(Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volker Schnurrbusch [AfD] - Zurufe Dr. Kai Dolgner [SPD] und Beate Raudies [SPD])
- Ja. - Meine sehr verehrten Damen und Herren von der demokratischen Opposition, abgesehen davon dürfte sich ein Tempolimit auf der A 7 allein aus rechtlichen Gründen nicht einfach, so wie es Ihr Antrag suggeriert, im Handstreich bewerkstelligen lassen; denn die Straßenverkehrsordnung des Bundes - das wissen Sie - ermöglicht zwar durchaus Verkehrseinschränkungen aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Bevölkerung, jedoch immer nur dann, wenn damit in einem ganz konkreten Bereich einer ganz konkreten Gefahrenlage begegnet werden kann. Anordnungen aus allgemeinen Erwägungen der Verkehrssicherheit oder auch des Umweltschutzes sind hingegen nicht zulässig. Insbesondere ist in unserer Straßenverkehrsgesetzgebung - das mag man politisch durchaus beklagen, darüber kann man politisch durchaus streiten, Herr Abgeordneter Tietze, und man kann es hinterfragen, aber so es ist im Moment - keine Rechtsgrundlage für Beschränkungen aus klimapolitischen Gründen enthalten. Die gibt es derzeit nicht.
Meine Damen und Herren, der Ausbau der Autobahn wurde so konzipiert, dass sie in technischer Hinsicht und mit Blick auf den Lärmschutz ohne Beschränkungen befahrbar ist. Die zum schnellen Befahren erforderlichen sogenannten Haltesichtweiten sind in der Planung ebenso gewährleistet wie der erforderliche Lärmschutz für die Anwohner. Aufgrund der Ausbauplanung ist ein Tempolimit also nicht erforderlich und auch aus Sicherheitsgründen nicht begründbar. Bei den Verkehrsschauen und der Unfallauswertung der vergangenen Jahre wurden keine Schwachstellen im Verkehrsraum und keine Unfallhäufigkeitsstellen festgestellt, die eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich gemacht hätten.
Ich will daran erinnern: Das aktuell bestehende Tempolimit von 120 km/h - darauf wurde bereits hingewiesen - resultiert allein daraus, dass die Betonfahrbahn nach dem Abschluss der Bauarbeiten zunächst eingefahren werden muss, um die notwendige Griffigkeit zu erhalten. Nunmehr wurde festgestellt, dass die Griffigkeit ganz überwiegend gewährleistet ist, sodass das Tempolimit grundsätzlich entfallen kann. Daher wird der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr demnächst genau das tun, was den bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend ge
Bestehen bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Sicherheitsgründen zwischen der Anschlussstelle Neumünster-Nord und dem Autobahndreieck Bordesholm in Fahrtrichtung Norden. Grund dafür ist die Verflechtung mit der Abfahrt zur A 215 in Richtung Kiel, um ein sicheres Einordnen zu gewährleisten. Ein weiterer Bereich, in dem das Tempolimit zumindest vorübergehend bestehen bleiben wird, ist der Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Quickborn und Hamburg im Zulauf auf die dort noch nicht abgeschlossenen Bauarbeiten. Ob diese Einschränkung nach Ende der Bauarbeiten bestehen bleibt, wird erst nach Abschluss der Arbeiten unter Berücksichtigung der Pendlerströme und des sich hieraus ergebenden Verkehrsaufkommens zu prüfen sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: Es gibt gegenwärtig keinen Grund, der eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 7 rechtlich legitimieren würde. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1427
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe. - Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten Peter Lehnert für die CDU-Fraktion das Wort.
bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung - insbesondere das Innenministerium - diese Herausforderung aktiv annimmt und mithilfe der Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Wohnraumangebot insbesondere von bezahlbarem Wohnraum weiter auszubauen.
Für den gesamten Wohnungsmarkt bleibt es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, dass die Zahl der Baufertigstellungen weiter hoch bleibt, denn nur ein ausreichender Neubau in allen Wohnbausegmenten kann zu einer Stabilisierung des Mietniveaus führen. Deshalb brauchen wir neben dem geförderten Mietwohnungsbau ergänzende Instrumente zur Abdeckung der weiter steigenden Wohnraumnachfrage. Ich verweise hier ausdrücklich auf das Zehn-Punkte-Programm der CDULandtagsfraktion, das wir im Februar 2019 im Rahmen einer breit geführten Diskussion im FördeForum Wohnungsbau vorgelegt haben, und auf den Landtagsbeschluss der Koalitionsfraktionen im März 2019. Viele dieser Punkte, auch der heutige Punkt zur Änderung der Landesbauordnung, standen in diesen beiden Papieren. Sie sehen, hier wird schnell und zügig gearbeitet, und Handlungsoptionen werden genutzt.
Zur besseren Ausnutzung der Baulandbestände beim Dachgeschossausbau und bei der Aufstockung von Wohnraum soll die Landesbauordnung nun zeitnah angepasst werden. Mit unserer Initiative und den flankierenden Maßnahmen der Landesregierung erreichen wir eine bislang in diesem Umfang einzigartige Initiative für die zusätzliche Schaffung von Wohnraum in Schleswig-Holstein. Unser Gesetzentwurf findet hierbei ausdrücklich die breite Unterstützung aller an diesem Prozess Beteiligten.
Die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau müssen so ausgerichtet werden, dass die Bezahlbarkeit von Wohnraum insgesamt erhalten bleibt.
Neubau ist hierbei nicht die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum. Bereits bestehende, aber ungenutzte Immobilien müssen verstärkt als Wohnraum nutzbar gemacht werden. Genutzt werden muss der mögliche Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen. Auch hierfür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und rechtliche
Wir wollen mit diesem Entwurf zusätzliche Möglichkeiten eröffnen und im Rahmen der Landesbauordnung Nachverdichtungen erleichtern, Typengenehmigungen für serielles Bauen ermöglichen und vereinfachte Baugenehmigungen zulassen.
Innerhalb bereits bestehender Siedlungsgebiete sollen dadurch mögliche Entwicklungspotenziale konsequent für den Wohnungsbau genutzt werden. Damit erreichen wir zugleich eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur und vermeiden eine übermäßige Flächenversieglung.
Außerdem wollen wir, dass sich das Land dafür einsetzt, geeignete Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes oder des Bundes befinden, kostengünstig zumindest anteilig für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für Flächen, die sich bereits im Eigentum der Kommunen befinden. Sie sehen, unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kümmern sich umfassend und zeitnah um den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein. Wir wollen auch weiterhin in enger Abstimmung mit der privaten Wohnungswirtschaft, den Wohnungsbaugenossenschaften und der kommunalen Ebene die Herausforderungen aktiv angehen und umfassende Lösungen anbieten.
Was uns dabei allerdings nicht hilft, ist die jüngste Debatte über Enteignung privaten Wohneigentums.
Insbesondere die privaten Vermieterinnen und Vermieter in Schleswig-Holstein haben sich immer wieder ihrer sozialen Verantwortung gestellt und uns zum Beispiel bei der Bewältigung der sprunghaft gestiegenen Wohnraumnachfrage im Rahmen des Flüchtlingszuzugs nachhaltig unterstützt. Ich weiß aus meiner persönlichen Erfahrung als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, welche entscheidende Rolle private Eigentümer bei der Bewältigung dieser Herausforderung gespielt haben. Ohne sie wäre es gar nicht möglich gewesen, diese hervorragende Abarbeitung vorzunehmen. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen.
cher Art und Weise soziale Verantwortung. Deshalb sage ich für die CDU-Fraktion ganz klar und deutlich: Beenden Sie endlich diese unsägliche Enteignungsphantasiedebatte! Wir als CDU bekennen uns klar zum privaten Wohneigentum und der damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.
Da es jetzt blinkt und meine Redezeit zu Ende geht, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die umfassende Förderung des Wohnungsbaus gehört zu den wichtigsten politischen Herausforderungen unserer Zeit. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, wenn sich die Landesregierung dem Ziel verpflichtet sieht, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen neu zu strukturieren und den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Vor diesem Hintergrund enthält der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung Regelungsbereiche, die das Bauen in Schleswig-Holstein durchaus erleichtern können. Hierzu zählen wir das neu aufgenommene Instrument der Typengenehmigung für solche baulichen Anlagen, die nach einem bestimmten System an mehreren Stellen errichtet werden sollen. In diesen Fällen kann eine Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde, die einheitlich für das ganze Land erfolgt, in der Tat der Vereinfachung von Verwaltungshandeln dienen. Wir halten es allerdings für problematisch, wenn nach den Plänen der Landesregierung auch Typengenehmigungen aller Länder gegebenenfalls ausreichend sein sollen, um in Schleswig-Holstein von einem Anerkennungsverfahren Abstand zu nehmen. Gleichwohl begrüßen wir grundsätzlich Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren. Der Abbau von Bürokratie ist immer gut.
Auch die Neuregelung der Ermächtigungsgrundlage und des Verfahrens für den Erlass technischer Baubestimmungen als Verwaltungsvorschriften bewerten wir positiv. Wir sehen dies als Beitrag zur Stär
kung der Rechtssicherheit in die richtigen Verfahren, gerade weil das Bundesverwaltungsgericht Verwaltungsvorschriften im Umwelt- und Technikrecht Bindungswirkung zuerkennt. Auch wenn diese geplanten Neuregelungen der Landesbauordnung in die richtige Richtung gehen, so stellen sie dennoch nur einen Bereich der Problematik dar. Mit der Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen fördern wir noch lange nicht den konkreten Wohnungsbau. Hier bedarf es weiterer wirtschaftlicher Anreize.
In genau diese Richtung zielte zu Recht das vom Bundesgesetzgeber Ende des vergangenen Jahres auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Die darin geplante Ergänzung des Einkommensteuergesetzes sollte es privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend zu machen. Zusammen mit der bereits geltenden linearen Sonderabschreibung könnten in den ersten vier Jahren daher insgesamt 28 % der Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Zu diesem nach unserer Auffassung sehr sinnvollen Gesetzesvorschlag hätte der Bundesrat bereits Ende 2018 grünes Licht geben können. Leider wurde das Thema jedoch von der Tagesordnung der Sitzung am 14. Dezember 2018 abgesetzt und vertagt.
Eine Mehrheit für das Gesetz war im Bundesrat offenbar nicht zu erzielen, weil sämtliche Länder, in denen die Grünen mitregieren, die geplanten Steuererleichterungen ablehnen. Auch die Jamaika-Koalition von Schleswig-Holstein wollte dem Gesetz nicht zustimmen. Vor diesem Hintergrund war die Verschiebung folgerichtig, denn im Fall einer Abstimmung hätte dem Gesetz vorzeitig das komplette Aus gedroht.
Diese Entwicklung ist mehr als bedenklich und zeigt die ganze Widersprüchlichkeit des derzeitigen Regierungshandelns zum Thema Wohnungsbauförderung, an der auch Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, sich aktiv beteiligen. Dabei sah der im vergangenen Jahr vorgelegte Gesetzentwurf sogar Regelungen vor, um den Bau bezahlbarer Wohnungen zu fördern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sollte nämlich sein, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Auch dies hat den Kritikern offensichtlich nicht genügt. Das ist genau die Politik, mit der eine nachhaltige Förderung des Wohnungsbaus verhindert wird. Hierzu reicht es
eben nicht aus, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Landesbauordnung anzupassen, sondern wir benötigen zusätzliche wirtschaftliche Impulse.
Der Antrag der AfD-Fraktion zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus soll deshalb ein politisches Signal dafür setzen, dass die dargestellten zusätzlichen Sonderabschreibungen für frei finanzierte Wohnungen auch auf Länderebene umfassend weiter verfolgt werden. Die Politik der Widersprüche ist daher zu beenden - im Bundesrat und erst recht in Schleswig-Holstein, denn die Förderung des Wohnungsbaus darf nicht bei der Landesbauordnung stehen bleiben. Daher bitte ich Sie hier heute um Überweisung des Antrags und um eine gute Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.