Protocol of the Session on November 8, 2018

Dann kommen wir jetzt also zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlung entsprechend der Sammeldrucksache 19/1041 (neu) mit der soeben vorgetragenen Ergänzung zu TOP 11 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Alle. Das ist dann einstimmig so beschlossen. Ich danke Ihnen ganz herzlich.

Ich darf Ihnen bekanntgeben: Beginn der nächsten Tagung des Landtags ist am Mittwoch, 12. Dezember 2018 um 10 Uhr.

Wir sehen uns morgen um 10 Uhr hier alle im Plenarsaal wieder zu unserer Gedenkveranstaltung.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 17:32 Uhr

(Präsident Klaus Schlie)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Entscheidung über die Zulässigkeit der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/1016

Herr Präsident! Wir Grüne unterstützen das Anliegen der Volksinitiative, Fracking zu verhindern. Wir waren immer und sind auch bereit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die wir dazu haben.

Eine entsprechende Änderung des Landeswassergesetzes, so wie die Volksinitiative sie fordert, könnte helfen, ist jedoch nach Auffassung von Juristinnen und Juristen verfassungsrechtlich unzulässig. Am Ende wird vermutlich eine gerichtliche Entscheidung die notwendige Klärung dieser juristischen Frage bringen. Es geht nicht um eine politische Debatte für oder gegen Fracking. Seit drei Wahlperioden lehnen alle im Landtag vertretenen Parteien Fracking ab. Wir Grüne gehen noch darüber hinaus und lehnen es grundsätzlich ab.

Die PIRATEN haben in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in dieselbe Richtung ging wie jetzt die Volksinitiative. Dazu gab es Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und eine parlamentarische Anhörung. Damals, im

März 2015, haben CDU, SPD, Grüne und SSW diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Im Juli 2016 haben die vier Fraktionen ihre Auffassung bekräftigt und gemeinsam beschlossen:

Der Landtag bestätigt seine Beschlüsse „Keine Genehmigung für Fracking in Schleswig-Holstein“ Drucksache 18/386 - und „Kein Fracking in Schleswig-Holstein“ - Drucksache 18/671. Der Landtag stellt fest, dass einer Novellierung des Landeswassergesetzes aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung einschließlich der insoweit vorgesehenen Abweichungsbefugnis enge Grenzen gesetzt sind.

Der Landtag hält eine Anpassung des Bergrechtes an moderne Umweltrechtsnormen nach wie vor für geboten. Dabei sollte eine hohe Transparenz in den Verfahren sichergestellt sein. Die Verfahren sollten - soweit sinnvoll - auch dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) unterliegen.

Dass SPD und SSW jetzt in der rechtlichen Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit zu einem anderen Schluss kommen, ist inhaltlich wohl kaum zu verstehen, sondern eher mit ihrer neuen Rolle als Opposition zu begründen. Geradlinige Politik geht anders.