Ich möchte noch einmal kurz darauf hinweisen, dass Zwischenbemerkungen oder Zwischenfragen grundsätzlich kurz gehalten werden sollen und die Antwort des Befragten nicht länger als eine Minute ausfallen soll. Ich sage das nur, um unsere Regularien in Erinnerung zu bringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Lassen Sie mich vorab eine Sache sagen: In der jetzigen Form ist dieser Bundesratsinitiative Bayerns für uns als Jamaika
Aber das ändert nichts dran, dass wir auch heute einmal miteinander über das Arbeitszeitgesetz reden müssen, denn es gibt durchaus Gründe, sich Gedanken darüber zu machen, ob dieses Arbeitszeitgesetz noch wirklich zeitgemäß und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist.
Wir haben ein gutes Arbeitszeitgesetz. Das ist heute deutlich geworden. Das wurde mehrfach gesagt. Wir haben auch eine Reihe von Flexibilisierungsmöglichkeiten. In der heute üblichen Fünftagewoche dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktisch an jedem Arbeitstag, an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, zehn Stunden arbeiten, und das übrigens nicht nur ausnahmsweise. Dabei muss die Wochenhöchstarbeitszeit im Durchschnitt natürlich eingehalten werden. Wir haben Pausenzeiten, die nicht als Arbeitszeiten gelten, und wenn die tatsächliche Arbeitszeit erfasst wird, so kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer durchaus 11 Stunden und 30 Minuten anwesend sein, wenn neben der 45-minütigen Pause weitere Arbeitsunterbrechungen eingelegt werden.
Was ich damit sagen möchte: Mit diesem Modell kann schon eine Menge Arbeit mit flexiblen Arbeitszeitmodellen erledigt werden, völlig legal. Dennoch - der Kollege Kilian hat zuletzt darauf hingewiesen -: Dieses Gesetz stammt von 1994, und seitdem ist eine Menge geschehen, und zwar erst recht in dem schier unendlich großen Feld der Digitalisierung. Welche Auswirkungen, aber auch neue Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also von neuen Generationen, auf das Arbeitsumfeld und die Arbeitszeitgestaltung es gibt, davon hatten 1994 wohl die wenigsten eine Vorstellung. Ich betone an dieser Stelle ganz deutlich Folgendes - erlauben Sie mir diesen kurzen Seitenexkurs zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -: Es wird ganz oft davon gesprochen, dass die Flexibilisierung im Bereich von Homeoffice nur dazu führt, dass Frauen von zu Hause aus arbeiten können. Das ist ein falscher Zungenschlag in der Debatte. Es führt nämlich nicht nur dazu, dass Frauen von zu Hause aus arbeiten können, sondern auch dazu, dass Frauen in den Beruf zurückkehren können. Das halte ich für ein ganz wichtiges Signal dafür, dass wir als Männer auch einmal zu Hause bleiben.
Natürlich geht es immer auch um Familienfreundlichkeit, aber eben für alle Erziehenden und Betreuenden.
Insofern ist der Bundesratsantrag, das gute, alte Gesetz anzupassen - ich darf auf die Ausgangslage zurückkehren - nicht verwunderlich. Ich habe es betont: Im Großen und Ganzen können wir mit der Idee, da einmal wieder heranzugehen, durchaus leben. Gerade weil Arbeitswelten fluider und dynamischer werden und weil im Zuge der Digitalisierung insbesondere die Arbeitszeiterfassung beziehungsweise die Trennung von Arbeits- und Privatzeit immer komplizierter und schwieriger wird, ist es geboten, sich damit auseinanderzusetzen.
Ganz wichtig dabei ist aber, dass die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte auch in der digitalen Welt gewahrt bleiben. Gute, sinnvolle und gesundheitlich nachhaltige Standards sollen nicht abgebaut werden. Das sagt auch unser Antrag aus.
Insofern wollen wir mit unserem Antrag den Antrag der Kolleginnen und Kollegen aus Bayern nicht komplett ablehnen. Es gibt durchaus einen Zwischenweg zwischen Ablehnen und Zustimmen; er heißt Verhandlung. Das ist ein ganz wichtiger Teil unserer Demokratie und unseres Staatswesens. Ich freue mich, dass wir als Jamaika-Koalition zu einem konstruktiven Antrag zusammengekommen sind. Ich hoffe, dass wir im Zuge des Bundesratsverfahrens auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas erreichen. Wenn das nicht der Fall ist, wissen wir auch, wie wir uns verhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Kommentare von Ihrer Seite höre, wenn ich hier zum Rednerpult gehe, frage ich mich manchmal,
wie lange es noch dauert, bis Sie bemerken, dass ständiges Dagegensein, Pessimismus und Nörgeln weder sympathisch noch erfolgreich ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitnehmerrechte sind ein hohes Gut. Es ist der Verdienst von organisierten Arbeitern und Angestellten, dass Arbeit nicht krankmachen darf, dass die Gesundheit der Arbeitenden über dem Profit der Unternehmung steht. Der Kampf für die Arbeitnehmerrechte hat in Deutschland schon sehr früh begonnen. Wir haben darin eine lange Tradition. Das begann mit den Gesellenstreiks im späten Mittelalter, ging über die Bergmannsaufstände und die Arbeitervereine bis zu den Gewerkschaften des Industriezeitalters. Häufig waren diese Auseinandersetzungen heftig, und immer ging es um zwei Dinge: Es ging um die Entlohnung, und es ging um die Arbeitsbedingungen.
Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist deswegen auch noch heute ein Prinzip der Arbeitsgesetzgebung. Spätestens seit dem StinnesLegien-Abkommen ist das Selbstverständnis von Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass beide Parteien gemeinsam am Erfolg der Unternehmung arbeiten. Diese Partnerschaft, dieses Miteinander für den gemeinsamen Erfolg, findet sich explizit in der modernen Gesetzgebung wieder.
Aus den ehemaligen Gegnern sind Partner, Tarifpartner, geworden. Ich finde es schade, wenn hier rhetorisch aufgerüstet wird, um das gewerkschaftliche Profil zu schärfen, obwohl ich anerkennen muss, dass es für die Gewerkschaften wichtig ist, ihre Möglichkeiten und den Mehrwert einer Mitgliedschaft plakativ darzustellen.
Bei der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen geht es immer um Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Für den Gesetzgeber heißt das, den geeigneten Rahmen für die Tarifpartner zu schaffen. Dieser Rahmen muss an die modernen Arbeitsbedingungen angepasst werden. Das ist über die Jahrzehnte immer wieder geschehen, weil sich über die Jahrzehnte immer wieder viel verändert hat. Der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters in einem Kraftwerk heute ist mit dem von vor 30 Jahren überhaupt nicht vergleichbar. Vor 30 Jahren musste der Mitarbeiter Kohlen schaufeln und wagenradgroße Ventilschieber bedienen, heute muss er sich mit Steuerungstechnik auskennen. Der Fortschritt der Technik und die Automatisierung haben die Ar
Heute stehen wir wieder mitten in einer Phase der umwälzenden Veränderung. Zum einen eröffnet die Digitalisierung viele neue Möglichkeiten, zum anderen ist es so, dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Werte ändern. Die Freizeit wird für immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr als nur die Phase zwischen Arbeit und Schlaf, sondern zu einem aktiven Teil des geplanten Lebens. Die Entschließung des Landes Bayern nimmt diese Veränderung auf. Ehrlicherweise verstehe ich auch gar nicht, wo Sie sich hier so in die Bresche schmeißen wollen.
„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Bedürfnis, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, moderne Kommunikationstechnik bietet Freiraum für ortsund zeitunabhängiges Arbeiten.“
„muss aber unter sorgfältiger Abwägung der Interessen beider Seiten gerade auch mit Blick auf die Gesunderhaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Sicherheit erfolgen.“
„müssen daher stets einen zeitnahen und adäquaten Ausgleich für längere Arbeitszeiten oder verkürzte Ruhezeiten vorsehen.“
Das ist doch genau das, was moderne Menschen von einem modernen Arbeitszeitrecht erwarten, meine Damen und Herren.
Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht für die moderne Arbeitswelt gemacht. Wir haben schon gehört: Es stammt von 1994. Deswegen muss es angepasst werden. Familienfreundlich wäre es, wenn man die Arbeit zum Beispiel mittags für ein paar Stunden unterbrechen könnte, dann fortsetzen und am nächsten Morgen wieder ganz normal zur Arbeit gehen könnte. Das geht jetzt aber nicht.
- Sie haben eben, wie die Vorredner, Ihre Jamaika-Kollegen, das Jahr 1994 erwähnt. Das ist ein langer Zeitraum, wie Sie es auch geschildert haben. Sie meinen, man sollte die Arbeitszeitgesetzgebung jetzt konstruktiv anpassen. Ist Ihnen bekannt, dass der Achtstundentag 1919 eingeführt worden ist? Stehen Sie zum Beispiel auch dazu, den Achtstundentag zu verändern, hin zu weniger Arbeit? Auch der Produktivfortschritt hat sich seit 1919 einigermaßen entwickelt.
- Grundsätzlich geht die Entschließung davon aus, dass man generell über die Arbeitszeit reden soll. Ich bin sehr wohl dafür. Warum sollen wir einen Achtstundentag festschreiben, wenn sich die Tarifpartner auch auf andere Dinge einigen können? Da bin ich durchaus offen.
Das wäre schön, wenn man das so verstehen darf, dass Sie auch in Richtung Sechsstundentag gehen würden.