Das scheint ja schlicht und ergreifend das Siegel zu sein. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich
habe nur gesagt: Es entspricht nicht unserem Rechtsempfinden, so vorzugehen. Ihr Rechtsempfinden kann das sein. Aber ich finde, eine Aufsicht, die etwas feststellt und viereinhalb Monate lang nicht dagegen vorgeht, ist kritikwürdig - wenn nicht von der Opposition, von wem denn dann?
Danke. Das war ein schönes Schlusswort. - Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jan Marcus Rossa.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dolgner, bevor ich wusste, dass es diese Gutachten gab, habe ich mich auch als Jurist mit diesen Fragen beschäftigt. Ich kann Ihnen hier versichern, dass ich in meinem ganzen Leben - jedenfalls in dieser Frage - nicht von Glücksspielunternehmen bezahlt wurde, als ich mich damit beschäftigt habe.
Ich habe mich mit diesem Thema beschäftigt, was mir eigentlich die Regelung in diesem Aufhebungsgesetz sagt, und bin sehr schnell dahin gekommen, dass es zwei Interpretationsmöglichkeiten gibt. Auf diese beiden Interpretationsmöglichkeiten ist glücklicherweise im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens dann auch aufmerksam gemacht worden. Das ändert an der Qualität der rechtlichen Stellungnahme nichts.
Zu versuchen, rechtliche Stellungnahmen und Gutachten zu verunglimpfen, indem man sagt, die seien im Auftrag von Dritten erstellt worden, hilft Ihnen auch nicht weiter. Beschäftigen Sie sich mit dem Gesetzestext, dann werden Sie feststellen, dass die Interpretation keineswegs abwegig ist, die dort geäußert worden ist. Damit müssen wir uns auch beschäftigen.
Dass die Antwort, die Sie auf ihre Kleine Anfrage bekommen haben, dort nicht ganz umfassend gewesen ist, mag daran gelegen haben, dass dem Innenministerium diese beiden Stellungnahmen damals noch nicht bekannt gewesen sind. Das kann ich nicht beurteilen.
Dann noch etwas: Es ist ein großer Unterschied, ob Sie die Regierungs- und die Verwaltungsbehörden kontrollieren. Bitte, das ist Ihr gutes Recht.
Sie können Kleine Anfragen stellen, so viel Sie wollen. Das ist überhaupt nicht mein Punkt. Aber ich werde den Verwaltungsbehörden nicht vorgeben, wie sie in dieser Frage zu entscheiden haben. Ich habe gewisse Vorstellungen, ja, die habe ich hier auch geäußert. Aber ich werde nicht anweisen, wie damit umzugehen ist. Das ist eigentlich alles, was ich gesagt habe.
Abgesehen davon, dass ich mich an einen Weisungsauftrag der SPD in diesem Zusammenhang überhaupt nicht erinnern kann - ich habe über das unterschiedliche Rechtsempfinden gesprochen -, möchte ich im Sinne einer Zwischenbemerkung klarstellen, dass ich niemandem die Nutzung dunkler Mächte unterstellen will, aber wenn ein Gutachten einen Auftraggeber hat und das zu einer anderen Rechtsauffassung als das Innenministerium kommt - denn das Innenministerium ist von selbst auch nicht auf das gekommen, was Sie gleich im ersten Satz gesehen haben, vielleicht gibt es da eine sinnvolle Nachverwendung für Sie als Top-Jurist an der Stelle -, gestehen Sie mir dann trotzdem zu
- das können Sie ihn selbst fragen -, dass mich das trotzdem im Gegensatz zu Ihnen nicht überzeugt hat und ich es trotzdem wichtig finde, dass man bei Gutachten Ross und Reiter nennt? Oder sind Sie der Auffassung, dass Rechtsgutachten, die in Auftrag gegeben werden, immer komplett untendenziös sind?
- Das hängt dann auch wiederum natürlich vom Auftrag ab. Ich möchte aber an eines erinnern: Nicht eine der Stellungnahmen hat einen Auftraggeber dahinter, der nicht der Landtag ist. Selbstverständlich haben die Verbände ihre Interessen und
die ihrer Mitglieder und Unterstützer zu wahren. Auch das ist ein Auftrag. Also frei von einer Beeinflussung ist doch nicht ein einziger. Wir sind auf eine rechtliche Interpretation aufmerksam gemacht worden. Das finde ich nicht schlimm. Das ändert auch am Gehalt und an der Werthaltigkeit solcher Gutachten nichts. Ich habe auch in meiner Rede sehr deutlich darauf hingewiesen, dass man an der Stelle unterschiedlicher Rechtsauffassung sein kann. Ich bin also durchaus in der Lage, und auch der Landtag, die regierungstragenden Fraktionen und der SSW sind durchaus in der Lage, das richtig einzuordnen. Natürlich ist uns klar, aus welchem Umfeld diese Stellungnahmen gekommen sind. Aber es war auch gut, dass diese Rechtsauffassung im Rahmen des Anhörungsverfahrens in die Debatte Einzug gehalten hat. Um mehr geht es mir nicht.
Es ist mir dann, wenn ich den Text gelesen habe und es nachvollziehen kann, eigentlich völlig egal, von wem das kommt. Das weiß ich auch, da haben Sie mir heute keine Neuigkeiten erzählt. Ich finde das nicht relevant, weil es eine überzeugende juristische Schlussfolgerung ist, die dort geäußert worden ist. Ich habe sehr deutlich hier im Parlament gesagt, dass man auch anderer Auffassung sein kann. Ich habe an der Stelle darauf hingewiesen, dass die Glücksspielbehörde eine andere Auffassung vertritt und dass das auch vertretbar ist und von uns akzeptiert wird - mehr nicht. Damit bin ich dann aber auch tatsächlich am Ende meiner Rede.
Ich bin nicht der Meinung, dass man versuchen sollte, Gutachten, Stellungnahmen, die uns im Rahmen von Anhörungsverfahren zugänglich gemacht werden, zu diskreditieren. Das war mir wichtig, festzuhalten, insbesondere, weil fachlich an diesem Gutachten nichts zu beanstanden ist. - Vielen Dank.
Bevor wir den Kollegen Arp in den Feierabend entlassen können, erteile ich noch der Landesregierung das Wort. Das tue ich hiermit, indem ich das Wort dem Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Herrn Hans-Joachim Grote, erteile.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein paar Minuten brauchen Sie noch. Im Namen der Landesregierung begrüße ich den Gesetzentwurf ausdrücklich. Damit ist es gelungen, für den Übergangszeitraum bis 2021 einen Rechtsrahmen für
das Online-Casinospiel in Schleswig-Holstein zu schaffen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage können die Genehmigungen für Online-Casinospiele als weiterhin gültig angesehen werden. Bis gemeinsam mit den anderen Ländern ein neuer Regulierungsrahmen entwickelt wird, können wir nur auf diesem Weg den regulierten Markt für Online-Casinospiele erhalten.
Es wäre höchst problematisch, wenn die bisher erfolgreiche Regulierung des Online-Casinospiels bis 2021 unterbrochen werden müsste. Die Gefahr ist da. Wie stark der Schwarzmarkt angestiegen ist, habe ich erst in der Februar-Tagung erläutert. 1,76 Milliarden € - das ist eine Verdreifachung des Bruttospielertrages seit 2013. Damit könnte man theoretisch 18 Ronaldos zu je 94 Millionen € kaufen.
Diese Summe entsteht, weil so viele Menschen Online-Casino spielen. Sie spielen, ob es verboten ist oder nicht. Nur, damit eines klar ist: Ich möchte keine 18 Ronaldos hier in Schleswig-Holstein haben. Ich weiß auch gar nicht, wo sie spielen sollten.
Es ist die Pflicht der Politik, den legalen entgeltlichen Spielkonsum auf einen angemessenen Umfang zu beschränken. Wir wollen ihn nicht beliebig freigeben. Um Suchtrisiken vorzubeugen, um Spieler zu schützen, um insbesondere Jugendliche vor betrügerischen Machenschaften zu schützen und damit verbundene Folge- und Begleitkriminalität abzuwehren, ist das ein wichtiger Baustein. Das lässt sich nur mit einer wirksamen Glücksspielregulierung erreichen.
Ziel dieser Regulierung ist auch, dass das Glücksspiel ordnungsgemäß, verantwortlich und vor allen Dingen transparent durchgeführt wird. Es ist auch das Ziel der Glücksspielregulierung, dass der Spielbetrieb kanalisiert und in geordnete, überwachte Bahnen gelenkt wird. Damit soll und kann vielleicht der ungesetzliche Markt eingedämmt werden. Ich sage bewusst nicht: eingeschränkt oder völlig verboten werden.
Kein einziges dieser Ziele können wir als Land verwirklichen, wenn das Spiel ausschließlich auf dem Schwarzmarkt erfolgt. Ohne Kontrolle volles Risiko.
Ich bin deshalb froh, dass es gelungen ist, ein Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele zu finden. Es ermöglicht der schleswig-holsteinischen Glücksspielaufsicht, den bereits erreichten Regulierungszustand zu erhalten. Alle bisherigen Anforderungen zur Gewährleistung des Spielerschutzes, des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes sowie die Nutzung des Safe-Servers gelten daher weiterhin. Es beruhigt mich, dass sowohl die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein als auch die Sucht- und Drogenbeauftragte des Landes und der Bundesregierung dies unterstützen.
Als ich vorhin bei den Kollegen saß, habe ich mir genau das noch einmal heraussuchen lassen. Ich bin immer wieder fasziniert, lieber Herr Harms, welche Detailinformationen Sie haben. Genau diese drei wollte ich auch erwähnen.
Herr Dr. Dolgner, ich schätze, dass die anderen im Haus auch lesen können. Es ist keine Wortsemantik oder Wortdeutung, die betrieben worden ist. Ich kann Ihnen die Briefe im Zweifelsfall gern zur Verfügung stellen.
- Es sehen ganz viele Menschen anders. So wie Sie selektiert haben, habe ich diejenigen gefunden, die mit diesem Thema massiv zu tun haben und dies positiv begleiten.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis ist: Wir führen die intensiven Verhandlungen mit den anderen Ländern weiter mit dem Ziel, ab 2021 eine gemeinsame, tragfähige Lösung für den gesamten Glücksspielbereich zu haben. Ich bin sicher, unsere Erfahrungen, insbesondere mit der datenbankbasierten Überwachung durch den sogenannten SafeServer, werden für die anderen Länder eine erhebliche Bedeutung haben und sie auf dem Weg weiter voranbringen.
Ich kann gut verstehen, dass es manchen Menschen Unbehagen bereitet, in Bezug auf Online-Glücksspiel über legale Wege zu sprechen. Auch mir geht es so. Ich habe das aus vielen Wortbeiträgen hier im Raum gehört. Darum geht es nicht. Ohne diese nehmen wir uns jedoch jegliche Einflussmöglichkeit. Das ist das Entscheidende, worüber dieses Hohe Haus diskutiert hat.
Einzig dadurch, dass wir an unsere Erlaubnis bestimmte Auflagen binden, können wir überwachen, ob die materiell-rechtlichen Anforderungen an die erlaubten Glücksspiele eingehalten werden. Nur so können wir die unerlaubten Angebote intensiv bekämpfen. Diese Aufgabe werden wir als Regierung weiterhin mit Nachdruck erfüllen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.