Versuchen Sie einmal, an ehrlich gemeinten Lösungen mitzuarbeiten und aufzuhören, immer Rotkäppchen-Märchen zu erzählen. Dann werden wir sicherlich schon weiterkommen. - Vielen Dank.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort. Herr Kollege Kumbartzky, das sind nicht Sie.
Ihnen erteile ich nachher gern für die FDP-Fraktion das Wort, aber jetzt ist erst einmal die Kollegin Fritzen an der Reihe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre noch netter, wenn ich die Restredezeit von Frau Redmann zusätzlich hätte.
Vorab möchte ich aber auf zwei Dinge eingehen, weil es wieder erwähnt wurde, und zwar Schutzjagden in Skandinavien und Polen sind EU-rechtswidrig. Die Länder haben gerade ein EU-Vertragsverletzungsverfahren „an der Backe“. Insofern ist dies keine wirklich hilfreiche Idee.
Der zweite Punkt betrifft die wolfsfreien Zonen. Das ist immer wieder ein beliebter Vorschlag der neuen Freunde von CDU und FDP. Hierbei ist zu sagen, dass der Wolf sich daran nicht hält. Ich wüsste auch nicht - die Frage haben Sie mir auch noch nie beantwortet -, wie wir es schaffen sollten, dass wir dem Wolf sagen: Da darfst du sein und dort nicht!
Und die dritte Anmerkung vorab. Der günstige Erhaltungszustand ist nicht etwas, was wir politisch festlegen, darüber sollen gern die Fachleute beraten. Und nach dem, was die Wissenschaft derzeit sagt, sind wir davon noch sehr weit entfernt. Das muss man nicht begrüßen, aber so ist jedenfalls die Faktenlage.
Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein Kollege Göttsch hat es gesagt - werden Tierhalterinnen und Tierhaltern, deren Tiere Opfer eines Wolfrisses werden, Ausgleichszahlungen auf der Basis einer Richtlinie gewährt. Die AfD fordert einen gesetzlichen Schutz. Ich halte - da bin ich mit Herrn Göttsch einig - dies nicht für erforderlich, da wir mit der Richtlinie eine funktionierende Rege
lung haben. In Wolfsgebieten ist die Gewährung der Zahlung davon abhängig, dass angemessene Maßnahmen übernommen wurden. In allen übrigen Teilen des Landes wird die Zahlung auch ohne diese Voraussetzung gewährt. Sie wird sogar für den Fall gewährt - und das nicht erst seitdem wir residente Einzelwölfe haben -, in denen der Wolf nicht als Verursacher ausgeschlossen werden kann. Die Beweislast, meine Damen und Herren, liegt also nicht bei den Tierhalterinnen und -haltern, im Zweifel wird zu ihren Gunsten entschieden.
Diese Regelung schöpft aus, was im Rahmen des Beihilferechts der EU möglich ist. Schleswig-Holstein hat sich unter dem Umweltminister Robert Habeck noch erfolgreich bei der EU dafür eingesetzt, dass dieser Rahmen Ende 2017 erweitert wurde. Wir erinnern uns: damals eine erste sehr schwierige Situation. Ein Wolf hatte viele, viele Tiere getötet und schwer verletzt, und wir konnten wegen der De-minimis-Regelung nicht optimal ausgleichen. Das haben wir erfolgreich verändern können. Ich denke, damit können wir zufrieden sein.
Die betriebliche Obergrenze - darum geht es nämlich bei der sogenannten De-minimis-Regelung -, die besagt, dass einem Betrieb innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als 15.000 € an staatlichen Zuwendungen gewährt werden dürfen, ist für die Entschädigungszahlungen im Falle von Wolfsrissen nicht mehr anzuwenden.
Meine Damen und Herren, ich denke, auch deshalb haben wir in Schleswig-Holstein eine gute Regelung. Ich kann nicht erkennen, welchen Mehrwert die vorgeschlagene Gesetzesänderung haben soll, da das bestehende Naturschutzrecht die gesetzliche Grundlage für die rechtliche Grundlage darstellt und dies auch ermöglicht.
Wir haben in anderen Bundesländern nachgesehen. In den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es einen entsprechenden Passus in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen. Dort ist die Zahlung ebenfalls nicht als Rechtsanspruch festgelegt, sondern lediglich als Kann-Bestimmung formuliert, und zwar nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Wenn die AfD den Eindruck erweckt, nach der bestehenden Wolfsrichtlinie seien die Zahlungen für die Tierhalterinnen und -halter nicht sicher - und das haben Sie gerade ja wieder gesagt -, mit der Aufnahme in das Landesnaturschutzgesetz hingegen schon, dann streuen Sie nach bekannter Manier
den Menschen Sand in die Augen. Das ist - das habe ich schon häufiger gesagt - nicht die Art von Politik, die wir machen.
Deshalb werden wir dieses - vermutlich auch nach einer Anhörung, von der Sie im Ausschuss natürlich das Recht haben, diese zu beantragen - ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahl der vom Wolf gerissenen Weidetiere steigt bundesweit drastisch an. Auch die Zahl der Risse und Sichtungen - gerade auch in Schleswig-Holstein - zeigt, dass sich das Problem weiter verschärfen wird. Deswegen müssen wir über das Thema reden.
Die AfD schlägt nun vor, Entschädigungen gesetzlich zu verankern. Dabei - das haben meine Vorredner auch schon gesagt - haben wir die Wolfsrichtlinie des Landes, in der das geregelt ist. Wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde, würde das den Nutztierhaltern nicht helfen, sie würden nicht bessergestellt werden als im jetzigen Fall, ganz im Gegenteil sogar. Es gibt zum einen das Thema Beweislast, das Frau Fritzen erwähnt hat. Aber es gibt auch dieses Thema: Wenn man Ihren Gesetzentwurf in Kraft treten lassen würde, dann wäre es so, dass sämtliche Nutztierhalter zwingend wolfssichere Herdenschutzmaßnahmen ergreifen müssten, um Entschädigungen zu bekommen. Das ist jetzt in den Nicht-Wolfspräventionsgebieten deutlich unbürokratischer. Deshalb ist auch dies ein wichtiger Punkt.
Entschädigungen sind in der ganzen Debatte aber natürlich nur ein Aspekt zum Thema Wolf. Ich möchte Sie jetzt nicht überstrapazieren, aber ein paar Punkte möchte ich schon gern noch nennen:
Meiner Meinung nach wäre es deutlich besser, wenn es gar nicht erst zu Entschädigungen kommt, wenn man das den Landwirten ersparen könnte. Deshalb bleibe ich dabei: Wir brauchen ein pragma
tisches Denken im Umgang mit dem Wolf und ein Wolfsmanagement, das nicht nur für die Entschädigungen da ist, verwaltet, und das Monitoring macht, sondern auch im Sinne eines aktiven Herdenschutzes - Stichwort Bestandsregulierung - arbeiten kann. Dafür müssen natürlich Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene geändert werden. Ich mache gar keinen Hehl daraus, dass wir deutlich dafür wären, meine Damen und Herren.
Herr Schnurrbusch, Sie haben hier die Resolution aus Dithmarschen erwähnt. Darin sind in der Tat viele Punkte enthalten, über die man reden sollte.
Interessant fand ich, dass die SPD in Dithmarschen weiter zu sein scheint als die SPD im Land und im Bund. Die hat nämlich zugestimmt. Ich möchte hier einmal den Fraktionsvorsitzenden der SPD in Dithmarschen zitieren, Herrn Jörg-Uwe Halusa. Der sagte nämlich in der Aussprache: Der Wolf gehört nicht nach Dithmarschen und Schleswig-Holstein.
Das ist wirklich eine sehr interessante Aussage gewesen. Wir müssen einmal sehen, wie wir insoweit weiter verfahren.
Die GroKo ist sich auf Bundesebene ziemlich uneins; Hauke Göttsch hat es erwähnt. Die CDU hat zwar eine klare Position, wird aber von der SPD ausgebremst. Das ist bedauerlich, weil das eben auf dem Rücken der Weidetierhalter geschieht.
Gut ist das Beispiel, mit dem Jan Philipp Albrecht vorangeht, sich beim Thema Deichsicherheit zusammen mit seinem Amtskollegen aus Niedersachsen an die EU zu wenden. Das ist ein guter Schritt. Aber es müssen natürlich weitere Schritte folgen, wenn wir das Thema umfassend lösen wollen.
Ich nenne das Stichwort Bundesjagdgesetz, auch wenn einige das nicht hören wollen. Ich hielte das für wichtig, gerade im Sinne der Rechtssicherheit für die betroffenen Jägerinnen und Jäger.
Meine Damen und Herren; liebe Frau Redmann, für die Akzeptanz des Wolfes in Deutschland und für den Erhalt der Artenvielfalt sowie auch für den Hochwasserschutz durch Weidetierhaltung ist eine Bestandsregulierung meiner Meinung nach notwendig. Dafür wird eben auch die Jägerschaft gebraucht. Deswegen macht es Sinn, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen.
Abschließend möchte ich festhalten, dass ich mir absolut sicher bin, dass wir vor dem Hintergrund der stark steigenden Populationen an einer weiteren Debatte über Bestandsregulierung, an einer wildökologischen Raumplanung für den Wolf und letztendlich an der von uns so lange geforderten Aufnahme in das Bundesjagdrecht nicht vorbeikommen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als ich den Gesetzentwurf las, war mein erster Gedanke: Was soll das? Wir haben doch die Wolfsrichtlinie, und darin ist alles geregelt. Und so ist es auch.