Damit komme ich auf den Stör vor meiner Tür zurück. Nach 30 Jahren ist es nun endlich gelungen, dass ich wieder darin baden kann, vielleicht sogar gefahrlos das Wasser trinken könnte, ohne gleich vergiftet zu sein. Trotzdem erreicht die Stör nicht das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie. Das liegt zum Teil auch an der Bemessung in diesem Kriterienkatalog.
Vielleicht sollten wir darüber nachdenken, das noch anzugleichen. - Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst darf ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei Minister Albrecht und den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Ministeriums für den Bericht bedanken. Bedanken möchten wir uns ebenso bei den vielen Akteurinnen und Akteuren vor Ort, den Verbänden und Maßnahmenträgern, die sich für den Gewässerschutz engagieren oder diesen konstruktiv kritisch begleiten.
Der Bericht bezieht sich auf die Zwischenbilanz 2018, die wir vor Kurzem in Form einer bunten Broschüre erhalten haben. Die erste Hälfte des zweiten Bewirtschaftungszeitraums ist jetzt um, der dritte Bewirtschaftungszeitraum, der Minister hat es angesprochen, endet 2027. Dann sollten die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie eigentlich erreicht sein.
Was können wir dem Bericht entnehmen? - Zielverfehlungen in den Oberflächengewässern, zu hohe Belastungen durch Stoffeinträge und Düngungen, mehr Maßnahmen wären dringend notwendig.
Bei den Fließgewässern muss die Nährstoffbelastung dringend reduziert werden, mehr Renaturierungen und die Schaffung von mehr Gewässerrandstreifen sind dringend geboten. Keiner der größeren Seen in Schleswig-Holstein ist in einem sehr guten ökologischen Zustand. Im guten Zustand sind nur wenige. Eine Reduzierung des Phosphoreintrages ist dringend geboten.
Bei den Küstengewässern sieht es nicht viel besser aus. Nur drei Wasserkörper erreichen beispielsweise in der Ostsee einen guten ökologischen Zustand, darunter die Außenschlei und Fehmarnbelt - lassen Sie mich einfügen -: noch zumindest.
Der chemische Zustand für sämtliche Küstengewässer ist nicht gut. Die Nährstoffeinträge sorgen insgesamt nach wie vor für massive Probleme und ziehen sich wie ein roter Faden durch den ganzen Bericht und durch die Broschüre. Landesweit ist festzustellen, dass die Grundwasserkörper in etwa auf Hälfte der Landesfläche den guten Zustand des Grundwassers verfehlen. Fassen wir diese Bereiche zusammen, müssen wir sagen: Da muss dringend mehr passieren.
Natürlich finden wir in dem Zwischenbericht auch schöne Beispiele von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer: Extensivierung, Auenprojekte Frau Fritzen, es gibt ein ganz tolles an der Schwar
tau -, Nachrüstung von Kläranlagen, Gewässerschutzberatungen, Gewässerrandstreifen und gute Zusammenschlüsse vor Ort. Dies alles bedeutet einen hohen Aufwand. Flächen für die Umsetzung der Maßnahmen sind schwierig zu bekommen, Stichwort Flächenkonkurrenz. Eine Freiwilligkeit der Maßnahmen bedeutet auch Verzögerung; denn wahrlich nicht immer ist eine Akzeptanz bei Maßnahmenträgern vorhanden.
Der Bericht gibt natürlich auch Einblick in bereits getroffene Maßnahmen: Düngeverordnung - darüber müssen wir ganz dringend reden, das wird Frau Eickhoff-Weber sicherlich machen -, Nationaler Aktionsplan, Pflanzenschutz, Beratung.
Aber machen wir uns doch nichts vor. All das reicht nicht. Ich habe es zu Beginn angesprochen. Der dritte Bewirtschaftungszeitraum endet 2027. Dann sollen die Ziele der Richtlinie erreicht sein. Nun gibt es den Wunsch der Verlängerung. Man sei schließlich schon einmal auf dem richtigen Weg. Auf EU-Ebene wird geprüft, ob die Richtlinie in der Form überhaupt bleiben soll. Das ist natürlich eine beliebte Methode. Erreichen wir die gesetzten Ansprüche nicht, muss man nicht die Maßnahmen verändern, sondern man ändert eben die Ziele.
- Doch, das stimmt. Was ich in Ihrer Rede vermisse, Herr Minister, ist das offene Wort. Nach wie vor ist die Landwirtschaft die große - formuliert man es positiv - Herausforderung bei der Erreichung der Ziele. Man wird sich auch fragen müssen, ob die Allianz für den Gewässerschutz den gewünschten Erfolg bringt. Eine Evaluierung war ja sowieso angedacht.
Der chemische und ökologische Zustand muss sich dringend verbessern. Ihr Ministerium arbeitet an einer Biodiversitätsstrategie, die wir mit Spannung erwarten. Da wird die Wasserrahmenrichtlinie und die Einhaltung der Nitratrichtlinie doch sicher eine zentrale Rolle spielen müssen. Dazu hätte ich heute gerne etwas gehört. Wasser, Klima, Boden und Luft - also eine integrative Umweltstrategie - gehören zur Sicherung der Lebensqualität im Land. Blühstreifen sind prima, bunte Broschüren zur Information der Öffentlichkeit auch. Runde Tische sind immer gut und Gespräche mit dem Bauernverband natürlich sowieso. Wenn aber Dinge nicht reichen, muss man weitere Konsequenzen in Betracht ziehen, auch ordnungsrechtliche. Das werden wir doch sicherlich mit der Biodiversitätsstrategie auf den Weg bringen. Wir als SPD-Landtagsfraktion sind dazu bereit. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich darf mich zunächst für den Bericht bei dem Minister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Ich darf beginnen mit dem Ausblick auf die kommenden Wahlen zum EU-Parlament, die für den Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen aus meiner Sicht auch eine entscheidende Richtungswahl sind.
Diese Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu erhalten, ist für mich die vordringlichste Aufgabe der Politik. Das Engagement der jungen Menschen bei den Freitagsdemonstrationen für den Klimaschutz schreibt es uns jede Woche erneut in unser politisches Pflichtenheft. Doch nicht nur das Klima, sondern auch der Schutz von Böden, Wasser und Luft, der Schutz von Tieren und Pflanzen ist entscheidend für unser Überleben. Alle Lebewesen sind auf Wasser angewiesen, Bäche, Flüsse und Auen durchziehen insbesondere in Schleswig-Holstein als Lebensadern unsere Landschaft. Seen und Uferbereiche beherbergen im intakten Zustand eine reichhaltige Flora und Fauna, und nicht zuletzt schützen wir mit dem Grundwasser auch unsere Trinkwasservorräte. Das ist vielfach gesagt worden.
Im gemeinsamen EU-Binnenmarkt herrschen einheitliche Umweltstandards für alle. Ich sage ausdrücklich: Das ist auch gut so. Ich spreche mich nämlich auch, genau wie die Kollegin Redmann, gegen Standardabsenkungen bei den weiteren Diskussionen über die Verlängerung der Wasserrahmenrichtlinie aus,
denn in der Tat werden wir so die ehrgeizigen Ziele nicht erreichen, die eigentlich schon im Jahr 2015 hätten erreicht werden sollen. Wenn wir einmal an die Anfänge zurückdenken: Gewässerverschmutzung macht nicht vor administrativen Grenzen halt. Bei Fließgewässern ist das leicht einzusehen und augenfällig. Meine Damen und Herren, gleiches Recht für alle heißt auch gleiche Wettbewerbschancen. Umweltstandards, ich sagte es gerade, werden sonst sehr schnell auf dem Altar der vermeintlichen
Wirtschaftlichkeit geopfert. Der Vorstoß der IHK, von dem wir kürzlich lesen mussten, stößt meiner Meinung nach genau in dieses Horn und wirft uns entscheidend zurück. Denn vorbeugender Schutz ist am Ende für alle immer noch billiger, auch ökonomisch, als nachträgliche Sanierung von Umweltschäden.
Diese Standards sind ernsthaft in Gefahr, wenn nationale und neoliberale Kräfte im EU-Parlament die Oberhand gewinnen. Die Wasserrahmenrichtlinie ist neben der Nitratrichtlinie, auch das ist gesagt worden, das entscheidende Instrument für den Gewässer- und Wasserschutz. Wie so oft im Umweltschutz zeigt sich auch hier: Die Ziele sind durchaus richtig beschrieben, die notwendigen Maßnahmen sind bekannt und erkannt, nur die Umsetzung hinkt hinterher - und das bereits über mehrere Legislaturperioden hinweg. Dabei haben wir in SchleswigHolstein eigentlich schon sehr früh, nämlich bereits unter dem grünen Umweltminister Klaus Müller, vorbildliche und arbeitsfähige Strukturen auf der Ebene der Flussgebietseinheiten gebildet
- der Minister hat das angesprochen, die Kollegin Redmann applaudiert dazu. Ich kann es auch nur unterstreichen, den Gewässerschutz über administrative Grenzen hinweg gemeinsam zu bearbeiten. Zudem wurden alle relevanten Akteure eingebunden, auch das ist gesagt worden, Flächennutzer ebenso wie Kommunen und Verbände. Der Naturschutz, die Zusammenarbeit, funktioniert überwiegend gut und ist weitgehend breit akzeptiert.
Es bleibt, und das hat der Bericht deutlich gemacht, dennoch viel zu tun, um insbesondere den guten Zustand unserer Gewässer auch flächendeckend zu erreichen. Dafür brauchen wir vor allem Zugang zu Flächen, das ist das große Problem nicht nur für den Gewässerschutz, sondern auch für den Artenund Naturschutz. Aber, und das ist meiner Meinung nach noch sehr viel notwendiger, wir brauchen vor allem die Einsicht und Akzeptanz der Flächennutzer, die Art und Weise der Bewirtschaftung gewässerschonender auszurichten. Wir sind da, meine Damen und Herren, auf einem guten Weg. Ich erinnere an den letzten Zwischenbericht. Da wurde unter den Maßnahmen, die notwendig zu ergreifen sind, zu einem weit, weit überwiegenden Teil be
Dann wurde etwas später in dem Bericht deutlich, dass die Konsequenzen aus den Beratungen, wie man gewässerschonender arbeitet, leider eben doch nicht immer umgesetzt wurden.
Nicht zuletzt sind wir da aber auch bei einem grandiosen Politikversagen der Bundesregierung. Die Vorgaben der EU bezüglich der Nitratrichtlinie sind bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt. Die aktuelle Düngeverordnung entsprach schon bei der Verabschiedung erkennbar nicht dem EU-Recht. Das ist in der Tat beschämend und wird nicht nur die Gewässer, sondern womöglich auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Wegen der halbherzigen Reform der Düngeverordnung drohen Deutschland - und jetzt aufgepasst: auch wieder Ökonomie - mehr als 800.000 € Strafzahlungen täglich. Das kann man doch nicht ignorieren. Man kann darüber denken, was man will; aber man kann das doch nicht permanent ignorieren. 800.000 €, also fast 1 Million €, an Strafzahlungen täglich haben wir nicht übrig. Wir können dieses Geld in die Beratung von Landwirtinnen und Landwirten stecken, bei denen wir längst andere Maßnahmen finanzieren könnten, wenn es eine konsequente Rechtsetzung auf Bundesebene geben würde.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte, die sich in diesem Jahr - der Kollege Rickers hat es angesprochen - schon wieder auf veränderte Regelungen, von denen wir noch nicht einmal wissen, wie sie sein sollen, einstellen mussten und sie es in den nächsten Jahren mit erneut veränderten Vorgaben zu tun bekommen werden, ist dies mehr als ärgerlich. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man das nicht mehr nachvollziehen kann. Meine Damen und Herren, das Beispiel Düngeverordnung zeigt: Niemand hat auf lange Sicht etwas davon, wenn wir uns vor wichtigen Aufgaben im Gewässer- und - ich sage dies ausdrücklich - im Umweltschutz drücken. Im Gegenteil: Hier werden wir gemeinsam noch eine kräftige Schippe drauflegen müssen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mit einem großen Dank an Minister Albrecht und an das MELUND für diesen Bericht beginnen, mit dem wir hier schon einmal einen guten Zwischenstand zur Kenntnis bekommen haben.
Es ist gut, dass wir für die dauerhafte Verbesserung der Wassergüte für die Lebensbedingungen von aquatischer Flora und Fauna europäische Vorgaben haben. Es ist also gut, dass dies auf europäischer Ebene geregelt wird. Schließlich macht Wasser keinen Halt vor Landes- oder auch Nationalgrenzen.
Die europäischen Vorgaben haben es auch erst möglich gemacht, dass zum Beispiel die Flüsse, die mehrere Länder durchqueren, wie zum Beispiel Elbe oder Donau, weniger Belastung erfahren haben. Wäre es anders gekommen, wäre beispielsweise der Huchen - das ist die größte Salmonidenart, die wir haben - wahrscheinlich bereits ausgestorben, insbesondere aufgrund von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen, die wir in Tschechien gehabt haben.