Wir starten doch in die Zukunft. Ich möchte, dass Sie zu unserem Antrag auch einmal Stellung nehmen. Was ist an unserem Antrag so schlimm, dass Sie ihm heute nicht zustimmen können? Das ist eine Frage, die Sie vielleicht auch einmal beantworten könnten.
Frau Kollegin, vielleicht bekommen Sie die ja noch beantwortet. Aber jetzt hat erst einmal der Kollege Vogt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Vielen Dank, liebe Kollegin. - Ich wollte eigentlich eine Zwischenbemerkung machen. Vielleicht sind wir doch einer Meinung. Ich glaube, das Problem der SPD ist momentan, dass sie uns spätestens seit gestern erklären will, was sie in
Berlin alles nicht durchsetzen kann, und damit in die Bundestagswahl gehen will, was ich für eine interessante Wahlkampftaktik halte.
Ich finde es gut, dass sich die CDU-Fraktion ganz offensichtlich dazu bekennt, ein vernünftiges Zuwanderungsrecht zu schaffen, damit gut integrierte Menschen die vernünftige Perspektive haben, hierzubleiben und wir diese Hängepartie endlich beenden können. Es geht auch darum, den Menschen, die noch nicht hier sind, die aber das Potenzial haben, sich hier gut einzubringen, eine gute Zukunftsperspektive zu eröffnen. Das ist ja doch ein großer Fortschritt in der Diskussion.
Ich will an eines erinnern: Wir haben das FDP-Konzept in der letzten Wahlperiode hier in den Landtag eingebracht und haben es mit den Stimmen der damaligen Küstenkoalition und nach sehr intensiver Beratung auch im Ausschuss beschlossen.
Herr Dr. Stegner, es ist falsch, wenn Sie hier behaupten, dass Herr Lindner gemeint habe, gut integrierte Menschen müssten zurückgehen. Es ist bei Menschen mit einem Schutzstatus so - dies ist auch Sinn und Zweck -, dass wir ihnen hier Schutz bieten.
Natürlich ist es erste Priorität, dass sie wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, wenn dort Frieden herrscht, um sich dort am Wiederaufbau zu beteiligen. Aber der Punkt ist, Herr Dr. Stegner - vielleicht hören Sie mal zu -, dass Herr Lindner und die FDP sagen, gut integrierte Menschen müssten eine Möglichkeit haben, hierzubleiben und eine vernünftige Perspektive bekommen. Ich dachte bisher, dass Sie das teilen. Aber dass Sie nun im Wahlkampf dazu übergehen, auch insoweit Fake News zu verbreiten, ärgert mich schon sehr.
In den letzten verbleibenden zehn Sekunden möchte ich Sie trotz hitziger Debatte darum bitten, uns Ihre Zustimmung für unseren Antrag zum Familiennachzug zu geben.
- Das ist schön. Aber ich muss das ja hier trotzdem sagen. Ich greife dich doch gar nicht an; aber du
Ich möchte auch darum bitten, dass wir die beiden anderen Anträge zum Einwanderungsgesetz und zum möglichen Spurwechsel in den Ausschuss überweisen, um dann dort vielleicht in sachlicher Debatte, wie ich das im Innen- und Rechtsausschuss kenne, wenn es nicht so publikumswirksam ist, darüber zu beraten, wie wir damit umgehen.
Ohne Frage gibt es einen Bedarf, wenn Menschen schon lange hier sind, unsere Sprache erlernt haben, sich in das gesellschaftliche Leben eingebracht haben, einen Arbeitsplatz haben, den Wechsel vom Asylrecht in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ohne erst in ihr Herkunftsland ausreisen zu müssen, um dann wieder hier einzureisen. Alles andere ist doch unsinnig.
Ja. Gestatten Sie mir noch zwei Nachsätze. - Die Kapazitäten, die wir da verbrauchen, können wir anderswo besser gebrauchen. Da sind wir doch ganz auf einer Linie. Der erste Schritt aber muss sein, ein Einwanderungsgesetz auf die Beine zu stellen, und dann gibt es den Spurwechsel. Erst die Spur und dann den Wechsel. Ich wäre froh, wenn wir dahin kommen. - Vielen Dank. Ich freue mich auf eine gute Flüchtlingspolitik hier im Landtag.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was der Herr Kollege Vogt gerade sagte zu dem, was wir hier in der vergangenen Legislaturperiode besprochen haben, hätte auch ich gern noch einmal nachgefragt. Vielleicht kann uns insoweit ja noch jemand aufklären. Ich bin ja noch nicht so lange im Parlament und habe das damals nicht mitbeschlossen. Aber wenn man hier ein Konzept beschließen soll, dann wäre es sinnvoll, wenn das nachher in einer Bundesratsinitiative mündet. Des
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir mit der Flüchtlingskrise umgehen, das heißt, dass wir die bestehenden Probleme erkennen und lösen, dass wir Asyl, Flucht und Zuwanderung entwirren und vernünftig regeln, und vor allem, dass wir human und auch rechtsstaatlich handeln.
Mir persönlich ist es auch sehr wichtig, dass wir auch hier im Parlament einen Beitrag dazu leisten, um unser gesellschaftliches Zusammenleben zum Funktionieren zu bringen. Deswegen bin ich auch sehr froh darüber, Teil einer Koalition zu sein, die sich Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit gleichermaßen auf die Fahne geschrieben hat.
Ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Funktionierens ist die Integration von Minderheiten. Ich denke, das ist hier unstrittig. Damit das gelingen kann, sind mehrere Faktoren wichtig. Zwei davon sind das Sich-willkommen-Fühlen der Minderheiten sowie die Akzeptanz der Mehrheitsbevölkerung.
Weil beides so eng zusammengehört, hätte ich auch gern die Anträge zum Familiennachzug und zum Rückkehrmanagement - dazu kommen wir nachher noch - zusammen debattiert. Aber gut, sei es drum.
Wir möchten gern die Kernfamilien von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus, also Vater, Mutter und minderjährige Kinder, nachziehen lassen. Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die weder asylberechtigt sind noch unter die Flüchtlingsrechtskonvention fallen, die in ihrer Heimat aber dennoch von „ernsthaftem Schaden“ bedroht sind. In der Regel sind das Menschen, die vor Krieg, kriegsähnlichen Wirren oder Bürgerkrieg geflohen sind.
Mal ganz ehrlich: Die Unterscheidung zwischen Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ist doch akademisch begründet.
(Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [AfD]: Das sehe ich aber nicht so! - Volker Schnurr- busch [AfD]: Juristisch!)
Sie gründet sich auf Kriegsdefinitionen, die nicht der Realität von bewaffneten Konflikten entspricht. Fakt ist doch auch: Für bedrohte Menschen macht es überhaupt keinen Unterschied, ob die Bedrohung von einem Kombattanten, einem illegalen Kämpfer, einem Rebellen, einem Mercenary oder einem Söldner kommt. Wer mit dem Tod bedroht wird,
soll unsere Hilfe und unseren Schutz haben. Das ist Humanität, und darauf wollen wir auch nicht verzichten.
Man könnte einwenden, subsidiär Schutzbedürftige hätten gar kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und müssten nach dem Wegfall des Schutzgrundes wieder in ihre jeweilige Heimat zurückkehren. Man kann fragen: Ist dabei wirklich noch der Nachzug der Familie erforderlich? Dazu sind zwei Dinge zu sagen.
Erstens. Auch politisch Verfolgte, die hier Asyl im Sinne der Definition genießen, werden nach dem Wegfall des Fluchtgrundes zurückkehren. Darauf haben wir uns verständigt. Eine dauerhafte Einwanderung wird nach geltender Rechtslage weder über das Asylrecht noch aufgrund von subsidiärem Schutz stattfinden. Auch das wird die Koalition durchsetzen. Wir werden im Rahmen des Rückkehrmanagements sowohl auf freiwillige Ausreise als auch auf Abschiebung setzen.
Zweitens. Egal, wie lange jemand hier lebt, wir haben auf alle Fälle ein Interesse daran, dass sich dieser Mensch so gut wie möglich integriert, die deutsche Sprache lernt, eine Ausbildung macht, hier arbeitet und weitere Fähigkeiten erwirbt. Warum ist das wichtig? Das ist einerseits wichtig, um den inneren Frieden in unserem Land zu sichern. Aber es gibt auch noch einen anderen wichtigen Grund. Denn genau diese Menschen werden - gebildet, befähigt, demokratisch sozialisiert - nach ihrer Rückkehr in der Lage sein, ihr Land wieder aufzubauen. Eine gute Integration von heute ist also ein Beitrag für den demokratischen Wiederaufbau morgen. Bildung und Verständigung, also Integration, heute führen zu guten internationalen Beziehungen morgen.
Wir fordern die Integration, und wir fördern die Integration. Die Sorge um die Familie bei Menschen mit subsidiärem Schutzstatus ist ein Integrationshindernis, das wir beseitigen wollen. Dass wir die Kommunen bei der Last ihrer Aufgabe nicht alleinlassen, ist selbstverständlich, deshalb auch der Nachsatz in unserem Antrag.
Natürlich ist das Geschilderte nur das Kurieren von Symptomen, und auch der Spurwechselantrag der SPD beschäftigt sich eigentlich nur mit Einzelfällen. Für eine dauerhafte Lösung des Themenkomplexes brauchen wir endlich ein Migrationsrecht, das zwischen individuell politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern
klar unterscheidet. Das fordern wir von der FDP seit mehr als 20 Jahren. Mit Genugtuung stelle ich fest, dass wir inzwischen nicht mehr allein mit dieser Forderung sind.
Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte darf dabei natürlich nicht angetastet werden. Bürgerkriegsflüchtlingen wollen wir einen eigenen Status schaffen und ihnen vorübergehenden humanitären Schutz gewähren, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. So entlasten wir das Asylsystem massiv. Nach Ende des Krieges sollen Flüchtlinge in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren.
Dauerhafte Einwanderer wollen wir uns wie jedes andere Einwanderungsland aktiv aussuchen können. Deutschland ist auf die Einwanderung von qualifizierten und fleißigen Menschen angewiesen, wenn wir unseren Wohlstand auch zukünftig erhalten wollen.
Dazu möchten wir - das steht auch in unserem Antrag - die Blue Card reformieren. Dabei geht es auch um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Wir wollen darüber hinaus ein Punktesystem schaffen, bei dem sich Menschen aus aller Welt aufgrund ihres Bildungsgrades, ihres Alters, ihrer Sprachkenntnisse und ihrer beruflichen Qualifikationen um eine Einwanderung nach Deutschland bewerben können. Dabei wird Flüchtlingen, die sich entsprechend integriert haben, ein Rechtskreiswechsel und damit eine Einwanderungschance ermöglicht. Das ist der Spurwechsel.
Die Koalition geht hierbei genau in die richtige Richtung. Denn wir wollen Menschlichkeit fördern und Rechtsstaatlichkeit durchsetzen; das sagte ich, glaube ich, schon einmal.
Ja, tatsächlich. Danke für den Hinweis. Ich habe mich schon gewundert, warum die Uhr auf einmal blinkt.