Protocol of the Session on January 22, 2020

Sehr positiv ist die Bewertung der 1.200 Landesdienststellen. Hier gibt es keine erkennbaren Probleme. Wir haben präventives, wir haben strukturelles Vorgehen in den Kitas, in den Schulen, in den

Hochschulen, beim UKSH. Bei der arbeits- und betriebsmedizinischen Schwerpunktsetzung, der Ausbildung und Weiterbildung der Ärzte werden Schwerpunkte gesetzt. Wir geben in SchleswigHolstein immerhin 4,6 Millionen € für den öffentlichen Bereich aus. Das entspricht einem Durchschnittswert von 104 € pro Beschäftigten. Auch dies ist ein Beitrag zur Zufriedenheit im öffentlichen Dienst.

(Zuruf)

- Das ist meine Meinung. Ich finde schon, dass das gut ist. Ich weiß nicht, was man dagegen haben kann.

(Beifall CDU und FDP)

Eine wirklich gute Grundlage für die Arbeit, die weiter zu machen ist. Ich sage noch einmal für die Ausführlichkeit, für die Detailliertheit, für die Statistiken, für die Zahlen, die, soweit es irgendwie möglich war, erarbeitet wurden, herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Joschka Knuth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich dem einleitenden und abschließenden Dank meiner Vorredner anschließen gerade mit Blick auf den Umfang der Beantwortung nicht nur der einzelnen Fragen, sondern auch in den Anlagen. Da ist richtig viel Material zusammengekommen. Ich weiß, dass es kein Pappenstiel ist, so etwas zu erarbeiten. Vielen Dank dafür.

In der Tat wird als einer der markantesten Punkte vorab deutlich: Natürlich kann man immer mehr Ressourcen brauchen. Das ist nicht nur beim staatlichen Arbeitsschutz so. Wir haben viele Stellen im Land, im Bund, bei den Kommunen, wo wir mehr Personal brauchen. Deutlich wird aber auch, dass mit der aktuellen Personalausstattung schon gute Arbeit geleistet wird. Das ist relevant, denn Erwerbstätige verbringen nun einmal den Großteil ihres Tages bei der Arbeit und mit ihrer Arbeit. Wenn es dort grundsätzlich zur Gefährdung ihrer Gesundheit kommt, ist das ganze Leben davon berührt, eben auch das private Leben. Insofern kommt der Sicherung guter Arbeitsbedingungen und des Ge

(Werner Kalinka)

sundheitsschutzes am Arbeitsplatz eine besondere Bedeutung zu.

Es ist richtig, dass wir uns auch hier im Landtag einmal damit befassen, vor allem da wir in den letzten Jahren beim staatlichen Gesundheitsschutz und beim staatlichen Arbeitsschutz schon relevante Fortschritte erreicht haben. Ja, wir haben auch neue Herausforderungen, denen wir begegnen müssen und denen wir auch begegnen. Wir können jedoch glücklicherweise auch sagen, dass wir seit einigen Jahren über Legislaturperiodengrenzen hinweg das hebe ich explizit hervor - bei Bedarf und aufgrund der gestiegenen Bedarfe Personal aufstocken, eben um den neuen Herausforderungen zu begegnen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die neuen Herausforderungen, mit denen wir es zu tun haben, sind vielfältig. Wir haben es gehört. Es sind neue Technologien, neue Industrie- und Produktionszweige auch in Schleswig-Holstein, die dazu beitragen. Aber auch durch den Wandel auf dem Arbeitsmarkt entstehen zunehmend Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des klassischen Geltungsbereiches des Arbeitsschutzgesetzes. Schauen wir uns beispielsweise die Beispiele von Soloselbstständigen oder im Rahmen von Arbeit 4.0 oder diffuse Situationen auf dem Bau an. Diesen Herausforderungen müssen wir uns stellen.

Mit dem Strategiepapier zum Arbeitsschutz 4.0 sowie der Erarbeitung von konkreten Maßnahmevorschlägen für die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes werden schon jetzt Wege und Ideen zur Lösung künftiger Herausforderungen erarbeitet. Das ist eine relevante Note, die wir in der weiteren Beratung berücksichtigen müssen.

Zu den Herausforderungen gehören aber auch Veränderungen in der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem gesetzlich vorgeschriebenen steigenden Renteneintrittsalter. Das stellt auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer wieder vor neue Herausforderungen. Diesen neuen Herausforderungen begegnet das Land. Wir haben es vorhin gesagt: Wir haben in den letzten Jahren aufgestockt; 1,56 Millionen € zusätzlich beziehungsweise seit 2016 sogar 1,8 Millionen € zusätzlich.

Ja, die Personalausstattung reicht damit zumindest für den Vollzug der rechtlichen Aufgaben im Moment aus. Das sagt die Beantwortung der Großen Anfrage ganz deutlich. Das ist erst einmal auch zufriedenstellend. Eine Behörde, deren zentrale Aufgabe es ist, die Einhaltung von Vorschriften zu kon

trollieren, ist bei der Erledigung dieser Aufgabe schon zufriedenstellend, wenn sie dieser Aufgabe nachkommen kann. Das ist gut und zu begrüßen.

Wir brauchen an die StAUK nicht die Erwartungshaltung haben, teure Regularien und Vorschriften zu gestalten. Auf der Landesebene haben wir das MSGJFS, aber auch das MWVATT, die dieser Aufgabe nachkommen.

Den zuständigen Behörden gelingt es auch - das hebe ich hervor -, mit der aktuellen Personalausstattung Schwerpunktkampagnen zu fahren. Das ist besonders wichtig. Ich habe vorhin das Beispiel Unterkünfte und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft gehört. Das ist ein gutes Beispiel, um zu zeigen, wie trotz enger Personalausstattung eine Schwerpunktsetzung erfolgen kann. Wir haben in der Vergangenheit große Probleme gehabt. Die Unternehmen versuchen weiter, sich den Behörden zu entziehen. Das ist ein Punkt, bei dem es richtig ist, den Finger weiter in die Wunde zu legen. Es spricht doch für gutes behördliches Tätigsein, wenn genau diese aktuellen Probleme im Bereich des Arbeitsschutzes auch in Form von Schwerpunktkampagnen immer wieder aufgegriffen werden.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Professor Dr. Dunckel?

Ja, gerne.

Herr Kollege, ich hätte gern eine Erläuterung. Sie sagen, im Prinzip sei es zufriedenstellend. Ich frage Sie: Wenn im Jahr 2018 nur 1,75 % der Betriebe besichtigt werden konnten, wenn offensichtlich zwei Drittel bis drei Viertel der Betriebe ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen - sie machen keine Gefährdungsbeurteilung; das steht in dem Bericht -, wie können Sie dann von „zufriedenstellend“ reden?

- Ich rede nicht davon, dass es zufriedenstellend ist, wenn die Betriebe ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. Ich rede davon, dass es zufriedenstellend ist, wenn uns das Ministerium mitteilt, es könne seinen Aufgaben nachkommen. Dass mehr möglich wäre und mich und wahrscheinlich uns alle noch zufriedener machen würde, habe ich einleitend gesagt. Da bin ich wahrscheinlich ganz bei Ihnen.

(Joschka Knuth)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich habe über die Schwerpunktkampagnen gesprochen. Gleiches gilt für die schon erwähnte Arbeit zur psychischen Gesundheit, die wir meiner Meinung nach immer stärker in den Fokus rücken müssen. Sie ist wichtig, weil die Bedeutung psychischer Gesundheit in der Arbeitswelt zunimmt und schon heute die zweithäufigste Ursache für Krankheitstage ist.

Mit Blick auf die Zukunft ist wichtig hervorzuheben, dass in der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich wird, wie wichtig präventiver Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist. Das ist eigentlich das A und O. Ich freue mich darauf, dass wir in den Ausschüssen weiterberaten, welche konkreten Maßnahmen gegebenenfalls noch dazu beitragen können, noch besser zu werden. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dennys Bornhöft das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich für die Beantwortung der Großen Anfrage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Sozialministerium bedanken. Haben Sie vielen Dank für diese sehr spannende und umfangreiche Lektüre, die sicherlich im Ministerium und von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr viel Arbeitszeit erfordert hat.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich möchte zum Thema Arbeitnehmerschutz in Deutschland einen kleinen historischen Exkurs machen. Er hat seinen historischen Ursprung mit dem Aufkommen der industriellen Revolution und der bismarckischen Sozialgesetzgebung. Bereits 1883 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“. Erstmals wurden Krankengeld, ärztliche Behandlung und Kosten für Krankenhausbehandlung geregelt. Im Folgejahr folgte die Verabschiedung des Unfallversicherungsgesetzes, und 1891 wurde das erste Arbeitsschutzgesetz - das auch so genannt wurde verabschiedet. Hierin stand unter anderem das Ver

bot der Sonntagsarbeit; es wurde aber auch Kinderarbeit in den Fabriken abgeschafft.

Das alles waren damals revolutionäre Schritte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland. Revolutionäre Schritte brauchen allerdings auch Evolution, sprich, es muss regelmäßig angepasst werden. Auch heute noch muss es weiterentwickelt werden, um den ständigen Anforderungen innerhalb des Arbeitslebens Rechnung zu tragen.

(Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] und Kay Richert [FDP])

Der Arbeitsschutz hat sich mit der Zeit gewandelt. Vor 30 Jahren haben noch wenige von Lärmschutz oder psychischem Stress am Arbeitsplatz gesprochen, geschweige denn von Chancen und Risiken der Digitalisierung. Das sind alles neue Anforderungen, die wir im Berufsleben haben und die natürlich zu neuen Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz führen müssen.

(Unruhe - Glocke Präsidentin)

Unser Ziel muss dabei immer sein, einen schonenden Interessenausgleich zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern zu schaffen. Schließlich sorgt ein hoher Gesundheitsschutz für Mitarbeiterzufriedenheit und auch für reibungsfreie Betriebsabläufe. Das bedeutet, dass man immer wieder deutlich machen muss: Es ist für alle Seiten gut, hohe Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen in den Betrieben umzusetzen.

Die hier ständig zu überwachenden Arbeitsschutznormen, welche von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse, StAUK, durchgeführt werden, sind sehr umfangreich. Das wurde schon erwähnt. Es gibt mehrere Gesetze, die das Arbeitsschutzgesetz betreffen. Das geht vom Sprengstoffgesetz über 35 weitere Verordnungen und viele allgemeine Verwaltungsvorschriften, deren Einhaltung zu kontrollieren sind. Das führt zu einer ungeheuren Komplexität, und diese hohe Komplexität bringt natürlich hohe fachliche Anforderungen an diejenigen mit sich, die kontrollieren müssen.

Hier kommen wir zum Fachkräftemangel. Ich glaube, er wurde von Herrn Kalinka schon erwähnt. Es ist hier und da schwierig, schnell gutes Personal zu bekommen. Aber das Land ist schnell dabei, den Bedarf entsprechend zu decken. Die Vollzeitstellen wurden in den letzten Jahren aufgestockt und finanziert. Das ist sehr gut. Derzeit haben wir bei der Arbeitsschutzbehörde das Äquivalent von gut 76 Vollzeitstellen der Beschäftigten, die hier tätig sind.

(Joschka Knuth)

Die Regierungsantwort belegt eindeutig, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz seine ihm übertragenen Aufgaben voll wahrnehmen kann. Für die Wahrnehmung dieser wichtigen Arbeit und der Kontrollen hier im Land möchte ich mich an dieser Stelle nicht nur beim Ministerium, sondern auch bei der StAUK ganz herzlich bedanken.

Für mich als gesundheits- und sozialpolitischen Sprecher meiner Fraktion war die fachliche Stellungnahme zu den bekannt gewordenen Geschehnissen rund um die in unserem Land Großschlachtereien von besonderer Bedeutung. Die hier bekannt gewordenen Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte waren schier unglaublich. Dies untermauert, wie wichtig Kontrollen hier sind. Das gilt vor allem für jene Branchen, die ihre Arbeitnehmer schwerpunktmäßig aus dem Ausland beziehen. Diese kennen seltener ihre Arbeitnehmerrechte, weshalb die Materialien der Aufklärungskampagne des Sozialministeriums „Arbeiten und Wohnen in Deutschland: Anforderungen an ihre Unterkunft“ nicht nur auf Deutsch und Englisch, sondern auch auf Rumänisch, Polnisch und Bulgarisch zur Verfügung gestellt werden, damit die Leute, die nach Deutschland kommen, wissen, was in Deutschland Recht und Gesetz ist.

Die Regelungen des Arbeitsschutzes müssen zum Wohle der Arbeitnehmer, aber auch zum Wohle der seriösen Arbeitgeber kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Konkurrenzfähigkeit des Marktes und seiner Mitglieder darf nicht von einzelnen Marktteilnehmern unterlaufen werden. Ein jedes Unternehmen muss sich an Recht und Gesetz halten. Es gilt, schwarze Schafe konsequent zu entlarven.

(Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um es ganz deutlich zu sagen: Wer es als Geschäftsmodell ansieht, Arbeitskräfte entgegen jeglicher arbeitsrechtlicher Vorschriften finanziell wie auch körperlich auszunutzen und auszubeuten, hat in unserer sozialen Marktwirtschaft keinerlei Platz.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Hierfür treten wir als Politik ein.

Ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich für diesen Bericht. Wir werden sicherlich in den Ausschüssen weiter darüber sprechen.