestaltung aus beruflichen und/oder wirtschaftlichen Gründen von Haus aus nicht geboten werden kann? Was machen diese Kinder in den fünf Wochen? Welche Anreize werden ihnen Geboten?

Oft führt Langeweile zu Medienkonsum. Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, dass wochenlang erhöhter Medienkonsum einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern hat. Ein gesetzlicher Anspruch der Ganztagsbetreuung würde somit auch die Chancengleichheit bei Schulbeginn begünstigen.