Protocol of the Session on August 27, 2020

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Hölck.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fünfeinhalb Jahre ist es her, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig die damaligen Regionalpläne für die Windenergie für ungültig erklärt hat. Erst heute liegt uns nun der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu der Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans vor. Fünfeinhalb Jahre, von denen fast dreieinhalb Jahre die JamaikaKoalition regiert hat! So lange hat sie auch gebraucht, um die unhaltbaren Versprechungen von Daniel Günther zu kaschieren.

Nun könnte man sagen: Das war ein komplexes Verfahren, das seine Zeit braucht, damit dabei etwas herauskommt, was für alle akzeptabel ist. - Das Gegenteil ist der Fall! Statt den Dialog zu suchen mit breiten Veranstaltungen vor Ort, so wie es die gute alte Küstenkoalition vorgemacht hatte -, wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geschleift. Jamaikas neuer Kriterienkatalog, der irgendwie die Versprechen von Daniel Günther abbil

den musste, wurde lieber im Hinterzimmer ausgedealt.

So wurden die Umwelt- und Artenschutzkriterien sowie der Schutz von Kulturdenkmälern zu Abwägungskriterien, um an ein paar Stellen etwas höhere Abstände zur Wohnbebauung zu ermöglichen. Schon war die einheitliche Anwendung der Kriterien dahin - und die Transparenz auch; denn die Abwägung ist oft alles andere als nachvollziehbar. Genau das war ein Kritikpunkt des Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil 2015. Damals hieß es, die Kriterien seien landesweit einheitlich anzuwenden, und es müsse eine entsprechende Abwägung erfolgen. Man kann aber Abwägungskriterien nicht landesweit einheitlich anwenden; das funktioniert nicht.

(Beifall SPD)

Ich will Ihnen eines dieser Abwägungskriterien nennen: „vorbelastete Räume“. Was heißt denn das? Zwei Windmühlen in Nordfriesland? Vier Windmühlen in Dithmarschen? Oder gar keine Windmühle im Wahlkreis von Herrn Günther? Was heißt „vorbelastete Fläche“? - Daran merken Sie, dass es schwer ist, solche Kriterien landesweit einheitlich abzuwägen. Deshalb habe ich die größten Zweifel, dass die Pläne vor Gericht Bestand haben werden.

Ich könnte aus all den Zuschriften, die ich von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeindevertretern und Verbänden bekommen habe, reichlich Beispiele aufzählen, dass die Abwägungskriterien, vorsichtig ausgedrückt, sehr großzügig ausgelegt wurden. Teilweise wurden noch im zweiten Entwurf der Regionalpläne Flächen aufgeführt, die im dritten Entwurf - mit genau gegenteiliger Argumentation wieder gestrichen wurden. Teilweise werden unterschiedliche Siedlungsabstände bei den gleichen Flächen vorgesehen. Einheitlich ist das alles nicht. Woanders fallen reihenweise Anlagen, die von der Bevölkerung vor Ort akzeptiert sind, aus der Planung. Der Akzeptanz der Windenergie war das alles nicht zuträglich - ganz im Gegenteil.

Je länger man sich das Drama ansehen musste, desto mehr mochte man sich auf diesen Tag freuen, auch wenn das Ergebnis kein gutes ist. So war es am Ende nichts als verlorene Zeit für die Energiewende in Schleswig-Holstein.

(Beifall SPD)

Wenn man sich die Zahlen anguckt, sehr verehrte Damen und Herren, stellt man fest: Im ersten Halbjahr 2020 wurden fünf Windmühlen gebaut. Fünf!

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist ja toll!)

(Andreas Hein)

Von Mitte 2017 bis Mitte 2020 hat der Bestand an Windmühlen in Schleswig-Holstein um ganze 22 Anlagen zugenommen. Was für ein Desaster von Jamaika!

(Beifall SPD)

Der Ausbau der Windenergie ist fast zum Erliegen gekommen, weil bei Jamaika eben nichts sicher ist, auch nicht die Arbeitsplätze in diesem Bereich. Eines aber ist bei Jamaika sicher: dass diese Pläne mit Klagen überzogen werden. Wenigstens entscheidet dann nicht mehr diese Landesregierung über die Pläne, sondern ein Gericht.

Noch ein paar Sätze zur Clearingstelle: Wir haben uns verständigt, den Entwurf zu überweisen und ihm am Ende auch zuzustimmen. Trotzdem sind wir skeptisch, was diese Clearingstelle angeht. Wir waren auch während der Haushaltsberatung skeptisch. Wenn es darum geht, was diese Clearingstelle eigentlich leisten soll, braucht man sich nur § 4 des Entwurfs anzugucken. Liest man ihn, kann man den Eindruck gewinnen, dass sie so gut wie gar nichts darf oder kann. Böswillige würden behaupten: Jamaika misstraut der eigenen Landesregierung. - Die Clearingstelle kann versuchen zu vermitteln; aber sie darf nicht in bestehende Verfahren oder in die Planung eingreifen. Sie kann das, was wir heute verabschieden werden, nicht ändern. Wie auch? Wenn man eine solche Rechtsgrundlage schafft, kann eine Clearingstelle insoweit nichts verändern.

Wir werden aber dem Gesetzentwurf am Ende zustimmen, versuchen aber, in der Beratung noch Verbesserungen hinzubekommen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Zu dem Antrag werden wir uns enthalten, weil wir wollen, dass es mit dem Windausbau vorangeht. Aber wir haben größte Bedenken, ob die Planung vor Gericht Bestand haben wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Bernd Voß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg ein herzliches Dankeschön

an die Frau Ministerin, an die Landesregierung und besonders an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erarbeitung und Vorlage des Entwurfs der Landesverordnung. Hier haben wenige hochspezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Land und die Kriterien wie ihre Westentasche kennen, in den letzten Jahren unermüdlich gearbeitet, um diese Pläne zu erstellen und nachzuarbeiten. Das wird auch in den nächsten Monaten noch so weitergehen. Hut ab!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann nach dem dritten Entwurf und dessen Aufstellung davon ausgegangen werden, dass sich die Grundlagen und Kriterien der Planung in diesem Abschnitt der Landesplanung nicht mehr ändern werden und er festgesetzt werden kann. Wir brauchen diese Landesplanung für den geordneten Ausbau der Windenergie im Land. Und wir brauchen 2 % Förderfläche, um die Ausbauziele 2025 für erneuerbare Energien zu erreichen. Damit endet hoffentlich eine über fünfeinhalb Jahre dauernde unendliche Hängepartie für den Ausbau der Windenergie. Der Koalitionsvertrag konnte sich in diesem Punkt letztendlich einer Umsetzung nähern.

Mit dem Urteil des OVG Schleswig wurden im Januar 2015 die bis dahin geltenden Landespläne aus den Jahren 2010 und 2012 für nichtig erklärt. Belastend kommt aber hinzu - das will ich hier auch nicht verhehlen -, dass in den Jahrzehnten davor die tragenden Parteien hier im Land, egal ob sie damals in der Regierung oder in der Opposition waren, beim Ausbau der Windenergie konstruktiv an einem Strang gezogen haben. Spätestens jedoch mit der Vorlage eines ersten, dem OVG-Urteils folgenden, neuen Vorschlags der Landesregierung im Jahre 2016 stellten sich die damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP gegen den geplanten Ausbau. Aussagen im Wahlkampf, beispielsweise über Abstände und Planungsoptionen, belasteten die anschließenden Koalitionsverhandlungen.

Wir haben uns aber trotzdem einigen können. Nach dem Versuch der Klärung, wie Koalitionsvertrag und Versprechen im Wahlkampf umgesetzt werden könnten, konnte die Planung mit modifizierten Kriterien fortgesetzt werden.

Welche Bedeutung hat Onshore-Windenergie in Schleswig-Holstein und darüber hinaus? Sie ist die entscheidenden Quelle, um kostengünstig erneuerbare Energie zu erzeugen und die Klima- und Energiewendeziele kostengünstig und fristgerecht zu erreichen.

(Thomas Hölck)

Um die Dekarbonisierung der Wirtschaft und Gesellschaft bis 2040 zu erreichen, werden wir über die Sektorenkopplung - ich erinnere an die Wasserstoffstrategie - noch einen erheblichen Strombedarf haben. Wir liegen bei uns in Deutschland - das muss man sich immer wieder vor Augen führen, auch in der EU - gerade mal bei einem Anteil von 15 % erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch. Wir haben also noch viel Arbeit vor uns.

Das alles wird nach Abschluss dieser Planung in meinen Augen zwingend eine Festlegung von neuen Ausbauzielen und eine neue Planung erforderlich machen.

Die Energiewende und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist unsere einzige ökonomische Perspektive, um letztlich mobil zu bleiben, gute Arbeitsplätze zu haben, ein gutes Leben zu führen und auch Spaß zu haben. Ich weiß auch: Bei diesen Fragen wird es in dieser Koalition auch weiterhin keinen Spaziergang geben.

Ja, das Land verändert sich durch erneuerbare Energieanlagen und ihre Infrastruktur. Wenn wir uns aber auf Basis der Fakten, wie schnell wir den Ausbau der Erneuerbaren hinbekommen müssen, einmal anschauen, wie schnell wir den Ausbau der erneuerbaren Energien hinbekommen und wie wir die Abwägung setzen, dann habe ich noch sehr viele Fragen.

Man hat manchmal den Eindruck, eine Windenergieanlage dürfe erst dann gebaut werden, wenn sich überhaupt kein Kriterium mehr dagegen finden lässt. Das kann doch nicht richtig sein, wenn der Druck durch den Klimawandel so groß ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann haben wir noch einen Gesetzentwurf für eine Clearingstelle Windenergie, der ebenfalls ein Ergebnis des Koalitionsvertrags ist. Ich sehe es anders als der Kollege Hölck. Der Gesetzentwurf macht sehr deutlich, wie groß das Vertrauen in unsere Verwaltung und in unsere Gerichte ist. Ich sage deshalb ausdrücklich: Diese Clearingstelle für Gemeinden, für die Bürgerinnen und Bürger, für planende Unternehmen greift ausdrücklich nicht in die rechtlichen Verfahren ein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist wichtig, dass wir diesen Punkt im Koalitionsvertrag hatten und jetzt endlich - und zwar unabhängig beim Landtag - umsetzen, um das Vertrauen in den Ausbau der Erneuerbaren hier im Land voranzubringen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke auch ich der Landesregierung für den Entwurf der Landesverordnung zur Teilfortschreibung Wind im Landesentwicklungsplan. Die FDP-Fraktion wird diesem heute auch zustimmen. Ich möchte vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landesplanung danken, weil diese wirklich einen ganz großen Berg an Stellungnahmen abarbeiten mussten. Vielen Dank also für Ihren Einsatz.

(Beifall FDP)

Die Teilfortschreibung des LEP an dieser Stelle sichert eine geordnete Nutzung der regenerativen Energiequelle Windkraft im Land unter Würdigung des Urteils des OVG Schleswig, und es werden die landesplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung geschaffen. Die Grundsätze, Ziele und Kriterien, die darin stehen, finden unsere Zustimmung.

Auch wenn Herr Hölck hier immer wieder die gleichen Textbausteine bringt und immer die gleiche Leier spielt: Es geht in diesem Verfahren um Gründlichkeit, um Rechtssicherheit. Es ist ja das Verfahren, das von der Küstenkoalition begonnen worden ist, das wir lediglich modifiziert fortführen. Wenn Sie sich also darüber beklagen, dann beklagen Sie sich vor allem über sich selbst. Dieses Verfahren ist geordnet. Wir führen es fort und befinden uns nun endlich auch auf der Zielgeraden.

(Beifall FDP)

Um vielleicht ein paar Beispiele zu bringen, wo es Änderungen gegenüber dem vorherigen Zustand gibt: Das ist zum Beispiel der fünffache Gesamthöhenabstand zu Gebäuden in Siedlungsbereichen. Das ist ein landesplanerisches Ziel. Das haben wir schon im Koalitionsvertrag so angekündigt, und es wird nun festgeschrieben. Ich halte auch höhenabhängige größere Abstände, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Anlagen immer größer werden, für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Akzeptanz.

Das Thema Akzeptanz führt mich nun zur Clearingstelle. Mit dem Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen dafür geschaffen. Die unabhängige Stelle

(Bernd Voß)

beim Landtag soll allen Bürgern und Kommunen für Fragen des Windkraftausbaus zur Verfügung stehen. Sie soll bei Konflikten moderieren, vermitteln und beraten. Wir brauchen diese Clearingstelle, weil wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass es vielerorts vor allem Fragen gibt, aber auch Unsicherheiten bis hin zu Verwerfungen. Deshalb ist es wichtig, diese Themen noch einmal im Rahmen der Konfliktbewältigung im Dialog anzugehen. Deswegen ist es richtig, eine solche Clearingstelle einzuführen.

(Beifall FDP)