Protocol of the Session on September 27, 2019

Der Abgeordnete Wolfgang Baasch hat sich erneut zu einem Kurzbeitrag gemeldet. Das ist gemäß unserer Geschäftsordnung nicht zulässig. Da die SPD aber noch über Restredezeit verfügt, nehme ich an, dass dies nun die Inanspruchnahme dieser Restredezeit ist.

Vielen Dank für die Flexibilität. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es so, dass man doch noch einmal mit falschen Vorstellungen in Bezug auf die Abläufe aufräumen muss.

Zu der Aussage, dass sich keine Landesregierung vorher daran getraut habe: Ich will nur daran erinnern, was die SPD in den letzten 20 Jahren in diesem Bereich gemacht hat.

(Birte Pauls [SPD]: Ja! - Zuruf CDU: Murks!)

Von 2009 bis 2012 gab es eine andere Landesregierung. Eines der zentralen Versprechen in der Regierungserklärung damals war die Vereinheitlichung der Sozialstaffel, die man sich von 2009 bis 2012 als zentrales Thema vorgenommen hatte. Deswegen hat man den Kindergartenbereich in das Bildungsministerium überführt. Der Kollege Klug, der damals für die FDP den Kindergartenbereich betreute, ist schlicht und ergreifend an der einheitlichen Sozialstaffel gescheitert. Er hat nichts auf den Weg gekriegt.

(Zurufe CDU und Anita Klahn [FDP])

Man soll also nicht sagen, dass es nie versucht worden sei. Sie haben es versucht, sind aber kläglich gescheitert.

(Anita Klahn [FDP]: Sie haben es nicht mal versucht! - Dr. Kai Dolgner [SPD]: Doch, ha- ben wir!)

- Ja, natürlich, wir haben angefangen, die Elternbeiträge zu vereinheitlichen und in diese Struktur hineinzukommen. In dieser Debatte wird immer wieder gesagt, dass die Menschen mit Transferleistungen freigestellt werden. Das haben wir schon in der Küstenkoalition geregelt.

(Beifall SPD)

Transferleistungsempfänger zahlen keine Kita-Gebühren. Dass Sie sich das jetzt noch einmal groß in Ihre Rechnung eintragen, ist eine Mogelpackung. Man muss das jetzt sagen, weil hier immer erzählt

(Dr. Andreas Tietze)

wird, man habe da nichts auf den Weg gebracht. Der Kollege Tietze kann sich vor lauter Ehrfurcht kaum noch am Mikrofon halten.

(Vereinzelt Heiterkeit SPD)

Ich kann es ja verstehen, dass man sich das schönreden will.

Ich sage es auch noch einmal in Bezug auf Behinderte: Dann komm und sag, Andreas, an welcher Stelle es im Bereich Inklusion eine Verbesserung gibt. Ich habe es bisher so verstanden, dass Inklusion nicht nur ein Wunsch und ein Nice-to-have, sondern eine Verpflichtung für uns ist. Dafür haben wir geradezustehen.

(Beifall SPD, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger- Thiering [SSW])

Wenn man das nicht tut, muss man es so benennen und auch benennen, warum man es nicht macht. Dass Sie es aus monetären Gründen nicht machen, ist ein großer Fehler der Reform.

(Beifall SPD - Zuruf Anita Klahn [FDP])

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Eka von Kalben.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ehrlich gesagt, dass dieses rückwärtsgewandte Wer-hat-wann-was-versucht nicht weiterhilft.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Auf einmal! Wer hat denn damit angefangen?)

Ich weiß genau, dass zumindest unsere Küstenkoalition in den letzten fünf Jahren so viel wie möglich versucht hat, Gelder in die Entlastung der Eltern und die Verbesserung der Qualität zu setzen. Ich weiß auch, wie sehr wir damit gerungen haben, wie wir es geschickt machen können. Wir hatten das Problem, dass das Krippengeld eingeführt wurde, an vielen Orten die Beiträge gestiegen sind und die Eltern von der Senkung nichts hatten. Deswegen ist es schwierig zu entscheiden, wie man es finanziert und wie man das Geld verteilt, oder ob man es zielgerichtet in die Kitas gibt.

Insofern bestand schon immer die Idee, dass man im Grunde genommen eine richtig große Reform machen müsste. Zur Wahrheit gehört auch, dass man eine große Reform oft nur machen kann, wenn

man Geld mitbringt. Eine große Reform bedeutet nämlich auch, dass es Gewinner und Verlierer gibt, weil irgendetwas verschoben wird. Für uns in dieser Koalition war es jetzt möglich, diese Reform auf den Weg zu bringen, weil wir im Koalitionsvertrag eben diese 500 Millionen € mobilisieren konnten. Wir können jetzt nicht sagen: Wir sind die Einzigen, die diese Idee hatten und es ist völlig neu. Es ist eine günstige Gelegenheit gewesen, aber es besteht eben auch ein politischer Wille - als JamaikaKoalition und ich glaube, als ganzes Haus -, unser Kita-System besser zu machen. Insofern ist dieses Hin und Her richtig. Auch wir haben die Sozialstaffel schon auf den Weg gebracht. Es ist aber gut, dass wir jetzt dieses einheitliche System festschreiben.

Ich möchte noch einen Satz, Herr Baasch, zu Ihrem Beitrag zur Inklusion sagen. Sie haben recht. Es ist ein riesiges Problem, dass wir die inklusive Kita mit dieser Reform nicht vollständig und so, wie es sein müsste, umsetzen können. Es ist nicht gelungen, weil es einfach eine riesengroße Herausforderung ist.

Wir haben aber dafür gesorgt, dass die guten Modellprojekte, die die Küstenkoalition auf den Weg gebracht hat, weiter finanziert werden und weiterlaufen, zum Beispiel in Adelby. In diesem Jahr hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die untersucht, was man aus den Modellversuchen übernehmen und dauerhaft, verstetigt ins System überführen kann. Auch das wird eine große Aufgabe bei der Evaluation sein, die wir vor uns haben.

Es ist nicht so, dass wir da blind sind und es uns egal ist. Ich weiß aus vielen Veranstaltungen mit Eltern von Kindern mit Behinderung, dass sie vor großen Problemen stehen. Inklusion bleibt unser Ziel. Wir haben dort eine schmerzliche Lücke, wir haben dort eine große Hausaufgabe vor uns, die wir angehen werden. - Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1699 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.

Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir Mitglieder des Haupt

(Wolfgang Baasch)

ausschusses des Amtes Nordstormarn. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 und 15 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (NRauchSchG SH)

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1701

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 19/1703

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile für die Abgeordneten des SSW dem Abgeordneten Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht unbedingt ein Freund von Verboten bin. Gerade bei Dingen, die selbstverständlich sein müssten, fällt es mir extrem schwer, Menschen Vorschriften zu machen. Es passt auch nicht wirklich zum Selbstverständnis des SSW, mit Strafandrohungen oder Sanktionen zu arbeiten. Aber es gibt Ausnahmefälle, in denen diese Mittel auch aus unserer Sicht absolut notwendig sind. Wenn es um das Rauchen auf Spielplätzen geht, haben wir einen solchen Fall. Ich gebe gern zu, dass uns die Entscheidung für diesen Gesetzentwurf nicht leichtgefallen ist, aber es gibt eine Reihe guter Gründe, die für diesen Weg sprechen.

Als Erstes stellt sich natürlich die Frage, ob es überhaupt nötig ist, das Rauchen auf Spielplätzen zu verbieten. Man könnte ja davon ausgehen, dass es für Eltern selbstverständlich ist, nicht vor ihren Kindern zu rauchen und sie dadurch gesundheitlich zu belasten

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

schon gar nicht auf Plätzen, die explizit für Kinder da sind. Wer aber genauer hinschaut, stellt fest, dass

diese Annahme leider falsch ist. Es ist naiv, das zu glauben. Man sieht vielleicht nicht an jeder Spielplatzecke rauchende Eltern, aber man findet in aller Regel Zigarettenkippen. Weil das oft sehr viele sind, muss man leider davon ausgehen, dass auf vielen Spielplätzen geraucht wird. Es gibt bei dieser Frage also eindeutig Regelungsbedarf.

Ich will hier gern auf etwas Grundsätzliches hinweisen: Uns geht es mit dieser Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes darum, dass die öffentliche Hand eingreifen kann, wenn Menschen der Gefahr des Passivrauchens nicht ausweichen können, nicht mehr und nicht weniger. Wir wollen hiermit ausdrücklich keinen Schritt in Richtung eines generellen Rauchverbots gehen. Unser Ziel ist ein möglichst konsequenter Nichtraucherschutz, und dieser Schutz ist überall da, wo Kinder betroffen sind, besonders wichtig. Aus diesem einfachen Grund halten wir es für notwendig, dass vor Bildungseinrichtungen und auf Spielplätzen nicht geraucht wird.

(Beifall SSW und SPD)

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass ein Rauchverbot auf Spielplätzen nachweislich eine ganze Reihe positiver Effekte hat: Kinder werden längst nicht nur wirkungsvoll vor gefährlichem Passivrauch geschützt, auch die Vermeidung von Zigarettenmüll führt zu einem geringeren Reinigungsaufwand. Wenn es weniger oder gar keine Kippen mehr auf Spielplätzen gibt, werden Kinder auch davor geschützt, diesen giftigen Müll in den Mund zu nehmen oder zu verschlucken und sich ernsthaft zu vergiften. Außerdem werden auch die Eltern, die sich darüber bisher keine großen Gedanken machen, in ihrer Vorbildfunktion unterstützt. Denn zumindest für die Zeit des Spielplatzbesuchs rauchen sie dann nicht vor den Augen ihrer und anderer Kinder.

Mir ist bewusst, dass Städte und Gemeinden schon heute entsprechende Rauchverbote verhängen können; viele machen davon Gebrauch. Aber Rauchen ist längst nicht auf jedem öffentlichen Spielplatz verboten. Im Ergebnis haben wir einen Flickenteppich, wo wir aus meiner Sicht eine einheitliche und verlässliche Regelung brauchten. Deshalb ist der Weg über ein Landesgesetz zumindest so lange der richtige, bis wir auf Bundesebene so ein Gesetz bekommen.

Es ist nicht unbedingt entscheidend, auf welcher Ebene ein solches Verbot erlassen wird. Viel entscheidender ist, dass darauf wirklich konsequent hingewiesen wird. Deshalb haben wir diesen Punkt