Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/2132, und über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/2165. Habe ich es richtig verstanden, dass wir in der Sache abstimmen?
- Dann lasse ich zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD abstimmen, Drucksache 19/2132. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag Drucksache 19/2132 gegen die Stimmen der AfD und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
Ich lasse über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/2165, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Enthaltungen? - Gegenstimmen? Dann ist dieser Antrag einstimmig so angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/2152. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Dann ist der Antrag Drucksache 19/2152 einstimmig beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/2153. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 19/2153 einstimmig so beschlossen.
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2149 (neu)
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 28 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abge- ordnetengesetz) für die Jahre 2020 und 2021 sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Anpassungsver- fahrensaussetzungsgesetz 2020)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anfang 2020 - das ist noch gar nicht so lange her - war die Welt noch eine andere: Wirtschafts- und Steuerprognosen waren gut, hinter uns lag ein sehr erfolgreiches Jahr - Sie erinnern sich - mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von 557 Millionen €. Wir hatten geplant, dieses Geld zu verwenden, um unsere IMPULS-Programme weiter zu füttern und um einen Nachtragshaushalt aufzustellen, um über die Verwendung zu beschließen.
Nur wenige Wochen später - als wir diesen 1. Nachtragshaushalt im März im Landtag verabschiedet haben -, hatte sich die Situation aufgrund der hereinbrechenden Coronapandemie bereits komplett verändert. Das Virus hatte uns voll im Griff, und es war absehbar, dass wir viel Geld brauchen werden, um die Folgen der Krise zu begrenzen.
Deshalb hat das Parlament mit dem 1. Nachtragshaushalt auf der einen Seite sinnvollerweise die Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg gebracht und auf der anderen Seite 500 Millionen € als Coronasoforthilfe bereitgestellt. Es handelt sich um einen Sonderkredit, der mit Zweidrittelmehrheit im Landtag beschlossen werden muss, verbunden war das mit dem Beschluss, dass der Landtag im Sinne von Artikel 61 der Landesverfassung eine Notlage feststellt.
Heute - Anfang Mai - beraten wir nun bereits über einen 2. Nachtragshaushalt mit dem Ziel, die Summe des Notkredites auf 1 Milliarde € zu verdoppeln.
Wir helfen, wo geholfen werden muss. Wir helfen der Wirtschaft und dem Tourismus, einschließlich der Jugendherbergen; wir helfen der Kultur, dem Sport, der Bildung, den Sozialeinrichtungen, dem Studentenwerk, den Tierparks und den Umweltbildungseinrichtungen. Wir helfen Frauenfacheinrichtungen, und wir helfen unseren Kommunen, damit sie Eltern von Kita- und Schulbetreuungsbeiträgen freistellen können. Wir helfen auch in Fällen von sozialer Härte.
Hinzu kommen Ausgaben für unser Gesundheitssystem. Wir stellen Mittel für medizinische Geräte, für Schutzausrüstung, für Krankenhausinvestitionen, für die Verdoppelung der Intensivkapazitäten am UKSH und für unsere Reha-Einrichtungen zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir 40 Millionen € eingeplant, um Pflegekräften einen steuerfrei
en Bonus von bis zu 1.500 € zahlen zu können. Es ist gut, dass sich der Bund zumindest bei der Altenpflege beteiligt. Wir arbeiten noch daran und sind der Hoffnung, dass sich der Bund auch bei der Krankenpflege beteiligt, denn auch diese Pflegekräfte haben in den letzten Wochen ein hartes Stück Arbeit hinter sich.
Meine Damen und Herren, das Land nimmt seine Verantwortung wahr. Wir handeln schnell, wir handeln unbürokratisch - immer mit dem Ziel, dass unsere Gesellschaft mit großer Solidarität gemeinsam durch die Krise kommt. Denn wir wissen: Nur wenn wir zusammenstehen, wenn wir das Geld dort einsetzen, wo es am dringlichsten gebraucht wird, werden wir diese Krisensituation meistern können.
Ich will es mit aller Deutlichkeit sagen: Wer diese Situation ausnutzt, um Fördermittel zu erschleichen, handelt zutiefst unsolidarisch.
Dieses Verhalten ist nicht zu akzeptieren. Es ist Subventionsbetrug, eine Straftat. Diese wird - wie jede Straftat - zur Anzeige gebracht.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dies so deutlich zu sagen, weil wir jeden Euro, den wir im Notprogramm haben, den wir eingeplant haben, dringend brauchen. Wir haben für unsere Wirtschaft 450 Millionen € für Zuschüsse und Darlehen reserviert, rund 120 Millionen € für Gesundheit und Infektionsschutz einschließlich der Möglichkeit, Verdienstausfall aufgrund von Kinderbetreuung oder Quarantänemaßnahmen zu finanzieren - gemeinsam mit dem Bund. Wir haben rund 80 Millionen € reserviert für Kultur, Bildung, Soziales, Sport, Umwelt, Minderheiten und Digitalisierung und rund 105 Millionen € für die Entlastung von Eltern durch die Übernahme von Kita- und Ganztagsbetreuungsbeiträgen durch das Land. Dazu kommen die 40 Millionen € für den Pflegebonus.
Hinzu kommen weitere Ausgaben in Höhe von rund 41 Millionen €, davon beispielsweise 15 Millionen € zur Förderung des digitalen Schulunterrichts, weil wir auch hier gemeinsam mit dem Bund denjenigen helfen wollen und müssen, die es am dringlichsten brauchen. Wir nehmen 5 Millionen € in die Hand - ein Antrag des Parlamentes, den wir als Landesregierung sehr begrüßen -, um kostenlose Lernangebote in den Sommerferien möglich zu ma
Meine Damen und Herren, zusammen mit den Fraktionsanträgen sind von der 1 Milliarde € inzwischen rund 835 Millionen € verplant. Weitere Ausgaben sind schon jetzt erkennbar. Sie wissen, dass wir gemeinsam mit den Kommunen unsere Gesundheitsämter stärken müssen, um die Nachverfolgung sicherstellen zu können. Sie wissen, dass auch das UKSH unsere Hilfe braucht, vermutlich rund 125 Millionen €, wenn es nicht gelingt, im Länderverbund den Bund doch noch in die Pflicht zu nehmen, damit dieser auch bei den Maximalversorgern die Einnahmeverluste entsprechend kompensiert.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, 1 Milliarde € Nothilfe sind angesichts des großen Bedarfs in dieser Krise schnell verplant. Die Aufnahme dieser Schulden - es ist schuldenfinanziert - ist an zwei Voraussetzungen geknüpft.
Erstens muss der Landtag mit Zweidrittelmehrheit feststellen, dass wir uns in einer außergewöhnlichen Notsituation befinden. Wer hätte gedacht, dass wir als wir 2010 die Schuldenbremse in das Grundgesetz und die Verfassung hineingeschrieben haben bereits 2020, in dem ersten Jahr, in dem sie hart zuschlägt, schon eine Notsituation haben? Wer hätte das gedacht? Jetzt ist es so, und es ist richtig, dass unsere Verfassung vorsieht, dass wir zur Feststellung dieser Notsituation eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Das ist richtig, damit nicht leichtfertig damit umgegangen wird. Das ist die erste Voraussetzung.
Die zweite Voraussetzung ist - auch diese ist richtig -, dass zugleich ein Tilgungsplan aufgestellt werden muss. Dieser Tilgungsplan muss alle Zuschüsse umfassen, nicht aber die Darlehen. Denn die Darlehen, so ist ja die Erwartung, fließen später dem Landeshaushalt wieder zu. Nach dieser Planung, 300 Millionen € Darlehen, 700 Millionen € Zuschuss - so die jetzige Planung - müssten dann in den späteren Jahren 700 Millionen € zurückgezahlt werden.
Meine Empfehlung an den Finanzausschuss war, nachdem ich mir noch einmal angeschaut habe, wie es der Bund macht und wie es die anderen Länder machen, dass wir uns an der Regelung des Bundes orientieren. Das heißt, dieser Kredit ab 2023 wird in 20 gleichen Schritten über 20 Jahre zurückgezahlt.