Protocol of the Session on May 8, 2020

- Das war die Fünfsterneanalyse, die ist normativ!

Also, Stopp an der Stelle, das wäre jetzt eine dritte Bemerkung. Ich glaube aber, wir sind jetzt durch, oder? - Gut, dann können Sie jetzt weitermachen.

(Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP)

Okay, dann kommen wir zu der vertikalen Verteilung. Ich finde es gut, dass man sich in der Frage der vertikalen Verteilung sehr schnell mit den Kommunen gemeinsam auf einen Weg einigen konnte. Dabei hat natürlich auch geholfen, dass die Kommunen in der Frage der vertikalen Verteilung sehr nah beieinanderstanden und geschlossen aufgetreten sind. Das ist ihnen zu gönnen. Es ist aber auch mehr als offensichtlich, dass das nur bei der vertikalen Verteilung, also bei der Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen ging. Bei der horizontalen Verteilung, also der Verteilung der Mittel der Kommunen untereinander, ging das nicht so einfach.

Jetzt würde man entgegnen können: Es ist ja auch Aufgabe der Politik, das zu machen, Gleiches gilt eventuell für die vorgenannte Verteilung. Es ist so oder so: Wir werden beides immer mit den Kommunen absprechen. Ich glaube aber, man kann es einer Landesregierung nicht vorwerfen, dass man die Meinung der Kommunen sehr stark hochhält.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dennys Bornhöft [FDP])

Man hat eine politische Lösung für die horizontale Verteilung haben wollen, und die hat man auch bekommen. Daher finde ich es auch sehr nachvollziehbar, dass es einige Punkte gibt, die von den Wünschen der KLV abweichen können.

Zum Kinderbonus - das ist im Gutachten dargelegt worden -: Es gibt durch Kinder in einer Gemeinde einen höheren Bedarf. Da ist es nur folgerichtig, dass wir den Investitionskostendeckel im Schulgesetz - § 111 - so schnell wie möglich streichen, denn die Kinder - und damit die entsprechenden Kosten - leben nicht immer an dem Ort, an dem auch die Schule steht.

Es wird einen Flächenfaktor geben. Das Gericht hat gesagt, es müsse keinen Flächenfaktor geben, aber wenn man keinen hätte, dann müsse man das ver

dammt gut begründen können. Insofern ist das auch mit Blick auf die Koalition nachvollziehbar, dass es hier einen Flächenfaktor gibt, der im Gutachten genauso begründet ist.

Sie haben die Integrationsmittel angesprochen. Die Bedarfe sind übrigens nicht zwangsläufig in den bisherigen Berechnungen enthalten, weil die Bedarfszeiträume teilweise andere sind. Wir haben die Infrastrukturmittel, die übrigens nicht nur für Straßen vorgesehen sind. Man kann sie auch anders verwenden, aber sie sind natürlich auch dazu da, dass man die Kommunen in die Lage versetzt, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten.

(Beifall FDP)

Die Schwimmbäder und die Theater und all diese Sachen wurden schon genannt. Ich freue mich auch als Vertreter der Fraktion der Grünen, dass wir die Mittel für die Frauenhäuser erhöht haben. Das ist ein zwangsläufiger Schritt auch aus dem heraus gewesen, was wir in dieser Koalition gemacht haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Man muss sagen: Hier steht die Koalition schon sehr gut da. Wir haben die Investitionsmittel für die Frauenhäuser in den Haushalten durch IMPULS erhöht, um die Kapazitäten zu vergrößern. Dann haben wir letztendlich die Betriebsmittel und die Personalmittel durch den kommunalen Finanzausgleich erhöht. So greifen die Maßnahmen für die strukturellen Kosten und für die investiven Kosten ineinander, damit die Frauenhäuser in diesem Bundesland besser aufgestellt werden. Dabei werden die Verteilungsmechanismen, die gerade von den autonomen Frauenhäusern gewünscht werden, nämlich dass man nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner geht, nicht verändert, sodass man keine fallbezogenen Auszahlungen hat. Insofern sind wir - so glaube ich - auf einem sehr guten Weg, und das freut meine Fraktion ganz außerordentlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben den Soziallastenansatz beibehalten, den sogenannten Sozialfaktor aus dem alten FAG, den wir auch weiterhin sehr richtig finden. Hierzu eine kleine Randnotiz: Herr Dolgner, Sie haben ausgeführt, wie wenig sich verändert hat. - Ja, seien Sie doch zufrieden! Aber das sei nur am Rande gesagt.

Auch dass wir die Zentralen Orte beibehalten, ist, so glaube ich, ein wichtiger Schritt für das System, mit dem wir in Schleswig-Holstein aufgestellt sind.

(Lasse Petersdotter)

Man weiß nie, wo man das in einer solchen Rede unterbringen soll, aber ich sage einen ganz großen Dank an das Innenministerium, an Frau Herbst und natürlich ganz besonders an Herrn Nowotny: Wie Sie die Vorbereitungen erbracht haben, ist wirklich ganz großartig, und ich freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit Frau Sütterlin-Waack.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dolgner, noch einmal zu dem, was Sie gesagt haben: „das Fukushima der kommunalen Finanzen“, also die Belastungen durch die Coronakrise. Ist jetzt im Prinzip alles egal? - Nein, das würde ich nicht sagen, weil sich gerade an allen Ecken und Enden die Dinge verschieben und ein kommunaler Finanzausgleich gerade darauf reagieren muss. Aber die Lage ist natürlich eine komplett andere. Die Gewerbesteuern werden einbrechen. Wir werden das am 15. Mai 2020 sehen, wenn die nächste Rate der Vorauszahlungen von Unternehmen ansteht. Viele Unternehmen haben bereits jetzt Stundungen der Gewerbesteuer beantragt. Auch in diesem Bereich müssen wir definitiv von vielen Einbrüchen ausgehen. Man wird sich bei der Gewerbesteuer lange Zeit nicht von diesen Einbrüchen erholen.

Die Einnahmen aus der Einkommenssteuer, die auch anteilig an die Kommunen gehen, sinken. Dazu erhöhen sich allerdings die Sozialausgaben. Wir sehen, die Situation eskaliert für die Kommunen von beiden Seiten.

Auch andere Einnahmen wie zum Beispiel aus Zoos, aus Kitas und aus Büchereien und Theatern, die geschlossen werden mussten, brechen weg. Die Kassenkredite drohen, sich wieder in den Vordergrund zu stellen. Zumindest gilt es für die Debatte um die Kassenkredite. Deswegen muss man auch sagen: Das Land allein wird diese Probleme nicht lösen können. Der Bund muss hier Verantwortung übernehmen, und einmal mehr muss man sagen, dass die Kosten der Unterbringung - die KdU-Beiträge des Bundes - endlich erhöht werden müssen.

Wir haben noch andere Wege, über die man sprechen kann. Vielleicht wäre eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel eine Überlegung wert, um die derzeitigen Ausfälle beim ÖPNV zumindest ein Stück weit zu kompensieren. All das werden wir diskutieren, und auch in den Unternehmen der kommunalen Verwaltung wird sich einiges ausgewirkt haben.

Über all das werden wir in ein paar Monaten diskutieren, wenn wir letztendlich eine Art Kassensturz machen können und über die Entlastungen der Ki

tas sprechen, die sich in den letzten Wochen ergeben haben.

Kern des Problems bleibt weiterhin: Während die Einnahmen einbrechen, schießen die Ausgaben der Kommunen in die Höhe, und darüber werden wir sprechen müssen. Die Kommunen sind Teil des Staates. Ich würde sagen, sie sind ein essentieller Teil. Stellen wir uns ein dreigliedriges System von Kommunen, Land und Bund vor. Hier stehen wir nebeneinander. Ich finde es ein bisschen schade, dass die Kommunen sich sehr stark in die Forderungen der Unternehmen eingereiht haben, die sagen, wir brauchen jetzt einen Schutzschirm und so weiter. Ich würde mich freuen, wenn die Kommunen sich in der ersten Phase der Krise ehrlicherweise eher neben das Land und den Bund gestellt hätten und nicht nur Forderungen gestellt hätten, aber auch darüber werden wir noch diskutieren. Wir alle haben hier eine starke Eigenverantwortung.

Auch die Einnahmen des Landes brechen gänzlich ein. Wir haben das gestern im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt diskutiert. Wir werden sehen, wie sich die Krise in der Gesamtheit auf die Kommunen in Schleswig-Holstein ausgewirkt hat.

Ich freue mich sehr auf die Debatte zum kommunalen Finanzausgleich, um auf diese ganzen Gegebenheiten reagieren zu können. Diese Debatte werden wir in den Ausschüssen in aller Ausführlichkeit führen und dann, Herr Dolgner, sehr gern auf jede einzelne Rechnung eingehen können. Schauen wir einmal, wo wir am Ende rauskommen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Schön, da merkt man wieder einmal: Wir Finanzler in der JamaikaKoalition verstehen uns grundsätzlich wirklich ausgesprochen gut.

(Zuruf Lars Harms [SSW] - Heiterkeit)

Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber den Auftrag erhalten, den kommunalen Finanzausgleich bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Diesem Auftrag sind wir gern nachgekom

(Lasse Petersdotter)

men, denn letztlich waren wir als FDP-Fraktion an der Normenkontrollklage beteiligt.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf trägt den verfassungsrechtlichen Korrekturbedarfen Rechnung, indem er eine faire und - wie gefordert - bedarfsgerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vorsieht. Er stützt sich dabei auf das wissenschaftliche Gutachten, das von Land und Kommunen, das muss man immer wieder einmal erwähnen, gemeinsam beauftragt wurde.

Wir wissen alle, dass die COVID-19-Pandemie auch unsere Kommunen vor große Herausforderungen stellt, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist die Größe des Einflusses gar nicht abschätzbar. Der Kollege Petersdotter erwähnte es: Aus diesem Grund haben wir gestern im Nachtragshaushalt die Kommunen mit 105 Millionen € bei der Erstattung der KitaBeiträge unterstützt. Nein, der vorliegende Gesetzentwurf ist somit nicht, wie uns Teile der Opposition glaubhaft machen wollen, in Coronazeiten überholt. Im Gegenteil, er ist wichtiger als je zuvor, denn er garantiert die faire Verteilung der verfügbaren Finanzmittel zwischen Land und Kommunen und sieht noch eine aufwachsende Verbundquote vor.

Die vom Landesverfassungsgericht kritisierten Bestandteile des Gesetzes wurden vollständig überarbeitet. Anstelle des bisher im Vordergrund stehenden Ausgabeverhaltens wird nun endlich auf die tatsächlichen Bedarfe abgestellt.

Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen wird durch die Beachtung des Symmetriegebotes sichergestellt. Dieses Symmetriegebot sehen die Gutachter bereits ab einem Wert von 0,95 erfüllt. Begründet wird dies natürlich mit der im Vergleich zu den Kommunen überdurchschnittlichen Verschuldung des Landes, die nämlich nicht in die Bedarfsberechnung eingeflossen ist. Das gehört auch zur Wahrheit. Die Gutachter stellen somit bereits heute keinen Verstoß gegen dieses Symmetriegebot fest.

Hinzu kommt, dass sich aus der 2020 stark gesunkenen Gewerbesteuerumlage eine deutliche und im Gutachten noch nicht abgebildete Mittelverschiebung zugunsten der Kommunen eingestellt hat.

Jährliche Aufstockungen und die dauerhafte Fortführung zunächst befristeter Mittel aus dem Kommunalpaket für 2018 bis 2020 für die Kommunen führen jetzt relativ zeitnah zu einer vollständigen Symmetrie. Bereits ab 2021 wird der kommunale Finanzausgleich um 54 Millionen € aufgestockt. Bis 2024 kommen jährlich 5 Millionen € an zusätz

lichen Mitteln hinzu. Das macht Jamaika. Jamaika stärkt die Kommunen nachhaltig, und das ganz unabhängig von Corona.

(Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch bei der horizontalen Verteilung sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Verbesserungen vor. So führen wir einen Kinderbonus ein, der die besonderen Bedarfe an Infrastruktur für die minderjährige Bevölkerung berücksichtigt. Zudem spielen die geforderten flächeninduzierten Bedarfe im ländlichen Raum bei der Finanzmittelverteilung jetzt eine wesentliche Rolle. Durch den Erhalt der Teilschlüsselmasse für die Zentralörtlichkeit, das wurde bereits erwähnt, tragen wir den besonderen Aufgaben, die einzelne Kommunen für das Umland erbringen, weiterhin Rechnung.

(Beifall FDP)

Herr Dolgner, gestatten Sie mir dies: Ich gucke nicht aus wissenschaftlicher Sicht auf die Ergebnisse, sondern weiterhin als leidenschaftliche Kommunalpolitikerin, die weiß, wie der Hase vor Ort läuft.

(Beifall FDP)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Ja, ich gestatte sie. Selbstverständlich.