Protocol of the Session on September 25, 2019

Meine Damen und Herren, wir können in einem Rechtsstaat erwarten, dass abgelehnte Asylbewerber nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens, nach dem letztinstanzlich durch ein Gericht festgestellt wird, dass es keinen Asylgrund gibt, das Land dann auch verlassen, und zwar entweder freiwillig oder aber durch konsequenten Vollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Das wäre rechtsstaatlich, nichts anderes.

(Beifall AfD)

Was Sie aber betreiben, ist politisch gewolltes und gefördertes Staatsversagen auf ganzer Linie zulasten der deutschen Steuerzahler. Der deutsche Steuerzahler weiß mittlerweile ziemlich genau, was ihn dieses Staatsversagen kostet, unter anderem auch, weil wir von der AfD die Kosten der Flüchtlingspolitik regelmäßig thematisieren.

Herr Habersaat, ich merke an Ihrer Begeisterung: Sie möchten Beispiele hören. Die gebe ich gern.

(Christopher Vogt [FDP]: Wir wollen mal Ihr Finanzkonzept sehen!)

Die asylbedingten Gesamtkosten für das Jahr 2018 haben wir im Frühjahr abgefragt. Die Landesregierung gab sie mit rund 255 Millionen € an. Da waren wir schon etwas skeptisch. Tatsächlich hieß es dann in der Sommerpause: Hoppla, da haben wir noch etwas gefunden. - Auf einmal liegt die aktuelle Zahl

bei 305 Millionen €, doch selbst das ist noch unvollständiges Stückwerk.

Asylbedingte Personalkosten ließen sich in vielen Bereichen nicht separat ausweisen. Das bedauern Sie. Weiterhin weist die Landesregierung - ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage -:

„darauf hin, dass durch die Herausforderungen im Bereich ‚Asyl/Flüchtlinge‘ auch in anderen Bereichen (z. B. innere Sicherheit/ Schule/Kindergärten) weitere Kosten, beispielsweise im Personalbereich, entstanden sein können, bei denen eine direkte Zuordnung nicht möglich ist.“

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja, Gott sei Dank!)

„Eine weitere Differenzierung bildet der Haushalt nicht ab.“

Doch ist das wirklich so? Da die Landesregierung offensichtlich die Frage nach den Gesamtkosten entweder nicht beantworten kann oder nicht beantworten möchte, fragen wir doch einmal die Personen, die sich berufsmäßig mit den Folgen der Asylund Migrationswelle nach Deutschland beschäftigen. Bereits im Januar 2018 haben der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts eine Presseinformation herausgegeben,

(Zuruf: Nein!)

die auch die Landesregierung auf den landeseigenen Servern hätte abrufen können.

(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Eijeijei!)

Darin werden in aller Ausführlichkeit die mittlerweile vier eigens für die Vielzahl der Asylverfahren eingerichteten Kammern und ihre Ausstattung mit Richterstellen beschrieben: Im Jahr

„2015: 4 R-1-Stellen Richterinnen und Richter … zum 01.12. Konzentration auch der Sicherer-Drittstaat-Verfahren und Neugründung der 10. Kammer als weiterer Kammer mit Asylschwerpunkt.“

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Weitere Zurufe)

Im Jahr 2016: drei Stellen R 1 und eine Stelle R 2, die „zur Verstärkung bestehender Asylschwerpunktzuständigkeiten verwendet wurden.“

(Jörg Nobis)

(Zuruf Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

„2017: 8 zusätzliche Stellen … Richter (6 x R 1 und 2 x R 2) und entsprechende Verstärkung im Servicebereich;...“

(Zuruf Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zum 1. Januar „Gründung der 13.“ und zum 1. Mai der „14. Kammer als weitere Asylkammern“. Zu den Richterstellen wurden jeweils auch die Servicebereiche personell verstärkt.

Ja, da wissen wir doch, wo das Geld bleibt. Das ist doch klar, das liegt doch auf der Hand.

(Zurufe)

Der Haushalt der Landesregierung mag bestimmte Differenzierungen vielleicht nicht abbilden, dass die Landesregierung den Blick in die Stellenpläne aber derart verweigert und offensichtlich noch nicht einmal die entsprechenden Pressemitteilungen der Gerichte zur Kenntnis nimmt, ist schon ein starkes Stück.

(Wortmeldung Lars Harms [SSW])

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Harms?

Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu.

(Unruhe)

Vielleicht können Sie es nicht, oder Sie wollen es nicht. Frau Heinold, da ich Ihrem Haus bislang eine recht hohe Sachkompetenz zugebilligt habe, muss ich jetzt leider davon ausgehen: Sie haben die Information, wollen sie uns aber nicht geben. Sie rücken die Informationen nur stückchenweise heraus. Das ist die klassische Salamitaktik, die Sie hier fahren. Die Grenze von der Salamitaktik zur unwahren Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist fließend. Wie halten Sie es dem Parlament gegenüber mit der Wahrheit?

Ich fasse kurz zusammen: Es fehlen in wichtigen Bereichen, die eindeutig dem Komplex asylbedingte Kosten zuzuordnen sind, ganze Kostenblöcke, insbesondere im Bereich Personal. Die gerade genannten Beispiele im Asylbereich an den Verwaltungsgerichten in Schleswig sind nur das prominenteste Beispiel.

Im Bildungsbereich weisen Sie - allerdings auch erst seit 2019 - erfreulicherweise die für die Sicherung der Unterhaltsversorgung aufgrund gestiegener Schülerzahlen wegen schulpflichtiger Flüchtlinge notwendigen Ausgaben aus. Für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagen Sie allein über 62,5 Millionen €.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Warum haben Sie uns die korrespondierende Zahl für 2018 nicht mitgeteilt? Wir haben explizit danach gefragt.

Weiter führen Sie aus, es hätte im Schuljahr 2018/19 insgesamt 779 Stellen für Deutsch als Zweitsprache gegeben, allerdings sei eine direkte Zuordnung zum Bereich Asyl/Flüchtlinge nicht möglich. - Okay, fünf Diplomatenkinder werden sicherlich auch DaZ-Unterricht bekommen, aber wir können davon ausgehen, dass der größte Teil wohl schulpflichtige Flüchtlingskinder ist.

(Beate Raudies [SPD]: Europäische Arbeit- nehmer! - Weitere Zurufe)

- Dann sagen Sie mir einmal, wie viel Prozent das wohl ausmacht.

(Zurufe)

- Wenn Sie das nicht wissen - ich glaube, Sie haben einen sehr genauen Überblick über die Zahl der Kinder, die dort beschult werden -, dann wollen Sie es wohl nicht wissen.

Auch ansonsten sind die Antworten dieser Landesregierung auf unsere Anfragen reichlich befremdlich. Alle in unserer Kleinen Anfrage zum Thema asylbedingte Gesamtkosten 2018 aufgezählten Kosten dienten der Integration, sagt die Landesregierung. Da staunt der Fachmann, und der Laie wundert sich, sind doch auch etwa 100.000 € für die Bekämpfung von Fluchtursachen mit aufgeführt, außerdem Mehrbedarfe in der IT in Höhe von 786.000 € oder der Bau von Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Personalkosten im Landesamt für Ausländerangelegenheiten. Da sind doch wohl hoffentlich nicht alle Mitarbeiter mit der Integration beschäftigt! Diese ganzen Positionen hält diese Regierung für Kosten der Integration. Das ist natürlich mitnichten so, und das wissen Sie auch.

Ich fordere Sie auf, parlamentarische Anfragen zukünftig transparent, vollständig und korrekt zu beantworten. Versuchen Sie bitte nicht, uns für dumm zu verkaufen.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

(Jörg Nobis)

Darüber hinaus gelingt die Integration nicht, die Sie sich auf die Fahnen geschrieben haben, wie sich am Beispiel der Integration in den Arbeitsmarkt zeigt. Die ständigen Behauptungen, wonach die Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt von Schleswig-Holstein Fortschritte mache, lassen sich nach den von der Landesregierung aktuell vorgelegten Zahlen nicht bestätigen. Maßstab für eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt sind nicht allein die absoluten Zahlen aufgenommener Beschäftigungsverhältnisse, sondern vor allem die berufliche Qualifizierung der aus dem Kreis registrierter Flüchtlinge stammenden Arbeitnehmer. Der Großteil der Arbeitnehmer unter den Asylbewerbern ist jedoch entweder gänzlich ohne Berufsabschluss oder macht zu diesem Thema keine Angaben. Unter den Flüchtlingen aus den Herkunftsländern Afghanistan und Syrien betrug der Anteil der beschäftigten männlichen Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss im Jahr 2018 sogar 51 % beziehungsweise 42 %. Ohne Angaben blieben 35 % beziehungsweise 38 %. - Dies alles können Sie in den Antworten der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage, Drucksache 19/1406, direkt nachlesen.

Darüber hinaus stagniert der Migrantenanteil berufstätiger Frauen unverändert auf äußerst niedrigem Niveau.

(Beate Raudies [SPD]: Gleichstellungsbeauf- tragte! - Dr. Frank Brodehl [AfD]: Sie küm- mern sich schon!)

Man muss wahrlich kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändern wird. Denn das in den meisten Flüchtlingsfamilien verankerte traditionelle Frauenbild sieht eine Berufstätigkeit von Frauen nicht vor.

(Zurufe SPD)

- Frau Raudies, dagegen werden Sie auch mit 50 Gleichstellungsbeauftragten pro Gemeinde nicht ankommen.