Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir hier noch einmal darüber reden, ob der Grundsatz noch gilt: so liberal wie vertretbar, so humanitär wie möglich. Das war eine gute Politik in SchleswigHolstein. Wir sind der Auffassung, diese sollte beibehalten werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Insofern wünsche ich mir, dass der Landtag ein Signal sendet, dass das auch so ist. In den öffentlichen Debatten und auch in der Presse entsteht zuweilen der Eindruck, Abschiebungen seien ein Selbstzweck und Abschiebezahlen ein Wert an sich, quasi wie ein Naturgesetz, damit man die Beruhigung der Bevölkerung steigern kann. Daraus resultieren dann Rankings nach fleißigen abschiebefreudigen Bundesländern und dem traurigen Rest. Das halte ich für ausgemachten Unsinn und für gefährlich. In der Realität führt das auch nicht weiter.
Abschiebungen sind nie schön. Wir bevorzugen freiwillige Ausreisen. Aber gelegentlich wird es am Ende eines anständigen Verfahrens auch solche geben müssen. Ich muss aber schon sagen: Wir sollten uns eher auf den Teil fokussieren, Herr Innenminister, wo wir noch Jahre zu tun hätten, nämlich darauf, diejenigen, die kriminell geworden sind oder die Gefährder sind, abzuschieben und nicht diejenigen, die integriert sind. Es geht überhaupt nicht, dass Leute abgeschoben werden, die in Ausbildung und Arbeit sind. Darüber haben wir sogar mit der CDU eine Einigung erzielt. Trotzdem geschieht das in Deutschland täglich.
Auch die Praxis in Schleswig-Holstein, Herr Innenminister, ist nicht so, dass das hier nicht stattfinden, nicht betrieben würde beziehungsweise dass Sie der
Meinung wären, dass man das nicht betreiben sollte. Dazu muss ich Ihnen etwas ganz ehrlich sagen: Wenn wir schauen, wo wir eigentlich Defizite haben, was die Bevölkerung versteht und was nicht, muss man feststellen, dass die Bevölkerung schon versteht, dass Menschen, die sich hier integrieren wollen und die Sprache lernen, die eine Ausbildung machen, die hier mit ihren Familien leben, deren Kinder hier groß geworden sind, nicht weiter behelligt und drangsaliert werden dürfen, damit sie sicher sein können, dass sie hierbleiben dürfen. Diejenigen, die kriminell geworden sind, gewalttätig sind - auch aus den Ländern, über die wir reden -, mit denen haben wir noch über Jahre zu tun. Deshalb frage ich: Warum liegt nicht beim Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder der Fokus der Energie auf diesen? Das frage ich Sie, und das frage ich mich.
Deswegen geht es hier schon um eine Haltung. Ich halte gar nichts davon, einfach nur zu sagen, im Prinzip seien wir uns alle einig, aber in der Praxis drangsalieren wir die Leute doch. Das sollten wir nicht tun. Humanität soll nicht nur bei dem bestehen, was wir hier beschließen, sondern auch bei dem, was wir im Land tun.
Wir sind dem SSW dankbar dafür, dass er den Antrag gestellt hat. In der Regel finde ich Texte des Koalitionsvertrags nicht so spannend, dass ich über sie hier abstimmen möchte. In diesem Fall finde ich das schon, vor allem - weil Sie, Herr Kollege Vogt, so freundlich gucken -, wenn dem dann auch die Praxis folgt, dass man sich kümmert, damit Menschen nicht drangsaliert werden, hierbleiben können und nicht dorthin abgeschoben werden, wo Gefahr droht. - Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich kann gut verstehen, dass der SSW dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Was ist nämlich passiert? Durch die Äußerungen von Innenminister Grote hat es massive Verunsicherung gegeben. In den „Kieler Nachrichten“ wurden Sie, Herr Grote, am 8. März 2019 damit zitiert, dass 50 Plätze in dem bundesweiten Sammelflieger nach Afghanistan
nicht ausreichten. Zeitgleich hat es anscheinend auch mit den Ausländerbehörden Gespräche gegeben, die dazu geführt haben, dass Akten angefordert worden sind, und zwar von Afghanen und Afghaninnen. Beides zusammen hat dazu geführt, dass ich oft gefragt worden bin, ob wir in SchleswigHolstein unsere Position verändert haben.
Im Gespräch mit dem Innenministerium wurde uns vergewissert, dass es lediglich eine Feststellung war und keine Veränderung der Position. Nichtsdestotrotz gab es bei Afghanen und Afghaninnen und bei den Beratungsstellen und den Ausländerbehörden massive Verunsicherungen. Deshalb haben wir Grüne direkt das Gespräch mit dem Innenministerium geführt und deutlich gemacht, dass wir diese Äußerung und die daraus folgenden Handlungen nicht in Ordnung finden. Deshalb haben wir auch gefordert, dass das Innenministerium eine Klarstellung an die Ausländerbehörden formuliert.
Herr Grote, ich habe vor allem die Aussage nicht verstanden, dass es an Plätzen mangelt, da es ja jetzt schon theoretisch möglich ist, dass mehr Personen in den Sammelfliegern nach Afghanistan abgeschoben werden können. Die Bundesländer entscheiden sich aber bewusst dagegen, mehr Personen anzumelden, weil die Sicherheitslage in Afghanistan katastrophal ist.
Um es ganz konkret zu machen: Von den 50 Plätzen wurden in den letzten Monaten folgende Plätze angemeldet: In diesem Monat waren es bundesweit 21 Personen, im Februar 38 Personen, im Januar 36 Personen, im Dezember 14 Personen, im November 40 Personen, im Oktober 17 Personen und im September 17 Personen. Die Länder melden nicht mehr an - basierend auf Erlassen der Länder. Wir haben auch solch einen Erlass - seit 2014. Er muss unserer Meinung nach im Sinne des Koalitionsvertrags geschärft werden.
Unser Koalitionsvertrag gilt. Deswegen haben wir als Koalition auch kein Problem damit, dem SSWAntrag zuzustimmen.
Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Forderung im SSW-Antrag, dass sich der Innenminister bei der Innenministerkonferenz im Sinne des Koalitionsvertrags verhält. Wir wollen als Grüne noch einen Schritt weitergehen und wollen, dass Sie, Herr Grote, sich bei der IMK dafür einsetzen, dass die Lagebewertung für Afghanistan neu formuliert wird, und zwar unter Berücksichtigung des Berichts
Die Einschätzung des Auswärtigen Amts soll den Behörden, also dem BAMF, nämlich als Anhaltspunkt bei der Bearbeitung von Asylanträgen von Afghanen und Afghaninnen, bei der Entscheidung über Abschiebungen in das Land dienen. Diese Lagebewertungen sind lebensentscheidend.
Afghanistan ist nach wie vor ein Kriegsgebiet. Erst vor zwei Tagen gab es wieder viele Tote bei einem Angriff der Taliban. Es war richtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag zu Afghanistan und Ländern mit ähnlicher Sicherheitslage klar positioniert haben. Ich bin mir sicher, dass wir als Koalition dabei bleiben, weil allen bewusst ist, wie wichtig dieser Teil der Vereinbarung für uns als Grüne, aber auch für uns als Koalition ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin doch einigermaßen überrascht, welchen Inhalt die bisherigen Redner in unseren Koalitionsvertrag hineininterpretieren. Wir wollen einmal - insofern verabschiede ich mich von meiner vorbereiteten Rede - in diesen Koalitionsvertrag schauen und bewerten, wie die gegenwärtige Situation ist. Sie ist völlig anders, als sie insbesondere von Ihnen, Herr Dr. Stegner, aber auch von meiner Kollegin von den Grünen hier eben beschrieben worden ist.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, „bei Rückführungen in Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage, wie derzeit“ - beziehungsweise damals - „Afghanistan, in jedem einzelnen Fall das zuständige Ministerium prüfen“ zu lassen, „ob eine Rückkehr nach humanitären Gesichtspunkten zu verantworten ist“. Das ist die Regelung, die bis heute gilt. Ich werde auch nicht zulassen, dass das infrage gestellt wird - in der Art und Weise, wie Sie das hier getan haben. Wir haben uns nicht darauf verständigt, dass wir ausschließlich Straftäter, Gefährder oder Menschen, die sich einer
Identitätsfeststellung entziehen, nach Afghanistan abschieben. Das steht nicht in unserem Koalitionsvertrag. Vielmehr steht etwas anderes in unserem Koalitionsvertrag. In unserem Koalitionsvertrag steht: Wenn wir hier in Schleswig-Holstein, die Landesregierung und gern mit Unterstützung der regierungstragenden Fraktionen, der Auffassung sind, dass die Sicherheitslage in irgendeinem Land unübersichtlich ist - das muss nicht Afghanistan sein -, werden wir in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Rückführung unter humanitären Gesichtspunkten gerechtfertigt ist.
Mit keinem Wort - mich ärgert, was Sie versuchen, uns zu unterstellen - haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass für uns eine Lagebewertung der Bundesregierung maßgeblich sein soll. Das haben wir nicht geregelt.
Vielmehr greifen wir darauf zurück und bewerten diese Sicherheitsbeurteilung des Bundes. Wir ziehen sogar die Bewertungen internationaler Hilfsorganisationen hinzu. Was, bitte, werfen Sie uns vor? Sie tun ja so, als wollten wir beliebig ausliefern, abschieben und rückführen. Das stimmt einfach nicht. Das stimmt auch in Zukunft nicht.
Jetzt komme ich zum Antrag von Lars Harms. Ich fühle mich durchaus geehrt, wenn die Opposition aufs Komma genau - unseren Koalitionsvertrag abschreibt. Aber bitte, Herr Harms, schauen Sie sich doch die Situation an, die im Mai 2017, als wir diesen Koalitionsvertrag abgeschlossen haben, geherrscht hat. Die Meinung, dass Handlungsbedarf besteht, unterschreibe ich Ihnen sogar. Dann aber hätte man den Antrag vielleicht anders formulieren müssen. Ich glaube, in der heutigen Situation vor dem Hintergrund, dass die Sicherheitslage durch die Bundesregierung anders bewertet wird, hätten wir auch einen anderen Koalitionsvertrag abgeschlossen.
Wissen Sie, wie er lauten würde? - Ich lese Ihnen das vor. Wir hätten wohl im Koalitionsvertrag geregelt, dass die Landesregierung auch bei Rückführungen in Staaten, bei denen begründete Zweifel an der Lagebewertung der Bundesregierung bestehen, wie derzeit im Fall von Afghanistan, diese Lagebewertung überprüfen wird. Dabei wird sie sich insbesondere ebenfalls auf Kenntnisse des UNHCR,
des Internationalen Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen stützen, die in den jeweiligen Staaten tätig sind. Sollten die begründeten Zweifel am Lagebericht der Bundesregierung nicht ausgeräumt werden können, dann wird die Landesregierung auch weiterhin in jedem Einzelfall prüfen, ob unter humanitären Gesichtspunkten eine Rückführung möglich ist oder nicht.
Ich weise auch darauf hin: Wir werden die Frage der Rückführung in Länder mit unklarer Sicherheitslage - um diesen Begriff zu verwenden - weiterhin in jedem Einzelfall prüfen. Das ist die Aufgabe der Landesregierung. Die Landesregierung wird genau dieser Aufgabe nachkommen.
Es ärgert mich, wenn die Diskussion durch Ihre Redebeiträge in eine Schieflage gebracht wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, in dem Antrag des SSW geht es im Kern um etwas anderes. Da ist insbesondere in der Begründung von anderen relevanten Akteuren die Rede. Unter dem Strich muss man sagen, es geht dem SSW wieder einmal darum, Abschiebungen von abgelehnten und damit ausreisepflichtigen Asylbewerbern, also vermeintlich Schutzberechtigten, zu verhindern. Humanität ist dabei tatsächlich das begriffliche Vehikel, doch, wie gesagt, es geht um etwas anderes. Abschiebungen in Staaten seien demnach zu verhindern, in denen nach Erkenntnissen von internationalen Organisationen und Vereinen aus dem weiten Feld der Migrationsthematik, also im Grunde Flüchtlingslobbyisten, „die Sicherheitslage … unübersichtlich und nicht vorhersehbar“ sei.