Protocol of the Session on February 19, 2020

(Beifall FDP)

Wir haben intensiv und teilweise mühevoll um die Details gerungen. Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die mit konstruktiver Kritik an uns herangetreten sind. Ebenfalls herausstellen möchte ich diejenigen, die uns bei der konkreten Erstellung des Entwurfs tatkräftig unterstützt haben.

Ich will nicht im Detail auf den vorliegenden Entwurf eingehen; dazu hat die Ministerin schon deutlich ausgeführt. Wir werden uns in der weiteren Beratung noch intensiv damit beschäftigen. Ich möchte gern hervorheben, warum die Gründung des SHIBB für uns eine so wichtige Bedeutung hat und warum wir - Kollegin Strehlau hat es schon gesagt seit mehr als zehn Jahren mit großer Hingabe für die Stärkung der beruflichen Bildung kämpfen.

Meine Damen und Herren, allenthalben heißt es, die Politik müsse die Studierendenzahlen noch weiter in die Höhe treiben, um die Akademikerquote zu steigern und damit unseren Wohlstand zu erhalten. Auch wenn ich nichts gegen steigende Studierendenzahlen habe, greift mir dieser Ansatz ehrlicherweise zu kurz. Im ganzen Land fehlen uns an allen Ecken und Enden nichtakademische Fachkräfte. Betriebe schließen, weil sie keine Nachfolger finden. Häuser können nicht gebaut werden, weil die Handwerker fehlen. Infrastrukturprojekte ziehen sich in die Länge, weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Gleichzeitig - das ist das Frustrierende gibt es noch viel zu viele Jugendliche, die gänzlich aus dem System fallen oder in Übergangslösungen geparkt werden, weil sie nicht den zu ihnen passenden Ausbildungsplatz finden. Dazu kommt das Problem der hohen Zahl an Studienabbrechern, die nicht effektiv genug an die Alternative der dualen Berufsausbildung herangeführt werden.

Also: Wenn wir es mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels ernst meinen, dann sollten wir uns diese Zustände nicht länger leisten. Wenn wir im Angesicht dieses Problems nicht das viel gerühmte deutsche duale Ausbildungssystem nutzten, würden wir ohne große Not einen unserer stärksten Trümpfe aus der Hand geben.

(Beifall FDP)

Mit der Gründung des SHIBB haben wir einen guten und vor allen Dingen richtigen Ansatz gefunden. Wir bündeln die Kompetenzen der beruflichen Bildung in einem Ministerium. Ich bin froh darüber, dass die Bündelung im Wirtschaftsministerium erfolgt. Denn erstens geht die berufliche Bildung damit in eine steuernde Hand über, wo vorher vier verschiedene Ministerien um Einfluss und Kompetenzen in einzelnen Ausbildungsberufen gerungen haben. Zweitens steht das SHIBB in unmittelbarer Nähe zu allen Themen rund um den Arbeitsmarkt und dessen Entwicklung sowie zu den dazugehörigen Sozialpartnern. Alle diese Themen sind im Wirtschaftsministerium angesiedelt. Technologieentwicklung, Veränderungen in den Berufsfeldern, Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe an Fachkräfte durch eine digitalisierte Arbeitswelt werden sich durch die enge Anbindung an das Wirtschaftsministerium wesentlich schneller und unmittelbarer darstellen lassen, als es bisher der Fall ist. Wir stärken damit die berufliche Bildung, weil wir sie einerseits in den politischen Fokus rücken, aber gleichzeitig auf ihre ganz spezielle Struktur kompetent eingehen können.

Durch den Beirat im SHIBB erreichen wir zudem eine bessere Verzahnung zwischen den Schulen und der Wirtschaft. Dies wird dafür sorgen, dass wir genauer als bisher auf Bedarfe und Lücken bei Fachkräften reagieren können. Wesentlich schneller und auch zielgerichteter schaffen wir mit dem SHIBB die Möglichkeit, Ausbildungsgänge an den beruflichen Schulen, die MINT-Förderung sowie Fort- und Weiterbildungslehrgänge an die tatsächlichen Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Ich persönlich verbinde damit auch die Hoffnung, die Beschäftigungssituation für Menschen mit Vermittlungshemmnissen deutlich zu verbessern.

Meine Damen und Herren, bis zur Einführung im Januar 2021 liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir auch die restlichen Hürden auf dem Weg zur Etablierung des SHIBB erfolgreich meistern werden. Für die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein wäre dies mehr als wünschenswert. Ich freue mich auf die

(Ines Strehlau)

weitere Beratung im Bildungsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Frank Brodehl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! An die Errichtung des SHIBB werden hohe Erwartungen geknüpft, und das zu Recht, weil damit gleichzeitig zwei wichtige Herausforderungen angegangen werden.

Zum einen soll die berufliche Bildung als solche gestärkt werden. Das ist für die Zukunft Deutschlands sehr bedeutsam und gerade in Zeiten, in denen vor dem Hintergrund der Digitalisierung auf Industrie, Handwerk und Handel hoher Investitionsdruck lastet, unverzichtbar.

Zum anderen - auch das klang schon an; Stichwort: Persönlichkeitsentwicklung - geht es darum, die Chancen für den einzelnen Jugendlichen zu verbessern. Angesichts der nach wie vor viel zu hohen Ausbildungsabbrecherquote muss es unser Ziel sein, den Übergang von der Schule in die Ausbildung sowie von der Ausbildung in den Beruf besser zu begleiten und besser vorzubereiten, als es bislang der Fall war.

Durch das SHIBB soll beides gleichzeitig gewährleistet werden. Mit § 129 a wird die hierfür notwendige Grundsatzregelung in das Schulgesetz aufgenommen. Immerhin handelt es sich bei dem SHIBB um eine bislang so nicht existierende Landesoberbehörde. Dass diese notwendig ist, haben schon die Plenardebatte im Jahr 2018 und zuletzt die Tagung des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Berufsbildenden Schulen im November vergangenen Jahres gezeigt. Damals haben wir vom ministeriellen Projektleiter einen Sachstandsbericht erhalten.

Wie gut die Arbeit des SHIBB letztlich sein wird, werden wir nach 2021 nicht nur, aber auch an ganz harten Zahlen ablesen können.

Werden wir die Anzahl derjenigen reduzieren können, die, obwohl das Abschlusszeugnis der Schule ihnen eine Ausbildungsreife attestiert, nicht orientiert sind und ein berufsvorbereitendes Jahr absolvieren müssen? Werden wir die Verweildauer dieser jungen Menschen in den Übergangsbereichen von Schule zu Beruf reduzieren können? Beides ist

wichtig, und das muss doch möglich sein, gerade in Zeiten, in denen viele Betriebe händeringend nach Auszubildenden suchen. Wird sich die Zahl der Ausbildungsabbrecher reduzieren lassen? Wird es schließlich gelingen, die Attraktivität der dualen Ausbildung so zu steigern, dass sich von vornherein mehr junge Leute für eine Ausbildung entscheiden und die Zahl der Studienabbrüche, die immer noch bei knapp 30 % liegt, endlich gesenkt werden kann? Nur wenn wir diese vier Fragen positiv beantworten können, haben wir die Gewissheit, dass sich das SHIBB gelohnt hat.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf das Beratungskuratorium eingehen. Mit dem Kuratorium - das ist angeklungen - entsteht ein Gremium, in dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die relevanten Ministerien, Sozialpartner, die Schulträger und auch die Schulen selbst einen Sitz und damit Mitsprache haben. Dadurch wird ein hohes Maß an Expertise und gleichzeitig ein ganz großes und wichtiges Stück Praxisverbundenheit gesichert. Beides zusammen wird notwendig sein; denn aller Anfang ist schwer, und in den ersten Jahren wird natürlich noch nachjustiert und beraten werden müssen.

Ich halte daher die Errichtung eines Kuratoriums für unbedingt wichtig und bin sehr zufrieden, dass von vornherein auch in der Zusammensetzung die Schulen selbst berücksichtigt worden sind.

Mit der heutigen Schulgesetzänderung werden für sich genommen keine Kosten ausgelöst. Wir reden bislang ja nur über die Voraussetzungen dafür, dass das SHIBB tatsächlich errichtet werden kann. Wenn das SHIBB dann aber wie geplant im Jahr 2021 an den Start gehen soll, wird das nicht kostenneutral zu machen sein. Das braucht es auch gar nicht, da wir ja bereit sind, über Finanzen, über Ressourcen zu sprechen; denn der Wunsch nach weniger unnötiger Akademisierung, nach einer Stärkung der nichtakademischen Berufsausbildung und der Berufsweiterbildung sollte nicht am fehlenden Geld, am fehlenden Euro scheitern.

Herr Kollege Knöfler, Sie haben Ihre Worte mit dem Slogan „Wir machen den Weg frei“ begonnen. Der Slogan ist immer gut, aber zur Wahrheit gehört auch: Das Hamburger Pendant HIBB existiert seit 2007. Wenn wir jetzt für das SHIBB 13 Jahre später den Weg freimachen, ist das immer noch nicht zu spät, sondern richtig. Wir stehen als AfD hinter der Errichtung des SHIBB. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Anita Klahn)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beruflichen Schulen sind eine wichtige Säule der Bildung, denen eine wachsende Bedeutung zukommt. Konsequenterweise sollen sie deswegen eine eigene Aufsichtsstruktur erhalten. Die bisher verstreuten Kompetenzen sollen gebündelt werden. Deswegen legt die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vor. So steht es zumindest in der Problembeschreibung des Entwurfs. Es geht also eigentlich um das Aufräumen und Ordnen, also das, was man regelmäßig mit dem Schreibtisch macht: Überflüssige Dinge werden entsorgt, Unterlagen weggeheftet und einmal gründlich Staub gewischt. Danach ist das Arbeiten leichter, weil man alles an seinem Platz weiß, bis dann nach ein paar Monaten das Spiel von vorne beginnt.

Doch wenn man genau hinschaut, geht es gar nicht um die Bündelung, sondern um das Aufräumen nach Manier eines Teenagers: Erst einmal alles auf einen Stapel legen, das sieht ordentlicher aus als vorher, bringt aber gar nichts. - Der Entwurf zeigt genau das: Er ist ohne eine erläuternde Synopse gar nicht verständlich. Ob nun der Wirtschaftsminister nach Bedürfnissen der Arbeitgeber entscheidet oder doch die Bildungsministerin das letzte Wort hat, kann ein Laie auch nach intensiver Lektüre nicht beantworten - so geschehen auf unserer Fraktionssitzung.

Eine intensive Beratung und Überarbeitung des Entwurfs ist also von zentraler Bedeutung. Prinzipiell ist eine Reform der schulischen Bildungsstruktur in Schleswig-Holstein überfällig. Wir haben diesen Prozess im Jahr 2014 mit einem einstimmigen Beschluss begonnen. Insofern ist dieser Prozess schon ein bisschen länger auf dem Weg, nicht 13, sondern sechs Jahre, liebe Ines. Heute diskutieren wir zum ersten Mal diesen Gesetzentwurf.

Die Einrichtung eines eigenständigen berufsbildenden Instituts stärkt die berufsbildenden Schulen. Hamburg hat es vorgemacht, dass so ein Institut die berufliche Bildung beziehungsweise den schulischen Teil der dualen Ausbildung stärkt und einen Qualitätsschub ermöglicht sowie die Anpassung der Lerninhalte an den Arbeitsmarkt optimiert.

Ein wichtiger Punkt ist darüber hinaus, dass mit dem Institut Begehrlichkeiten der Wirtschaft nach Schmalspurausbildungen selbstbewusst und fun

diert abgewehrt werden können. Das ist langfristig von enormer Bedeutung. Diese Punkte stehen alle auf der Habenseite.

Doch auch die lange Liste der offenen Fragen ist beeindruckend: Wie wird zukünftig in der Praxis zwischen Bildung, beruflicher Bildung und Ausbildung unterschieden? Wer entscheidet oder kategorisiert das? Sind das die Fachleute im Institut oder die Referate in den beteiligten Ministerien? Inwieweit wird das Kuratorium fachliche Entscheidungen treffen können? Ist das Kuratorium aufgrund seiner Größe überhaupt in der Lage, konkrete Empfehlungen zu erarbeiten, oder wird es sich auf allgemeine Richtlinien beschränken? Sind im Kuratorium alle relevanten Interessengruppen vertreten? Wie sind die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern organisiert? An welcher Stelle der Entscheidungskette zwischen Bildungsministerin, Institut und Kuratorium ist der Wirtschaftsminister eingebunden? Wie können allgemeinbildende Schulen in Fragen des Übergangs in die Berufsschule integriert werden?

Diese Fragen sollten wir im Ausschuss gemeinsam mit Expertinnen und Experten sorgfältig bearbeiten und beantworten. Schließlich wollen wir, dass das neue Institut über diese Legislaturperiode hinaus Bestand hat. Genau darum warne ich ausdrücklich vor einem zu engen Zeitplan. Ohne schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren werden alle nötigen Anpassungen im laufenden Geschäft erfolgen müssen. Das ginge nicht zuletzt auf Kosten der Institutsbeschäftigten, das wäre ein Bärendienst an dem eigentlich vorbildlichen Vorhaben, die berufliche Bildung neu aufzustellen.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu dem Slogan „Wir machen den Weg frei“, Herr Kollege Knöfler, sagen. Im Jahr 2014 sind wir damit angefangen, hierzu gab es einen Bericht. Die Opposition war genauso wie die regierungstragenden Fraktionen in diesen Prozess eingebunden. Soweit ich weiß, war die ehemalige CDU-Kollegin Heike Franzen mit dabei; Anita, du warst, soviel ich weiß, nicht so gern dabei.

Aber lange Rede kurzer Sinn: Wir haben ein Prognos-Gutachten erstellen lassen. Ich denke, das ist noch Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf, so wie er eingebracht wurde und immer noch die Schwierigkeiten definiert. Diese Schwierigkeiten müssen wir miteinander im Ausschuss diskutieren; denn ansonsten hat dieses Institut keine lange Haltbarkeit und nicht den Sinn, den wir gern haben möchten.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, und ich schließe somit die Beratungen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1965 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1987 (neu)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne somit die Grundsatzberatung und erteile für die CDU-Fraktion das Wort dem Abgeordneten Hans Hinrich Neve.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aller guten Dinge sind drei. - Ich hoffe, dass diese Redewendung insbesondere für den heutigen Gesetzentwurf zutreffend ist; denn nach den Befassungen im September 2018 und im Januar 2019 folgt nun meine dritte Rede zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Schleswig-Holstein.

Inhaltlich wird sich diese Rede nur in einem Punkt von der aus dem Januar letzten Jahres unterscheiden, und zwar in dem Verweis auf die nun geklärte Rechtslage in Bezug auf die Bereichsausnahme. Das wird beim Deutschen Roten Kreuz, beim Arbeiter-Samariter-Bund, bei den Maltesern und vielen anderen gemeinnützigen Organisationen Freude auslösen.

Sowohl hier im Landtag als auch in den Kreisen und kreisfreien Städten hat die Bereichsausnahme in den vergangenen Jahren viel Raum für Diskussionen eingenommen. So war es ungeklärt, unter welchen Bedingungen eine rechtssichere Anwendung dieser möglich sein sollte. Herr Heinemann, der Antrag der SPD aus dem Januar letzten Jahres war insofern zu früh, denn erst Mitte des Jahres 2019 war die Rechtslage doch etwas klarer.

Wir haben das Thema in den vergangenen Monaten im Sozialausschuss ausreichend diskutiert und waren uns in Jamaika einig darüber, dass die Anwen

dung der Bereichsausnahme in Schleswig-Holstein möglich sein sollte, wenn wir uns als Land auf einen rechtssicheren Rahmen berufen können.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält nun die notwendigen gesetzlichen Änderungen, um es den Kreisen und kreisfreien Städten als Rettungsdienstträger in Schleswig-Holstein zu ermöglichen, die vergaberechtlich eröffnete Option der Bereichsausnahme rechtssicher anwenden zu können.

Wir wissen aus drei Kreisen in Schleswig-Holstein und auch aus der Stadt Kiel, dass von der Option der Bereichsausnahme Gebrauch gemacht werden sollte. Mit den Änderungen in § 5 gibt das Land nun diese Rechtssicherheit an die Kreise und kreisfreien Städte weiter, ohne allerdings - das ist für mich ein wichtiger Punkt - allen Kreisen die Anwendung aufzudrängen. Es bleibt kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, Kreise und kreisfreie Städte können frei wählen.