Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort für die AfD-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, dem Abgeordneten Nobis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jäger leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und damit zu unserem Gemeinwohl. Das Bundesverfassungsgericht stellte dies 2006 in dankenswerter Klarheit fest. Ich zitiere:
„Ein dem Gedanken der Hege verpflichtetes Jagdrecht … dient … dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.“
Jäger übernehmen dabei freiwillig unter anderem wichtige Aufgaben wie zum Beispiel die Beseitigung von Fallwild nach Wildunfällen. Auch in jüngster Vergangenheit waren die Jäger zur Stelle, als beispielsweise die Jagd nach dem Problemwolf GW924 zu machen war. Nicht zuletzt bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist die Jägerschaft von Bedeutung - und mit ihr auch immer gut ausgebildete Jagdhunde.
Gerade Schwarzwildjagden sind ohne den Einsatz von Jagdhunden schlechterdings sinnlos. Deren Ausbildung wiederum ist gesetzlich sogar vorgeschrieben. Die Ausbildung der Jagdhunde finanzieren die Jäger selbst. Die Ausbildung eines im Amtsdeutsch genannten Jagdgebrauchshundes ist kostenund zeitintensiv. Gleichzeitig erhalten Jäger keine oder kaum Aufwandsentschädigung. Daher halten wir es für dringend geboten, dass die Jäger nicht noch weiter zur Kasse gebeten werden, sondern für ihre wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben zumindest durch die Befreiung von der Hundesteuer honoriert werden.
Wir beantragen daher mit unserem Gesetzentwurf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, um die Möglichkeit der Erhebung von Steuern für Jagdgebrauchshunde zu streichen.
Die finanziellen Einbußen für die Gemeinden sind sehr überschaubar. Für den einzelnen Jäger wird die Ausübung seines auch für die Gesellschaft wichtigen Hobbys ein Stück erschwinglicher und dann vor allem staatlich auch anerkannt. Eine ganze Reihe einzelner Gemeinden hat von der bereits bestehenden Möglichkeit, diese Steuer nicht zu erheben, Gebrauch gemacht, zuletzt etwa die Stadt Eutin. Dort wurde bei der Ausschussdebatte richtigerweise bereits auf die geringe Fallzahl bei gleichzeitig bestehendem öffentlichen Interesse hingewiesen.
Wir als Gesetzgeber sollten für gleiche Verhältnisse im Land sorgen und bei der Gelegenheit auch ein
längst überfälliges Zeichen der Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Jäger und ihrer vierbeinigen Helfer setzen.
Lassen Sie uns daher die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde streichen und damit alle Jäger im Land gleichbehandeln.
Ich beantrage daher die Überweisung in den zuständigen Finanzausschuss und freue mich auf eine gute Diskussion zu diesem Thema. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nobis, Sie sagen, die Jäger seien immer zur Stelle. - Hier bin ich! Ich habe einen tollen Blick auf eine neue vordere Riege bei der CDU. Hervorragend!
Heute liegt uns der Wunsch der AfD auf dem Tisch, das Kommunalabgabengesetz zu ändern. Leider ist das nur ein weiterer untauglicher Versuch, unter dem Deckmantel der Sacharbeit populistisch Stimmung aufzugreifen und zu bedienen.
- Hören Sie die Rede zu Ende. - Mit ihrer Gesetzesinitiative wollen Sie erreichen, dass Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer befreit werden. Durch Ihren Gesetzentwurf erwecken Sie den falschen Eindruck, als wäre hier etwas zu regeln, was noch nicht geregelt ist. Auch hier irren Sie gründlich. Als Bürger der wunderschönen Gemeinde Ehndorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde kann ich Ihnen Folgendes sagen.
Mein Amt Mittelholstein hat die Möglichkeit der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung in seiner Musterhundesteuersatzung bereits vorgesehen. Meine Gemeinde - in der ich Bürgermeister bin hat diesen Vorschlag aufgegriffen und dies nicht nur für Jagdhunde geregelt, sondern unter anderem auch für Gebrauchshunde im Forstdienst, Herdengebrauchshunde, Sanitäts- und Rettungshunde, Blindenführhunde.
Diese Verordnung gilt in meiner Gemeinde inzwischen über drei Jahre. Bisher ist mir nicht eine einzige Klage zu Ohren gekommen. Gleiches gilt für weitere 30 amtsangehörige Gemeinden.
Diese Lösung hat neben einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes einen weiteren Vorzug. Mit der Hundesteuer stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Gleichzeitig verhindern wir, dass Konnexität ausgelöst wird. Damit haben Sie die Begründung.
Danke. - Doch nun konkret zu Ihrem Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 19/1719. Sie schaffen es tatsächlich, in diesen Gesetzentwurf, der inhaltlich nur aus einem einzigen Artikel besteht, zwei grobe inhaltliche Schnitzer einzubauen.
Ersten sprechen Sie in Ihrem Gesetzentwurf von „Jagdberechtigten“. Gemeint sein müssten aber die Jagdausübungsberechtigten, denn nur diese sind im Landesjagdgesetz definiert.
Zweitens - es geht weiter - behaupten Sie in Ihrer Begründung, die Hundesteuer werde von den Kreisen erhoben. Auch dies ist falsch. Hier handelt es
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist inhaltlich mangelhaft, und der Wunsch, das Kommunalabgabengesetz zu ändern, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur problematisch, sondern er ist auch flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! - Wartet die Rede ab! - Liebe Gäste! Die AfD möchte § 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ändern. Die Steuer für Jagdhunde soll wegfallen.