Das unterscheidet uns voneinander. Was uns aber auch von anderen unterscheidet, und zwar von Ihnen hier, ist: Wenn die Gelegenheit für die Koalition da ist, Akzente zu setzen, setzen Sie die gegen die Mieterinnen und Mieter. Sie sind die Ersten in diesem Land gewesen, die die Mietpreisbremse abgeschafft haben. Sie haben die KappungsgrenzenVerordnung gestrichen, Sie kürzen den Mieterschutz, obwohl Sie es anders könnten. Selbst Ihre Parteifreunde in Berlin - es war schwierig genug, das mit denen hinzubekommen - waren bereit, mit uns eine Veränderung hinsichtlich einer Verschärfung der Mietpreisbremse zu machen.
Mit anderen Worten, Sie sagen mit warmen Worten gegenüber der Volksinitiative: Wir sind im Prinzip für euer Anliegen, aber konkret stimmen wir dagegen. Damit Sie das auch deutlich machen können, geben wir Ihnen die Gelegenheit, das in der namentlichen Abstimmung darzustellen. Das ist der Punkt, der uns von Ihnen unterscheidet.
(Beifall SPD - Zuruf Tobias Koch [CDU]: Das ist das Schwarz-weiß-Denken, das Sie wieder mal haben wollen!)
Die Fraktion der SPD hat beantragt, über den Gesetzentwurf Drucksache 19/1521 namentlich abstimmen zu lassen. Das erforderliche Quorum nach § 63 der Geschäftsordnung des Landtages ist erfüllt, wenn mindestens 18 Abgeordnete oder zwei Fraktionen dieses fordern. Dieses haben heute 18 Abgeordnete gemacht, somit ist das erforderliche Quorum erfüllt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzesentwurfs Drucksache 19/1521. Ich schlage vor, in der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst abzustimmen. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 19/1521 zustimmen will, erklärt dies in der namentlichen Abstimmung bitte mit Ja.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Wir alle drei haben das gleiche Ergebnis. Insofern glaube ich, dass es valide ist. Dem Gesetzentwurf Drucksache 19/1521 haben 21 Abgeordnete zugestimmt. 44 Abgeordnete haben ihn abgelehnt. - Der Antrag ist damit abgelehnt.
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1733 (neu)
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1736
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist jetzt nicht mehr vorgesehen. Herr Dr. Stegner.
Frau Präsidentin, da wir heute Morgen die Angelegenheit nur in der Aktuellen Stunde erörtern konnten und wir Einigkeit über einen Antrag hatten und haben, den mehrere Fraktionen eingebracht haben, ging es darum, das Anliegen des SSW in einer Weise zu befördern, die für die anderen Fraktionen zustimmungsfähig ist, sodass es aber nicht unmittelbar an das Klimapaket geknüpft ist, das wir beraten haben. Das ist in dem vorliegen Antrag der demokratischen Fraktionen dieses Hauses gelungen. Deshalb bitte ich für diesen Antrag um Zustimmung.
Dann kann ich davon ausgehen, dass der Antrag Drucksache 19/1730 und der Alternativantrag Drucksache 19/1733 (neu) durch die Mitantragstel
lung zum Alternativantrag Drucksache 19/1736 ihre Erledigung gefunden haben. - Widerspruch sehe ich nicht.
Es ist beantragt, in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Alternativantrag Drucksache 19/1736 einstimmig angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Presse (Landes- pressegesetz)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! In einer Medienwelt, in der praktisch jeder nicht nur als Empfänger, sondern auch als Absender von Nachrichten agieren kann, ist die Ausbildung von Medienkompetenz besonders für junge Menschen unerlässlich. Denn in der Kommunikationswissenschaft ist es üblich und wichtig, Nachrichten zu hinterfragen - auf ihren Wahrheitsgehalt hin, auf ihre Intention, auf ihre Quelle und natürlich auch auf ihren Absender. Bei Presseerzeugnissen gibt das Impressum Auskunft über den Absender, also den Herausgeber, den Verlag und die Redaktion.
Angesichts einer immer stärkeren Verflechtung in der Presselandschaft ist auch der Hinweis auf Redaktionsgemeinschaften wichtig, von denen ganze Teile einer Tageszeitung für den sogenannten Mantel zugeliefert werden; denn wegen sinkender Werbeeinnahmen können sich viele Redaktionen heute nur noch um den Lokal- oder Regionalteil kümmern.
Die Berichterstattung über bundes- oder landespolitische Themen wird dagegen oft von Netzwerken übernommen. Ein Beispiel dafür ist das RND, die auch hier in Schleswig-Holstein bekannte Marke
für das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dieses Netzwerk gehört zur Madsack-Mediengruppe aus Hannover, die unter anderem auch maßgeblich an der „Leipziger Volkszeitung“ und den „Lübecker Nachrichten“ beteiligt ist. Die größte Kommanditistin des Madsack-Verlages ist wiederum die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, kurz ddvg. Und dahinter wiederum verbirgt sich das Medienbeteiligungsunternehmen der SPD.
Das im Jahr 2013 gegründete Redaktionsnetzwerk Deutschland versorgt nach eigenen Angaben mehr als 50 Tageszeitungen mit politischen Meldungen und Kommentaren. Die Gesamtauflage dieser Zeitungen beträgt mehr als 2,3 Millionen Exemplare. Die zu 100 % im Eigentum der SPD befindliche ddvg ist an über 40 Zeitungen von Kiel über Bielefeld bis Dresden beteiligt, die eine Auflage von zusammen mehr als 2 Millionen Exemplaren erreichen. Darüber hinaus bestehen indirekte Beteiligungen an einer Reihe von privaten Radiosendern.
Nur zur Klarstellung: Es ist nicht illegitim und schon gar nicht illegal, wenn sich eine politische Partei an Medienunternehmen beteiligt. Das machen übrigens auch andere Parteien, nicht nur die SPD. Es geht zwar oft daneben, wenn sich Parteien als Unternehmer betätigen, wie das Beispiel der alten „Hamburger Morgenpost“ zeigte, aber das ist nun einmal unternehmerisches Risiko.
Bedenken gegen ein intensives Engagement der SPD im Medienbereich gibt es schon lange, auch wenn die Partei überwiegend Minderheitsanteile hält. Solche Bedenken wurden befeuert durch eine Äußerung der ehemaligen SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier, die in einem Interview offen eingeräumt hatte - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums -:
Dabei bezog sie sich ausdrücklich auf den kaufmännischen Teil in den Verlagen, aber im Fall der „Frankfurter Rundschau“ zeigte sich, dass die SPDSchatzmeisterin auch versuchte, einem Chefredakteur ins Handwerk zu pfuschen.
Die Verflechtung von politischen Parteien und Medienunternehmen ist daher prominent anzuzeigen, wird jedoch nach den derzeit geltenden Gesetzen nicht ausreichend transparent gemacht. Zurzeit gilt nämlich: Der Verleger muss nur in regelmäßigen Abständen darauf hinweisen, wer an der Finanzierung des Unternehmens beteiligt ist, und dies im Handelsregister eintragen lassen. Doch das wird mit
Daher haben wir die Gesetzesänderung, die Ihnen vorliegt, eingebracht, denn wir meinen, dass es dem Leser - jedem Leser! - möglich sein muss, in jeder Ausgabe einer Zeitung mit einem Blick festzustellen, wer am jeweiligen Verlag beteiligt ist, damit er selbst beurteilen kann, welche möglichen Abhängigkeiten bestehen. Daher sollen in Zukunft unmittelbare und mittelbare Beteiligungen politischer Parteien grundsätzlich immer und an herausgehobener Stelle unter konkreter Benennung der Beteiligungshöhe ausgewiesen werden. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Transparenz und nicht zuletzt zur praktizierten Medienkompetenz.
Wir bitten um Überweisung unseres Antrags in den Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal erreicht uns ein Antrag der AfD im Medienbereich, der - Herr Schnurrbusch, ich kann Ihnen das nicht ersparen aus dem bundesweiten Baukasten der AfD stammt.
Vergleichbare Gesetzentwürfe wurden bereits in Niedersachsen, in Sachsen und in Thüringen - dort im Übrigen von Ihrem Rechtsaußen Höcke - eingebracht. Ihr Gesetzentwurf, Herr Schnurrbusch, befindet sich also in einer bemerkenswerten und höchst irritierenden Gesellschaft. Aber das sind wir ja schon gewohnt.
Die Beteiligung von Parteien mittelbar oder unmittelbar an Medienunternehmen ist zweifelsfrei ein sensibles Thema. Deshalb bedarf es Regeln und Leitplanken, wie mit solchen Beteiligungen umzugehen ist. Diese Regeln gibt es bereits. So ist im § 24 Absatz 7 Parteiengesetz klar geregelt, dass die Unternehmensbeteiligungen im Erläuterungsteil zur Vermögensbilanz der Parteien aufgelistet werden müssen und die Hauptprodukte von Medienunternehmen benannt werden müssen, soweit Beteiligun