Die Fraktion der AfD hat dem Landtag in der Drucksache 19/1169 einen Wahlvorschlag vorgelegt. Für die Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es im vorliegenden Fall für die Feststellung des Quorums von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen allein auf die Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen ankommt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer
Zur Wahl gebe ich folgende Hinweise: Wir beschließen über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/1169. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Die Stimmzettel erhalten Sie beim Saaldienstmitarbeiter zu meiner Linken.
Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Es ist bitte nur der in der Wahlkabine bereitliegende Stift zur Stimmabgabe zu benutzen.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich eine Schriftführerin oder einen Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.
Nun liegt mir eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner zum Abstimmungsverhalten vor, wie er mir mitgeteilt hat. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Dr. Stegner.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für die SPD-Fraktion drei Punkte feststellen:
Erstens. Die SPD-Fraktion hat erhebliche rechtliche Bedenken gegenüber der Vorlage, über die heute in geheimer Abstimmung entschieden wird, mit Blick auf den Paritätsgrundsatz des geltenden Gesetzes über den Richterwahlausschuss.
Zweitens. Die SPD-Fraktion hat deshalb frühzeitig eigene Vorstellungen eingebracht, wie eine rechtliche Veränderung ausgestaltet werden könnte. Über diese Vorschläge konnte leider bis heute nicht entschieden werden.
Drittens. Die SPD-Fraktion ist zuversichtlich, dass es zeitnah gelingen wird, mit den demokratischen Fraktionen in diesem Hause zu einer rechtssicheren Ausgestaltung einer Neuregelung für den Richterwahlausschuss zu gelangen. - Vielen herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, damit ist der Wahlakt eröffnet. Ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Meine Damen und Herren! Bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob es noch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten im Saal gibt, die oder der noch nicht gewählt hat? - Herr Abgeordneter Dr. Brodehl? - Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben.
Meine Damen und Herren! Ich frage noch einmal, gibt es jetzt noch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten, die oder der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlakt beendet. Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa zehn Minuten.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: Abgegebene Stimmen 67, gültige Stimmen 67, ungültige Stimmen keine, Jastimmen 30, Neinstimmen 33, Enthaltungen 4. Damit hat der Wahlvorschlag die erforderliche Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erreicht und ist somit abgelehnt.
Subventionen und andere Zuwendungen den Finanzbehörden melden - Mitteilungsverordnung erweitern Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1402 (neu) - 2. Fassung
Finanzbehörden vollständig informieren - Mitteilungsverordnung erweitern Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1466
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag Drucksache 19/1466 durch die Mitantragstellung zum Antrag Drucksache 19/1402 (neu) - 2. Fassung - seine Erledigung gefunden hat. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist dem so.
Ich lasse somit abstimmen über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW,
Drucksache 19/1402 (neu) - 2. Fassung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag angenommen.
Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt geben Sie bitte zu Protokoll.
Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1432, an den Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags Drucksache 19/1468
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/1468. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offensichtlich auch nicht der Fall.
Kommen wir zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/1468 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön, damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Nachhauseweg und ein angenehmes Wochenende.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen- und Mittelanmeldung zum Rahmenplan für das Jahr 2019 Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1417
Herr Präsident! Die Gemeinschaftsausgabe Agrarstruktur und Küstenschutz - GAK - ist unverändert ein wichtiges Instrument zur Förderung der ländlichen Räume und hier insbesondere der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Bereich der Landwirtschaft. Sie fördert gleichwertige Lebensbedingungen für den ländlichen Raum und Maßnahmen für einen besseren Küstenschutz.
Im laufenden Jahr 2019 teilt sich das Gesamtvolumen von 80 Millionen € auf mehrere Schwerpunkte auf. Insbesondere sind dies die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft, die Verbesserung der ländlichen Strukturen und der Küstenschutz, auf die ich im Folgenden kurz eingehen möchte.
Bei der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft kommt es darauf an, dass wir Klimaschutz, Gewässerschutz, Tierwohl, Deichsicherheit und Dauergrünlandpflege weiterhin in den Vordergrund stellen. Wir würden uns wünschen, dass wir die Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe noch verstärken könnten. Neben Agrarund Umweltprogrammen sowie dem Ökolandbau gehört dazu die regionale Vermarktung, aber auch die Weidetierhaltung. Insbesondere die für die Deichsicherung so wichtige Schafhaltung und die in Dauergrünlandgebieten traditionelle Rinderhaltung könnte eine Weidetierprämie Berücksichtigung finden. Die mit 14 % dazu zur Verfügung stehenden 12 Millionen € sind gut angelegtes Geld.
Im Bereich der ländlichen Entwicklung, in dem mit rund 30 % rund 25 Millionen € zur Verfügung stehen, streben wir annährend gleiche Lebensbedingungen an. Schwerpunkte betreffen, gerade im ländlichen Raum, die ärztliche Grundversorgung, die Versorgung mit Mitteln des täglichen Bedarfs und Dienstleistungsangebote. Hier denke ich besonders an Dorfgemeinschaftshäuser oder gemeinschaftlich eingerichtete Gesundheitszentren.
Am Bereich Küstenschutz, der mit 56 % der geplanten GAK-Mittel den dritten und bedeutendsten Schwerpunkt darstellt, wird deutlich, dass wir in Zukunft, gerade beim Küstenschutz, ohne diese Mittel aufgeschmissen sind. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen von Klimawandel und Meeresanstieg wird diese Bedeutung noch verschärft. Schleswig-Holstein ist ohne Schutzdeiche, aber die Entwässerung tiefer liegender Flächen, nicht überlebensfähig.
Herr Präsident! Wir können feststellen, dass die Mittelverwendung durchaus in der Tradition der vergangen Jahre steht. Die GAK bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern für die nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume, an der sich die EU im Rahmen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik beteiligt. Die GAK ist in Schleswig-Holstein damit das wichtigste Kofinanzierungsinstrument für das Landesprogramm ländlicher Raum.