Meine Damen und Herren, zu den weiteren Bemerkungen, die die Kollegin Raudies machte: Sie haben gerade eben gesagt: Was haben wir da an Geld hineingesteckt, und das müssen alles die Steuerzahler zahlen.
Was wir da hineingesteckt haben, ist unseren Mitarbeitern im Landesdienst und den Beamtinnen und Beamten zugutegekommen. Sie müssen schon logischer argumentieren. Sie können nicht auf der einen Seite kritisieren, dass es zu viele Ausgaben gibt, und auf der anderen Seite verkennen, dass das zum Vorteil für unsere Mitarbeiter ist. Deshalb wollen Sie das nach meiner Beobachtung in einer großen Mehrheit auch so behalten. Aber das werden wir bei der Anhörung sehen.
Zum DGB: Ich schätze den DGB grundsätzlich sehr, bei der Frage Vergaberecht heute Morgen weniger. Das muss ich einfach so sagen. Ich habe übrigens mit denen draußen gesprochen. Einer sagte zu mir, das alte Vergaberecht fanden wir auch nicht gut.
Aber der Punkt, um den es geht, ist: Wenn ich die Alternative habe, ob ich mich eher am Beamtenbund orientiere oder am DGB, muss ich Ihnen sagen, dann gebe ich dem Beamtenbund den Vorzug.
Bei dem Thema, habe ich gesagt - genau wie der DGB erwartet -, dass bei seinen Dingen auch eine entsprechende Wahrnehmung stattfindet.
Zum letzten Punkt: Wir können über die Einzelheiten diskutieren. Wir können nicht mehr als anbieten, das im Ausschuss zu tun. Dann wägen wir die Argumente ab. Ich bin Vorsitzender des Ausschusses. Der Ausschuss ist so, dass er manchmal Dinge verändert. So fit im Kopf sind wir noch. Keine Sorge, meine Damen und Herren.
Bevor ich ein System grundsätzlich ändere, muss ich schon verdammt gute, bessere Argumente haben und nicht sagen, wir wollen es einfach neu machen, meine Damen und Herren. Das ist der Knackpunkt, um den es hier geht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet. Erstens bin ich Beamtin, und zweitens kenne ich das Thema sehr gut, weil ich zwischenzeitlich sozialversicherungspflichtig war und in die gesetzliche Krankenversicherung musste, weil ich angestellt war. Jetzt bin ich Abgeordnete und auch in der gesetzlichen Versicherung. Ich mache mir Gedanken, wie es weitergeht, falls ich irgendwann diesem schönen Haus nicht mehr angehörig sein sollte. Deshalb habe ich mich neulich bei meiner privaten Krankenversicherung schlau gemacht. Oh, oh! Die haben gesagt, für die 30 %, die Sie vorher hatten, müssen wir sie weiterversichern. Aber für die 20 %, die nicht mehr gelten, weil ihre Kinder erwachsen und Sie geschieden sind, müssen wir Sie neu versichern.
Ich möchte hier nicht meine Krankenakte darlegen, aber Sie können sich vorstellen, dass man in gereiften Jahren
die eine oder andere Sache im Rucksack hat, die teuer ist. Dann stehe ich vor der Situation, dass ich jetzt wahrscheinlich in der gesetzlichen Versicherung bleiben werde, den vollen Beitrag allein zahlen muss, weil das billiger ist, als in die private Krankenversicherung zu gehen.
- Da geht es nicht um Glück, sondern nur um Geld. Ich bin mittlerweile im höheren Dienst, also machen Sie sich keine Sorgen um mich.
Aber es gibt auch Situationen, in denen die privaten Versicherungen so viel Druck machen, dass sie die Leute gar nicht mehr übernehmen. Deshalb, Herr Kalinka: Ich teile viele Ihrer sozialpolitischen Positionen, auch viele Ihrer Reden, aber hier so zu tun, als ob das kein Problem sei, das finde ich falsch.
Was ich mir für die Ausschussberatung wirklich wünsche - und ich weiß, dass meine Koalitionspartner das können -, ist, dass wir offen in diese Debatte gehen und nicht die Debatte über „Bürgerversicherung oder nicht“ führen. Ich habe eine andere Position als Sie und bin da näher bei der SPD. Es geht darum, wie wir für unsere verbeamteten Bediensteten ein System schaffen, das zum Beispiel konkurrenzfähig mit Hamburg ist und das so ist, dass wir für diejenigen, die für unser Land gut arbeiten, die beste Krankenversicherung ermöglichen. Wenn wir zumindest im Ausschuss versuchen, die Lagerbrille und diese ideologische Feindbrille abzusetzen, bekommen wir vielleicht eine gute Lösung hin.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich den Worten der Kollegin von Kalben anschließen. Ich wundere mich manchmal über einige Redebeiträge. Ich habe den Verdacht, dass hier nach dem Motto „wehret den Anfängen“ ein kleiner Stellvertreterkrieg geführt wird, wenn es darum geht, ein konkretes Problem zu lösen.
Wenn man ein starkes Modell hat, braucht man schöne Grüße an diejenigen von der PKV, die uns entsprechende Briefe schreiben - nicht an diesem kleinen Punkt anzufangen, nicht nachvollziehbare Debatten zu führen, auch keine Nebelkerzen zum Thema Wahlfreiheit oder nicht zu werfen. Eine faktische Wahlfreiheit ist am Beginn der Verbeamtung im Augenblick nicht gegeben, außer man nimmt, übrigens gerade in den kleineren Besoldungsstufen - es gibt nicht nur A 13 und A 14 -, einen sehr starken finanziellen Nachteil in Kauf.
Kollege Kalinka, über das Thema, an welchem Lebenspunkt man eventuell eine falsche Entscheidung trifft, das ist teilweise schon mit 18 oder 19 Jahren, kann man reden. Dass das nicht revidierbar ist, ist ein grundsätzliches Problem im SGB V, das man auch anders fair lösen kann, zum Beispiel, wenn man sagt, man geht in einen Wettbewerb, in dem alle einen Kontrahierungszwang haben. Dann müssen alle schauen, wie sie in ihrem System die Risiken ausgleichen. Es gibt neben den holzschnittartigen Dingen sehr viele Dinge, die man anderswo besprechen könnte. Aber wir sind hier nicht im Bundestag.
Hier geht es schlicht und ergreifend um unsere Landesbeamten. Wenn ich mir die Zahlen aus Hamburg anschaue, dann geht es um 3 % der Landesbeamten. Wir reden hier über 3 % der Landesbeamten, und denen sollen wir zumindest die Möglichkeit geben vielleicht nur den zukünftigen, dann wären es noch weniger -, fiskalisch genauso viel für ihre Krankenversicherung aufzuwenden wie diejenigen, die in der PKV sind oder die in die Beihilfe kommen und die überhaupt eine private Versicherung abschließen konnten.
Ich komme aus dem Hochschulbereich. Auch da gibt es Einzelfälle und wie Eka geschildert hat auch Verwitwungsfälle und andere Dinge.
Ich will in den verbleibenden Sekunden nicht alle aufzeigen. Aber es gibt schlicht und ergreifend Fälle, bei denen man ganz klar feststellen kann, dass einige unserer Landesbeamten in einer vergleichbaren Situation einen fiskalischen Nachteil haben. Man muss gute Argumente haben, dass sie den weiterhin erleiden sollen. Das gute Argument kann nicht sein, das gefährde abstrakt den Haushalt, weil eine Vergleichsrechnung am Ende eventuell mehr Geld kostet. Wenn ich mir unsere Beamtenbesoldung und die Gesamtbeihilfekosten anschaue, reden wir über 3 %, obwohl es vielleicht nur für 1 % Prozent interessant ist und geht. Ich muss ganz ehrlich sagen, hier argumentativ abzurüsten, wäre gut. Um das mit einem Professor zu sagen, dem ich einmal sehr nahestand: Wenn ich wegen der Bedingungen gekommen wäre, wäre ich gar nicht gekommen. Der konnte sich nämlich auch nicht entsprechend privat versichern. Der musste schlicht und ergreifend auch für jedes Kind, das er hatte, eine eigene Versicherung abschließen, weil er nicht in die Bei
Nun kann man sagen: „Der Herr Professor kann das an der Stelle ertragen.“ Aber diese Art der Debatte ist mir eigentlich nicht gegeben; ich möchte nicht einfach nur sagen, der Professor kann dies ertragen. Der Beamte A 6, der im Justizvollzugsdienst tätig ist, kann es nämlich nicht ertragen. Deshalb sollten wir uns durchaus mit diesen einzelnen Beispielen beschäftigen.
Ob man dann in die eine oder andere Richtung geht, dafür sind wir unterschiedliche Parteien. Keine Partei wird 100-prozentig in Richtung SPD gehen. Auch in der Jamaika-Koalition gibt es ja keine unterschiedliche Richtung hin zu irgendeiner Partei. Frau Krämer, sie müssen keine Angst haben, dass sich die SPD hier am Ende mit einem Bürgerversicherungsmodell durchsetzt. Erstens können wir das hier gar nicht entscheiden, und zweitens haben wir dafür leider nicht die Mehrheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da hier schon einige Erfahrungswerte aus dem öffentlichen Dienst vorgetragen worden sind, möchte ich das gern als ehemaliger Regierungsrat in Hamburg, wo es dieses Modell bereits gibt, noch ein wenig erweitern. Ich möchte das gern herunterkristallisieren auf die eine Problemlage, auf die es wahrscheinlich am Ende der Debatte auch im Ausschuss ankommen sollte.
Es geht jetzt nicht unbedingt um alle Beamten und um diejenigen, die zukünftig Beamte werden und sich dann nach ihrem Lebensentwurf erstmalig entscheiden müssen, ob sie in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung gehen, sondern es geht wahrscheinlich eher um diejenigen, die bereits im Bestand sind und aus unterschiedlichen Gründen damals nicht in die private Krankenversicherung gehen konnten, sondern in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben mussten. Diese sind jetzt in der Regel freiwillig versichert und müssen den Arbeitgeberanteil bezahlen. Dieser Personenkreis hatte also nicht die Wahl und muss jetzt 600 oder 700 € bezahlen. Das ist eher die Problemlage, als dass jetzt eine Öffnung für alle Beamten vorge
Ja, Frau Raudies, schöner wäre es tatsächlich, wenn wir das im Rahmen des öffentlichen Dienstes einheitlich machen könnten und wenn wir sagen würden, wir stellen dies allen Beamten unabhängig von ihrem Einkommen - das fände ich ganz charmant frei. Dann sollten wir dies aber auch für alle Angestellten unabhängig von ihrem Einkommen freigeben und nicht erst für die Angestellten, die 61.000 € brutto oder mehr verdienen. Das also ist die Problemlage, die wir dabei sehen, diese Ungleichbehandlung in dem System der Bediensteten, die es oft schwierig macht. Darüber werden wir sicherlich weiter im Ausschuss diskutieren müssen.
Aber damit Sie es auch wirklich mitkriegen: Diejenigen, denen es verwehrt worden ist, in die private Krankenversicherung hineinzukommen, und jetzt auch den Arbeitgeberanteil dauerhaft zahlen müssen, das sind diejenigen, um die wir uns kümmern müssen. Um diesen Personenkreis wird es im Endeffekt gehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen ganz schnellen Ritt durch die Diskussion und zu dem, was ich noch zu sagen habe.
Der Kollege Kalinka sagte eben, er befürchte einen Systemwechsel. Es geht hier nicht um Bürgerversicherung oder um sonst irgendetwas, sondern es geht um eine Ergänzung des bestehenden Systems. Zumindest wir als SSW - und ich glaube, auch die SPD - stellen das System nicht infrage, sondern wollen es nur ergänzen durch ein Element der Wahlfreiheit, das eben gewählt werden kann.
Welche Probleme bestehen eigentlich bei der Beihilfe über das hinaus, was bisher diskutiert worden ist? Es gibt zum Beispiel das Problem, dass Leute insbesondere dann, wenn sie sich in niedrigeren Gehaltsgruppen befinden, sich die Vorauszahlungen, die man zunächst selber leisten muss, bis man sie dann per Beihilfe wieder erstattet bekommt, oft gar nicht leisten können. Jeder von uns weiß das, weil jeder von uns mit Sicherheit genau die Hinweise von Beamten bekommt, die auch ich bekomme:
Passen Sie mal auf, können Sie sich mal dafür einsetzen? Ich weiß nicht mehr ein noch aus und kann mir nichts mehr leisten, weil ich so viel vorausbezahlen muss. - Das kennen wir alle.