Ich will noch auf Folgendes hinweisen, weil die Kollegin Waldinger-Thiering chronisch kranke Kinder ins Spiel gebracht hat. Es gibt bereits heute Ausnahmeregelungen auch im Sozialgesetzbuch V,
die Kinder mit Handicap betreffen. Da gelten diese starren Regelungen nicht. Man sollte bei der Ausschussberatung noch einmal darauf schauen.
Abschließend sage ich: Der Gesundheitsminister bedankt sich für den Arbeitsauftrag. Er nimmt ihn nicht nur mit, sondern hofft, dass wir gemeinsam erfolgreich sein werden. Es ist eine feine Initiative. - Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1988 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/2021 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist somit die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1988, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU abgelehnt.
Ich lasse über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/2021, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Somit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Für effektiven Brandschutz in Garagen und Parkhäusern - Brandrisiken von elektrisch oder durch Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir als AfD-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr einen Antrag eingebracht, der auf die Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben abzielte. Die Landesregierung - doch, sie ist vertreten; Entschuldigung, Herr Minister! - erhielt den Auftrag, dieses Thema im Auge zu behalten und weitere Maßnahmen zu evaluieren. So weit, so gut.
Mit dem heutigen Antrag setzt die Fraktion der AfD die Debatte in diesem Bereich fort; denn es geht um die Sicherheit und den Brandschutz in Tiefgaragen und Parkhäusern.
Herr Minister Dr. Buchholz - leider noch nicht am Platz - musste kürzlich im heimischen Carport erleben, dass eine Ladestation für Elektro- oder Hybridfahrzeuge
- danke - auch neue Risiken mit sich bringen kann. Denn dort lief laut einer Zeitungsmeldung die Stromleitung so heiß, bis sich eine Wand verfärbte.
Auch wenn wir ansonsten in Politik und Medien suggeriert bekommen, dass Elektrofahrzeuge eine einzige Erfolgsgeschichte seien und die Lösung im Sinne der Zukunft der Mobilität darstellten, dürfen die damit verbundenen technischen Aufgaben und Risiken nicht ausgeklammert werden. Diese werden in der Fachpresse durchaus konkret erkannt und benannt, finden aber in der öffentlichen Debatte nicht die ausreichende Resonanz - wie wir finden.
Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben haben auf den Brandschutz in Garagen und Parkhäusern gravierende Auswirkungen. Bei Vollelektro- oder Hybridfahrzeugen kann durch einen technischen Defekt im Akku ein selbstständiger Brandverlauf erfolgen. Die sich aus einer Vielzahl von Zellen zusammensetzenden Akkus haben eine sehr hohe Brandlast, die zu einer Kettenreaktion führen kann.
Am Flughafen Münster/Osnabrück kam es im Oktober letzten Jahres zu einem Brand, bei dem 70 Autos zerstört und fast 600 weitere Fahrzeuge beschädigt wurden. Brandursache war offenbar ein Hybridfahrzeug. Bei einem solchen Brand kann das Feuer immer wieder entfacht werden, was zugleich
ein Nachkühlen erforderlich macht. Ebenso besteht das Risiko giftiger Schadstoffemissionen aufgrund von chemischen Reaktionen in den Batterien.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir heute, dass Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen und Parkhäusern nur in brandschutztechnisch abgetrennten Bereichen installiert werden dürfen, in denen besondere Vorkehrungen für das Abführen von Verbrennungswärme vorhanden sind. Auch bei wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen kann ein unkontrolliertes Ausströmen von Wasserstoff durch elektrostatische Aufladung zu einem Brand führen. Ausgetretener Wasserstoff erhöht bekanntlich die Gefahr einer Explosion.
Wir beantragen weiterhin, dass die Brandschutzrisiken in der anstehenden Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigt werden. Diese Verordnung, die den Bau und Betrieb von Garagen regelt, ist in ihrer zuletzt geltenden Fassung mit Ablauf des Jahres 2019 außer Kraft getreten. Eine Neuverkündung wird daher erforderlich. Die bisherige Garagenverordnung für Schleswig-Holstein beinhaltet eine weitgehende Übernahme der Mustergaragenverordnung der Bauministerkonferenz, die ihrerseits zuletzt 2008 aktualisiert wurde; das ist also schon zwölf Jahre her.
Bevor es aber zu einer Neufassung der Musterverordnung kommt - an der sich Schleswig-Holstein wiederum orientieren könnte -, sollten wir die neuen Anforderungen an den Brandschutz direkt in der neuen Landesgaragenverordnung berücksichtigen. Da wäre zunächst an eine Verkleinerung der Rauchabschnitte zu denken, um im Brandfall die Rauchgasbelastung durch Elektrofahrzeuge zu begrenzen. Zugleich werden dadurch Gaskonzentrationen bei Tankleckagen effektiv vermindert. Bei der Installation von Brandmeldeanlagen ist zukünftig auch die Koppelung einer Gefahrenwarnanlage mit Gassensoren festzulegen.
Diese Vorschläge für eine Neuregelung der Garagenverordnung sind nicht abschließend zu betrachten, sondern sollten nach unserer Auffassung am Beginn eines Prüfungsverfahrens stehen, zu dem wir die Landesregierung hiermit auffordern. Die aktuelle Debatte zu einer sogenannten Verkehrswende bleibt einseitig und inkonsequent, wenn dabei nicht zugleich die Risiken der so sehnlich erwünschten E-Mobilität benannt werden.
Wir beantragen die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss; denn dort sollten
Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schüler und Schülerinnen der Dänischen Schule Süderbrarup und des BBZ Dithmarschen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die zukünftige Garagenverordnung zu verschärfen. Durch zusätzliche Auflagen würde der Bau von Garagen und Tiefgaragen deutlich teurer werden. Es entstünde auch zusätzlicher bürokratischer Aufwand. In dem vorliegenden Antrag wird das begründet mit den zusätzlichen Gefahren von Elektrofahrzeugen - in Klammern: Akku - und Gasfahrzeugen - in Klammern: Wasserstoff.
Aber seit Jahrzenten haben wir erdgasbetriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr, in Garagen und Parkhäusern. Diesbezüglich sind mir keine sicherheitsrelevanten Probleme bekannt. Vielmehr bestimmen die europäischen und die nationalen Zulassungsregeln das zu erfüllende Sicherheitsniveau. Besondere Anforderungen im Baurecht sind nach derzeitigem Kenntnisstand von Forschung, Feuerwehr und Bauministerkonferenz nicht erforderlich. Ebenso verweise ich auf die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag und des Deutschen Feuerwehrverbandes. Darin heißt es zur Gefährdungsbeurteilung von Elektrofahrzeugen - ich zitiere -:
„Den Brandschutzdienststellen wird empfohlen, dieselben Kriterien bei den Gefährdungsbeurteilungen … anzuwenden wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Zertifizierte Ladeeinrichtungen auf Einstellplätzen in Garagen können aus heutiger Sicht auch in Tiefgaragen als notwendige Bestandteile des Betriebs und Abstellen von Fahrzeugen akzeptiert werden.“
Wer also bei akkubetriebenen Fahrzeugen derartige Bedenken hat, sollte sich unverzüglich von seinem Smartphone und seinem iPad trennen und diese einer brandschutzsicheren Aufbewahrung zuführen.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit geht es den Autoren dieses Antrages nicht um den Brandschutz. Nein! Sie sind gegen die Elektromobilität. Sie sind gegen akkubetriebene Elektrofahrzeuge.
Sie wollen die Energieeinsparverordnung auf Bundesebene streichen. Sie bezeichnen die Klimaschutzpolitik als Irrweg. Sie streuen wieder einmal Ängste, und das lassen wir mit uns nicht machen.
Meine Damen und Herren, insofern lassen Sie uns jetzt und hier diesen Antrag ablehnen. - Dankeschön für die Aufmerksamkeit.