Protocol of the Session on January 25, 2019

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: So wie Ihre Rede!)

Natürlich soll das nicht heißen, dass wir kein aktualisiertes Bodenschutzprogramm brauchen. Ganz im Gegenteil: Die Flächenkonkurrenzen sind größer denn je. Ein Anhaltspunkt ist unsere Forstfläche, die in den letzten 30 Jahren pro Dekade um nur 1 % Landesflächenanteil auf nunmehr 12 % steigen konnte. Im Vergleich der Bundesländer liegt Schleswig-Holstein damit immer noch weit hinten. Wir sind ein waldarmes Bundesland.

Anfang letzten Jahres haben wir hier im Hohen Haus für mehr Sand- und Kiesabbauflächen gestritten. Wir stießen hier auf unerklärlichen Widerstand der allermeisten Fraktionen. Dabei beansprucht der Rohstoffabbau in Schleswig-Holstein weniger als 1 % der Katasterfläche, während allein die Grünlandflächen 20-mal mehr Fläche einnehmen.

Zu schützen sind Böden ebenfalls, indem die Mengen von Dünger und Pestiziden auf das absolute Mindestmaß reduziert werden; da stimmen wir natürlich mit den Grünen überein. Zu den Schadstoffen, die zunächst in den Böden und von dort weiter in aquatische Systeme gelangen, gehören die verschiedensten Pestizide für den Anbau auch bei

(Dennys Bornhöft)

spielsweise von E-10-Energiemais. Das ist der Mais, der in die Gasanlagen kommt. Wollen wir die Böden schützen, müssen wir weniger Mais anbauen. Im Übrigen bräuchten wir dann auch kein Dauergrünlanderhaltungsgesetz mehr.

Überhaupt ist ein Schutzprogramm sinniger als der Erlass immer neuer Schutzgesetze. Lassen Sie uns den Bauern wieder mehr Vertrauen schenken und ihnen mehr Eigenverantwortung übertragen. Ein guter Bodenschutz liegt im ureigenen Interesse jedes Bauern. Was aber tut Jamaika? Im Gegensatz dazu etabliert die Koalition einen immer stärker lähmenden Überwachungsapparat gegen die Arbeit der Bauern. Ganz im Sinne Ihres Antrags beweisen Sie Ihren Überwachungsspleen, indem Sie mit dem Brachflächen-, Baulücken- und Abrisskataster ein weiteres Kataster einzuführen gedenken.

Wir glauben, das ist nicht notwendig.

Es gäbe noch viel zu sagen, warum ein Bodenschutzprogramm selbstverständlich wichtig ist, zum Beispiel im Fall von Bodenspekulation und auch im Zusammenhang mit der Verhinderung des Hofsterbens. Heute geht es jedoch um die Fortschreibung des Programms, und die AfD stimmt dem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der SSW begrüßt den vorgelegten Antrag der Jamaika-Koalition, das derzeitige Bodenschutzprogramm fortzuschreiben, um es den Herausforderungen der Zeit anzupassen.

Wir alle wissen, dass der Boden eine zentrale Rolle für den Naturhaushalt spielt. Neben Wasser und Luft ist er das Umweltmedium, das für die meisten ökologischen Prozesse die Grundlage bildet. Er hat Filter-, Speicher- sowie Pufferfunktionen und schafft durch seine Fähigkeiten verschiedene Lebensräume für Flora und Fauna und ist die Basis für jedes Ökosystem.

Der Boden hat aber auch eine Gedächtnisfunktion. Was ihm einmal wiederfahren ist, vergisst er so schnell nicht. So können wir den Einsatz von Pestiziden noch nach Jahrzehnten im Boden feststellen. Ein Boden, der in seiner Struktur komplett verändert oder zerstört wurde, wird nie wieder seinen ur

sprünglichen Zustand erreichen. Ein versiegelter Boden hat keinen Luft- oder Wasseraustausch und verändert dadurch komplett sein Wesen. All das ist Jahrzehnte später noch nachweisbar. Darum müssen wir mit dem, was wir jeden Tag achtlos mit Füßen treten, sorgsam umgehen.

(Beifall SSW, SPD und Bernd Voß [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, er findet sich in vielen anderen Bereichen, beispielsweise in Gesetzen oder Verordnungen, wieder. Klassisch sind hierbei natürlich in erster Linie die unterschiedlichsten Regelungen im Umwelt- und Naturschutz zu nennen. Bodenschutz spielt aber auch in der Landwirtschaft eine Rolle, beispielsweise bei der Düngeverordnung, wo es um die Einträge geht. Aber genauso findet der Bodenschutz in der Bauleitplanung oder im Baugesetzbuch eine Berücksichtigung.

Doch wie sparsam und sorgfältig gehen wir letztendlich wirklich mit dem Schutzgut Boden um? Der SSW hat bereits seinerzeit in der Debatte zum Bodenschutzprogramm darauf hingewiesen, dass die Verringerung der Bodenversiegelung ein Schwerpunkt des Programms sein muss. Auch die Senkung der Schadstoffbelastungen beziehungsweise die Minimierung der Schadstoffeinträge in den Boden waren und sind immer noch ein wichtiger Teil des Bodenschutzprogramms. Hieran hat sich seit 1997 nichts geändert. Das sind immer noch wichtige Aspekte, die in ein modernes Bodenschutzprogramm hineingehören.

Gleichwohl entsteht der Eindruck, dass gerade die Versiegelung von Boden ungebremst anhält. Der Anspruch an Boden für Verkehrs- oder Siedlungszwecke nimmt nicht ab. Natürlich gibt es dafür Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, aber in einem richtigen Verhältnis von eins zu eins ist diese Rechnung nicht. Das heißt, Flächen, die auf der einen Seite versiegelt werden, werden anderswo nicht entsiegelt. Das ist vielleicht im vollen Umfang auch nicht möglich, aber wir sollten dies zumindest stärker anstreben und versuchen, den geschädigten Boden so zu beleben und zu entwickeln, dass er wieder eine ökologische Bodenfunktion übernehmen kann.

Wenn ich dies jetzt besonders hervorhebe, dann tue ich das natürlich auch vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung beabsichtigt, neues Entwicklungspotenzial in den Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Was sich sehr toll anhört, bedeutet nichts anderes, als dass den Gemeinden freigestellt wer

(Jörg Nobis)

den soll, ungezügelt neue Baugebiete auszuweisen und damit auch neue Straßen zu bauen.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Hier sehe ich schon einen gewissen Widerspruch zum Antrag. Im Antrag ist zwar die Rede von Konzentration der baulichen Förderungen auf die Innenraumverdichtung, aber das ist nur ein Prüfauftrag. Gleiches gilt für die Besserstellung der Kommunen, die Flächenrecycling-Strategien oder die Nutzung von Ersatzgeldern von Industriebrachen und nicht mehr benötigten Verkehrsflächen betreiben. Nur, auch das sind Prüfaufträge.

Die verfolgten Ziele der Entsiegelung gehören nach Auffassung des SSW ganz klar in ein neues Bodenschutzprogramm, und dabei sollten wir dann auch Qualitätsmaßstäbe zur Revitalisierung solcher Flächen und Böden haben. Das wären Punkte, die unseres Erachtens hilfreich wären, um das Bodenschutzprogramm zu modernisieren und dann auch weiterzuentwickeln. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich über die sehr angeregte und auch konstruktive Debatte zu diesem weiterhin hochrelevanten Thema für unser Land. Es wurde mehrfach gesagt: Schon vor über 20 Jahren hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das erste Bodenschutzprogramm verabschiedet, das die Richtschnur für unsere tägliche Arbeit war. Viele der dort verankerten Ansätze und Ziele sind im Kern auch heute noch gültig. Frau Eickhoff-Weber hat darauf hingewiesen, dass wir das auch deutlich sagen.

Aber nicht nur die zwischenzeitlich geänderten und zum Teil ganz neu geschaffenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen zeigen, dass es an der Zeit ist, den Bodenschutz neu aufzustellen. Das gilt für den vorsorgenden Bodenschutz, für die Altlastenbearbeitung und für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.

In allen drei Feldern haben wir Fortschritte erzielt. Wir müssen uns heute aber auch neuen Herausforderungen stellen. Im Rahmen der Altlastenbearbeitung ist es uns gelungen, durch die Erstbewertung von über 75.000 Flächen mit Hinweisen auf altlastrelevante Nutzungen für gut 90 % den Altlastenverdacht zu entkräften. Diese systematische Bewertung ist der erste und wesentliche Schritt zur Reduzierung der Altlastenzahlen. Nun geht es darum, sich programmatisch noch stärker als bisher auf die Untersuchung und Sanierung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten auszurichten. Dazu bedarf es einer neuen Priorisierung und Finanzierungsstrategie für Untersuchungen und Sanierungen.

Das nächste Feld, die Vorsorge, ist das Fundament für einen nachhaltigen und vorausschauenden Bodenschutz. Hier hat die Landwirtschaft als größter Bodennutzer in Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung. Durch die Umsetzung der CrossCompliance-Regelung und den Erhalt von Dauergrünland wird bereits ein guter Beitrag zum Schutz der landwirtschaftlich genutzten Böden geleistet. Da sich die Flächenbewirtschaftung aber stark verändert, müssen wir gemeinsam sicherstellen, dass die Böden auch für künftige Generationen noch uneingeschränkt nutzbar bleiben.

Bei der Erdverkabelung im Rahmen der Energiewende ist es uns gelungen, frühzeitig zusammen mit den Netzbetreibern mehr Bodenschutz auf den Kabeltrassen durchzusetzen. Nun wollen wir sicherstellen, dass der Bodenschutz im Rahmen der zunehmenden Bautätigkeit auch in anderen Sektoren zum Nutzen der Grundstückseigentümer etabliert wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dennys Bornhöft [FDP])

Meine Damen und Herren, damit komme ich zu der größten Herausforderung für uns alle, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. 2002 hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das 30-Hektar-Ziel für 2020 formuliert. Auch darauf wurde hingewiesen. Wie bei so vielen Zahlen reißt die Bundesregierung auch diese Marke und hat die Zielerreichung bereits auf 2030 verschoben mit der minimalen Anspitzung auf unter 30 ha pro Tag.

Natürlich haben wir den Anspruch, unsere wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklungen zu stärken, aber dies muss mit Augenmaß passieren. Wenn es um die Inanspruchnahme des Außenbereichs geht, gilt dies insbesondere. Die bisher gewählten Instrumente wie das Brachflächen-Recyc

(Flemming Meyer)

ling und der grundsätzliche Vorrang der Innenverdichtung vor der Inanspruchnahme der grünen Wiese im Außenbereich müssen noch mehr gelebt und unterstützt werden. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Fraktionen Prüfaufträge für einen sparsameren Umgang mit unseren Freiflächen formuliert haben.

Auch die Verankerung der Flächeninanspruchnahme im Landesentwicklungsprogramm begrüße ich sehr. In Abstimmung mit dem Innenministerium haben wir das Ziel der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme auf unter 1,3 ha pro Tag bis 2030 formuliert. Auch dies kann natürlich nur ein Zwischenziel zu einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme mit einem Nettonullflächenverbrauch sein.

Ja, Wege dahin aufzuzeigen, wird eine große Herausforderung bei der Erstellung des Landesbodenschutzprogramms. Auch im Lichte dieser Debatte bin ich aber sehr zuversichtlich, dass wir dies gemeinsam erreichen können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es scheint so zu sein, dass Ausschussüberweisung nicht beantragt wurde. - Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag Drucksache 19/1010 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dies bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen sowie der Abgeordneten Doris von Sayn-Wittgenstein so beschlossen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 15:

Politische Diskussion und aktives politisches Handeln in der Schule fördern - fair, sachlich, neutral

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/1109

2019 ist das Jahr der politischen Bildung in Schleswig-Holstein

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1203 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Frank Brodehl von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Politische Mündigkeit fällt nicht vom Himmel. Deshalb ist politische Bildung fester Bestandteil an unseren Schulen. Aber sie ist nur dann zielführend, wenn bestimmte Grundsätze beachtet werden, wenn sie Schüler nicht mit einer bestimmten Meinung überwältigt, also nicht indoktriniert, wenn sie ein Thema kontrovers behandelt, das heißt, Meinung und Gegenmeinung einbezieht, und wenn sie sich an der Lebenswelt der Schüler orientiert. Diese drei Prinzipien sind seit den 70er-Jahren im sogenannten Beutelsbacher Konsens festgeschrieben. Allerdings werden sie an einzelnen Schulen von einzelnen Pädagogen doch sehr weit ausgelegt oder ganz infrage gestellt.

Ein Beispiel dafür ist die Vorführung des Films „Wildes Herz“ im Rahmen der letzten SchulKinoWoche,

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)