Ich schlage vor, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/583, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW.
Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungssicherstellungsgesetzes SchleswigHolstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und SPD, Drucksache 20/592 (neu), und Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 20/619.
Ich habe eine Nachfrage zur Klarstellung, ob wir über den Alternativantrag abgestimmt haben. – Das haben wir, glaube ich, nicht.
Gut, wir treten nochmal in die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 25 ein und ich lasse auch noch über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/627, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Antrag angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungssicherstellungsgesetzes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und SPD Drucksache 20/592 (neu)
Der Berichterstatter Jan Kürschner ist krank. Wer möchte als stellvertretender Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses ans Mikrofon?
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, Drucksache 20/592 (neu), anzunehmen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Darf ich bitte nochmal fragen, wie die SPD eben abgestimmt hat? Das habe ich nicht gesehen.
(Beate Raudies [SPD]: Wir haben zuge- stimmt, Frau Präsidentin! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Einstimmig!)
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß Paragraf 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 20/624. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. – Das ist offenbar nicht der Fall. Kommen wir zur Abstimmung.
Wer mit der Übernahme der Empfehlung entsprechend der Sammeldrucksache 20/624 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.
Ich gebe zum Schluss der Tagung bekannt: Beginn der 8. Tagung des Landtages ist am Mittwoch, dem 22. Februar 2023, 10 Uhr.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich freue mich sehr, meine erste Rede im Landtag gleich zu einem der bedeutsamsten gesellschaftlichen und Bildungsvorhaben für Eltern und Kinder in unserem Land halten zu dürfen: Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter markiert eine der letzten großen politischen Errungenschaften der vergangenen Koalition von Union und SPD auf Bundesebene.
Die ganztägige Betreuung an Schulen hilft Eltern dabei, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Sie bietet eine faire Ausgangslage für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben. Mehr Zeit in der Schule eröffnet auch Räume für mehr Beteiligung von Schülern im Schulalltag und verbessert nachweislich deren Entwicklungschancen.
Es ist unbestritten, dass der weitere Ausbau der ganztägigen Förder- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder notwendig ist. Der Knackpunkt – wie so oft bei großen politische Vorhaben – sind die immensen zu stemmenden Kosten in Milliardenhöhe.
Intensiv wurde zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen verhandelt. Schließlich sagte der Bund die folgenden Finanzmittel für die Länder zu: 2026: 100 Millionen Euro; 2027: 340 Millionen Euro; 2028: 580 Millionen Euro; 2029: 820 Millionen Euro. Danach sind 960 Millionen Euro vom Bund für die laufenden Betriebskosten vorgesehen.
In den Jahren 2027 und 2030 findet zudem eine Evaluation der Investitionskosten und Betriebskosten statt, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.
Der Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird zum Schuljahr 2026 stufenweise in der Bundesrepublik gut vorbereitet eingeführt und dann jährlich erweitert.
wird spontan eine Vorverlegung des Vorhabens für das Schuljahr 2024 gefordert – wohlwissend, dass dies einen Bruch mit den getroffenen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bedeuten würde. Ein zeitliches Vorpreschen, ohne die Gelder vom Bund bereitgestellt zu wissen, ist unbedacht, unvernünftig und kontraproduktiv.
Aus den gemachten Erfahrungen der Einführung zur Betreuung in der Kindertagespflege wurde der Startpunkt schließlich ganz bewusst von ursprünglich 2025 auf das Schuljahr 2026 verortet. Die Forderung der SPD verwirft dieses Erfahrungswissen und verkürzt zudem den Zeitraum um ganze zwei Jahre. Damit stößt die SPD die Kommunen in ihrer Planung vor den Kopf und setzt sie aus parteipolitischen Beweggründen ungezwungen unter Zeitdruck.
Gleich zu Beginn des Jahres warnte der Städte- und Gemeindebund davor, dass ambitionierte Ziel 2026 für die Ganztagsbetreuung nicht rechtzeitig realisieren zu können, und appelliert eindringlich an den Bund, mit der finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten bereits vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für den Aufbau neuer Räumlichkeiten zu beginnen. Es ist daher nur konsequent, dass wir mit unserem Alternativantrag die Landesregierung bitten, sich zur Finanzierungslage erneut mit dem Bund zu verständigen und abzustimmen. Verlässlichkeit und Voraussicht sollten das Gebot der Stunde sein.
Die SPD will von der Vereinbarung Abstand nehmen, bleibt aber Antworten für die finanzielle Absicherung eines solchen Alleingangs dem Plenum schuldig. Mit Ihrem Antrag wecken Sie zudem vollkommen falsche Erwartungen bei den Eltern. Ohne die erst ab 2026 bereitstehenden Gelder vom Bund, die dann für den laufenden Ganztagsbetrieb vorgesehen sind, müssten die nicht gedeckten Kosten zum Großteil von den Eltern übernommen werden.
Es ist die Überzeugung der Koalitionsfraktionen, Eltern bei der Bildung nicht zu belasten, sondern zu entlasten. Ihr geforderter Frühstart wird ohne Gegenfinanzierung vom Bund schnell zum Fehlstart für unsere Familien und Schulen im Land.
Gute Bildung braucht verlässliche Betreuung. Gute Betreuung braucht ihre Zeit, um Erfolg zu haben. Brechen wir also auch nicht mit den Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten und halten an dem Erreichten fest.