Protocol of the Session on November 8, 2018

Wer den Vertrag durchliest, wird viele Dinge wiederfinden, die es auch in den Staatskirchenverträgen mit den christlichen Kirchen gibt. Einen Punkt sehen wir dabei allerdings kritisch, und auch das muss hier gesagt werden. Dass Glaubensgemeinschaften für Verwaltungsleistungen eine Gebührenbefreiung bekommen, ist nach unserer Auffassung aus der Zeit gefallen. Schließlich bekommen andere gemeinnützige Organisationen auch keine Gebührenbefreiung. Noch nicht einmal die Jüdischen Gemeinden haben eine bekommen, als es diesen Vertrag noch nicht gab. Dass die jüdischen Organisationen hier mit den großen Kirchen gleichgestellt werden wollen, ist aber natürlich auch zu verstehen. Solange eine politische Mehrheit für diese Gebührenbefreiungen besteht, solange müssen natürlich alle Religionsgemeinschaften gleichgestellt werden. Insofern ist diese Passage auch in Ordnung.

Es findet sich in dem heute vorliegenden Vertrag auch eine Regelung, die wir absolut begrüßen, nämlich dass der Vertrag immer fünf Jahre gilt und sich dann automatisch verlängert, aber eben auch von beiden Seiten gekündigt werden kann. Das wird mit Sicherheit nicht geschehen, klar. Aber wir begrüßen es, dass der Vertrag keine Ewigkeitsklausel enthält, die dem Staat Fesseln anlegt. Diese Passagen des Vertrags mit den jüdischen Organisationen sollten ein Vorbild für die Vertragsgestaltung mit den großen christlichen Kirchen sein.

(Vereinzelter Beifall SSW, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP)

Es gibt in Schleswig-Holstein mindestens seit Ende des 16. Jahrhunderts jüdisches Leben, und zum Glück gibt es dieses Leben durchgehend seit dieser Zeit. Selbst die schlimme Zeit des Nationalsozialismus konnte daran nichts ändern. In Glückstadt, Rendsburg, Lübeck, aber auch in Friedrichstadt gab es starke jüdische Gemeinschaften, die zu Vielfalt und Toleranz beigetragen haben. Wir haben jetzt in Schleswig-Holstein an vielen Ecken wieder diese Gemeinschaften, und darüber können wir wirklich froh sein.

Trotzdem, meine Damen und Herren, ist der Schutz der jüdischen Mitbürger und ihrer Einrichtungen weiterhin eine dauerhafte Aufgabe, die wir als Gesellschaft haben. Wir bekommen etwas, und dann haben wir auch eine Pflicht, nämlich unsere jüdischen Menschen mit ihren Organisationen hier zu schützen. Die Notwendigkeit dazu zeigen immer wieder Anschläge auf jüdische Synagogen, im Übrigen auch in Schleswig-Holstein. Es wurde ja gerade eben ausgeführt, dass in den letzten acht Jahren allein 300 Mal etwas geschehen ist, was wir eigentlich hier in Schleswig-Holstein nicht haben wollen.

Deshalb bleibt es dabei: Wir wollen nicht nur jüdisches Leben in Schleswig-Holstein erhalten - das wollen wir natürlich -, sondern wir wollen es auch schützen, und wir wollen es vor allen Dingen fördern. Wir wollen, dass jüdisches Leben hier in Schleswig-Holstein nicht nur weiter blühen kann, sondern noch viel stärker aufblüht. Der vorliegende Vertrag ist eine richtig gute Grundlage dafür. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/880. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/880, unverändert anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 19/880, einstimmig angenommen.

(Beifall im ganzen Haus)

(Lars Harms)

Wir kommen dann zur Abstimmung zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1019 (neu).

(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: SSW!)

- Pardon, das ist hier leider nicht mit aufgeführt. Selbstverständlich; ich sage es noch einmal: Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1019 (neu). Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, das ist ein wichtiger Tag in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein. Es ist ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Antisemitismus und Relativierung der Zeit des Nationalsozialismus, woraus sich wiederum schlussfolgern lässt, dass auch andere Dinge, die dort geschehen sind, nicht relativiert werden. Es ist ein guter Tag für ein aktiv gestaltendes, von uns Demokraten begleitetes jüdisches Leben in Schleswig-Holstein. Ich gratuliere allen, die daran mitgewirkt haben, und danke allen. Wir sehen uns ja gleich noch einmal bei der Feierstunde. - Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/746

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/790

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 19/1004

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1048

Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Thomas Rother.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die umfangreiche Vorlage. Die Abweichungen sind in der Anlage kenntlich gemacht.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1048, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der SPD-Fraktion, des SSW und der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich lasse dann über die Vorlagen abstimmen, zu denen der Finanzausschuss Empfehlungen abgegeben hat. Zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/790, empfiehlt der Ausschuss, ihn abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen der SPD und der AfD sowie die Abgeordneten des SSW. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/746, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU sowie die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? Niemand. Enthaltungen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 19/1004 angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1020

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. - Ich höre

(Präsident Klaus Schlie)

keinen Widerspruch. Dann werden so verfahren. Ich weise noch darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.

Wer dem Wahlvorschlag, Drucksache 19/1020, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei den Pro-Stimmen aller anderen Abgeordneten und der Enthaltung der Abgeordneten der AfD-Fraktion ist dann auch die entsprechende Zweidrittelmehrheit gegeben. Ich stelle fest: Damit ist das vorgeschlagene Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Entscheidung über die Zulässigkeit der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/1016

Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Festakt möchte ich auf die Vorlage verweisen inklusive der umfangreichen Begründung, die dort auch enthalten ist.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt die Teilzulassung der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, über die ich jetzt abstimmen lasse.

Wer der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 19/1016, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von FDP, CDU und AfD. Wer ist dagegen?

Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache.

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 19/1041 (neu)

Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/1041 (neu).

Ich weise noch auf eine Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 11, Gesetzentwurf zu den Landesmitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, hin. Hier wird darum gebeten, den Gesetzentwurf zusätzlich zum federführenden Wirtschaftsausschuss mitberatend auch an den Innenund Rechtsausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar auch nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt also zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlung entsprechend der Sammeldrucksache 19/1041 (neu) mit der soeben vorgetragenen Ergänzung zu TOP 11 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Alle. Das ist dann einstimmig so beschlossen. Ich danke Ihnen ganz herzlich.