Heute zweifeln wir nur gelegentlich an den herausragenden charakterbildenden Eigenschaften dieser Teamsportart.
Meine Damen und Herren, ich fürchte, etwas Ähnliches steht uns mit dem E-Sport durchaus auch bevor. Wir haben es in der Diskussion immer wieder gehört. Zu der letzten Messe nach Köln kamen über 360.000 Menschen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen: E-Sport ist längst - und das schon seit Jahren kein Randphänomen mehr. Reguläre Sportzeitschriften haben inzwischen sogar eigene Rubriken dazu entwickelt. Deshalb müssen gerade wir in der Politik uns nun mit der Frage beschäftigen, wie wir damit umgehen; denn wenn wir uns das Phänomen einmal genauer ansehen, dann wird eines deutlich: E-Sport hat ein enormes gesellschaftliches Potenzial. Jemand der in seiner Freizeit als Mannschaftskapitän Erfahrungen sammelt, lernt für das Leben. Genau so können wir uns beim E-Sport auf die her
Ja, auch mir fällt es schwer - das haben wir vorhin auch in den Beiträgen gehört -, Computerspiele als Sportart zu betrachten. Aber - auch das haben wir gehört - beim Schach sitzen die Menschen auch nur an einem Tisch. Da bezweifelt niemand die geistigen Hochleistungen. Schach ist im Übrigen eine anerkannte Teamsportart.
Natürlich ist es nicht politische Aufgabe zu entscheiden, was eine Sportart ist und was nicht. Das übernimmt der Sport selbst. Das ist eine autonome Entscheidung. Das wird keiner politischen Mehrheitsentscheidung bedürfen. Beim Sport reden wir über ethische Werte wie Fairness, Unverletzlichkeit der Person oder Integrität. Ob gerade die sogenannten Ego-Shooter-Spiele diesem ethischen Maßstab entsprechen und ihm gerecht werden, das wird deutschlandweit heftig diskutiert.
Möglicherweise wird man nur einzelne Bereiche oder einzelne Spiele als Sport anerkennen. Der Deutsche Olympische Sportbund will im Dezember einen Vorschlag dazu vorlegen.
Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist es unsere politische Aufgabe, die gesellschaftliche Rolle von E-Sports zu gestalten: Wird das zukünftig eine rein marktwirtschaftliche Nische, in der Menschen einsam der Computerspielerei nach den Regeln der Großkonzerne frönen, die diese Spiele auslegen und präsentieren? - Deshalb engagieren wir uns dafür, E-Sport nicht nur wirtschaftlich zu unterstützen, denn diese Branche hat einen enormen wirtschaftlichen Effekt, seien es Großveranstaltungen mit allen Synergieeffekten, die es zu nutzen gilt, beispielsweise auch für den Tourismus, sei es als innovative Industrie, die eng mit der Kreativwirtschaft verbunden ist.
Wir streben über die Einbindung der gemeinnützigen Sportvereine eine effektive Jugendarbeit und eine Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit an. Indem wir das angemessen begleiten, wollen wir ESport fest in unsere Gesellschaft integrieren. Ehrenamtliche Tätigkeit und Jugendarbeit sind Bereiche, die auch dort von hohem Wert sein werden.
Wir stehen bereits in einem intensiven Austausch mit dem Dachverband eSport-Bund Deutschland. Da geht es um solche Fragen. Schon im Rahmen der diesjährigen Kieler Woche hat mein Haus zu einem „Netzwerktreffen-E-Sport“ eingeladen. Dieses Treffen wird von der Staatssekretärin Kristina Herbst geleitet und mit Playern der Szene und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Ge
Ganz aktuell laden wir im Rahmen der „Digitalen Woche Kiel“ gemeinsam mit der Kieler Wirtschaftsförderung zum eSports-Summit am 13. September 2018 ein. Dazu sind auch Sie alle schon jetzt ganz herzlich in die Halle 400 eingeladen. Anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktiker aus Sport, Medien sowie der Gaming-Branche werden dort in Fachvorträgen und auf Podien vertreten sein. Auch hier geht es vor allem um Dialog: Traditioneller Sport trifft nicht nur E-Sport, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Medienkompetenzförderung, der Politik und der Verwaltung. Es gilt auch und gerade, diese Impulse aufzugreifen und zusammenzuführen.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Wir werden dem E-Sport jederzeit die nötige Unterstützung und die nötige Hilfestellung geben, aber wir wollen die Regeln auch mitprogrammieren, wenn man das so sagen darf, nach denen dieses Spiel stattfindet. Diese Regeln werden sehr flexibel sein müssen, denn der E-Sport wird ständig neue Sparten und neue Regelungen schaffen. Die Grundregelung, der Ball muss ins Tor, das Runde ins Eckige, wird im E-Sport nicht die einzige Maxime sein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die gesellschaftliche Bedeutung, die sich hier neu entwickeln lässt, gemeinsam nutzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Herr Minister hat die vereinbarte Redezeit um knapp 1,5 Minuten erweitert. Diese Redezeit steht nun grundsätzlich auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung. - Ich sehe jedoch, dass davon kein Gebrauch gemacht wird.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/896 an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungsund Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - Be- stattG)
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten und Antragsteller des SSW, dem Vorsitzenden Lars Harms, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verstirbt ein Angehöriger oder Freund, fallen für die Trauernden viele Kosten an. Ich spreche hier nicht davon, dass die Wohnung aufgelöst oder Verpflichtungen abgelöst werden müssen. Mir geht es um die Beisetzung. Transport, Kosten für das Bestattungsunternehmen und nicht zuletzt die Friedhofsgebühren: Da kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Kein Wunder, dass die Sterbegeldversicherungen boomen. Wer aber nicht die Mittel hat, für die eigene Beerdigung zu sparen, für den übernehmen die Angehörigen, das sind meist die Kinder, alle Kosten.
Der Bürgerbeauftragten ist es zu verdanken, dass sie in diesem Zusammenhang einen Missstand aufgedeckt hat. Viele Kommunen in Schleswig-Holstein schicken nämlich eine Rechnung an die Enkelkinder oder andere Verwandte der Verstorbenen, wenn bei den noch lebenden Kindern der Verstorbenen nichts zu holen ist. Andere Kommunen begnügen sich dagegen mit dem ersten Rang. Das bedeutet: Wenn vorranging Verpflichtete, zum Beispiel die Kinder, nicht leistungsfähig sind, übernimmt die Kommune alle Kosten.
In Schleswig-Holstein spielt es also für die Angehörigen bei den sogenannten Sozialbestattungen eine erhebliche Rolle, wo der Verstorbene gewohnt hat. Das ist zutiefst ungerecht und führt meines Erachtens richtigerweise zu Petitionen an die Bürgerbeauftragte, und die Anzahl dieser Petitionen nimmt zu.
Einige Kommunen dehnen die Bezahlungspflicht voll aus, was dann natürlich auch zu Streit innerhalb der Familien führen kann. Genau das sollten wir alle vermeiden, wenn es um das Begräbnis einer Person geht. Es kann doch nicht sein, dass eine
Beerdigung Unfrieden in der Familie schafft, weil beispielsweise die Enkelkinder zum Beerdigungszeitpunkt arbeitslosen Eltern vorwerfen, dass nun sie für Oma oder Opas Beerdigung aufkommen müssen. Und je umfassender eine Kommune die Rangfolge von Bestattungspflichtigen abarbeitet, desto größer kann der Streit werden.
Der SSW schließt sich daher vollumfänglich der Bürgerbeauftragten an, die eine rechtliche Klarstellung fordert, damit in Zukunft alle Kommunen die gleiche Praxis anwenden. Das Landessozialgericht hat noch keine Stellung genommen, aber wir sollten nicht länger auf die richterliche Entscheidung eines Präzedenzfalles in unserem Land warten, denn andere Sozialgerichte haben bereits die Heranziehung der nachrangig Verpflichteten abgelehnt. Es scheint somit klar, dass die Kommunen dann, wenn jemand vor Gericht ziehen würde, ohnehin verpflichtet wären, die Leute nicht mehr heranzuziehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde jeder, der klagt, recht bekommen. Aber ehrlich, auf eine solche Klage zu warten, sollte man vermeiden, wenn es geht - und es geht ja.
Darum legen wir einen Vorschlag für eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung in SchleswigHolstein vor: Nachrangig Hinterbliebene werden ausdrücklich von der Übernahmepflicht von Kosten ausgenommen, wenn ein vorrangig Verpflichteter nicht leistungsfähig ist. Wir beseitigen damit eine Ungleichheit im Land. Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dass der Friede in der Familie durch die neue Regelung bewahrt bleibt und eine Beerdigung eben nicht zu einem Streitfall werden muss. Deshalb freue ich mich auf die Ausschussberatungen und hoffe, dass wir dann zu einer einvernehmlichen Lösung in dieser Frage kommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber SSW! Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten nimmt in ihrem Tätigkeitsbericht Lebenssachverhalte auf, die uns zur politischen Beratung dienen. Das ist gut und dafür vielen Dank.
So hat sie in ihrem letzten Tätigkeitsbericht auf einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen zum Thema Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII hingewiesen. Wie hoch die Zahl tatsächlich ist, ist aus dem Bericht nicht erkennbar. Es geht darum, dass die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen, weil zum Beispiel keine Mittel vorhanden sind. Dabei stellt sich die Frage, wer überhaupt Verpflichteter ist und in welchem Verhältnis die Verpflichteten zueinander stehen, denn die Verpflichteten haben für die Bestattung zu sorgen und müssen somit auch die Kosten tragen.
Unser Bestattungsgesetz sieht aber ganz klar vor, wer Verpflichteter ist. Das sind der oder die Hinterbliebenen, und zwar volljährige Personen in der Rangfolge Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, leibliche oder adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Diese Reihenfolge ist auch nach dem Gesetz einzuhalten. Sollte keiner der Hinterbliebenen vorhanden sein, hat die jeweilige Kommune die Kosten für die Bestattung zu übernehmen.
Nun stellt sich zu Recht die Frage: Wenn einer der ersten Hinterbliebenen, zum Beispiel der Ehegatte des oder der Verstorbenen, nicht leistungsfähig ist, also die Bestattungskosten finanziell nicht tragen kann, können dann andere weitere Hinterbliebene innerhalb der Familie herangezogen werden? So wird es ja auch teilweise gemacht.
Lieber Lars Harms, lieber SSW, ihr möchtet, dass diese nachrangingen Hinterbliebenen dann nicht mehr herangezogen werden können, wenn der vorrangig Hinterbliebene nicht zahlungsfähig ist, sodass die jeweilige Kommune diese Kosten tragen müsste. Die Folge wäre sicherlich, dass die Kommunen zunächst einmal Konnexität bei uns anfordern würden, wenn wir das so beschließen. Deswegen sollten wir genau hinsehen, was das bedeutet und die Kommunen in die Beratung einbinden. Denn das Bestattungs- und Friedhofswesen ist kommunale Aufgabe.
Die Kommunen haben einiges im Bereich der Bestattung und vor allem bei der Unterhaltung von Friedhöfen zu leisten. Dabei hat sich auch das Bestattungsverhalten der Menschen in den letzten Jahren immer mehr verändert. Der Bedarf an Friedhofsflächen nimmt immer weiter ab, große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufgegeben, da
für steigt die Nachfrage nach pflegefreien Grabformen, und die Zahl der anonymen Bestattungen nimmt ebenfalls zu. Der Auslastungsgrad und damit auch die Einnahmen über die Gebühren verringern sich immer weiter. Dabei stehen den Kommunen nur zwei Finanzierungsinstrumente zur Verfügung: Gebühren und Haushaltsmittel und gegebenenfalls Mittel nach dem Gräbergesetz. Das Defizit ist aber immer aus dem laufenden Haushalt der Kommune zu zahlen.
Durch veränderte Lebensweisen, weniger Familienbünde, mehr Alleinstehende und den Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2003 unterliegt das Bestattungswesen einem ordentlichen Wandel. Das damalige Sterbegeld sollte einen Teil der anfallenden Kosten der Bestattung übernehmen. Das gibt es jetzt nicht mehr, auch wenn es zum Schluss nur ein kleiner Betrag war.
Diese Ausführungen gehen sicherlich über den Vorschlag der Gesetzesänderung des SSW hinaus, stellen aber dar, dass die Kommunen bereits ordentlich mit dem Thema zu tun haben.
Trotz der Ausführungen ist es für mich wichtig, Bestattungen nicht nur als Kostenstelle zu betrachten. Für mich ist vor allem wichtig festzustellen, dass jeder Mensch, auch wenn er mittellos oder alleinstehend ist, eine würdevolle und angemessene Bestattung verdient hat.
Aber es ist auch eine familiäre Aufgabe, wenn ein Familienangehöriger verstirbt, und bei Alleinstehenden ist es sicherlich eine gesellschaftliche Aufgabe. Ich beantrage für die weitere Beratung, die wichtig ist, die Ausschussüberweisung. - Herzlichen Dank.