Protocol of the Session on February 14, 2019

Wenn wir immer mehr Staaten dazu erklären, wird das ausgehöhlt und wertlos. Das ist meines Erachtens verfassungswidrig. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, HansJoachim Grote, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Schaffer, Sie haben mich ausführlich zitiert. Ich werde heute in großen Bereichen den Inhalt meiner Rede vom 21. September 2017 wiederholen, und das Ergebnis wird sein, dass wir zu den Aussagen im Koalitionsvertrag heute genauso stehen wie vor 17 Monaten und sich an meinen Aussagen im Kern nichts geändert hat.

Die Koalitionspartner in Schleswig-Holstein haben sich hinsichtlich der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16 a des Grundgesetzes verständigt und festgestellt, dass sie unterschiedliche Auffassungen haben - mit guten Gründen, die wir heute in der Debatte wiederholt gehört haben.

Der Gesetzentwurf vermittelt nach wie vor, in erster Linie auf Verfahrensbeschleunigung und schnellere Asylverfahren zu zielen. Herr Peters hat das eben ausgeführt und auf das Gegenteil hingewiesen. Da gehen die Meinungen auseinander. Ich teile die Auffassung des Bundesinnenministers. Es kann auch nach meinem Dafürhalten in ausreichendem Maß gewährleistet werden, dass Betroffene in den als sicher eingestuften Herkunftsstaaten weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung befürchten müssen. Dies gilt vor allem, weil der Gesetzgeber für diese Fälle inzwischen besondere Verfahrensgarantien nach der EU-Asylverfahrensrichtlinie im Gesetzentwurf ausdrücklich berücksichtigt. Die Argumente, die Herr Peters vorgebracht hat, sind in die heutigen Überlegungen mit eingegangen.

Aus diesem Grund bleibt die Einstufung der genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten nach meiner Überzeugung weiterhin eine Option. Hiermit könnte eine sinnvolle Entlastung der beim Bund und in den Ländern zuständigen Behörden einhergehen, ohne das Recht derjenigen, die einen tatsächlichen Anspruch auf Schutz in unserem Land haben, zu beschränken.

Nun haben es Regierungskoalitionen aber an sich, dass es auf der einen Seite zu gemeinsamen Bewertungen kommt und auf der anderen Seite tragfähige Kompromisse gesucht werden. Gehen die Auffassungen in seltenen Einzelfällen zu weit auseinander, müssen individuelle Handlungswege gefunden werden. Bei Bundesratsverfahren wird das beispielsweise im Abstimmungsverhalten deutlich. Gerade in einer derart komplexen Fragestellung liegt es in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Auffas

(Burkhard Peters)

sungen jeweils mit guten Argumenten vertretbar sind.

Sie alle werden den Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags gelesen haben. Darin wird auf der berühmten Seite 89, die heute eine große Rolle spielt, explizit und offen ausgeführt, dass die Koalitionspartner bei der Frage der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16 a Grundgesetz unterschiedliche Auffassungen haben und dass sich dies im Abstimmungsverhalten im Bundesrat widerspiegeln wird.

Wir machen aus diesen unterschiedlichen Auffassungen kein Geheimnis. Im Gegenteil, sie wurden im Koalitionsvertrag bewusst niedergelegt, für jeden nachzulesen, für jeden klar erkennbar. Das ist wirklich gelebte Demokratie.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir den ernst gemeinten Hinweis, dass ich die gegebenen Bewertungsunterschiede sehr wohl nachvollziehen kann und respektiere. Sie sind durchaus achtbare Sacherwägungen, aber Sie müssen mir auch zubilligen, dass ich diese Ergebnisse nicht teile. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag in der Drucksache 19/1229 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU gegen die Stimmen der AfD und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 12:57 bis 15:02 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zugang zu Schwimmunterricht in SchleswigHolstein stärken

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1168

b) Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern

Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1067

Wir das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Bevor wir mit dem Tagesordnungspunkt beginnen, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf unserer Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Immanuel-Kant-Schule aus Neumünster. - Seien Sie uns alle herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat das Wort die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Im Land zwischen den Meeren, in Schleswig-Holstein, sollte Schwimmen eine Kernkompetenz wie Rechnen, Lesen und Schreiben sein. Ganz so ist es zwar noch nicht, aber wir sind nah dran: 81 % aller Kinder in Schleswig-Holstein können bis zum 6. Jahrgang sicher schwimmen auf dem Niveau des Bronze-Abzeichens, und das ist eine ganze Menge. Das Bronze-Abzeichen haben auch viele Erwachsene leider nicht. Von den 19 % der Kinder, die noch nicht auf Bronze-Level sind, haben viele bereits einen Zugang zum Schwimmen gefunden, zum Beispiel durch das Seepferdchen-Abzeichen.

Wenn es also immer mal wieder in Debatten oder in Medienberichten heißt: Immer mehr Kinder können nicht schwimmen, so ist das zum Glück in Schleswig-Holstein nicht so. Das sage ich übrigens auch mit Blick auf vereinzelte Akteure im Land, die immer ein sehr negatives Bild vom Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein zeichnen.

In Wahrheit ist es so, dass an 388 von unseren 475 Grundschulen aktuell Schwimmunterricht erteilt wird. An 87 Grundschulen ist das nicht der Fall. Das ist ein guter Wert, und er ist im Vergleich mit den anderen Bundesländern sogar vorbildlich.

(Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU])

(Minister Hans-Joachim Grote)

- Genau. Zugleich ist das für uns natürlich Ansporn, noch besser zu werden, denn auch unsere Statistik sagt, dass doch fast jedes fünfte Kind am Ende der Grundschulzeit noch nicht sicher genug schwimmen kann. Es geht hier nicht nur um Sport und um Spaß an Bewegung, es geht natürlich auch um Sicherheit und Prävention. Nach wie vor ist Ertrinken für Kinder zwischen 5 und 14 Jahren die zweithäufigste Todesursache. Die häufigste Ursache sind Verkehrsunfälle, bei Kindern bis 5 Jahren ist Ertrinken sogar die häufigste Todesursache. Das zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist.

Wir haben bereits im vergangenen September Schulen zum Schwimmunterricht detailliert befragt. Der Bericht liegt Ihnen vor. Lassen Sie mich kurz zur Einordnung die wichtigsten Daten und Fakten nennen:

87 % der Grundschulen und Schulen mit Sekundarstufe erteilen Schwimmunterricht. An 91 % der rückmeldenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird - den Vorgaben der Fachanforderungen Sport folgend - entweder in der 5. oder in der 6. Klasse Schwimmunterricht durchgeführt. Nur 18 % des fehlenden Schwimmunterrichts, also Schwimmunterricht, der ausfällt oder nicht gegeben wird, sind auf fehlende Sportlehrkräfte an Grundschulen zurückzuführen. Alle anderen Gründe liegen außerhalb des Schulbereichs. 82 % der Gründe für nicht erteilten Schwimmunterricht sind nicht durch die Schulen selbst zu verantworten. Hier geht es zum Beispiel um fehlende Schwimmstätten und infolgedessen zu großen Entfernungen zu Schwimmstätten, darum, dass zum Beispiel die Transportkosten nicht übernommen werden, Transporte nicht stattfinden oder Hallenzeiten fehlen.

Das sind insgesamt trotzdem erfreuliche Ergebnisse, zeigen sie doch, dass Schulen ihre Verantwortung annehmen. Zugleich zeigen sie aber auch, an welchen Stellschrauben wir weiter arbeiten müssen:

Erstens. Wir brauchen weiter mehr Lehrkräfte, die befähigt sind, Schwimmunterricht zu erteilen. Wir sind hier deutlich besser geworden, aber wir müssen weiter dranbleiben. Zweitens. Die Rahmenbedingungen für Schwimmunterricht sollten kontinuierlich verbessert werden. Es geht also um die Zugänglichkeit von Schwimmangeboten, funktionierende Schwimmhallen, Schülertransport und Busverbindungen, also auch um kommunale Aufgaben.

Zu erstens, zu den Lehrkräften: Ja, wir haben immer noch zu wenige, aber die, die wir haben, sind gut ausgebildet, denn bei der Aus- und Fortbildung wird sehr auf Qualitätssicherung geachtet. Ich mei

ne, dass ist auch zu Recht so. Das gilt an der Christian-Albrechts-Universität genauso wie an der Europa-Universität und am IQSH. Es gibt spezielle Weiterbildungsangebote für Schwimmen und die Möglichkeit, nachträglich die Schwimmlehrbefähigung zu erreichen.

Besonders aber an den Grundschulen fehlen genügend ausgebildete Schwimmlehrkräfte. Diese Situation wollen wir sukzessive weiter verbessern. Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Deshalb haben wir seit Oktober 2017 ermöglicht, dass auch Externe zur Unterstützung herangezogen werden, zum Beispiel Bademeister, Schwimmtrainer und Personen mit gültiger Trainerlizenz. Voraussetzung ist, dass eine qualifizierte Sportlehrkraft die Gesamtverantwortung trägt und auch durchgehend anwesend ist.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Etwa 15 % des Schwimmunterrichts werden derzeit von Externen gegeben. Dadurch konnten wir den Ausfall von Schwimmunterricht bereits deutlich reduzieren.

Mir ist es wichtig, dass möglichst jedes Kind in Schleswig-Holstein schwimmen lernt. Deshalb bin ich den Fraktionen dankbar für die Unterstützung. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten 50.000 € können wir gut gebrauchen, um das Schwimmunterrichtsangebot zu verbessern. Wir werden zusammen mit dem Innenministerium dafür Sorge tragen, dass diese Mittel dafür eingesetzt werden, bestehende Lücken, seien sie auch vorübergehender Art, weiter zu schließen.

Ziel ist es gegenwärtig, alle Kräfte zu bündeln, die regionalen Partner an einen Tisch zu bringen und über den Runden Tisch, der bereits das zweite Mal getagt hat, zu einer guten und noch besseren Zusammenarbeit mit allen Akteuren zu kommen.

Wir sind beim Schwimmunterricht auf einem guten Weg in Schleswig-Holstein, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Peer Knöfler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein kurzer Blick auf die Landkarte genügt, und unsere

(Ministerin Karin Prien)