Protocol of the Session on September 21, 2017

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

(Dennys Bornhöft)

Wissen Sie, an wen mich das erinnert? An Herrn Tur tur. Kennen Sie den noch? Das ist der Scheinriese aus der Wilden 13. Wenn er näherkommt, dann ist -

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

- Ganz genau. Jim Knopf aus der Wilden 13 kennen Sie ja noch. Er erscheint groß, und wenn er dann da ist, ist das gar kein Riese mehr.

(Weitere Zurufe)

- Wie das mit der AfD ausgehen wird, das werden wir Sonntagabend sehen, ob wir ein Riese sein werden oder nicht. Wir werden auch sehen, wer die Nummer drei wird.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wer denn?)

- Ganz bestimmt werden wir die Nummer drei. Da gehe ich jede Wette ein. Halten Sie dagegen?

Mit anderen Worten: Wenn Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ihre eingetragene Lebenspartnerschaft umwandeln lassen möchten, werden in Schleswig-Holstein schon jetzt auf dem Standesamt dafür keine Gebühren erhoben. Dennoch wird der Landtag in wenigen Augenblicken über diesen Antrag abstimmen. Das verstehe, wer will.

Die AfD lehnt den Antrag zur Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften ab.

(Lachen Minister Dr. Heiner Garg)

Denn das mit dem Antrag offiziell verfolgte Ziel ist mit der geltenden Gesetzeslage bereits erfüllt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Quatsch!)

- Dass das erfüllt ist, ist verwaltungsrechtlich völlig in Ordnung und korrekt. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.

(Christopher Vogt [FDP]: Flemming, bitte nur noch mal die Faktenlage!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich finde: Das ist gar keine so leichte Aufgabe. Wie kann man 5 Minuten lang über Selbstverständlichkeiten argumentieren?

(Beifall)

Für den SSW ist völlig klar, dass schwule und lesbische Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben und die Ehe eingehen wollen, dies kostenlos tun können sollen.

Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe soll die Benachteiligung der Lebenspartner rückwirkend beseitigen. Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben bereits Verwaltungsgebühren beim Standesamt bezahlt. Für diese Umwandlung dürfen natürlich keine weiteren Gebühren anfallen.

Deshalb stimmen wir dem Antrag ohne eine weitere lange Rede ganz einfach zu. - Jo tak.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP)

Für die Landesregierung hat nun der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, HansJoachim Grote, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Notwendigkeit einer Umwandlung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist ausführlich gesprochen worden. Wir unterhalten uns hier im Wesentlichen eigentlich nur über die Frage: Wie kann das Ganze geschehen?

Das Gesetz wird zum 1. Oktober in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird es in Deutschland nur noch die eine Ehe geben. Ab diesem Zeitpunkt können somit auch Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden.

Auch diese Umwandlung, meine Damen und Herren, muss beim Standesamt beantragt werden. Sie ist mit Verwaltungsaufwand verbunden. Die Zeremonie einer Eheschließung - das ist auch hier wiederholt besprochen worden - kostet in Deutschland nichts. Der eigentliche Trauungsakt als solcher ist kostenfrei.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das denken die meisten bis zur Scheidung! - Heiterkeit)

Die gesamte Prüfung der eingereichten Unterlagen im Vorwege, die sogenannte Ehefähigkeitsprüfung, ist sehr wohl mit Kosten verbunden - egal, ob es sich um Ehepartner aus dem Inland oder um ausländische Partnerinnen oder Partner handelt.

(Dr. Frank Brodehl)

Dieselbe Prüfung für Personen, die jetzt aus ihrer Lebenspartnerschaft eine Ehe machen wollen, muss vom Standesamt erneut beurkundet werden. Es wird eine neue Ehe geschlossen. Die beiden Partner treten vor den Standesbeamten, und er wird dann die eine Ehe verkünden - mit dem Ausstellungsdatum, wie es damals bei der Beurkundung der Lebenspartnerschaft der Fall war. Das heißt: Damit muss auch rein formal nochmals eine Ehefähigkeitsprüfung erfolgen, die aber nur formal und nicht materiell als solche stattfinden wird.

Das Gesetz lässt an dieser Stelle die Frage offen, wie das Ganze zu handhaben ist. Insofern verstehen wir den Antrag der regierungstragenden Fraktionen so, dass eindeutig geklärt ist, dass diese erneute Prüfung von den Kommunen nicht nochmals mit Kosten besetzt wird.

Daher unterstützt die Landesregierung das Anliegen dieses Antrags. Der Akt der Eheschließung ist in Schleswig-Holstein, wie ich vorhin schon sagte, in der Regel ohnehin kostenfrei. Eventuelle Gebühren im Vorwege bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen und der Ehefähigkeit wird nicht stattgegeben. Es werden keine Kostenstellen in der Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein eingeführt.

Insofern wird die Umwandlung de facto definitiv kostenfrei sein. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Beantragt wurde, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 19/147 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfDFraktion angenommen.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Gute Pflege braucht ausreichend Personal

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/148

Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/204

Qualifiziertes und bedarfsgerechtes Personal für die Pflege

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/205

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Birte Pauls für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Aktionstag der Gewerkschaft ver.di am 12. September hat sehr deutlich gezeigt, was Pflegekräfte in jeder Schicht erleben, nämlich zu wenig Zeit für fachgerechte Pflege. Eine fachgerechte Pflege fängt bei der Händedesinfektion an. Je mehr Patienten, desto mehr Zeit benötige ich für die Händedesinfektion. Dafür fehlt schlichtweg die Zeit. Das praktische Beispiel verdeutlicht, warum die Pflegekräfte so frustriert sind. Die Schere zwischen Theorie und Praxis klafft immer weiter auseinander.

Unser reiches Deutschland leistet sich europaweit den letzten Platz, wenn es um die Patientenversorgung geht. Hierzulande versorgt eine einzige Pflegefachkraft in der Klinik im Durchschnitt 13 Patienten. In Norwegen, dem Spitzenreiter, sind es fünf Patienten. Alle anderen Länder liegen dazwischen.

Je mehr Patienten eine Pflegefachperson zu betreuen hat, desto höher das Komplikations- und Sterberisiko. Auch die Hans-Böckler-Stiftung ist zu dieser Bewertung gekommen.

Im Pflegedienst der Krankenhäuser wurden in den Jahren 1996 bis 2007 bundesweit Zehntausende Stellen abgebaut. Gleichzeitig nahm der Anteil pflegeintensiver Patienten zu. Leistungszuwachs auf der einen und Stellenabbau auf der anderen Seite passen irgendwie nicht gut zusammen, erst recht nicht, wenn es um die Versorgung von alten und kranken Menschen geht.