- Okay, dann stimmen wir darüber ab. Der Kollege Dr. Brodehl hat für die AfD-Fraktion die Ausschussüberweisung der beiden Anträge mit den Drucksachennummern 19/1153 (neu) und 19/1253 (neu) in den Sozialausschuss beantragt. Wer dem so folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Das ist mit deutlicher Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
AfD mit der Drucksachennummer 19/1153 (neu) abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, Drucksache 19/1253 (neu), abstimmen.
- Und der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW, vielen Dank. Das steht zwar nicht in meiner Vorlage, aber darauf ist mehrfach hingewiesen worden; da haben Sie völlig recht. In meiner Vorlage steht es nicht, Herr Kollege Baasch. Nichtsdestotrotz hat sich die Drucksachennummer nicht verändert.
Ich möchte jetzt wissen, wer von Ihnen diesem Antrag zustimmen möchte. - Das ist einstimmig der Fall.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüßen Sie mit mir neue Gäste auf der Besuchertribüne, und zwar die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Wellingdorf. - Herzlich willkommen hier im Landtag von Schleswig-Holstein!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. - Für die Berichterstattung zu b) erteile ich das Wort dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Abgeordneten Werner Kalinka.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 8. November vergangenen Jahres überwiesenen Antrag der Koalitionsfraktionen in seiner Sitzung am 10. Januar 2019 abschließend befasst. Dieser Beschluss, über den wir uns jetzt unterhalten, ist für viele Eltern wichtig.
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und den Abgeordneten des SSW wird dem Landtag empfohlen, den Antrag in der folgenden Fassung anzunehmen:
„Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist auch für die flächendeckende Bereitstellung von Kindertagesbetreuung wichtig. Der derzeitigen Kita-Datenbank, die auf Landesebene seit 2016 in Betrieb ist, kommt im Bereich der Planung der Kinderbetreuung eine zentrale Rolle zu. Dieser Rolle soll im Zuge der Kita-Reform durch eine landesweite Verpflichtung aller Träger von Kindertageseinrichtungen und der Teilnahme der Tagespflege Rechnung getragen werden. Hierdurch soll ein Portal entstehen, in dem alle Einrichtungen, die eine planmäßige Kindertagesbetreuung anbieten, ihre freien Plätze melden und Eltern sich auf diese Plätze bewerben können. Außerdem soll die Datenbank weitergehende Informationen der einzelnen Einrichtungen (Kosten, Pädagogische Konzepte, Barrierefreiheit, Außengelände, Plätze, Min- derheiten- und Regionalsprachen) und Angaben zu Tagespflegepersonen aufzeigen.
Der Landtag bittet die Landesregierung daher: Die Kita-Datenbank flächendeckend, verpflichtend für alle Träger von Kindertageseinrichtungen einzuführen und den Tagespflegepersonen die Teilnahme an der KitaDatenbank zu ermöglichen.“
Vielen Dank an den Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich
Für die Berichterstattung zu a) erteile ich nun das Wort für die Landesregierung dem Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Naturkindergärten haben als Ergänzung zur klassischen Einrichtung in Schleswig-Holstein längst einen anerkannten Platz. Rund 200 Naturgruppen bereichern derzeit die schleswigholsteinische Kita-Landschaft. Es gab es in der Vergangenheit - das wissen Sie - vielfach baurechtliche Probleme bei der Genehmigung der Unterkünfte von Waldkindergärten. Diese Probleme betrafen insbesondere Bauwagen, die trotz potenzieller Mobilität als feste bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung darstellten. Diese bedürfen daher einer baurechtlichen Genehmigung durch die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Der Landtag hat sich mit dieser Problematik schon in der vergangenen Legislaturperiode verschiedentlich befasst. Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung in enger Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen weitere Maßnahmen ergriffen, um genau hier zu einer dauerhaften Lösung zu kommen.
So hat im letzten Sommer der Landtag unter Federführung des MELUND die vorgelegte Änderung des Landeswaldgesetzes betreffend § 2 Absatz 1 Sie erinnern sich vielleicht daran - beschlossen. Darin wurden Schutzunterkünfte von Naturkindertagesstätten zu Bestandteilen des Waldes erklärt. Damit wird die Genehmigung von einfachen Schutzunterkünften für naturnahe Kindertageseinrichtungen im Wald deutlich erleichtert. Es bedarf keines gesonderten Vorlaufs in der Bauleitplanung mehr. Das bringt für die Betroffenen eine erhebliche Ersparnis an Aufwand und Kosten sowie deutlich geringere zeitliche Verzögerungen. Dem steht auch das Baugesetzbuch des Bundes im Übrigen nicht mehr entgegen.
Ich will unterstreichen, dass damit keinerlei Abstriche - das war insbesondere uns wichtig - an die Schutz- und Sicherheitsanforderungen beispielsweise im Hinblick auf den Waldabstand verbunden waren.
Zudem gilt, dass solche einfachen Naturunterkünfte vorrangig dem Lagern von Materialien und dem vorübergehenden Schutz der Kinder dienen. Für einen
Mein Ministerium hat im Herbst mit dem Leitfaden „Der Naturkindergarten“ eine Handreichung herausgeben. Damit informieren wir umfassend auf dem neuesten Stand darüber, welche Schritte für die Gründung einer Naturkindertagesstätte erforderlich sind und unter welchen Voraussetzungen Naturkindertagesstätten betrieben werden können. Selbstverständlich steht der Leitfaden auch im Landesportal zum Download bereit.
Zeitlich eng darauf abgestimmt hat das MILI den unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise und der kreisfreien Städte einen Klarstellungserlass zukommen lassen. Darin wurden die wesentlichen Anforderungen an eine Naturunterkunft konkretisiert, und es werden Verfahrenshinweise für die Erteilung der Baugenehmigung erteilt. Insbesondere enthält der Erlass Hinweise zur Beheizung von Naturunterkünften und erläutert Anforderungen sowie typische Schwierigkeiten des Brandschutzes. Das ist eine Frage, die in der Vergangenheit vielfach zu Unklarheiten und Problemen geführt hat.
Ich will noch einmal unterstreichen, dass eine Baugenehmigung für die Naturunterkunft für Naturkindertagesstätten weiterhin eine Einzelfallentscheidung bleibt und kein Selbstläufer ist. Das kann schon wegen der örtlich völlig unterschiedlichen Bedingungen gar nicht anders sein.
Dennoch ist festzuhalten, dass es gelungen ist, die im Interesse der Natur-Kitas erforderlichen Vereinfachungen und Klarstellungen klar zu verankern. Die Landesregierung ist deswegen überzeugt, dass damit die Probleme und die Sorgen der Vergangenheit im Wesentlichen ausgeräumt werden konnten.
Damit komme ich zu dem zweiten Punkt: Die KitaDatenbank ist für die Landesregierung integraler Bestandteil unserer grundlegenden Kita-Reform, die wir in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Elternvertretungen gemeinsam auf den Weg bringen. Wir werden eine gleichermaßen hohe Kita-Qualität überall im Land sichern, die Eltern werden wir durch landesweit gedeckelte Elternbeiträge, die Kommunen durch einen angemessenen Landesanteil entlasten, und wir werden eine Kindertagesbetreuung ermöglichen, die den tatsächlichen Bedürfnissen und Familien entspricht.
Dazu wird die Kita-Datenbank künftig einen wichtigen Beitrag leisten. Das hatte ich bereits in der Plenardebatte im November sehr ausführlich dargestellt. Deswegen freue ich mich über das Einvernehmen im Ausschuss in dieser Frage. Insbesondere
freue ich mich auch über das Einvernehmen darüber, die Datenbank um die Darstellung besonderer Angebote, beispielsweise um die Sprache von Minderheiten, gesondert zu erweitern, lieber Lars Harms. Das werden wir tun.
- Er hat sich vorhin so nett mit der Kollegin Krämer unterhalten. - Minderheitensprachen werden also künftig in der Kita-Datenbank aufgeführt. Seit Beginn dieses Jahres können auch Angebote von Einrichtungen der Kindertagespflege in der Kita-Datenbank gefunden werden.
Mehr als 300 Tagespflegepersonen haben sich bereits in der Datenbank registriert. Tagespflegepersonen können ihren Anspruch auf Aufnahme in die Datenbank durch eine Einwilligungserklärung umsetzen. Die Erfassung erfolgt durch die Kreise und kreisfreien Städte beziehungsweise durch ihre Vermittlungsstellen.
Mein Ziel ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen unserer Kita-Reform eine verbindliche Teilnahme aller Kitas an der Kita-Datenbank verbindlich festzuschreiben. Das nützt im Übrigen allen Trägern. Die Einrichtungen können dann besser disponieren. Die Kommunen werden die tatsächlichen Bedarfe an Betreuungsplätzen deutlich leichter als bislang ermitteln können. Die Kita-Datenbank ist somit ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vor allem werden Eltern sicher sein können, nicht nur für einige, sondern für alle Betreuungsangebote Informationen abrufen zu können. Damit wird die Kita-Datenbank endlich das hilfreiche Angebot für Familien, das sie der Idee nach von Anfang an sein sollte.
Wenn dann noch die Anmeldung des Kindes in der Wunscheinrichtung online von Zuhause aus erfolgen kann, kann man sehr wohl von einem digitalen Quantensprung an Nutzerfreundlichkeit sprechen; den werden wir ermöglichen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.