Aber hierbei ist etwas Wichtiges zu beachten, und das klang auch in den Anhörungen an. Denn die kürzeren Fristen müssen mit Transparenz und aktiver Benachrichtigung von möglichen Betroffenen einhergehen. Keinesfalls dürfen diese harten Fristen dazu führen, dass die Beteiligung von Bürgern ausgehebelt wird. Das wäre nicht in unserem Sinne.
Der Vorschlag der SPD allerdings, die Beteiligungsfrist wieder auf sechs Monate auszuweiten und sogar eine Mindestfrist von vier Monaten einzusetzen, geht auch hier wieder eher einen Schritt zurück. Das ganze Verfahren würde wieder langsam und bedächtig vor sich hinplätschern, wenn man diesem Vorschlag folgte. Denn Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungshandels ist das Ge
bot der Stunde. Hier geht es um die Straffung der Prozesse und um Effizienz in der Landesplanung. Alles andere ist rückwärtsgerichtet und stoppt Innovationen.
Meine Damen und Herren, auch die Verwaltung muss sich den digitalen Herausforderungen stellen, um Schritt zu halten.
E-Government - ich erwähnte es vorhin - ist an dieser Stelle immer noch eher in den Anfängen. Die Möglichkeit zur Bereitstellung von Raumordnungsplänen und -karten im Internet entspricht effizientem Verwaltungshandeln. Ehrlicherweise ist dies beinahe Standard in unserem Land. Wir kommen also tatsächlich allmählich im 21. Jahrhundert an.
Das sind nur einige Punkte aus dem Entwurf zum Landesplanungsgesetz, aber diese Punkte zeigen auf, wohin die Reise gehen kann, ja sogar gehen muss. Aufgenommene Änderungen, Befristungen und auch die Experimentierklausel müssen sich nun in der Anwendung bewähren. Wo sie dieses nicht tun, werden wir nachsteuern müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Dinge vorausschicken, die für die Bewertung des Gesetzesvorschlags grundlegend wichtig sind.
Erstens: Das Raumordnungsgesetz des Bundes und des Landes sehen auch weiterhin eine Auslegung in Papierform vor. Insbesondere in der Anfangsphase von Planungsaufstellungen wird es weiterhin die Möglichkeit geben, Pläne in Verwaltungen einsehen zu können. Darüber hinaus werden die Unterlagen jetzt aber auch digital ausgelegt, sodass der Zugang für die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft wesentlich verbessert wird und die Menschen nun nicht mehr einen Urlaubstag nehmen müssen, um irgendwelche Unterlagen einsehen zu können.
Was bisher mehr oder weniger auf freiwilliger Basis neben dem eigentlichen Verfahren gemacht wurde, wird nun gesetzlicher Standard. Ich finde, das ist auch gut so. Das gibt Rechtssicherheit für die
Zweitens: Bürgerinnen und Bürger, die aus welchen Gründen auch immer keinen Zugang zu den digitalen Diensten der jeweiligen Behörden haben, haben auch weiterhin das Recht, die Unterlagen auf andere Weise einsehen zu können. Das ist in Artikel 14 unserer Landesverfassung geregelt. Dort steht, dass das Land einen persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zu Behörden ermöglichen muss und dass niemand wegen der Art des Zugangs benachteiligt werden darf. Mit einer gewissen Genugtuung kann ich feststellen, dass der SSW dieses Recht damals in die Beratungen der Verfassungskommission eingebracht hat.
Wir können also feststellen, dass niemand beim Zugang von Informationen behindert wird und dass vieles, was bisher galt, auch heute noch gilt.
Das, was jetzt eigentlich passiert, ist, dass das Landesplanungsgesetz in einigen Teilen der Realität angepasst wird. Es wird festgelegt, dass der digitale Zugang zu Planungsunterlagen nun auch zum Standard wird. Das bedeutet nicht nur, dass wir uns den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, sondern vor allem, dass hier die Aufstellung von Plänen beschleunigt werden kann. Das ist sicherlich im allgemeinen Interesse.
Die wirkliche Neuerung ist aber die Einführung einer Experimentierklausel. Insbesondere, wenn Kommunen gemeinsam planen, soll es im Einzelfall möglich sein, von den Planungsgrundlagen der Landesplanung abzuweichen. Es soll also etwas mehr Flexibilität geschaffen werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen den beteiligten Kommunen und der Landesplanung ein raumordnerischer Vertrag geschlossen wird. Dieses Instrument ersetzt nicht die Zielabweichungsverfahren, aber es kann bei einer gegenseitigen grundsätzlichen Einigkeit von kommunaler Ebene und Landesplanung schneller zu einer Zielabweichung führen. Somit wird man hiermit schneller agieren können.
Natürlich gibt es die Befürchtung, dass diese Regelung zu noch mehr Baumaßnahmen führen könnte. Das ist heute hier auch schon angesprochen worden. Für uns gibt es aber vier Punkte, die dagegensprechen.
Erstens gibt es einen Einigungszwang zwischen Land und Kommunen. Das heißt, es muss nicht genehmigt werden.
Zweitens: Sollten Kommunen sich gemeinsam zum Beispiel auf einen Standort für die wohnbauliche Entwicklung einigen und von sechs Kommunen fünf auf ihre Baurechte verzichten, dann würde das möglicherweise eine geringere Flächenversiegelung bedeuten.
Drittens werden explizit auch Klimaschutzmaßnahmen in dieser Experimentierklausel gemacht. Es kann also auch um Naturschutz, Landschaftsschutz und anderes gehen.
Zu guter Letzt, als Viertes, können natürlich auch Bedingungen in einem raumordnerischen Vertrag vereinbart werden, die bei einer stärkeren Bebauung auch gleichzeitig eine Begrenzung von Baumaßnahmen oder gar eine Entsiegelung an anderer Stelle festlegen.
Sie sehen also, dass das Planungsrecht an einigen Stellen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wird, dass wir wieder ein wenig digitaler werden und wir den Mut haben, auch einmal Experimente zu wagen.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, noch einmal festzustellen: Dadurch dass wir mehr Digitalisierung zulassen, geben wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte. Die haben ja nicht nur die Pflicht, da einmal reinzugucken, sie haben vor allem das Recht, es digital serviert zu bekommen. Ich finde, das ist ein Fortschritt. Deshalb finden wir den Gesetzentwurf gut, und deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. - Vielen Dank.
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie schon, was Sie in 15 Jahren machen werden?
- Das ist gut, dass Sie das alle schon wissen. Dann haben Sie alle sicherlich auch die Begründung des Gesetzentwurfs vor Augen. Dort steht es nämlich im schönsten Verwaltungsdeutsch - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:
„Raumordnungspläne sind auf die räumliche Entwicklung von jeweils fünfzehn Jahren ausgerichtet. Ein Raumordnungsplan kann daher nicht für sämtliche zukünftigen Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen vorab schon eine raumordnerische Antwort geben.“
Meine Damen und Herren, unsere Welt wandelt und verändert sich ständig. Wir als Landesregierung stehen mit unserem Landesentwicklungsplan deshalb vor zwei großen Herausforderungen.
Erstens: Wir wollen mit dem Landesentwicklungsplan einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung in den nächsten Jahren setzen.
Zweitens: Wir müssen flexibel genug sein, um innovative Entwicklungen zu ermöglichen. Wir schaffen deshalb die gesetzliche Grundlage für eine Experimentierklausel im Landesplanungsrecht. Bei aller Kritik - wir betreten damit Neuland. Wir wollen die Kommunen bei der schnellen Reaktion auf neue Entwicklungen unterstützen. Wir können heute nämlich noch nicht alle Entwicklungen und Prozesse der nächsten 15 Jahre absehen. Unsere Kommunen können über die Experimentierklausel in herausragenden Fällen - Sie haben das eben so schön deutlich formuliert - zeitlich befristet modellhafte und experimentelle Maßnahmen erproben. Das ist bundesweit einmalig, meine Damen und Herren. Für uns stehen dabei die interkommunalen Ansätze im Vordergrund. Wir wollen die Zusammenarbeit der Kommunen fördern. Wir unterstützen so die Entwicklungsfunktion unserer Raumordnungspläne. Zusätzlich eröffnet sich auch die Chance, aus den Experimenten zu lernen. Wir können Erkenntnisse gewinnen, wie die Raumordnung in Schleswig-Holstein zukünftig ausgestaltet werden soll.
Mit der neuen Regelung kann man von Zielen der Raumordnung abweichen. Andere Rechtsvorschriften, wie beispielsweise das Baurecht, das Naturschutzrecht oder das Denkmalschutzrecht, lassen sich hiermit - das ist wichtig - nicht aushebeln.
Sehr geehrte Damen und Herren, Raumordnungspläne zu ändern, dauert manchmal lange, manchmal auch zu lange. Wir verschlanken und beschleunigen mit weiteren Änderungen im Gesetz die Verfahren. Zukünftig ist es möglich, die Frist je nach Bedeutung und Umfang eines Verfahrens zu gestalten. Wir geben aber auch Höchstfristen vor. So beschleunigen wir die Verfahren und sorgen für schnellere Rechtsklarheit und schnellere Entscheidungen.
Nicht erst seit der Coronapandemie reden alle über Digitalisierung. Aber durch die Coronapandemie kommt noch einmal Schub in die Sache. Digitale Bürgerbeteiligung sehe ich als große Chance. Deshalb begrüße ich die Bemühungen der JamaikaFraktionen. Mit der neuen Regelung können wir Frau Eickhoff-Weber, „wir können“, wir müssen nicht; auch darauf hat Herr Harms hingewiesen - je nach Situation und Bedarf auf die örtliche Auslegung in Papierform verzichten. Stattdessen können wir die Öffentlichkeit online beteiligen. Das hat praktische Vorteile. Keiner muss mehr zur nächsten Verwaltung fahren, keiner muss sich nach Öffnungszeiten richten und so weiter.
Dies kann ganz bequem von zu Hause aus geschehen. Wir erleichtern auf diese Weise den Zugang zu Anhörungsprozessen. Wenn es funktioniert, kann es beispielgebend für weitere Verfahren sein. Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance nutzen. - Danke.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/2356, abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 19/2356 mit den Stimmen sämtlicher Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
- Ich habe gedacht, das hätte ich eben so gesagt. Aber vielleicht habe ich das falsch gesagt. Dann mache ich es richtig. Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/1952, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 19/1952 mit den Stim
men der Abgeordneten von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein gegen die Stimmen von SPD und SSW in der Fassung der Drucksache 19/2310 (neu) angenommen.