Kurzum: Open-Source-Software ist tatsächlich eine Alternative, und es ist eine gute Alternative. Deswegen ist sie uns auch so sympathisch. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abstandsgebote durch die Coronapandemie haben enorme Defizite in der digitalen Infrastruktur der öffentlichen Hand aufgedeckt: Der Übergang vom Präsenzarbeiten zum Homeoffice war nicht überall möglich. Viele Beschäftigte in den kommunalen Verwaltungen konnten technisch gar nicht angeschlossen werden; auch Dataport hatte zu Anfang ja seine liebe Mühe. Lehrkräfte konnten ihre Mails zu Hause nicht empfangen und verfügten nicht über die Ausstattung für effektives Homeschooling. Das entsprechende Schulportal ist noch im Aufbau begriffen. Wann es stehen wird, ist dem Bericht übrigens nicht zu entnehmen.
An vielen Stellen in Behörden und Verwaltungen fehlte es schlicht und einfach an Geräten, auch und gerade auf der kommunalen Ebene. Private Lösungen mit eigenen Geräten konnten diese Probleme in Coronazeiten nur notdürftig überbrücken, auch weil es noch zu wenig leistungsfähige Glasfaseranschlüsse gibt. Die öffentliche Verwaltung hinkt also
Aber auch in Sachen Datenschutz zeigen sich Probleme. In dem Bericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die datenschutzkonforme Nutzung von Microsoft Office 365 derzeit noch strittig sei. Auch die Landtagsverwaltung hat die Fraktionen auf Datenschutzdefizite hingewiesen. Es sieht also insgesamt nicht gut aus.
Open-Source-Software soll es jetzt richten. Das Datenabgreifen sei unwahrscheinlicher, lese ich, und weniger Energie verbrauche Open-Source-Software auch. Darüber hinaus kämen bei Open Source hiesige, kleine Anbieter zum Einsatz. Diese Vorteile sind wirklich nicht von der Hand zu weisen, meine Damen und Herren.
Ich referiere dabei aus dem Bericht, der sich wiederum auf den Koalitionsvertrag bezieht. Der Koalitionsvertrag spricht von Verbrauchersouveränität und Bausteinen für mehr IT-Sicherheit durch Open Source. Die vollständige Ablösung von Windows sei bis 2022 angestrebt. - Das halte ich für sehr anspruchsvoll, da es derzeit doch noch kein einziges Textverarbeitungsprogramm gibt, das einen reibungslosen Import von docx-Dateien ermöglicht. Das ist nun einmal das Windows-Format, mit dem die meisten Menschen arbeiten.
Mir fällt aber ein positives Beispiel für Open-Source-Software in der Landesverwaltung ein: die Weiterbildungsdatenbank des Wirtschaftsministeriums, die auf Grundlage der Open-Source-Datenbank WISY läuft und steigende Zugriffszahlen aufweist. Sie fehlt leider im vorliegenden Bericht, wohl aus gutem Grund, weil sie nämlich die strahlende Ausnahme ist.
Wie ein Blick auf die Regierungsseiten im Internet zeigt, gibt es tatsächlich nur wenige funktionierende Open-Source-Inseln in der Landesverwaltung. Im Bericht ist von Modellarbeitsplätzen und von der Entwicklung künftiger Fachverfahren und Pilotprojekte die Rede. Alles in allem sind das sehr wenige konkrete Vorhaben und sehr viele Zukunftsversprechen.
In den Landesbehörden ist dagegen die Software der großen internationalen Anbieter vorzufinden. An denen beißen sich europäische und deutsche Kontrollbehörden die Zähne aus, während uns im Landtag von potenziellen Alternativen statt von umgesetzten Projekten berichtet wird. Ich glaube, es gibt noch mehr Faxgeräte in der Landesverwaltung als Geräte, die mit Open Source laufen.
Ich möchte auch an die Debatte vor ziemlich genau zwei Jahren erinnern, als wir im Landtag über den Berichtsantrag zur Open-Source-Software sprachen. Damals hatte ich gewarnt, dass angesichts des Vorhabens eine Kostenschätzung nicht möglich sei. Genauso ist es bedauerlicherweise auch gekommen. Das Digitalministerium kann an keiner Stelle des Berichts angeben, welche Kosten mit der Umstellung auf Open Source auf den Landeshaushalt zukommen werden. Open-Source-Software ist eben auch in Schleswig-Holstein aus dem Stadium des Ideologiestreits noch nicht herausgekommen.
In dem Zusammenhang warne ich vor einer Überhöhung der Open-Source-Software. Sie ist kein Allheilmittel, und sie ist oftmals nur etwas für den erfahrenen Nutzer. Sie zu warten und an neue Erfordernisse anzupassen, erfordert Systemadministratoren des Landes und eine kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten. Das wird dauerhaft Kosten verursachen, die sonst in den Gestellungsverträgen der großen internationalen Anbieter enthalten sind. Aber davon ist im Bericht noch keine Rede.
Ich schlage also vor, die Debatte, wenn wir sie im Ausschuss führen, auf folgende Fragen zu reduzieren: Erstens. Welche Software bietet den optimalen Datenschutz? Zweitens. Welche Software ist nutzerfreundlich, auch bezüglich barrierefreier Möglichkeiten? Drittens. Welche Software erlaubt Bürgerinnen und Bürgern einen leichten Zugang zu Informationen und Angeboten?
Meine Damen und Herren, das sind die drei Kernaufgaben, die eine Verwaltungssoftware erfüllen muss. Sie muss Datenschutz ermöglichen, sie muss nutzerfreundlich sein für denjenigen, der damit umgeht, und sie muss offen für die Bürgerinnen und Bürger sein. Die Software, die diese Bedingungen erfüllt, sollte mit öffentlichen Mitteln angeschafft werden, ganz gleich, ob Open Source oder ein Softwareunternehmen dahintersteckt. - Vielen Dank.
Es ist Überweisung des Berichts beantragt worden. Da wir noch keinen Digitalausschuss haben, schlage ich vor, ihn federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wird das so gewünscht?
- Es ist beantragt, den Bericht federführend dem Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss, dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, dass in der Debatte die SPD als antragstellende Fraktion 7 Minuten Redezeit zur Verfügung hat, die anderen Fraktionen alle 5 Minuten.
Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich jetzt der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Leistung von Lehrkräften und Schulleitungen waren noch nie so transparent wie in den vergangenen Wochen und Monaten der Coronakrise. Alle Eltern in unserem Land haben in den letzten Wochen tagtäglich gespürt, wie anspruchsvoll die Arbeit von Lehrkräften vor allem auch an Grundschulen ist, und dies nicht nur angesichts nie gekannter Herausforderungen durch die Coronapandemie. Der Beruf der Lehrkraft gehört zu den besonders verantwortungsvollen und wichtigen Tätigkeiten unserer Gesellschaft. Zu Recht haben wir sie nicht nur als systemrelevant bezeichnet, sondern sie auch dahin gehend eingeordnet.
Die Qualität der Arbeit in den Schulen steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Engagement und der Qualifikation von Lehrerinnen und Lehrern. Das Gleiche gilt übrigens für die Schulleitungen. Das haben wir schon immer gewusst, aber die Krise hat es uns allen sehr deutlich vor Augen geführt.
Ich persönlich wünsche mir, dass wir diese Erkenntnis nach der Coronapandemie nicht vergessen und dass unsere Wertschätzung für das, was unsere Lehrerinnen und Lehrer und unsere Schulleitungen täglich leisten, erhalten bleibt.
Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Ich kann mit dem Bashing, das zum Teil auch öffentlich gegenüber Schulen und gegenüber Lehrerinnen und Lehrern wahrnehmbar ist, wenig anfangen. Wenn wir nicht verstehen, dass die Wertschätzung der Gesellschaft gegenüber dem Beruf des Lehrers und der Lehrerin hoch sein muss, um hochqualifizierte junge Menschen hierfür zu gewinnen, werden wir ein Problem haben.
Ich sage das, weil - dies ist ein Aspekt, auf den ich mich jetzt konzentrieren will - die Gewinnung von Lehrkräften und die Sicherstellung des Personalbedarfs auch in der Großen Anfrage eine zentrale Rolle spielt.
Wir haben dies als Landesregierung sehr früh erkannt und vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung eingeleitet. An erster Stelle war von Bedeutung, die Anzahl der Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst deutlich zu erhöhen, von knapp 190 im Jahr 2016 auf 256 im Jahr 2019. Seit Februar 2017 ist in der Grundschule der Seiteneinstieg, seit August 2018 auch der Quereinstieg möglich. Gemeinsam mit dem IQSH begleiten wir die Einsteigerinnen und Einsteiger in fachlicher und methodisch-didaktischer Hinsicht.
Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger von lehramtsgebundenen Bachelorstudiengängen hat sich von circa 1.500 im Jahr 2014 auf 2.500 im Jahr 2018 erhöht. Wir bieten Gymnasiallehrkräften die Möglichkeit, sich für die Aufgaben des Grundschullehramts fortzubilden und im Rahmen einer Abordnung oder auch dauerhaft an eine Grundschule zu wechseln. Wir versuchen in besonders betroffenen Regionen durch regionale Zuschläge Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu gewinnen.
Um die Attraktivität des Lehramts an Grundschulen zu erhöhen, haben wir insbesondere auch die Besoldung der Grundschulleitungen, aber auch der Grundschullehrkräfte deutlich erhöht und A 13 an den Grundschulen eingeführt. Auch dazu will ich deutlich sagen: Dies ist ebenfalls eine Frage der
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir als Fazit aus der Antwort auf die Große Anfrage Folgendes sagen können:
Erstens. Wir haben tolle Lehrkräfte an unseren Schulen, die einen qualitativ hochwertigen Unterricht machen und gerade angesichts der momentanen Situation unsere volle Wertschätzung verdienen.
Zweitens. Die Maßnahmen der Landesregierung wirken. Der Ist-Stand der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verbessert. Im Schuljahr 2019/20 sind wir bei 101 % angelangt.
Im Berichtszeitraum verzeichnen wir an den Grundschulen landesweit einen Unterrichtsausfall von 0,3 %.
Trotzdem muss kritisch angemerkt werden: Die Ausprägung der pädagogischen Arbeit in der Grundschule führt zum Einsatz von fachfremdem Unterricht. Besonders im Fach Mathematik halten wir den Einsatz von besonders qualifizierten Lehrkräften für unbedingt notwendig.
Um den Anteil an Fachlehrkräften zu erhöhen, hat das IQSH auf unsere Initiative hin die Anzahl der Plätze in der Weiterbildungsmaßnahme „Mathematik fachfremd unterrichten“ verdoppelt. Zur Stärkung des Faches Mathematik an den Grundschulen bietet die Europa-Universität seit 2019 ein Mathematikzertifikat für Studierende an, die Mathematik nicht als Hauptfach gewählt haben. Der Masterplan Mathematik, über den wir hier bereits ausführlich gesprochen hatten, beschreibt weitere Maßnahmen.
Wir können uns in Schleswig-Holstein auf engagierte, tatkräftige Lehrerinnen und Lehrer verlassen und kurzfristig auch viel auf die Beine stellen. Was in den letzten Wochen in Bezug auf digitalen Unterricht gerade an unseren Grundschulen geleistet wurde, ist beeindruckend. Auch dafür möchte ich mich an dieser Stelle - am letzten Tag der Landtagstagung und sogar in der letzten Debatte vor den Sommerferien - noch einmal ausdrücklich bedanken.