Protocol of the Session on September 25, 2019

Wir begrüßen die kulturelle Vielfalt, die wir in Schleswig-Holstein haben. Unser Augenmerk liegt auf den Minderheiten- und Regionalsprachen Dänisch, Friesisch, Romanes und Niederdeutsch. Sie gehören für uns zur Identität in Schleswig-Holstein. Dass es hier eine breite Mehrheit gibt, die das genauso sieht, ist eine starke Botschaft an die Vertreterinnen und Vertreter der Sprechergruppen, die heute mit dabei sind und die ich ganz herzlich begrüße.

(Beifall)

Wir wollen sprachliche Vielfalt weiter fördern, wir nehmen die Verpflichtungen, die uns die Sprachencharta aufgibt, in Schleswig-Holstein sehr ernst. Wir werden den Handlungsplan fortschreiben. Unser Dreiklang in diesem Bereich heißt: Bildung, Medien und Mehrwert. Wir haben weitere Projekte, die im Moment in der engeren Abstimmung zwischen den Ressorts sind.

Ich will mich an dieser Stelle bei dem bedanken, der das alles koordiniert und begleitet, das ist unser Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen. - Lie

(Heiner Rickers)

ber Johannes, ganz herzlichen Dank für deinen Beitrag und dafür, dass das durch dich so gut koordiniert wird. Vielen Dank!

(Beifall)

Daneben wollen wir weitere Akzente in den Bereichen setzen. Wir haben viele Projekte vor uns, die die pädagogische Arbeit bei den Regional- und Minderheitensprachen weiter voranbringen sollen. Wir kommen der Bitte des Hauses nach - Sie haben uns als Landesregierung beauftragt -, dass wir als Landesregierung weitere Verpflichtungen, die uns die Sprachencharta auferlegt, an die Bundesregierung melden. Es ist wichtig, dass wir in diesen Bereichen weiter vorankommen und damit deutlich machen, dass die Minderheiten bei uns ihren festen Platz haben. Es ist ein großartiges Geschenk für unser Land, dass es darüber einen breiten demokratischen Konsens gibt.

(Beifall)

Parallel zum Bericht legen wir einen Gesetzentwurf vor, um eine neue Stiftung für die friesische Volksgruppe aufzumachen. Das ist das klarste Bekenntnis, das wir geben können, nicht nur zum Schutz, sondern zur dauerhaften Unterstützung.

Ich will mich in allererster Linie bei denjenigen bedanken, die über Jahre daran gearbeitet haben, in unterschiedlichen Gremien. Dass der Gesetzentwurf jetzt vorliegt, dass wir nach der parlamentarischen Beratung hoffentlich bald Vollzug melden können, ist ein wichtiges Signal ins Land. Ganz herzlichen Dank all denjenigen, die in den letzten Jahren daran mitgewirkt haben!

(Beifall)

Worum geht es hierbei? - Die Förderung von Kunst, Kultur, friesischer Sprache, Brauchtum und Forschung wird geregelt. Gut ist, dass es dabei weniger Bürokratie gibt. Jedem ist klar, dass das der erste Schritt ist. Manchmal geht es nicht nur um Geld, das dabei herauskommt, sondern am Ende auch darum, dass die Strukturen sehr viel einfacher werden, dass wir eine neue Geschäftsstelle haben, bei der man Anträge direkt einreichen kann. Das ist ein sehr wichtiges Signal.

Mit den Mitteln, die wir aus den letzten Jahren mitgenommen haben - angefangen mit 1 Million DM aus dem Verkauf der Provinzial -, kommen wir insgesamt auf über 1,5 Millionen € Stiftungsvermögen. Wir haben etwa 1,2 Millionen € jedes Jahr als Budget zur Verfügung - 300.000 € gehen in die Stiftung, 900.000 € Bundesmittel - Landesmittel für

Projekte. Damit bekommen wir die Sicherstellung der wertvollen Arbeit in diesem Bereich hin.

Wir müssen - auch das sagt der Tagesordnungspunkt - bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags gesetzliche Grundlagen schaffen, um hier die Mittel bereitzustellen. All das werden wir hoffentlich in breitem Konsens hinbekommen.

Ganz herzlichen Dank, dass der Gesetzentwurf so vorbereitet werden konnte.

Der breite Konsens über die Minderheitenpolitik kann damit ein gutes Stück weiter vorankommen. Ich freue mich darauf, gerade im Parlament weiter darüber zu beraten, um so am Ende hoffentlich etwas Gutes für unser Land auf den Weg zu bringen. Ganz herzlichen Dank dafür.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Peter Lehnert.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt auch in der laufenden Legislaturperiode großes Gewicht auf die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus der Sprachencharta. Im vorliegenden Bericht werden die Breite der Initiativen und Projekte aus den verschiedenen Fachministerien und die vielfältigen Kooperationen mit Partnern aus der Zivilgesellschaft und den Sprechergruppen ausdrücklich dargestellt. Die Fortschreibung steht nun unter dem Dreiklang Bildung - Medien - Mehrwert.

Geblieben ist die gemeinsame Idee, den Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt und Mehrsprachigkeit in Schleswig-Holstein als wichtigen Teil der Identität dieses Landes stärker sichtbar zu machen. So wurde mit intensiver Begleitung durch den Minderheitenbeauftragten die Fortschreibung des Handlungsplans Sprachenpolitik für die 19. Wahlperiode begonnen. Die Vorlage des Handlungsplans Sprachenpolitik ist für Anfang 2020 geplant.

Der Minderheitenbeauftragte hat darüber hinaus in der Ausübung seines Amtes wichtige eigene Akzente in der Minderheiten- und Sprachenpolitik gesetzt. Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit der Sprachencharta in diesem Bericht ist die zukünftige Implementierung von Chartaverpflichtungen in Schleswig-Holstein. Nach umfangreichen

(Ministerpräsident Daniel Günther)

Beratungen im Europaausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in seiner Juni-Tagung den Beschluss gefasst, die Landesregierung aufzufordern, bei der Bundesregierung die Zeichnung weiterer Verpflichtungen zu melden.

All dies unterstreicht, dass Schleswig-Holstein auch im aktuellen Berichtszeitraum auf dem Weg der Umsetzung seiner Verpflichtungen aus der Sprachencharta weiter vorangekommen ist und sich bemüht, eine der Charta angemessene Sprachenpolitik politisch zu gestalten. Schon im ersten Sprachenchartabericht hat das Land die Auffassung vertreten, dass der Wert der Charta vor allem im gemeinsamen Willen aller Beteiligten liegt, die geschützten Sprachen für die zukünftigen Generationen zu bewahren. Dies gilt nach wie vor. In Schleswig-Holstein prägt ein konsensorientierter Ansatz zwischen Parlament, Landesregierung und kommunaler Ebene die Minderheitenpolitik ebenso wie die Sprachenpolitik für die geschützten Chartasprachen.

Ein echter Meilenstein in der Minderheitenpolitik des Landes ist die Errichtung einer Friesenstiftung. Die Landesregierung und die friesische Volksgruppe sind sich darin einig, die Förderstruktur neu zu ordnen und hierfür eine Friesenstiftung einzurichten. Die damit verbundenen Ziele sind eine verlässliche Förderung sowie eine Optimierung des bestehenden Förderverfahrens zwischen Land, Bund und Minderheit. Die ersten Überlegungen im Hinblick auf die Einrichtung einer Stiftung für das friesische Volk in Schleswig-Holstein reichen bis in das Jahr 1995 zurück. Die Idee, die hinter der Gründung einer Stiftung steht, ist der Ewigkeitscharakter, den eine solche Gründung beinhaltet. Damit ist das Bekenntnis des Landes zum Schutz seiner friesischen Volksgruppe verbunden. Die Landesregierung plant die Einrichtung einer Zuwendungsstiftung als Stiftung öffentlichen Rechts. Die Förderung der friesischen Volksgruppe bleibt dabei in ihren Grundzügen erhalten. Bund und Land werden auch weiterhin gemeinsam für die Förderung aufkommen.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es:

„Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Pflege der Sprache, die Förderung von Volksbildung und Forschung, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen Brauchtums jeweils in Bezug auf die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist die Förderung der interfriesischen Zusammenarbeit ausdrücklicher Stiftungszweck. … Zu den entscheidenden Eck

punkten der Friesenstiftung zählt die Beiratsfunktion des Friesengremiums des Landtages innerhalb der Stiftung. Die Stiftung wird zudem generell ermächtigt werden, Ziel- und Leistungsvereinbarungen abzuschließen. Konkret wird dabei Bezug genommen auf die Vereinbarung mit dem Verein Nordfriesisches Institut e.V. als bindende Verpflichtung der Stiftung. Hierdurch wird die zentrale wissenschaftliche Einrichtung der friesischen Volksgruppe in ihrer Selbstständigkeit gestärkt und damit auch einem Anliegen der friesischen Volksgruppe entsprochen.“

Damit senden wir heute ein wichtiges Signal für eine überparteiliche und fortschrittliche Minderheitenpolitik. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei unseren Freunden vom SSW für die Initiativen und die konstruktive Zusammenarbeit bedanken, die in dieser Frage immer sehr engagiert gewesen sind.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Ich glaube, dass es ein ganz bedeutendes Merkmal unserer gemeinsamen Arbeit hier im Landtag ist und auch für alle Volksgruppen im Land gilt, dass wir diese überparteiliche Einigung in der Minderheitenpolitik auch an dieser Stelle gemeinsam demonstrieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Besucher des 2. Polizeireviers Lübeck!

(Beifall)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Pauls.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren der jeweiligen Sprachgruppe! Herzlich willkommen bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

Seit 1995 gibt es bereits Pläne zur Gründung einer Friesenstiftung. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden sie haushalterisch von der Küstenkoalition und Ministerpräsident Albig konkretisiert. Die SPD freut sich, dass die jetzige Landesregierung sich in der Lage sieht, diesen Weg konsequent fortzuführen.

(Peter Lehnert)

„Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Pflege der Sprache, die Förderung von Volksbildung und Forschung, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen Brauchtums jeweils in Bezug auf die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist die Förderung der interfriesischen Zusammenarbeit ausdrücklicher Stiftungszweck.“

- So heißt es im Gesetzentwurf, und so ist es wunderbar. All das wird mit großer Leidenschaft vom interfriesischen Rat mit all seinen Vereinen und Vertretern tagtäglich bereits gelebt.

Ich freue mich, dass diese langjährige Idee jetzt umgesetzt wird, und gratuliere der friesischen Volksgruppe zu einem Stück mehr Sicherheit.

(Beifall SPD und Lars Harms [SSW])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir den Sprachenchartabericht lesen, fällt erneut auf, in was für einem vielfältigen und dadurch reichen Land wir leben. Wir sind das einzige Bundesland, das vier Regional- und Minderheitensprachen beheimatet: Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch und Romanes. Dieser kulturelle und sprachliche Reichtum macht uns vielfältig und einzigartig. Darauf sind wir mächtig stolz. Es ist aber auch dauerhafte und wiederkehrende Verpflichtung, denn Sprachen kann man nicht ins Museum stellen, um sie zu erhalten. Sprachen muss man sprechen und hören, damit sie erhalten werden. Sie archivieren unsere Geschichte. Besonders die Regional- und Minderheitensprachen haben Geschichten zu erzählen, die die Mehrheitsbevölkerung und die Minderheiten verbinden.

Genau das ist auch das Ziel der Europäischen Sprachencharta, die 1998 von Deutschland ratifiziert wurde und seit dem 1. Januar 1999 in Deutschland in Kraft ist - eine kluge Entscheidung, wie ich finde. Für die Umsetzung der Charta bedarf es klarer Handlungsziele. In der Küstenkoalition haben wir im Handlungsplan Sprache, den die ehemalige Minderheitenbeauftrage Renate Schnack federführend entwickelt hatte, diese Ziele klar definiert und einen Meilenstein gesetzt. Wir freuen uns, dass die Landesregierung diese Pläne weiterverfolgt, auch wenn ich nicht erkennen kann, dass diese Landesregierung hier großartig eigene Akzente setzt. Trotzdem sind wir uns in der Sache alle einig, und das finde ich schön.

Ich möchte die 195 Seiten des Berichtes jetzt nicht einzeln bewerten. Der Bericht erkennt aber auch Mängel. So heißt es im Bericht:

„Die größten Probleme bereitet weiterhin die Umsetzung der Verpflichtungen aus den Bereichen Bildung und Medien.“

Diesbezüglich hat der Europaausschuss gerade sehr viel Interessantes gelernt. Ich möchte Sie kurz auf einen Ausflug nach Südtirol mitnehmen, wohin der Europaausschuss vom 2. bis 6. September 2019 eine Informationsreise unternommen hat. Dort haben wir gelernt, dass es auch anders gehen kann. Alle zehn Jahre gibt es dort eine Volkszählung, anhand derer erkennbar wird, wie viele Menschen welcher der drei Sprachgruppen Deutsch, Italienisch oder Ladinisch angehören. Je nach Proporz werden öffentliche Arbeitsplätz zum Beispiel in Verwaltung und Gesundheitsversorgung vergeben. Im öffentlichen Fernsehen und Radio gibt es für jede der drei Sprachgruppen eine gleichberechtigte Abteilung.

Der ladinischen Volksgruppe gehören nur circa 15.000 Menschen an, und trotzdem haben sie zur besten Sendezeit, nämlich um 19:55 Uhr, kurz vor den deutschsprachigen Nachrichten, ihre Nachrichten aus dem Hauptwohngebiet in den Dolomiten auf Ladinisch.

Selbstverständlich sind Straßenschilder bis hin zu den Menükarten in diesem Gebiet dreisprachig, und davon können wir lernen.