Was sind die wichtigsten Neuerungen? - Die ehemals sehr weitreichende Zulassungspflicht für linearen Rundfunk wird größtenteils aufgehoben. Zulassungsfrei sind zukünftig Angebote, die durchschnittlich weniger als gleichzeitig 20.000 Nutzer erreichen. Bisher lag diese Grenze bei 500 Nutzern. Das ist insbesondere für viele YouTuber eine große Erleichterung. Für Medienintermediäre werden umfangreiche Vorgaben zur Transparenz und Diskriminierungsfreiheit eingeführt. Anbieter von Suchmaschinen, App-Stores und Sozialen Medien müssen zukünftig darüber aufklären, nach welchen Kriterien sie Medienangebote auswählen und anzeigen. Zudem können sich Medienanbieter in Fällen von vermuteter Diskriminierung bei einer Landesmedienanstalt beschweren.
Für Benutzeroberflächen gilt zukünftig: Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, der größten privaten Programme sowie ausgewählte Qualitätsprogramme müssen leicht auffindbar sein. Die konkreten Vorgaben hierfür machen nicht die Länder, sondern die unabhängigen Landesmedienanstalten in einer Satzung. Außerdem gibt es die neue Regelung für Video-Sharing-Dienste, für Social Bots und auch für eine Liberalisierung der Werbezeiten bei den Privaten.
Nicht zuletzt enthält der Medienstaatsvertrag wichtige Vorgaben zur Barrierefreiheit. Deswegen freue ich mich auch über den Antrag der Fraktion der SPD, in dem sie auffordert, Regelungen zur Barrierefreiheit im Medienstaatsvertrag nachzubessern. An dieser Stelle kann ich Ihnen sagen: Wir sind genau hier schon am Ball. Bei den Verhandlungen zum Medienstaatsvertrag war es uns als Landesregierung sehr wichtig, dass wir alle Menschen mitnehmen. Durch die Initiative Schleswig-Holsteins konnte sichergestellt werden, dass das Thema Barrierefreiheit eine wichtige Rolle einnahm, denn alle Menschen sollen gleichermaßen am medialen Diskurs teilhaben können.
Den Ländern ist aber bewusst, dass die im Medienstaatsvertrag getroffenen Regelungen zur Barrierefreiheit noch lange nicht ausreichen. Deswegen greift die Protokollerklärung aller Länder zum Staatsvertrag unter ihrer Nummer 1 genau dieses Thema auf. Die Länder haben auch direkt, nachdem die Verhandlungen zum Medienstaatsvertrag abgeschlossen waren, auf Anregung Schleswig-Holsteins unter Federführung Bremens eine Arbeitsgruppe Barrierefreiheit gegründet.
Die Länder sind bereits dabei, insbesondere die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie in einem Medienänderungsstaatsvertrag umzusetzen. Zeit haben wir dafür bis Mitte 2022. Ich werde jedoch darauf drängen, dass diese Einigung bereits in diesem Jahr erzielt wird. Deshalb haben sich die Regierungsfraktionen für einen Alternativantrag entschieden, welcher den Antrag der SPD ein Stück weit konkretisiert. Die Landesregierung kann und will sich auch mit Hilfe unseres Antrages weiter für Regelungen im Sinne der Barrierefreiheit einsetzen, denn für uns ist klar: Eine moderne Medienordnung muss alle Menschen erreichen, und sie muss den Veränderungen der Mediennutzung Rechnung tragen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Vorab vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Ministerpräsident Günther, und vielen Dank an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an den Herrn Staatssekretär für die Ausarbeitung des Medienstaatsvertrags. Sie waren daran maßgeblich beteiligt, Sie haben es eben beschrieben.
Der neue Medienstaatsvertrag soll den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Er gilt nicht mehr nur für Radio- und Fernsehsender und bestimmte Online-Angebote, sondern erfasst auch InternetSuchmaschinen, Streaminganbieter, Social Media, Video, Sharing-Plattformen, Sprachassistenten und App-Stores. Es ist wichtig, dass der Rundfunkbegriff neu definiert wird. Das bedeutet, dass Hürden für die Zulassungsverfahren, um Rundfunk zu betreiben, gesenkt werden - wir haben es eben gehört. Die Bagatellgrenze wird auf 20.000 Nutzer gesetzt.
Das schafft insbesondere für junge Medienschaffende, die noch nicht eine so große Reichweite haben, Handlungssicherheit. Mit dem Vertragswerk werden auch die Vorgaben aus der im Herbst 2018 verabschiedeten EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht umgesetzt. Ziel dieser überarbeiteten AVMD-Richtlinie ist, vergleichbare Rechtsvorschriften zu schaffen. Gerade in Zeiten, in denen Fake News an der Tagesordnung sind, die politischen Debatten mit gezielten Falschmeldungen beeinflusst werden und damit zur Desinformation beigetragen wird, sind Festlegungen für mehr Transparenz und ein Diskriminierungsverbot ein ganz wichtiger Grundstein für Medienvielfalt.
Erstmals werden auch Suchmaschinen wie Google und Videoplattformen wie YouTube in die Medienregulierung einbezogen. Das war dringend erforderlich. Zudem haben Videoplattformen Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Der neue Medienstaatsvertrag schafft die medienrechtliche Grundlage, um die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook und YouTube zu regulieren. Das ist ein großer Fortschritt.
Doch der Reformprozess muss weitergehen. Zum Medienstaatsvertrag haben alle Bundesländer eine Protokollerklärung abgegeben, in der sie zum Ausdruck bringen, dass es noch weiteren Reformbedarf gibt. Dies betrifft neben dem Jugendmedienschutz, regionaler Vielfalt, Rundfunkzulassung und Medienkonzentrationsrecht auch die Barrierefreiheit. Mit einer gemeinsamen Erklärung hatten sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung im Januar 2020 an die Landesregierungen und Länderparlamente gewandt. Sie kritisierten, dass der Medienstaatsvertrag nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten aufweist. Besonders bei den privaten Anbietern gibt einen eklatanten Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote.
Auf Seite 115 im Medienstaatsvertrag heißt es in der Protokollerklärung, dass es das Ziel der Länder ist, durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Wir haben eben gehört, dass das auch das erklärte Ziel der Landesregierung Schleswig-Holsteins ist.
Öffentliche und vor allem private Anbieter müssen stärker in die Pflicht genommen werden, um echte Barrierefreiheit umzusetzen. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn die Freiwilligkeit von öffentlichen und privaten Medienanbietern wird hier nicht weiterhelfen. Die Protokollnotiz betont
ganz richtig, dass die Länder bereits heute von allen Medienanbietern verstärkte Anstrengungen beim Ausbau barrierefreier Angebote erwarten.
Es wird aber nicht reichen, bis zum nächsten Medienstaatsvertrag zu warten. Auch da haben wir positive Signale gehört. Die Beauftragten drängen in ihrer Presseerklärung ganz richtig darauf, für die Umsetzung barrierefreier Angebote der Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste Aktionspläne mit verbindlichen Zielen und Fristen zu erarbeiten. Gute Barrierefreiheit braucht auch eine leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Online-Anlaufstelle für Beschwerden. Wir brauchen verbindliche und umfassende Vorgaben, die Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit gleichberechtigt mit anderen durch die von ihnen gewählten Formen der Kommunikation ausüben können.
Ich freue mich somit, dass wir beide Anträge im Ausschuss gemeinsam diskutieren können und sehe wirklich Punkte, bei denen wir uns annähern können. Vielleicht bekommen wir im Sinne der Menschen mit Behinderung einen gemeinsamen Antrag auf den Weg. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an den Ministerpräsidenten und den Staatssekretär für ihre unermüdliche Arbeit im Rundfunkwesen. Ich kann mir vorstellen, dass es nicht immer einfach ist, 16 Bundesländer und 16 verschiedene Interessen unter einen Hut zu bringen und das in Staatsverträgen zu manifestieren, die sich ja auch - wie wir erleben immer wieder ändern. Nicht zuletzt hatten Sie uns im Dezember darüber unterrichtet, dass auch schon die erste Änderung des Medienstaatsvertrages diskutiert wird.
Die Grundlagen des bisherigen Rundfunkstaatsvertrages, der die Leitplanken für die aktuelle Medienordnung bestimmt, stammen aus dem Jahr 1991. Damals galt es, eine einheitliche Medienordnung für das wiedervereinte Deutschland zu finden. Es war eine Zeit, in der die Medienwelt noch überschaubar war. So ist es wenig überraschend, dass in der Präambel zum Rundfunkstaatsvertrag aus
schließlich von einem dualen Rundfunksystem aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk gesprochen wird. Daneben gab es eine Vielzahl klassischer Druckzeugnisse, wobei die Betonung auf „Druck“ liegen muss, denn sie wurden damals noch ausschließlich auf Papier gedruckt.
Knapp 30 Jahre später blicken wir auf eine völlig veränderte Medienwelt, die es erforderlich macht, die Leitplanken der Medienordnung grundlegend zu modernisieren. Wir haben es nicht mehr mit klar voneinander getrennten Medien und Verbreitungswegen zu tun, sondern die einzelnen Mediengattungen konvergieren gegeneinander. Einst getrennte Inhalte und Verbreitungswege wachsen zusammen und lassen sich insbesondere im Internet nicht mehr voneinander trennen. Zudem sind neue Akteure hinzugekommen. Die Medienlandschaft besteht nicht mehr nur aus Zeitungen, Radio und Fernsehen, sondern es gibt eine Vielzahl neuer Formen, zu denen Online-Nachrichtenportale, Videoplattformen, Suchmaschinen und soziale Netzwerke gehören. Diese neuen Formen waren aber bisher keinem effizienten medienpolitischen Regulativ unterworfen.
Der nun vorgelegte Medienstaatsvertrag spiegelt diese digitale Transformation wider. Insofern ist auch nur konsequent, dass wir nicht mehr von einem Rundfunkstaatsvertrag, sondern von einem Medienstaatsvertrag sprechen, der aus meiner Sicht ein medienpolitischer Meilenstein für Deutschland ist. Zwei große Themenfelder werden angepackt: Zum einen werden die ersten notwendigen Schritte für die zeitgemäße Medienregulierung vor dem Hintergrund fortschreitender Konvergenz vorgenommen, zum anderen wird zugleich die im Dezember 2018 in Kraft getretene Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der Europäischen Union fristgerecht umgesetzt.
Zentrales Anliegen des Medienstaatsvertrages ist es, auch im digitalen Zeitalter die Sicherung von Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Die Sicherung der Meinungsvielfalt ist für unsere Demokratie unerlässlich, gerade in Zeiten der Coronapandemie wird dies besonders deutlich. Fake News gehören zur Tagesordnung. Mit gezielten Falschmeldungen wird versucht, politische Debatten zu beeinflussen. Deshalb ist es richtig, dass im Medienstaatsvertrag das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot eine zentrale Rolle spielen, insbesondere auch für Suchmaschinen und Plattformen. Sie müssen künftig die zentralen Kriterien, nach denen sie ihre Algorithmen sortieren, offenlegen, zudem innerhalb von sozialen Netzwerken beispielsweise Social
Auch die Verpflichtung der Einhaltung journalistischer Standards für besonders meinungsrelevante Telemedien ist eine gute Entscheidung und trägt zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei. Auch der Tatsache, dass bei Produktion und Verbreitung audiovisueller Inhalte ehemals bestehende Einschränkungen wie Frequenzknappheit und teure Technik keine wesentliche Rolle mehr spielen und somit fast jeder sein eigenes Programm im Internet gestalten kann, trägt der Medienstaatsvertrag durch die Bagatellgrenze im Zulassungsverfahren Rechnung. Gleichwohl ist hier, wie die Landesregierung mitteilt, noch vieles im Fluss und die Anpassung des Rechtsrahmens noch nicht abgeschlossen.
Wer den Medienstaatsvertrag gelesen hat, wird feststellen, dass viele weitere Aspekte der sich verändernden Medienwelt in dem Vertragswerk aufgegriffen werden. Jeden einzelnen Punkt aufzugreifen, würde den Zeitrahmen sprengen. Deshalb möchte ich die verbleibende Zeit nutzen, um noch einmal kurz auf den Antrag der SPD einzugehen. Ich halte Ihr Anliegen durchaus für richtig und wichtig. Der Ministerpräsident hat dieses schon erkannt. Allerdings müssen wir zunächst einmal erkennen, dass wichtige Schritte für mehr Barrierefreiheit bereits umgesetzt werden. So müssen künftig auch Anbieter sogenannter fernsehähnlicher Telemedien, um ein Beispiel zu nennen, barrierefreie Angebote aufnehmen und den Umfang stetig und schrittweise ausbauen. Gleichwohl sind noch Themen wie die konkrete Ausgestaltung der Barrierefreiheit oder die Berücksichtigung unterschiedlicher Beeinträchtigungen offengeblieben, die sicherlich im Rahmen der kommenden Medienänderungsstaatsverträge Berücksichtigung finden müssen.
Deshalb ist es eine gute Idee, dass wir beide Anträge im Ausschuss noch einmal beraten werden. Unserer ist an der einen oder anderen Stelle noch ein bisschen konkreter. Aber lassen Sie uns im Ausschuss darüber sprechen, denn wir haben das gemeinsame Ziel, mehr Barrierefreiheit auch im Rundfunk und in den Telemedien zu erreichen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Manchmal geht es schneller, dass man drankommt, als man denkt. Aber damit kommen wir zurecht.
Ich freue mich sehr, dass wir nach 23 Rundfunkstaatsverträgen heute über den ersten Medienstaatsvertrag sprechen. Das klingt nach einer kleinen semantischen Veränderung, deutet aber ein Stück weit an, worüber wir hier sprechen. Wir haben lange Zeit über Rundfunkstaatsverträge gesprochen. Ich weiß nicht, wie oft im Alltag das Wort „Rundfunk“ noch eine Rolle spielt, in meinem spielt es das sehr selten, außer ich rede über Medienpolitik. Wir sollten ein bisschen Realität und Sprache auch in diesem Aspekt zusammenbringen.
Die Debatte darum, den Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag zu verändern, gibt es schon sehr lange. Seit 2013 ist die politische Debatte in vollen Zügen in Gange. Nachdem wir auch in der Coronapandemie in den letzten Wochen doch gemerkt haben, dass unser aller Mediennutzung ein Stück weit im 21. Jahrhundert ankommt, haben wir jetzt auch eine Begrifflichkeit, die dort ankommt. Wir haben in den letzten Wochen doch sehr stark von Netflix, YouTube, der ARD-Mediathek und Twitch profitiert. Viele von Ihnen werden gesehen haben, wie die Kinder statt Schule einem Livestream bei Twitch über „Fortnite“ oder über andere Spiele, über „Warzone“, „Counter-Strike“ und anderes zugeschaut haben. Jetzt habe ich zumindest die Aufmerksamkeit des einen oder der anderen, weil man Zorn empfindet, weil die Kinder ständig abhängen und solche Sachen schauen. Ich kann nur sagen: Das kann auch sehr interessant sein, und man kann sich auch selbst einmal mit diesen Spielen auseinandersetzen.
Die Situation, die da oft vorgeherrscht hat, war, dass Leute mit einer sehr geringen Audienz schon sehr viele rechtliche Bedingungen zu erfüllen hatten. Insbesondere beim Gaming und Livestreaming reichten 500 Zuschauerinnen und Zuschauer, um eine Rundfunklizenz zu brauchen. Das ist ein Um
stand, den berühmte Leute wie Gronkh oder PietSmiet in den letzten Jahren immer wieder problematisiert und ein krasses Missverhältnis insbesondere zum Beispiel zu Instagram aufgezeigt haben.
Einige von Ihnen werden auch in Ihrer Sprechstunde, die wir in den letzten Wochen digital haben stattfinden lassen, doch auch manchmal ein paar hundert Zuschauerinnen und Zuschauer gehabt haben. Vielleicht haben Sie dabei auch überlegt: Welche Bedingungen müsste ich eigentlich erfüllen, bin ich jetzt Rundfunk oder nicht? - Ich weiß nicht, ob alle von uns das so gemacht haben. Von 19-jährigen Gamern erwarten wir das dann aber doch. Ich glaube, hier ist es gut, dass wir endlich eine zeitgemäße Lösung mit 20.000 zeitgleich zuschauenden Personen gefunden haben. Aber auch diese Lösung wird man irgendwann wieder anpassen müssen. Man hat Regeln geschaffen, aber dabei nicht überreguliert, und das ist ein guter Schritt, um hier auch im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer tätig zu sein.
Was mir ein bisschen Sorge macht, ist der Blick auf das, was Medienanstalten in Zukunft alles leisten müssen. Die Erwartungen an die Medienanstalten sind hoch. Das ist ein Stück weit ein David-gegenGoliath-Kampf, denn wir erleben, dass wir dort eine Transparenz von den Plattformen und von den News-App-Anbietern fordern, die ihre Algorithmen erklären müssen und damit auch erklären müssen, in welcher Reihenfolge Nachrichten, also News, in diesen Apps eigentlich erscheinen. Da werden sie mit Sicherheit nicht immer das Interesse haben, dort allzu kooperativ mit den Medienanstalten umzugehen.
Wir reden hier über einen Staatsvertrag, und das das wurde bereits angesprochen - ist immer ein Kompromiss. Es hat eine historische Begründung, warum wir immer wieder einen Konsens zwischen den 16 Bundesländern erreichen müssen; es gibt immer wieder Fragen, die wir noch klären müssen. Vor jedem Staatsvertrag, nein, nach jedem Staatsvertrag ist immer auch vor jedem -
- Wie auch immer, das Ding kommt wieder, und wir werden auch wieder darüber reden müssen. Dann wird man auch darüber sprechen müssen, ob es Sponsoring in Kindersendungen wirklich geben muss und wie wir mehr Barrierefreiheit erreichen können.
Ich finde es deshalb gut, dass wir die Debatte im Ausschuss noch vertiefen werden und da bestimmt auch gut zueinanderkommen werden. Schleswig
Holstein hat da - das sehen wir im Medienstaatsvertrag auch im Entwurf - bereits Ankündigungen gemacht. Wir müssen darüber sprechen, wie wir es schaffen, dass Medienplattformen, die kleiner als die großen bundesweiten privaten Sender oder die Öffentlich-Rechtlichen sind, auch barrierefreie Angebote schaffen müssen, ohne dass wir jeden 19jährigen Streamer dazu verpflichten, alles auch in Audiodeskription darzustellen.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion, die wir so finde ich - stärker von den Menschen her denken müssen, die in dieser Welt leben und arbeiten. Es gibt mittlerweile große Geschäftsmodelle bei Influencerinnen und Influencern, die bisher wirklich sehr akribisch alles, wo irgendwie ein Unternehmensname draufstand, als Werbung kennzeichnen mussten. Wir erleben immer wieder, dass diese Regeln aus der analogen Welt unverändert auf die digitale übertragen wurden.
Mit diesem Medienstaatsvertrag reagieren wir endlich darauf, um diese Geschäftsmodelle, die im Internet entstanden sind, auf der einen Seite zwar zu regulieren, aber auf der anderen Seite auch überhaupt erst zu ermöglichen. Erst dann können wir als Politiker auch Menschen erreichen und von ihnen ernst genommen werden, die lange Zeit und jeden Tag viel im Internet unterwegs sind. Das sind wir alle gern.
Insofern freue ich mich auf die Debatte und auf weitere kreative Ideen sowie Feedback aus der Gesellschaft. Es hat sich bei diesem Vertrag eben auch gezeigt, dass das Onlinestellen von Gesetzentwürfen eine gute Rückmeldung mit sich bringen kann und Expertise in der Gesellschaft vorherrscht. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.