Protocol of the Session on September 25, 2020

Aber genau das macht Olaf Scholz mit seinem Modell.

(Kay Richert [FDP]: Politik für den kleinen Mann!)

- Das ist so.

(Zurufe SPD und FDP - Heiterkeit)

Wenn wir es jetzt wieder hinbekommen, dass der Abgeordnete Koch

(Zurufe - Heiterkeit)

- meine Damen und Herren, dass der Abgeordnete Koch jetzt in seiner Rede fortfährt, ohne das Rednerpult zu beschädigen und Sie meine Damen und Herren, zuhören, könnten wir fortfahren. Wenn sich jemand privat ausrechnen lassen will, wie sich die Änderung der Grundsteuerberechnung bei ihm auswirkt, kann dies anschließend sicherlich erfolgen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Distanzierung der Ministerin vom Scholz-Modell ist ja im Protokoll festgehalten. Herzlichen Dank.

Drittens ist das Scholz-Modell überaus bürokratisch, weil zur Berechnung gleich sechs verschiedene Kriterien benötigt werden. Daten wie Wohnfläche, Baujahr und auch zwischenzeitliche Umbauten müssen individuell für jedes Objekt erfasst werden, weil sie bislang noch in keiner Datenbank vorliegen. Das ist mit einem total großen bürokratischen Aufwand verbunden.

Da fragt man sich, warum wir uns in der Koalition überhaupt auf die Anwendung des Bundesmodells verständigt haben. Das hat die Ministerin zutreffend dargestellt. Die Antwort ist ganz einfach, weil im Koalitionsvertrag keine Vereinbarung zur Grundsteuerreform enthalten ist. Im Jahr 2017, als wir ihn abgeschlossen haben, war von einer Länderöffnungsklausel überhaupt noch nicht die Rede. Jetzt, um von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch machen zu können, müssen wir uns gemeinsam darauf verständigen. Das ist nicht möglich, wenn ein Koalitionspartner auf das Bundesgesetz besteht. Das war der Fall.

Mittlerweile jedoch - das finde ich - ist die spannende Entwicklung und die Situation eine andere. Nicht nur Bayern, sondern eine ganze Reihe von Bundesländern machen mittlerweile Gebrauch von der Öffnungsklausel. Das Argument, dass ein eigenes Modell für Schleswig-Holstein viel zu teuer wäre, um es zu programmieren, entfällt damit. Im Gegenteil. Wir haben jetzt die Möglichkeit, uns dem Modell eines anderen Bundeslandes anzuschließen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass sich alle drei Jamaika-Partner mittlerweile zur Nutzung der Länderöffnungsklausel bereiterklärt haben und wir darüber im Augenblick Gespräche führen.

(Tobias Koch)

(Beifall Heiner Rickers [CDU] und Lars Harms [SSW])

Die spannende Frage wird dabei sein, auf welches Modell wir uns möglicherweise verständigen können. So kommt das Bodenwertmodell aus BadenWürttemberg mit lediglich zwei Kriterien aus, nämlich der Fläche und dem Bodenrichtwert. Das Schöne daran ist, dass für beide Werte für jedes Grundstück in Schleswig-Holstein die Daten in elektronischer Form bereits vorliegen. Die beiden Datenbanken müssten nur miteinander verknüpft werden.

Das hessische Flächen-Lage-Modell ist noch etwas einfacher konzipiert, weil es die Grundstücksfläche lediglich mit einem Lagefaktor multipliziert. Allerdings fehlt uns in Schleswig-Holstein eine solche Lagedatenbank, die die Grundstücke nach ihrer jeweiligen Lage einstuft. Man muss sich dabei auch fragen, wie sich die Lage eines Grundstückes bemisst. Woran macht man das fest? - Die Lage wird sicher auch am Bodenrichtwert bemessen; denn je besser die Lage, desto teurer das Grundstück, so würde ich es vermuten.

Für uns als Union sind gleichwohl beide Modelle vorstellbar, nicht, weil wir hier politisch beliebig sind, sondern weil einfach alle Ländemodelle besser sind, als das Modell von Olaf Scholz.

(Beifall CDU, FDP und Lars Harms [SSW])

Ich wage zu prognostizieren, dass am Ende so gut wie kein einziges Bundesland das Bundesmodell unverändert umsetzen wird. Wir sollten es auch nicht tun. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch wenn ich meine Reden nicht mit der Ministerin vorbespreche, möchte ich einmal auf ein ähnliches Zitat eingehen. So hieß es in einer Pressemitteilung vor einiger Zeit - ich zitiere -:

„Ministerpräsident Daniel Günther muss seine links aus dem Ruder gelaufene Finanzministerin Monika Heinold wieder auf Kurs bringen.“

Ich muss ehrlicherweise sagen, da bin ich hellhörig geworden; denn ich dachte, so etwas bekomme ich

mit, und ich wäre im Zweifelsfall begeistert, wenn sie links aus dem Ruder liefe.

(Heiterkeit)

Aber ich musste mit Ernüchterung feststellen, dass diese sehr eigenwillige Interpretation in Wirklichkeit von einem Zusammenschluss der Vermieterlobby stammt. Wenn man sich überlegt, was denn so passieren muss, um da links aus dem Ruder zu laufen, so reicht offenbar ein Modell von CDU und Olaf Scholz, um links aus dem Ruder zu laufen. Es ist schon reichlich absurd, und da helfen dann auch die Krokodilstränen von Haus & Grund und von der Vonovia-Interessenvertretung VNW nicht,

(Heiterkeit)

denen es angeblich um die Mieter geht. Das nimmt denen ehrlicherweise niemand ab; denn statt sich einmal bei ihren Mitgliedern für niedrige Mieten einzusetzen, wirft man lieber mit Nebelkerzen auf die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist aber nicht das, was die Mieten alleine nach vorne treibt. Selbst in Kiel, wo wir - ich glaube, da sind wir uns alle einig - eine angespannte Mietsituation haben, macht die Grundsteuer im Maximum zwischen 8 Cent und 43 Cent pro Monat und Quadratmeter aus. Das ist etwas, aber das ist nicht die entscheidende Frage bei der Mietendebatte.

Übrigens - das will ich schon noch gesagt haben -: Wenn die Vermieterlobbys sich da hinstellen und sagen, wir setzen uns für die Mieterinnen und Mieter ein, dann meine ich, sollen sie sich gefälligst dafür einsetzen, dass die Grundsteuern in Zukunft nicht mehr von den Mieterinnen und Mietern gezahlt werden, sondern von denen, in deren Eigentum das Ganze ist. Aber das will man nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Kommen wir zu den Inhalten der Grundsteuerreformen. Beim Bundesmodell wird Eigentum, das unterschiedlich wertvoll ist, auch unterschiedlich besteuert. Das halte ich für eine durchaus sinnvolle Maßnahme. Das ist auch im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Ich möchte einmal auf dieses Hin- und Hergerechne hier eingehen. Was den Vergleich betreffend die Villa in Kampen und die Mietwohnungen in Gaarden angeht, so finde ich es toll, wenn die Mietwohnungen in Gaarden und Mettenhof hier in den Fokus geraten. Der Vergleich hinkt nur leider; denn am Ende des Tages müssen wir Vergleiche innerhalb einer Hebesatzzone anstellen. Egal, wie das Modell aussieht, die Kommunen werden jeweils

(Tobias Koch)

durch die Hebesätze entgegenwirken können. Was aber natürlich immer mit eine Rolle spielen muss, ist ein Vergleich der Mietwohnungen in Gaarden mit der Villa in Düsternbrook. Das müssen wir uns im Hinblick auf die Gerechtigkeit anschauen.

Das Modell des Bundes ist gar nicht so kompliziert. Im Wesentlichen gibt es drei Faktoren, auf die ich gleich gern eingehe.

Herr Abgeordneter, ich merke, Sie gestatten die Bemerkung des Abgeordneten Koch.

Sehr gerne.

Vielen Dank. - Ich möchte nur fragen, ob es nicht naheliegend ist, dass der Hebesatz in Kampen niedriger ist als der Hebesatz in Kiel.

- Das kommt auf die Kommune an. Der Hebesatz wird da ja festgelegt. Ich weiß nicht, wie der in Kampen ist. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir in Schleswig-Holstein die geringsten Hebesätze in ganz Deutschland haben. Das ist das Einzige, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Ich komme dann zu den drei Faktoren des Bundesmodells. Erstens. Der Grundstückswert ergibt sich aus dem Mietniveau und dem Alter des Gebäudes, also aus einer Neubewertung, die bei allen Modellen durchgeführt werden wird. Hier jedoch ist sie besonders intensiv.

Als Zweites haben wir die Steuermesszahl. Das soll die ganze Veranstaltung dann ein bisschen senken, was auch nachvollziehbar ist.

Das Dritte ist der Hebesatz, den die Kommunen selbst bestimmen können, um am Ende eine Aufkommensneutralität zu haben. Wir haben immer wieder gesagt, dass sie ganz besonders wichtig ist.

Wenn das alles nicht reicht, kann die Kommune, je nachdem, ob sie Mehreinnahmen haben will oder ob sie sagt, uns ist das ein zu großes Zerwürfnis, den Hebesatz erhöhen oder ihn senken. Das ist das Bundesmodell. Ich finde, das ist ein Modell, bei dem man mitgehen kann, Frau Kollegin Raudies. Da bin ich ganz bei Ihnen.

Auf der anderen Seite haben wir in der Koalition natürlich unterschiedliche Temperamente und Positionen. Der Kollege Vogt hat gesagt, wir könnten doch eigentlich auch das Modell aus Hamburg neh

men. Ich halte das für gänzlich ungeeignet. Ich halte es auch nicht für sehr naheliegend, das Modell eines Stadtstaates auf ein Flächenland wie SchleswigHolstein zu übertragen. Aber ich kann verstehen, dass die FDP gern ein flächenbasiertes Modell haben will.

Gestatten Sie, Herr Abgeordneter, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt?

Sehr gern.

Lieber Herr Kollege, temperamentvoll, wie ich bin, habe ich die Eckpunktediskussion in Hamburg zum Anlass genommen, darauf zu verweisen, dass die Debatte bundesweit in mehreren Bundesländern - einige wurden schon genannt - jetzt im Gang ist und dass wir dies zum Anlass nehmen sollten zu schauen, welches Modell am besten zu Schleswig-Holstein passt. Aus meiner Sicht passen mehrere besser zu Schleswig-Holstein als das Olaf-Scholz-Modell. Wir reden ja so gern miteinander. Deswegen habe ich gedacht, nehmen wir dies doch einmal zum Anlass, um die Sache noch einmal gründlicher zu beraten. Vielleicht kommen wir zusammen. Ich bin da mittlerweile sehr optimistisch.

- Vielen Dank, Herr Kollege. Jede Forderung und jede Idee, die die FDP uns als Fraktion vorstellt, wird von uns bewertet und diskutiert. Das haben wir bis jetzt so gemacht, und das werden wir auch noch weiterführen.

In dem Zusammenhang möchte ich auf meinen Vorschlag eingehen. Ich meine, ich war ja dann nach ein paar Tagen auch nicht viel besser und habe den Vorschlag gemacht, dass wir doch das baden-württembergische Bodenwertmodell einbringen könnten; denn das baden-württembergische Bodenwertmodell hat den Vorteil, dass wir alle Daten, die wir dafür brauchen, prinzipiell haben. Wir kennen die Fläche der Grundstücke, und wir kennen die Bodenrichtwerte der jeweiligen Grundstücke, und die sind auch sehr kleinteilig. Wenn man sich die anguckt - die sind im Bodenrichtwertatlas auch für das Land Schleswig-Holstein öffentlich einsehbar -, dann stelle ich zum Beispiel für Kiel fest, dass da sehr genau auch nach den Werten der jeweiligen Viertel differenziert wird. Man weiß ja, in welchem

(Lasse Petersdotter)