Protocol of the Session on August 28, 2019

Insbesondere muss das Ganze auch umsetzbar sein. Gestaltungsräume müssen auch in einem Gesetz

möglich sein. Ein solches Gesetz muss auch zu dem passen, was seit 20 Jahren ein Stück weit unabhängig von der Ausrichtung der jeweiligen Landesregierung gute Praxis der Zusammenarbeit gerade auch in diesem Land schon war, was auch mit den Kommunen und vielen Verbänden und anderen Aktiven im weiten Feld von Integration, Teilhabe und Antidiskriminierung erarbeitet worden ist, was die schleswig-holsteinische Integrationskultur geprägt hat.

Wir setzen nicht neu auf blankem Boden auf, sondern es gibt bereits eine hohe, eine lange und eine gute Tradition unabhängig von politischen Mehrheiten. Wie Sie wissen, sind 2018 in meinem Haus die Vorarbeiten für ein Integrationsgesetz gelaufen. Ich glaube, wir haben dabei gute Ansätze und Diskussionen auf den Weg gebracht.

Ich freue mich, dass sich in diesem Gesetzentwurf viele Kernelemente, die wir damals im Kontext erarbeitet haben, wiederfinden, sei es die abgestimmte Integrations- und Teilhabestruktur auf Landes- und kommunaler Ebene, seien es die zentralen Handlungsfelder und Maßnahmen, die alle Ressorts der Landesregierung betreffen und so der Querschnittsaufgabe Integration gerecht werden, oder seien es Regelungen zur Koordinierung und Steuerung in den Kommunen, im Land und in den Verwaltungen.

Ich begrüße sehr, dass das Gesetz Integration und Teilhabe für alle Gruppen von Zugewanderten zum Gegenstand hat und nicht immer nur die starke Fokussierung auf Geflüchtete zum Ausdruck gebracht wird. Es geht nicht nur um Geflüchtete. Da, wo einzelne Gruppen in einer bestimmten Phase betroffen sind, gibt es spezifische Regelungen, für die Flüchtlingsaufnahme etwa das Landesaufnahmeprogramm. Lassen Sie mich daher schon an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, dass das Innenministerium an einer Überarbeitung der dortigen Regelungen arbeitet.

Zuwanderung ist vielfältig. Sie umfasst Fachkräftezuwanderung, sie umfasst Familiennachzug, sie umfasst Menschen, die sich temporär bei uns aufhalten. All diese Menschen müssen sich in einem Integrationsgesetz wiederfinden. Integration und gesellschaftliche Teilhabe müssen insgesamt in den Vordergrund gestellt werden. Heute geht es nämlich auch um das Ankommen in der Gesellschaft und das aktive Mitgestalten. Das gilt nicht nur - immer wieder thematisiert - für Flüchtlinge.

Hier ist die Landesregierung seit Langem aktiv, zum Beispiel im Innenministerium mit den The

menbereichen Sprachförderung, Maßnahmen im Sportbereich, bei der Partnerschaft für Demokratie und - ganz wichtig - bei der Kooperation und Weiterbildung der kommunalen Integrations- und Teilhabestrukturen.

Dieses Jahr hat mein Haus ein umfassendes Maßnahmenprogramm für Integration, Teilhabe und Zusammenarbeit ins Leben gerufen. Es nimmt genau die Gedanken des jetzigen Gesetzes auf: Strukturaufbau für Erstintegration, gesellschaftliche Teilhabe, interkulturelle Öffnung, Förderung von Selbstorganisation und gesellschaftliches Zusammenleben ebenso wie die gestartete Einbürgerungskampagne, die Teilhabechancen und den Zusammenhalt fördert.

Aber es sind auch die anderen Ressorts in unserer Landesregierung beteiligt, sei es das Wirtschaftsministerium mit den vielen Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration, sei es das Sozialministerium mit den Kitas oder sei es das Bildungsministerium mit den Bereichen Integration in Schule, Berufsschule und Hochschule, um nur einige wenige der Projekte zu nennen. Das sind konkrete Maßnahmen, konkrete Umsetzungen und nicht nur abstrakte Themen.

Das Integrations- und Teilhabegesetz stellt aber auch neue Anforderungen an die Landesregierung. Übergeordnet sind dies die Integrationsfolgenabschätzung, der Integrationsbeirat und das Integrationsmonitoring. Diese Instrumente sollen die gemeinsame Arbeit aller Ministerien an Integration, Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt unterstützen. Wesentlich wird es sein, sie in der Umsetzung handhabbar auszugestalten. Darin sind sich alle Häuser einig: Wir können dies nur gemeinsam als Häuser, aber auch mit der Politik auf den Weg bringen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Der Minister hat die vorgesehene Redezeit um 2 Minuten 30 Sekunden erweitert. - Ich sehe jedoch nicht, dass irgendeine Fraktion von ihrem zusätzlichen Rederecht Gebrauch machen will, und schließe somit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1640 dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das ist somit einstimmig so beschlossen.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für das tapfere Durchhalten bei über 26 °C Raumtemperatur heute, wünsche einen schönen Feierabend, schließe die heutige Sitzung und unterbreche die Tagung bis morgen früh 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:05 Uhr

(Minister Hans-Joachim Grote)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst