Protocol of the Session on March 7, 2019

Meine Frage lautet also: Können Sie sich ein beschleunigtes Verfahren vorstellen, wenn solche Unterlagen vorliegen?

- Meine Fantasie ist riesengroß.

(Zuruf CDU: Na ja!)

- Ich finde das schon. Dass nun Fraktionskollegen behaupten, das sei nicht so, finde ich nicht besonders gerecht.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich sage im Grundsatz: Meine Fantasie ist groß. Aber ich kann das nicht beurteilen; denn es ist am Ende nicht meine Aufgabe, diesen Rahmen zu bilden. Ich wünsche mir, dass es am Ende ein einfaches Beantragungskonzept gibt, das dies ermöglicht; ich weiß aber auch, dass es beim Bund in diesen Fragen nicht ganz einfach ist. Die Verhandlungen, die geführt wurden, waren ebenfalls nicht einfach. Am Ende geht es darum, ein möglichst einfaches Konzept zu finden, bei dem der Bund ebenso wie die Länder im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung sagen können: Das funktioniert. Wenn so etwas möglich ist, unterstütze ich das.

(Beifall CDU - Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!)

Ich will drei Punkte, die mir wichtig sind, in dieser Debatte zumindest noch einmal kurz anreißen. Dies bewegt uns auch. Der eine Punkt ist der digitale

Hausmeister. Da habe ich dem, was Christopher Vogt eben gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Das ist ein Thema, um das wir uns kümmern müssen; die Wartung ist zentral, um die Installationen, für die wir Investitionen getätigt haben, am Ende auch nutzen zu können.

Der zweite Punkt ist für mich der Umgang mit - ich nenne sie einmal so - Großanbietern. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie wir mit Unternehmen wie Apple und Microsoft et cetera am Ende umgehen. Denn oft ist es nun einmal so, dass große Unternehmen überlegene und ausgereifte IT-Lösungen anbieten und in der Lage sind, kontinuierlich die Weiterentwicklung zu organisieren. Umgekehrt aber haben wir dann, wenn wir uns darauf einlassen, ein Abhängigkeitsverhältnis zu diesen großen Anbietern. Schüler werden dabei auf bestimmte Betriebssysteme getrimmt und so weiter. Das ist ein Zielkonflikt, und wir müssen uns letztlich darüber unterhalten, wie wir dem begegnen wollen. Hier tut sich ein Spannungsfeld auf, das nicht ganz einfach ist. Das muss man so anerkennen.

(Beifall CDU und FDP)

Der dritte Punkt - das ist eben schon angeklungen ist die Frage: Fließt das Geld, das es über den Digitalpakt gibt, dann auch komplett an die betreffende Schule? Nein, dies wird in Teilen nicht der Fall sein. Beispielsweise sind 5 % des Digitalpakts für länderübergreifende Projekte vorgesehen. Das halte ich für sehr klug; denn gerade in der Digitalisierung ist die Skalierbarkeit ein wesentliches Element. Ich glaube, dass wir bei Cloud-Lösungen und bestimmten Lernplattformen nur profitieren können, wenn wir bundesweit länderübergreifende Lösungen finden. Deswegen ist es meines Erachtens eine kluge Entscheidung - auch wenn gesagt wird, dass in manchen Fällen nicht jeder Euro an den Schulen ankommt. Es ist tatsächlich eine kluge Entscheidung, dass durch den Digitalpakt auch länderübergreifende Projekte gefördert werden. Dies ist gerade bei diesem Thema sehr sinnvoll.

Herr Abgeordneter!

Ich komme zum Ende. - Der Start des Digitalpakts ist vollbracht; wir befinden uns bereits auf der Zielgeraden. Wir haben viel zu tun. Ich freue mich, dass wir hier im Haus überwiegend Einigkeit haben.

(Tobias Loose)

Herr Abgeordneter, kommen Sie jetzt bitte wirklich zum letzten Satz.

Ich freue mich auf weitere Debatten zu diesem Thema. - Danke, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall CDU und FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Ines Strehlau das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Tauziehen um den Digitalpakt hat endlich ein gutes Ende gefunden. Bund und Länder haben sich bewegt. Die Gelder können, sobald der Bundesrat sein Go gibt, endlich fließen, und die Kofinanzierung der Länder im Umfang von 50 % ist glücklicherweise ebenfalls vom Tisch. Gut ist, dass der Bund im Prinzip zukünftig ebenfalls Personal finanzieren kann; dies ist auf eine Initiative von Grünen und FDP im Bundestag zurückzuführen. - Opposition wirkt manchmal.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Allerdings darf er das nur zeitlich befristet und nur im Zusammenhang mit den Bundesmitteln. Beim Digitalpakt klappt das, wie wir gehört haben, leider nicht, weil die Bund-Länder-Vereinbarung dies nicht zulässt.

Deshalb setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass das Kooperationsverbot tatsächlich gestrichen wird,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

damit der Bund kontinuierlich Personal und Investitionen finanzieren kann.

Trotzdem: Der Kompromiss ist ein Schritt zu einer Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern im Bildungsbereich. Die Grundgesetzänderung ist also fast unter Dach und Fach. Endgültig beschließt der Bundesrat dies am 15. März 2019. Die Landesregierung hat schon angefangen zu arbeiten und das ist auch richtig so. Im Haushalt sind Stellen eingestellt, um die Schulen bei der Konzepterstellung zu beraten und das Thema Digitalisierung in der Aus- und Fortbildung zu verankern. Wir haben es schon gehört: Es ist wichtig, dass die Schulen ein Konzept vorlegen, wenn sie die Mittel bekommen.

Das ist auch richtig, weil wir keine Investitionsruinen haben wollen.

Es muss uns mit den Digitalisierungsmitteln natürlich auch gelingen, noch mehr Lehrkräfte für die Nutzung digitaler Geräte zu gewinnen. Ein ActivPanel an der Wand macht noch keinen guten digitalen Unterricht.

Die neue Professur für Digitales Lernen, die wir an der Europa-Universität Flensburg bekommen werden, wird sicher einen weiteren positiven Impuls für das Studium und für die Fortbildung der Lehrkräfte geben.

Das Land schließt die Schulen flächendeckend ans Glasfasernetz an. Auch das ist eine wichtige Initiative und ein wichtiger Beitrag dafür, dass digitaler Unterricht stattfinden kann.

Mit den Mitteln des Digitalpakts werden außerdem WLAN-Netze und digitale Ausstattung hinzukommen. Allerdings werden die knapp 170 Millionen € nicht reichen, um für alle 370.000 Schülerinnen und Schüler bei uns im Land Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Dies lässt die Vereinbarung mit dem Bund auch nicht zu. Es sind also auch weiterhin die Schulträger gefordert, in die Hardware zu investieren, und weiterhin werden die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen digitalen Endgeräte im Unterricht nutzen müssen. Das läuft an den Schulen, die dies schon machen, sehr gut. Die Schulen im Land fangen ja auch nicht bei null an. Wir haben unter anderem 130 Modellschulen für digitales Lernen, die in das Land hinein ausstrahlen.

Die Frage wird nun sein, wie wir die Mittel wofür verteilen. Da ist es wichtig, eine Bestandsaufnahme an den Schulen zu machen, um zu wissen, was die einzelnen Schulen brauchen. Eine Verteilung mit der Gießkanne hilft keiner Schule.

Richtig ist auch, dass das Land hierzu schon jetzt mit den kommunalen Landesverbänden in Gespräche eintritt, obwohl der Digitalpakt noch gar nicht unterzeichnet ist.

Über die Frage, was eine gerechte Verteilung ist, werden wir miteinander diskutieren müssen. Ist es zum Beispiel gerecht, dass tatsächlich nur nach einem Schülersatz verteilt wird und die Grundschulen zum Beispiel genauso viele Mittel bekommen wie die weiterführenden Schulen? Klar ist für uns aber, dass es kein Windhundprinzip gibt. Der Landesregierung wird oft vorgeworfen, dass sich die Schulträger immer sehr schnell entscheiden müssen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

Ja.

Vielen Dank, Frau Strehlau. - Ich wollte einmal nach diesem Zusammenhang fragen, wenn Sie sagen, die Grundschulen sollen einen anderen Betrag bekommen. Ich weiß nicht, ob Ihnen weniger oder mehr vorschwebt. Die Herausforderungen an den Grundschulen sind sehr groß. Wenn Sie im Kopf hatten, dass die Grundschulen vielleicht weniger bekommen sollen, wollte ich nur als Denkanstoß mitgeben, dass die Grundschulen in der Regel deutlich weniger Schülerinnen und Schüler haben als die weiterführenden Schulen.

- Wenn wir das pro Schüler verteilen, ist es egal, wie groß die Schule ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP - Zuruf Martin Habersaat [SPD])

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenbemerkung?

Ja.

Verzeihung, Sie waren in Ihrer Rede so zu verstehen, dass Sie der Meinung seien, dass die Grundschulen einen geringeren finanziellen Bedarf haben als die weiterführenden Schulen. Da wollte ich als Denkhilfe mitgeben, dass man dem dadurch gerecht werden könnte, dass man berücksichtigt, dass die Grundschulen weniger Schülerinnen und Schüler haben. Dass der Satz pro Schüler der gleiche wäre, war mir durchaus klar.

- Ich habe keine Positionierung vorgenommen, sondern Dinge genannt, die wir bedenken müssen. Wir müssen das diskutieren, weil jeder unter „gerecht“ etwas anderes versteht. Wir wollen, dass die Digitalisierung vorankommt und dass wir das nach den Bedarfen der Schulen machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wie die Bedarfe sind, müssen wir miteinander diskutieren.

(Zuruf SPD)

Wichtig ist, dass es kein Windhundprinzip gibt. Deshalb bin ich nach ersten Überlegungen skeptisch, ob wir tatsächlich eine Überholspur einrichten sollen, weil wir ein Gesamtkonzept brauchen. Wir werden auch das miteinander diskutieren.

Wir werden als Land - so sagt es die Bund-LänderVereinbarung - die IT-Administration nicht übernehmen können. Aber sie muss geregelt werden. Darüber werden wir mit den Kommunen reden müssen. Wie bewerten wir das Ganze jetzt inhaltlich?

Für uns ist ganz klar, dass die digitalen Medien keine Lehrkraft ersetzen. Aber die Rolle der Lehrkraft wird sich ändern. Schülerinnen und Schüler werden deutlich selbstständiger arbeiten. Die Digitalisierung kann auch bei der Binnendifferenzierung helfen, indem langsame Lerner und Lernerinnen und schnellere Lerner und Lernerinnen auf ihre Kosten kommen und direkt vom Programm Feedback bekommen.

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende.

Ja. - Wir werden die Mittel sinnvoll einsetzen. Wir werden dazu einen Diskussionsprozess haben. Uns ist wichtig, dass wir die Mittel aus dem Digitalpakt klug verwenden. - Vielen Dank.